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Redactton, Verlag und Druck von T. M. Gärtner in Schneeberg. 261. Donnerstag, den 9. November 1882. Heinke. Erdm. 1 ., Transportwagen für Kleinvieh (Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine) müssen mit so hohen Wandungen k versehen sein, daß ein Ueberhängen der Köpfe der Thiers nicht stattfinden kann; auch sind Thiere verschiedener Gattungen, sowie Thiere derselben Gat tung von erheblich verschiedener Größe, wenn sie in einem und demselben Wagen trans- portirt werden, durch feste Scheidewände oder sonstige genügende Vorrichtungen von einan der zu trennen. die.Silberhochzeit des Kronprinzlichen Paares zu benutzen, um ihrem erlauchtem Protektor die Freude über den Ein tritt dieses Tages in würdigster Weise zu bezeigen. Es soll nämlich durch freiwillige Beiträge der einzelnen Mitglieder derselben ein Schwesterhaus begründet werden, in welchem hilfsbedürftige Wittwen und Töchter verstorbener Freimaurer eine sichere Zufluchtsstätte finden. Derartige Asyle bestehen in der Schweiz (Zürich), England und Nordamerika seit längerer Zeit, sind reich dotirt und von segenbringender Wirksamkeit. München, 7. November. Beim Abtragen einer Billa in der Vorstadtstraße hierselbst sind 5 Menschen verschüttet worden, wovon 2 getödtet und 1 schwerverwundet wurden. Aus dem Großherzthum Mecklenburg, 3. Nov. Die Auswanderung kräftiger Arbeiterfamilien aus Mecklen burg nach Nordamerika hat Ende Oktober, wo unter der länd lichen Bevölkerung das Wechseln des Dienstes und der Woh nungen zu geschehen pflegt, eine sehr große Ausdehnung'an- genommen. Die meisten folgen der Einladung schon früher ausgewanderter Verwandten und Bekannten, die indenWest- staalen von Nordamerika sich in wenigen Jahren ein kleines freies Eigenthum erworben haben. Mehrere Hundert schon vorausb?zahlter Ueberfahrts- und auch Eisenbahnbillette von New-Jork in die Weststaaten sind in diesem Jahre von Ame rika durch Vermittlung Hamburger Häuser nach Mecklenburg gesandt worden. Der mecklenburgische Arbeiter ist zwar etwas langsam und findet sich anfänglich schwer in das Neue, er verlangt dabei eine tägliche gute Beköstigung, bei der es an Fleisch nicht fehlen darf, arbeitet dann aber auch mit großer Ausdauer, Körperkraft und vielem praktischen Geschick und ist gewöhnlich sparsam und nüchtern. Er eignet sich daher vor zugsweise für das Landleben in den nordamerikanischen West staaten; die daselbst von Mecklenburgern bewohnte« kleinen Farmen sollen fast durchweg blühen. Statt der auswändern- den einheimischen Arbeiter lassen sich viele Gutsbesitzer jetzt Knechte und Mägde aus Schweden kommen, die freilich viel Branntwein trinken und nicht so zuverlässig sind, dafür aber auch mit geringerem Lohn und ungleich schlechterer Beköstigung sich begnügen, und nehmen für den Sommer polnische Ar beiterfamilien aus Westpreußen. Man hört auf manchen Gütern jetzt viel schwedisch und polnisch, während das alte mecklenburgische Plattdeutsch immer mehr verschwindet. Oesterreich Wien, 6. November. Die „Neue freie Presse" meldet aus London: Einem der aufgefundenen Briefe, welche Mo hamed Zacher, einer der vertrautesten Verather^des Sultans, auf dessen direkten Befehl an Arabi Pascha schickte, sind fol gende Stellen zu entnehmen: Der Sultan beauftragt mich, Folgendeszuschreiben: „Sie müssen vor allem Anderen trachten, die Macht des Sultans in Egypten zu konsolidiren und zu verhindern, daß Egypten in die Hände der räuberi schen Fremden falle. Der Sultan vertraut hierbei ausschließ lich auf Sie, da gewisse Jntriguanten in Konstantinopel und Egypten, von England gewonnen, verrätherischer Weise jene verfluchten Pläne Englands fördern. Alle diese Personen müssen von Ihnen scharf überwacht werden, Tewfik, welcher ebenfalls jener Klasse angehört, beweist durch seine Tele gramme, daß er schwach und launenhaft ist. Der Sultan traut ihm deshalb ebensowenig wie Ismail oder Halim; er vertraut nur Ihnen." — In demselben Briefe werden noch Vorsichtsmaßregeln empfohlen, wie die Korrespondenz zwischen dem Sultan und Arabi geheim gehalten und durch wen sie gefördert werden müsse. In einem anderen Briefe, den ebenfalls auf direkten Befehl des Sultaus dessen Sekretär Rtib an Arabi geschrieben, erklärt der Sultau ebenfalls, er könne nur Demjenigen trauen, welcher seine Souveränität über Egypten bedingungslos anerkenne und diese Person sei Arabi. Dem Sultan liege nicht an der Person des Khedive, der künftige Herrscher Egyptens müsse ausschließlich des Sul tans Souveränität erhalten. Wien, 7. November. Die „Neue freie Presse" führt als Motiv, weshalb die Reise des Kaisers Franz -Josef nach Italien unterblieben sei, auch den Umstand an, daß der König Humbert ein von der Reise abmahnendes Schreiben an den Kaiser gerichtet habe. Deshalb sei die Absicht, die noch während des Kaiserbesuches in Triest bestanden habe, auf gegeben worden. — Wie der Berliner „Kreuzzeitung" aus Wien berichtet wird, ist in dortigen unterrichteten Kreisen von einem solchen Schreiben des Königs Humbert nichts bekannt, auch sei der Aufschub der Kaiserreise nach Italien zur Zeit des Triestiner Besuches längst beschlossen gewesen. Frankreich Paris, 4. Novbr. Französische Blätter berichten, daß drei französische Seeleute auf einer Insel der Neuen Hebriden von den Kanaken gefangen und aufgegeffen wor den seien. Rochefort bemerkt hierzu in seiner drastischen Weise, es würde interessant sein, zu wissen, was das betref fende Schiff an jener Küste getrieben habe unv woraus die Feindseligkeiten entstanden seien. Während seines unfrei willigen Aufenthaltes in Neu-Numea habe er sich davon überzeugt, daß französische Schiffe mit denKanaken der Neuen Hebriden eme Art von Sklavenhandel trieben, der von den Tagesgeschichte. Deutschland. Die Untersuchung, welche in Mülhausen gegen eine Anzahl junger Leute eingeleitet worden ist, die sich auf be trügerische Weise der Militärpflicht entzogen haben, erstreckt sich auch auf Mainz. Dem Frankf. Journal wird darüber geschrieben: „Unter der Beschuldigung, militärpflichtige Elsaß-Lothringer durch Betrügereien vom deutschen Mili tärdienste befreit zu haben, sind bis jetzt verhaftet: Hartwig Rosenthal, Agent, und Karl Reichert, Eisenhändler, hier wohnhaft; entflohen sind und steckbrieflich verfolgt werden: Friedrich Wilhelm Wolf, Makler und Jnstrumentenhändler, und dessen Sohn Eugen Wolf,- beide aus Kreuznach. Die Sache macht hier großes Aufsehen und die Untersuchung erstreckt sich auch auf einige Nachbarstädte. Die Verhafte ten und Verfolgen sind sämmtlich Israeliten." Ueber das Kapitel der Sonntagsarbeit findet sich im neuesten Jahresberichte der Fabriken-Jnspectoren manches interessante Urtheil. Am seltesten ist die Sonntagsarbeit in Württemberg; in einem der beiden Jnspectionsbezirke, in welche das Land zerfällt, ist sie überhaupt nicht Sitte; im andern hat es wenigstens nichts dabei zu beanstanden ge geben. Am ungünstigsten scheint es mit der Sonntagsarbeit in gewissen Bezirken des Königreichs Sachsen und der Provinz Westfalen zu stehen. Von Zwickau heißt es, daß dort von der Erlaubnis zu unaufschiebbaren Reparaturen und Arbeiten so reichlicher Gebrauch gemacht werde, „daß die Sonntagsruhe thatsächlich nicht mehr vorhanden ist." Nicht viel besser soll es in Arnsberg in Westfalen stehen. Dort rauchen häufig genug Schornsteine, wo technische Rück sichten die Fortsetzung des Betriebes unmöglich erheischen können." In Hessen-Nassau ist es gelungen, mindestens die vollen Betriebe am Sonntag außer Uebung zu bringen und Reparatur- und Reinigungsarbeiten so einzuschränken, daß ein nur geringer Theil der Arbeiter derselben in Anspruch genommen wird. Aehnlich wird es im Fürstenthum Wal deck und Ober- und Niederbaiern, Schwaben und Neuburg gehalten, nur daß die Glashütten und Eisenwerke zur Sonn tagsarbeit befugt sind, und daß sie von dieser Befugnis vielfach Gebrauch machen. In dem Bezirk Potsdam und Frankfurt a. O. arbeiten von den vorhandenen 18 12 inner halb zwei Wochen einmal auch des Sonntags. — Die Freimaurerlogen des deutschen Reiches haben, wie das „Deutsche Montagsblatt" erfährt, beschlossen, Zum Transport sind mit Netzen überspannte Wagen zu empfehlen. Insoweit solche nicht angewendet werden, sind die Thiere zu befestigen, daß sie nicht heraussprtngen können. Sind die Transportwagen (z. B. Etagenwagen) mit einer festen Decke versehen, so muß die letztere so hoch angebracht sein, daß sie den Thieren unbehindertes Stehen er- möglicht. 2 ., Während des Transport- dürfen die Füße der Thiere nur dann, wenn der Transportwagen nicht so beschaffen ist, daß er gegen das Herausspringen der Thiere ge nügende Sicherheit bietet, gebunden werden. Jedes Hochbinden der Füße nnd das Zasammmbinden mehrerer Thiere ist - verboten. Das Zusammenbinden der Füße darf in allen Fällen nur mittelst sorgfältig an gelegter Riemen, Tuchsahlleisten oder Strohseile von genügender Breite und nur dergestalt erfolgen, daß weder ein Einschneiden der B.ndrmittel in die Haut der gefesselten Glieder, noch Wundreiben der letzteren stattsinden kann. Die Verwendung von Stricken, Schnuren und Bindfaden ist verboten. In der vorgedachten Weise gefesselte Thiere dürfen in keinem Fall über einander, sondern müssen stets neben einander gelegt werden. Gefesselte und ungefesselte Thiere dürfen in einem und demselben Wagen nur dann transportirt werden, wenn die ersteren von den letzteren in der in 8 2 vorgeschriebenen Weise getrennt sind. Werden Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen auf Schubkarren oder Handwagen transportirt, so muß der ganze Körper auf einer starken Strohschicht liegen. Die Köpfe der Thiere dürfen nicht über den Schubkarren oder Handwagen herabhänqen. 3 ., Das Auf- und Abladen der Thiere ist mit gehöriger Vorsicht und Schonung vorzunehmen und, namentlich soweit gefesseltes Vieh in Frage kommt, durch Tragen zu bewirken. Alles Schleifen oder Werfen der Thiere, sowie das Tragen an den Beinen mit dem Kopfe nach unten ist zu vermeiden. 4 ., Gefesselte Thiere sind alsbald nach dem Abladen zu entfesseln. Kann dies aus besonderen Gründen nicht geschehen, und ist der Boden, auf wel chem die gefesselten Thiere einstweilen niedergelegt werden müssen, sehr uneben, steinig oder sehr feucht, so ist für eine gehörige Strohunterlage Sorge zu tragen. 5 ., Bei länger andauerndem Transporte ist unbedingt dafür zu sorgen, daß die Thiere gegen Kälte, Regen und Schnee geschützt werden. Tritt eine Unterbrechung des Transports auf die Nachtzeit ein, so können zwar die Thiere auf dem Transportwagen belassen werden, jedoch sind alsdann gefesselte Thiere während des Uebernachtens zu ent fesseln. . 6., Bei längeren Transporten ist für gehörige Tränkung und FMerWg Thiere, sowie für jeweilige Erneuerung der Stroh- oder sonstigen Streuunterlage zu sorgen. 7 ., Das Treiben der Thiere hat ohne Mißhandlung derselben und ohne Anwen dung unnöthiger Gewaltthätigkeiten zu erfolgen; insbesondere ist das Drehen dec Schwänze, das Schlagen mit Knütteln oder umgekehrten Peitschen, sowie das Stoßen mit Fäusten und Füßen zu unterlassen. Milchende Kühe sind unter allen Umständen vor dem Beginn des Transports, überhaupt aber dreimal täglich während des Transports auszumelken. 8 ., Als Treiber dürfen nur zuverlässige und genügend kräftige, insbesondere nicht zu junge Personen verwendet werden. Die Treiber können sich jedoch jüngerer Personen zur Beihülfe bedienen. 9 ., Die Verwendung von Hunden beim Viehtreiben ist zwar gestattet; es müssen aber bissige Hunde mit gut construirten und sicher befestigten Maulkörben versehen sein. LGrWb.H!oKsstemld.S Amtsblatt für die königlichen und Müschen Behörden in Ane, GAnhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Nenstädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Im Handelsregister für Nenstädtel, Aue und oie Amtsdörfer ist heute auf Fol. 169 die neueröffnete Firma F. F. Ebert in Aue und als deren Inhaber Herr Franz Friedrich Ebert daselbst verlautbart worden. Schneeberg, am 4. November 1882. Königliches Amtsgericht. Bernhardi. Es ist wahrzuuehmen gewesen, daß der Transport von Kleinvieh außerhalb der Eisenbahnen nicht allenthalben in gehörig schonender Weise bewirkt wird. Wir bringen deshalb nachstehende Bestimmungen der Verordnung vom 4. April 1878 zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben mit Geldstrafe bis mit 60 M. oder entsprechender Haft geahndet werden. Schneeberg, den 2. November 1882. Her Ziegeleibesitzer Herr Friedrich Franke in Naundorf Wbfichtigt, in dem unter Nr. 17 des Brand-Versicherung--CatasterS für Naundorf gele- AWen Grundstücke einm neuen Ziegelosen mit Schornstein M errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies nM der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Nrivatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 3. November 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. D^ Nachdem dem Königlichen Ministerium des Innern von der k. k. Statthalterei zu Prag mitgetheilt worden, daß unter dem Schafvieh im Amtsbezirke Tepl die Klauenseuche chie größere Verbreitung erlangt hat und deshalb zu Hintanhaltung von Verschleppungen dH Seuche der Verkehr mit Schafen aus dem bezeichneten Amtsgebiete heraus und in dHselben hinein untersagt worden ist, wird Solches im Interesse der Betheiligten andurch zm öffentlichen Kenntniß gebracht. Schwarzenberg, am 7. November 1882. Königliche Amtshauvtmannschaft. Frhr. von Wirsing.