Volltext Seite (XML)
Allen, nnt; Ortschaft«,, igen: rllen. h heut« recht: >uer Knecht, elm, ikenberg. Gemahlin gewählt hat, die keinem der europäischen Dynastengeschlechter angehört, aber demungeachtet die Krone einer Kaiserin tragen wird, ist von wenig mehr als Gerüchten, die sich einander über die Frageob Krieg? ob Frieden? begegnen, und von Vervollstän digungen des Hofstaats zu berichten. — England sieht dem Wiederbeginn der Parlamentsverhandlungen entgegen, bei denen die TorirS wahrscheinlich eine mehr passive Rolle spielen werden. — Die Türkei hat ihre ÄriegSoperationen gegen Montenegro begonnen und wird dieselben mit Aufbietung aller Kräfte und der möglichsten Schnelligkeit fortfiihreu. Ein entscheiden der Sieg ist zweifelhaft, und die Dinge, wie sie vor 30 Jahren im christlichen Albanien und auf Morea geschehen dursten, sind für den Fall, daß die Bewoh ner der Schwarzen Berge wirklich unterliegen, im An gesichte veö heutigen Europa nicht mehr möglich. — Im fernen Merico endlich hat die Eroberung Sorto« raS durch französische Abenteurer ein schnelles Ende genommen und ist somit der Eifersucht der Uankee- volitiker auf die Beziehungen europäischer Mächte zu Amerika wiederum eine ihrer Gelegenheiten, sich hören zu lassen, entzogen. Gnauck auf Hm. E. F. 9M.13L. Wöchentliche Rundschau. Wenn wir bei unserer diesmaligen Wochenschau die Blicke zuvörderst auf die vaterländischen Dinge richten, so bieten sich uns eben nicht viele erfreuliche und gedeihliche Bemerkungen dar. In der Thal sind eS eigentlich nur die preußischen Kammern, die eini germaßen von sich reden machen. Dieselben zeichnen sich durch ein langsames Hinschleppen der Geschäfte aus und haben sert dem Tage ihrer Eröffnung noch sehr wenig der Rede WertheS geleistet. Ihre eitlen Frac« tionöbestrebungen sind aber in der Thai nur dazu ge eignet, beim Volke den gründlichsten Ucberdruß her vorzurufen und mit diesem den lauten Wunsch rege zu machen, die Regierung möge dieseKammern den Par teien heimschicken, von denen — und nicht vom Volke — sie ihr Mandat erhalten zu haben scheinen. — Schreiten wir westwärts, so ist in Belgien durch die Abstimmung der Kammern über die Entlassung der polnischen Offiziere in der Armee die Spannung zwischen dem Königreiche und Rußland endlich geho ben.— AuS dem neuen Kaiserthume Frankreich außer brr überraschenden Nachricht, daß L. Napoleon eine Achter Jahrgang. Mg. d Montage aderbre- örnchen >ei ickermstr. :zieherin in M 1. Mai Pension zu aß eS auch ist, ihren unst zweck- Unterrichts- lach Talent folgende: n, Sticken, ßutzmachen; »schaftlichen. der Erpe» große Reit- igkll Focai- KllllZk in des, konnte rzenS, Dir :e Hand zu Sarge in, ir 11 Jahre Freud' und Du allen ersdorf ein ch ich wer- tniß bleibe 10 Mittwoch, den L. Februar. ^1853 Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellung« nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für die nächste Nummer bis Lags vorher Bormittags S Uhr angenommen. — EineAnnonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf. Verordnung der Königlichen Kreis-Direction zu Budifstn, das Verbot der Forderung von Kautionen bei der Aufnahme von Hausgenossen betr. Da zur Kenntniß der Königlichen Kreis-Direction gelangt ist, daß von einigen Gemeind« des hiesig« Bezirks bei der Aufnahme fremder Hausgenossen die Erlegung einer gewissen Summe erfordert wird, welche für die betreffend« Hausge nossen in eine Sparcasse eingezahlt zu werden pflegt, und während der Dauer des Wohnungsaufmthalts zur Sicherstellung entweder des betreffenden Hauswirthes wegen des Miethzinses oder der Gemeinde für etwaige Unterstützungsfälle bei Kranö heften oder sonstiger Veranlassung dienen soll, so sieht die unterzeichnete Kreis-Direction, in Bettacht, daß diese unzulässig» Einrichtung möglicher, ja wahrscheinlicher Weise noch in andern Gemeinden besteht, als dm«, für welche die Abstellung be sonders verfügt worden ist, sich hiermit veranlaßt, auf das Unzulässige dieses Verfahrens aufmerksam zu machen. Ja §. 17 des Heimathsgesetzes sind die Bedingungen festgestellt, unter welch« die Aufnahme und die Erlaubniß zur Nie derlassung an einem andem, als dem Heimathsorte, nicht zu versagen ist. Willkürlicher Erschwerungen, zu welchen na mentlich die Erlegung von Cautionssmnmen der obgedachten Art gehören würde, haben sich die Gemeinden jedenfalls zu mthatten, wobei im Uebrigen bemerkbar zu machen ist, daß nach tz. 26 der Landgemeindeordnung vom 7. November 1838 Gesuche um Aufnahme in eine Landgemeinde bei der Obrigkeit anzubringm sind und eine Forderung der gedachten Art ohne Concurrenz der Obrigkeit auch schon aus diesem Grunde für unzulässig zu «achten wäre. Zugleich ergeht an sämmtliche Ge meindeobrigkeiten des hiesigen Bezirks Verordnung, nach Vorstehendem sich zu achten und ihres Ottes Aufsicht zu führ«. Budissin, am 19. Januar 1853. Königlich Sächsische Kreis-Direction. von Koenneritz. Edelmann. Verantwortlicher Redacteur: Friedrich May. für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände.