Volltext Seite (XML)
Nr. VS. ,0 Sonntag, den I. Mai 1SS4. 3. Jahrgang. Sächsische WlksMng Erscheint täßlich «ach«, mit «uSiintzme der S«nn-und FeNraae. .. ^ ^ 15 Pf. ticn-ltmel, bei Wiederhvluna dcdeutender Nnlmtt. ! Unabhängiges Lageblanfür Aadrheit.bechtu.sreideit. Wann wird wieder Ruhe? Dresden, den 30. April 1004. Seit der Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes sind fast zwei Monate ins Land gegangen. Was sich während dieser Zeit im Deutschen Reiche zugetragen hat, mutz jedem Deutschen die Schamröte ins Gesicht treiben. Man braucht sich weniger deshalb zu schämen, weil es Leute gibt, welche die Aufhebung des tz 2 dazu benutzen, um für den Evang. Bund Mitglieder zu sammeln, als deshalb, weil es Leute in Menge gibt, welche sich von dem gesamten Ent rüstungsrummel imponieren ließen. Das ist denn doch mehr als mau erwarten durfte. Ja, selbst die offizielle Vertretung sämtlicher deutsch-evangelischer Kirchenregierungen gab sich dazu her, eine Kundgebung au die evange lischen Gemeinden Deutschlands zu erlassen, worin man sich nm das Wohl der — Katholiken beriet. Wir haben das Schriftstück bereits besprochen. Da es aber nunmehr als eine Art Hirtenbrief in allen Protestantischen Kirchen Deutschlands von der Kanzel verlesen werden soll, so ver dient es noch eine kleine Betrachtung. Der Anfang dieses interessanten Schriftstückes lautet: „Durch das Reichsgesetz vom 8. März 1004 ist 8 2 des Ge setzes, betr. den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872 aufgehoben. Damit ist die Befugnis der Staatsregierungen fort gefallen, inländischen Angehörigen des Ordens oder der ihm ver wandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen den Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten Deutschlands zu versagen oder anzulveisen, wogegen die Befugnis zur Ausweisung von Ausländern künftig den allgemeinen Landesgesetzen untersteht. In Kraft ge blieben ist 8 1 des Gesetzes. Es bleibt daher der Orden der Ge sellschaft Jesu auch in Zukunft vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen und die Errichtung von Niederlassungen desselben untersagt. Nicht aufgehoben ist ferner die Bekanntmachung des Bundesrates vom 5. Juli 1872, nach welcher den Angehörigen des Ordens die Ausübung einer Ordenstätigkeit, insbesondere in Kirche und Schule, sowie die Abhaltung von Missionen nicht zu gestatte» ist." Die Andächtigen, welche morgen oder am nächsten Sonntag diese Worte der Kundgebung von der Kanzel verlesen hören, werden sämtlich erleichtert aufatmen. Der Inhalt derselben ist kurz: Der Kirchenausschuß erklärt, daß aus- ländische Jesuiten jederzeit ausgewiesen werden können, wie bisher; er erklärt weiter, daß der ganze Orden auch ferner vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen ist und nirgends eine Niederlassung gründen darf; er er klärt schließlich, daß endlich auch der einzelne Jesuit sich der Ausübung einer Ordenstätigkeit zu enthalten hat und daß er in der Kirche, in der Schule und bei Missionen nichts zu suchen hat. Mit dem Gefühle des Dankes wird der schlichte Pro testantische Mann diese Erklärung des Kirchenausschusses anhören. Wenn Herr Professor vr. Horst Kohl heute Sonnabend in einem Vortrag die Frage beantworten will: „Was fürchten wir von der Rückkehr der Jesuiten?", so wird ein Mann mit einem nüchternen Verstand in diese Versammlung des Evangelischen Bundes gewiß nicht gehen, weil er sich selbst die Antwort auf diese Frage gibt, die lautet: „Wir haben nichts zu befürchten." So lautet die Antwort der gesunden Logik, die sich ans obige Sätze des Kirchenausschusses aufbant. Vollständig beruhigt wird daher der schlichte evan gelische Mann zum Kirchenausschuß emporblicken, der in so klarer Weise zu Beginn seiner Kundgebung der Wahrheit die Ehre gab und dargetan hat, daß alles, was die liberalen Tagcsblätter über die angebliche Jesuiten- gefahrmeldeten.wasdieHerrenProfessorDr. Horst Kohlheute, O. Meyer am Dienstag und Pastor Bräunlich am Donnerstag über eine Jesuitengesahr wegen der Aufhebung des § 2 Vorreden dürften, eitel Humbug ist, weil die „gemein gefährlichen" Jesuiten in Deutschland jetzt ebenso wenig etwas anfangen können als früher. Erleichtert stimmt der Protestant einem anderen Satz der genannten Kundgebung zu, der da lautet: Gerne halten wir an der von hoher Stelle wiederholt gegebenen Versicherung fest, daß die Zulassung von Niederlassungen des Jesuitenordens von den verbündeten Regierungen als „nicht angängig und nicht möglich' betrachtet werde. So und nicht anders mußte der „gemeine Mann" aus dem Anfänge des genannten Erlasses schließen. Und doch ist er gewaltig auf dem Holzwege. Trotzdem die Jesuiten weder einzeln noch in Gemeinschaft irgend etwas von Bedeutung im Deutschen Reiche unternehmen dürfen, so werden sie in der folgenden Ausführung der Kundgebung und von den Bundesrednern als eine kolossale Gefahr für das Reich hingestellt. Im Chorus ertönt die Forderung, daß diese Gefahr nur durch Ausnahmegesetze gegen deutsche Staatsbürger beschworen werden kann, Gesetze, die schärfer sind als die, welche gegen Anarchisten in Anwendung gebracht werden. Und der simple Verstand des ruhigen Bürgers wird sich vor der hohen Wissenschaft der Bundes- leuchten beugen. Der Protestant, welcher die Bibel nicht einmal ohne Kritik anerkennt, nimmt ungeprüft und ohne Beweise die Behauptung als wahr hin, daß für das Deutsche Reich die Aufhebung des 8 2 der Anfang seines Ruins ist. Aber die Herren Pastoren — parckon Herr I)r. Horst Kohl ist wohl kein solcher — beweisen doch ihren Satz in glän zender Rede. Beweisen? Sie fügen eine Behauptung an die andere und täuschen das Publikum mit hohlen Phrasen und Redewendungen über die Beweise hinweg. Wir haben in vielen Artikeln die Behauptungen der Jesuitengegner auf das schlagendste als unwahr nachgewiesen. Wir haben gezeigt, daß die meisten auf gefälschte Quellen zurückzuführen sind oder aus die vollständige Unkenntnis von dem Wesen des Jesuitenordens und der katholischen Kirche. Ist eö auch nur einer Zeitung eingefallen, entweder unsere Beweise zu widerlegen und zu entkräften oder in ehrlicher Weise ihren Irrtum einzugestehen? Nein! Aber täglich hört man denselben Unsinn wieder, und die drei oben genannten Bundesredner — Männer der „voranssetzungSlosen" Wissen schaft und Diener am Worte —werden in hergebrachter Weise ihrem geduldigen Publikum dieselben Unwahrheiten wieder vorerzählen. Wenn die Protestanten und besonders die Pastoren Gegner der katholischen Kirche und ihrer Institutionen sind, so wundern wir uns nicht; das muß ja schließlich so sein. Wenn sie erbitterte Gegner sind, so mag das diese Periode des Protestantismus mit sich bringen, wo das Positive immer mehr hinausgedrängt wird und das Nega tive schließlich zum Wesentlichen wird. Aber eines soll auch der wütendste Gegner — er soll auch dem Feinde Gerechtig keit widerfahren lassen. Leider scheinen viele Bnndespastoren einer solchen Objek tivität unfähig zu sein. Und dasVolk entwickelt ihnen gegenüber eine wahre Lammesgeduld. Es läßt sich offenbare Unwahrheiten Vorreden. Im Zeitalter der Intelligenz und der Wissen- schaft hört es den ungereimtesten Dingen zu, die augenscheinlich nur dem Zwecke der konfessionellen Hetze dienen. Zu Beginn des „sozialen Zeitalters", wo die Lösung der sozialen Frage alle Gemüter beschäftigt, darf man das Volk noch in den Kulturkampf Hetzen und ihm statt Brot Steine bieten? Sachsens Volk hat doch bei den letzten Reichstags wahlen bewiesen, daß es ganz andere Sorgen hat, daß tüchtige Männer voll Patriotismus eine ganz andere Tätigkeit zu entfalten hätten, als die verderbliche konfessionelle Hetze. Es müßte den professionellen Agitatoren das Hand werk gründlich gelegt werden. Wer wird es tun? Die Regierung, welche gewiß den Frieden will und zu den Politischen Gefahren des Landes nicht noch jene des kon fessionellen Haders braucht, steht machtlos den Wühlereien gegenüber. Nachdem erwiesenermaßen evangelische Landcs- geistliche sich an die Spitze der Bewegung gestellt haben, so möchte man glauben, daß sich das Konsistorium den Dank des ganzen Landes verdienen könnte, wenn es eine energische Mahnung an die betreffenden Adressen richten würde. An Energie fehlt es ihm sonst nicht. Es hat eine solche bei der schriftstellerischen Tätigkeit des Herrn Superintendent a. D. Opitz bewiesen; sie war ein Unterbinden der indivi duellen Freiheit mit Hintansetzung des protestantischen Prinzips von der Forschnngsfreiheit. Die Tätigkeit des Genannten gefährdete jedoch den konfessionellen Frieden nicht. Umsomehr hätte das Landeskonsistorium das Recht und als Staatsbehörde auch die Pflicht, seine Untergebenen zum konfessionellen Frieden zu mahnen. Protestanten und Katholiken haben diese Behörde als ein Bollwerk desselben angesehen. Und es war ein solches, solange die Einflüsse des Evangelischen Bundes dort nicht maßgebend wurden. Mit Trauer müssen wir eingestehen, daß wir sehr fürchten, das Landeskonsistorium stehe in Gefahr, das Vertrauen jener zu verlieren, welche es als den Träger einer hohen kulturellen Mission betrachtet haben. Doch wir wollen nicht so schwarz sehen. Vielleicht erringt der ernste Wille Patriotisch und friedlich gesinnter Männer noch den Sieg über den kampfeslustigen Einfluß. Ein Faktor bleibt noch übrig, der sich dem verderb lichen Treiben entgegenstellen könnte, wenn schon alle jene Stellen versagen sollten, welche Pflichtgemäß hierin ein ernstes Wort sprechen müßten: es ist das gesunde Urteil des Volkes. Man täusche sich doch nicht! Das Volk läßt sich leicht hineinhetzen in eine Idee, aber die Reaktion kommt immer nach. Das Volk hat einen sehr gesunden Instinkt. Es dnrchblickt rascher, als es den Verführern lieb ist, den Kern einer Sache. Aber die Nuß des ganzen Jesuiten rummels ist taub. Es sind bereits vielfach Anzeichen vor handen, daß man in Sachsen hinter die Schliche gekommen ist. Und was dann? Die Leitung des Rummels haben Pastoren und einige mandatssüchtige Politiker übernommen. Haben die evangelischen Geistlichen auch bedacht, was sie anfs Spiel setzen, wenn sich allmählich herausstellt, daß der ganze Kampf gegen die Jesuiten mit unwahren, ja oft mit direkt lügenhaften Darstellungen geführt wird? Haben sie die Folgen überlegt, welche der eigenen Kirche daraus erwachsen? DaS gesunde Urteil des Volkes muß sich folge richtig von einem Seelsorger abwenden, dessen Gewissen haftigkeit es znläßt. unbedenklich zu unlauteren Kampfes- Mitteln seine Zuflucht zu nehmen; wer also handelt, erklärt seine Sache im vorhinein für verloren. In unsrer Zeit, wo das Volk vor der glaubenslosen Sozialdemokratie be- wahrt werden soll, hat der Seelsorger alle Ursache, ein Mann der lauteren Wahrheit zu bleiben. Die Zeit der Reaktion wird kommen. Schon gar bald wird sich das protestantische Volk empört von den, Treiben abwenden und sich nicht länger an der Nase hernmführen lassen. Es wird endlich einmal sein gesundes Urteil gebrauchen und der lügenhaften Darstellung, womit man es in Schrift und Wort dumm zu erhalten sucht, ganz energisch die Zähne zeigen. 'VV. Reichst«A. e. Berlin. 70. Sitzung am 20. April 1004. Der Reichstag hat heute noch nicht die erste Lesung des Börsengesetzes zu Ende geführt. Die Debatten selbst waren nicht sehr fruchtbar. Die meisten Parteien hatten schon Stellung ge nommen und war heute der Tag der Nachlese. Für den Bund der Landwirte ging Graf Reventlow sehr scharf gegen die Vorlage ins Zeug; er kündigte auch der Negierung wegen der Einbringung Puchdriilterct, Pi1l»I,,rr Straf,e derselben unerbittliche Opposition au und drohte gar »ul der Ab lehnung des Etats. Handclsininistcr Möller entgegnete chm leb hafter "als dies sonst seine Art ist. Der Vorsitzende des Deutschen LandwirtschaftsratcS. Graf Schwerin, bestätigte aus dem Reiche seiner Erfahrungen, daß der Zentrmnsabgeordncte Bmwge ga z Zutreffend behauptet habe, das; der Terimichandel Getreide nur die Preisschwankungen verschärfe. Die borsenfreundliche Haltung der Sozialdemokratie suchte in sehr gewundenen Ausfuhrungen der Revisionist Bernstein zu verteidigen, jedoch vergebens. Der Zentrums abgeordnete Burlage verteidigte die Position des Zentrnnis imt Geschick gegen die Einwände der freisinnigen Bvrsenleute. die darauf hin in dein Abgeordneten M o »i in se u ihren dnlten Redner ins Feld schickten: aber Neues konnte auch dieser nicht Vorbringen. Politische Rundschau. Deutschland. — Der Kaiser hatte beim Verlassen Italiens folgende Depesche an Ministerpräsidenten Giolitti gesandt: „Im Begriffe, Ihr schönes Vaterland zn verlassen, dem ich ans- richtig zugetan bin. bitte ich Sie, meinen aufrichtigen Dank für alle Anordnungen entgegen zn nehmen, welche seitens aller Behörden aufs Beste durchgesührt, dazu beigetragen haben, meine Reise ebenso angenehm zu gestalten, als die selbe zu erleichtern." — Der Kaiser hörte am 28. v. M. in Karlsruhe den Jmmediatvortrag des Reichskanzlers und arbeitete am 29. v. M. mit diesem. — Der Bundesrat soll zögern, zur Reform der Miltär- peusiousgesetzgebuug Stellung zu nehmen, weil angeblich bei einem Teil der Einzelstaaten Bedenken dagegen bestehen, so große finanzielle Verpflichtungen ans das Reich und die Einzelstaateu zu übernehmen, bevor sich erkennen läßt, in welcher Weise die Beschaffung der Mittel zur Deckung bewirkt werden solleil. — Im Reichstage verlautet nach der „Freis. Ztg.", daß die Militärpcnsionsvorlage noch in der jetzigen Session dem Reichstage zugehen werde. Der Reichstag würde alsdann nicht geschlossen, sondern bis Oktober vertagt werden. — Gine dritte Ergänzungsfordcrung für Siidwestafrika kündigte Staatssekretär Freiherr v. Stengel in der Budget- kommission des Reichstags an. Die Höhe der geforderten Summe naunte er nicht. — Bei der Neichstagsersatzwahl am 29. v. M. in Sachsen - Altcnburg erhielt der Kompromißkandidat der Konservativen und des Bundes der Landwirte Parzig 18 612 und der Sozialdemokrat Bnchwald 16 954 Stimmen. 116 Landbezirke fehlen noch. — Tie Hüsscncr Affäre. In Essen wird am 4. Mai gegen den Redakteur des Zentrumsblattes „Essener Volks- zeituug" wegen Beleidigung des Marine-OberkriegsgerichteS zu Kiel verhandelt werden, das am 6. Juli vorigen Jahres das bekannte Urteil über den früheren Fähnrich zur See Hüssener gefällt hat. Den Antrag, Hüssener als Zeugen nach Essen zu bringen, hat der Vorsitzende abgelehnt, und zwar mit Rücksicht auf dessen persönliche Sicherheit. In Essen hat sich die Erbitterung gegen Hüssener. obschon mehr als ein Jahr seit jener Bluttat vergangen ist, noch keines wegs gelegt. — Selbst das bvrscnsrcnndlichc „Berliner Tageblatt" spricht sich gegen den „Syudikatszwang" aus, wie er gegen über der Aktiengesellschaft Phönix vom Stahlverbaude ge übt worden ist; es schreibt hierbei: „Zu den Mitteln, die sollst noch dazu augeweudet wurden, die Aktiengesellschaft Phönix zum Eintritt in den Stahlverband zu veranlassen, gehörte, daß der Gesellschaft die Lieferung des Halbzeugs gesperrt wurde. Besonders kraß aber war, daß das Kohlensyudikat, dem der Phönix selber angehört, ans Grund einer Vereinbarung mit dem Stahlverband vom 1. April ab der Gesellschaft die Anssuhrvergütnng entzog, die das Kohlensnndikat den dem Stahlverband ungehörigen Werken gewährt: Während der Phönix selber zu den Mitteln bei steuert, aus denen das Kohlensyndikat die Exportprämien zahlt, wurde ihm diese entzogen, nicht etwa weil er aus dem Kohlensyudikat ansgetreten war, sondern weil er in einen anderen Verband, den Stahlverband, nur unter ge wissen Voraussetzungen eintreten wollte. Auch der von den Syndikaten den Outsiders gegenüber von jeher allgekündigte Kampf auf Tod und Leben wurde dem Phönix angedroht, wenn er außerhalb des Stahlverbaudes bliebe. Dieses Mittel wirft zugleich ein bezeichnendes Licht aus die Stabilität der Preise, die den Syndikaten so oft nachgerühmt und auch von den Vertretern der Regierung gern als ein Vor zug dieser Organisationen hervorgehoben wird. In der Tat aber ist doch nur zweierlei möglich. Entweder sind die Syndikate imstande, ohne jede Konkurrenz von Outsiders die Preise zu ^bestimmen; daun ist es gar zn sehr in der menschlichen Natur begründet, daß die Gefahr zu hoher Preise entsteht. Oder es ist eine für die Syndikate in Betracht kommende Konkurrenz von Outsiders vorhanden; daun drohen die Kartelle ihnen den Kampf auf Tod und Leben an. der die Preise den,'heftigsten Schwankungen aus- setzt. Die Mittel, die im Falle Phönix — der nur typisch für so viele andere ist — angewandt worden, um ein Unternehmen dazu zn zwingen, unter andereil, als den frei gewählten Existenzbedingungen zu arbeiten, drängen auch die Frage auf, ob denn ein solches Zwangsverfahren überhaupt noch mit dem Begriffe der Gewcrbefreiheit ver träglich ist. In formeller Hinsicht mag es allerdings nicht gegen diese verstoßen; in materieller Beziehung aber kommt es einer Zerstörung der Gewerbefreiheit gleich". All das rechtfertigt die Forderung des ZcntrmnSabgcordueten Bachem nach einem Syndikatsgcsetz!