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ag Ab nid» '/,«Ihr für den l! Jahrgang. WÄLLEN j Donnerstag, Sen 2». April. veiSergerAnzejgE UN- Tageblatt Amtsblatt sw die Mglichc» mü> Wüschen BchSidcn z» Freiberg Md Brand. verantwortlich» Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. -XU krslbeint jeden Wockrntag Ab Nid» >/,S .Ihr für den ÜH»D i anderen Lag. Brei» vierteljährlich L Mt. LbPfg. v v» zweimonatlich 1 Ml.50Psg. Ins erat« werden bi» Bormittag U Uhr . angenommen. Preis für di« Svaltzeile 13 Pfg. H LV Außerhalb de» Landgerichtsbezirk» 15 Pfg. L.W v> 14 142 67—73 , 14-/, „ 144 „ 68—74 , Stotterer, Bettnässer, Bruchleioende uns mit stärkerem Fußschweiß Behaftete, sowie Knaben, welche voraussichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet sind, werden nicht ausgenommen. 5. Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienderg übergeführt, auS letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unterosfizierschule versetzt und auS dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. 6. Die Unteroffizierschüler gehören als solche vereitS zu den Militärpersonen der Friedens standes und wird die auf der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllte» 17. Lebensjahre ab alS aktive Militärdienstzeit gerechnet. 7. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unter offizier-Vorschule und in der Unteroffizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 8. Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert .worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstellen aufzurücken. 9. Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze deS CivilversorgungSscheins befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mk. die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle deS Staatsdienstes erwerben. 10. In die Unteroffizierschule zu Marienberg finden direkte Einstellungen nicht statt, in die Unteroffizier-Vorschule daselbst aber nur insoweit, als eintretende einzelne Abgänge durch Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppe« nicht besetzt werden können. 11. Die Bewerber für die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg, welche wegen Platz mangel nicht zur Einstellung gelangen können, werden deshalb auf den nach vollendetem 17. Lebensjahre zulässigen freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militär dienst aufmerksam gemacht. 12. Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen für die Anstalt zu Meinstruppen und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando entnommen werden. Desgleichen auch die Bestimmungen für den freiwilligen Eintritt in den aktiven Militärdienst. Dresden, im April 1899. Kriegs-Ministerium. vaa <l«r L'l»»ltse. Anmeldung für de« «ächste« Aufnahmelermin in die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt Kleinstruppen zu Ostern 1900 betreffend. 1. Die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlusse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, find« bet der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2. Die Anmeldung für den nächsten Anfnahmetermin t« Oster« 1900 hat von jetzt ab nicht mehr beim Kriegsministerium, sondern bei den Bezirks-Kommandos zu er- solgen und sind hierbei folgende Ausweise beizubringen: ») die standesamtliche Geburtsurkunde deS Knaben d) daS kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbescheinigung o) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; ä) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsische» Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; o) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und VermögenSverhältnifse der Angehörigen (bei Beamten von der Anstellungsbehörde auszustellen); k) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der ObervormundschaftS- Behörde und g) der Militärpaß und das FührungS-Attest des VaterS, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient (bei Beamten genügt der Nachweis unter v). 3. Anmeldungen zur Aufnahme für Ostern 1900 können von den BezirkS-KommandoS nur bis Ende Dezember 1899 angenommen werden. 4. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulcensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13-/, Jahren 140 am Körperlänge und 66—71 am Brustumfang, Oesfentliche Sitzung des Bezirks-Ausschußes Dienstag, Ve« SS. April 1899, Bormitlags 10 Uhr, Freiberg, am 11. April 1899. Der Amtshauptmann. Vm. bitvtuvrt. Die in Kreibergsvorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen. Freiberg, am 18. April 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. ISr 8t«1»«rt. Die am 1.Maidss. I. stattsiudende ArbeiterzShluug detr. Der Herr Bürgermeister zu Brand sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der Amtsgerichtsbezirke Freiberg und Brand werden andurch veranlaßt, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulare für die am 1. Mai stattstnvenve Arbeiterzählung recht zeitig den betreffenden Gewerbeunternehmern zuzufertigen, die ausgesüllten Formulare bez. Feyl- scheine aber bis spätestens Ven 8. Mai dieses Jahres anbei einzusenden. Die Ausfüllung der Formulare zu der gedachten Arbeiterzählung hat von allen denjenigen Gewerbeunternehmern zu erfolgen, welche 1. in ihren Gewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, oder 2. durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität rc.) bewegte Triebwerke verwenden, oder 8. Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgcbaute Gruben besitzen, die nicht blos vorübergehend in Betrieb sind, oder 4. deren Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu be sonderer Genehmigung unterliegen, oder 5. die solche Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion besitzen, auf die nach der Bekanntmachung vom 31. Mai 1897 die ZZ 115 bis 139 und 139b der Gewerbe ordnung ausgedehnt worden sind. Auch für solche Anlagen der unter 4. erwähnten Art, in welchen keme Arbeiter be schäftigt werden, ist daS Formular auSzufüllen. Dagegen kommen bei der fraglichen Zählung folgende Betriebe ») die der Aufsicht der Berg-Inspektionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben Koaks-, Brennerei-, Briquette-Fabrikationeu oder ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, h) Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer-, Ofensetzer- und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthschaftliche Betrrebe und Gärtnereien, v) Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung oder für häusliche Zwecke benutzen, ä) Krahn- und Aufzugsanlagen, auch mit Elementarbetrieb, Straßenbahnen und Dampf schifffahrtsgeschäfte, «) Fuhrwerks-, Lade-, Export-, SpeditionS- und Verlags-Geschäfte, k) Motoren und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Gefangenhäuser u.s. w.), ferner für zoologische oder botanische Gärten, sowie x) Schlächtereien mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit Elemrntar- betrieb arbeitenden Schlächtereien, nicht i» Betracht. Freiberg, den 13. April 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. vr 8t«1»vmt. BadeMterstützuna. AuS einer unter unserer Verwaltung stehenden Bavestiftung können füx laufende- Jahr Unterstützungen an eine oder auch mehrere in Freiberg wohnhafte Personen gewährt werden, welche eine Kur in einem Badeorte und zwar in erster Linie in Marienbad nöthig haben, die dazu erforderlichen Mittel aber nicht besitzen. Bestimmungsgemäß sind vorzugsweise unselbständige Kaufleute oder deren Angehörige zu berücksichtigen. Bewerber wolle» ihre Gesuche unter Beifügung eines ärztlichen und eines BermSgens- zeugnisseS längsten» dis zum s. Mai diese» Jahre» hier -«»reichen. Freiberg, am 18. April 1899. Der Stadtrath. Wgr Bermiethmm. Das hinter dem Stadtkrankenhause an dem in die Scheunenstraße einmündenden Wege ge legene Nieverlagsgebäuve soll mit dem angrenzenden Wiesengrundstücke sofort oder später vermiethet werden. Miethliebhaber werden gebeten, spätestens bis zum SS. April 1899 schriftlich oder mündlich im RathhauS — Zimmer Nr. V — ihre Gebote zu eröffnen. Freiberg, am 18. April 1899. Der Stadtrath. vr. Mllr Stadtverordnetensitzung den S1. April 1899, Abends 6 Uhr. 1. RathSbeschluß, Ankauf der Bürgerfeldparzelle Nr. 2061 um 16 M. und No. 1967 um 15 M. pro Ar betr. 2. Bericht deS Verfassungs-Ausschusses über 1) Statut der Dienstbotenkrankenkaffe 2) RathSbeschluß, Gewährung eines Sparkaffendarlehns von 350 000 M. an die Aktien gesellschaft „Bügerliches Brauhaus in Freiberg" betr. 3. Nachtrag zum Regulativ, betr. die Bebauung des zwischen der Berthelsdorferstraße, dem Roß platz, der Frauensteinerstraße und dem Eisenbahndamm gelegenen Areals, eventuell 4. hiermit zusammenhängend, Arealüberlaffungs-Vertrag mit Frau verw. Pährisch. 5. RathSbeschluß, Errichtung einer lateinlosen Klaffe beim Realgymnasium. Hierüber geheim» Sitzung, Naturalisationsgesuch. Freiberg, am 19. April 1899. Bekanntmachungen für Freivergsdorf. Die diesjährige Frühjahrskontrolversammlung für die innerhalb des Gemeinde bezirks Freibergsdorf aufhältlichen Mannschastsklassen des Beurlaubtenstandes, an welcher Theil zu nehmen haben: Reservisten und Landwehrleute I. Aufgebots einschl. Halb-Invaliden, die Ersatz- Refervisten der Jahresklassen 1886 bis 1898 und die zur Disposition der Ersatz behörden Entlassenen findet Donnerstag, den S7. April 1899 Bormittags 9 Uhr im Restaur. Tivoli in Freiberg statt. FreibergSdorf, am 19. April 1899. O. Gem.-Vorst. In Gemäßheit der Bistmmungen in § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 werden alle diejenigen Steuerpflichtigen, welche ihre Beitragspflicht in hiesiger Gemeinde zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzufertigung nicht hat be händigt werden können, hierdurch aufgesordert, sich wegen Mlttheilung des Ergebnisses der Einschätzung im hiesigen Gemeindeamt zu melden. Freibergsdorf, am 19. April 1899. O. HakmuMi», Gem.-Vorst. Der Gesetzentwurf über die Schlachtvieh- und Fleisch beschau im Reichstag. ii. Der Reichstag setzte gestern die erste Berathung deS Gesetz entwurfs betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau fort. Abg. vr. Vielhaben (Reformp.) wirft der freisinnigen Partei vor, sich in den Dienst der amerikanischen Lieferanten ge stellt zu haben. (Präsident Graf v. Ballestrem bittet, derartige Voraussetzungen gegen Parteien des Hauses zu unterlassen.) Er erkennt an, daß eine allzu große Vertheuerung des Fleisches verhindert werden müsse, bestreitet aber der sreisinnigen Partei das Recht, sich allein als Vertreterin der Konsumenten aufzu spielen. Das amerikanische Konsumfleisch sei schlecht, es sei kein Egoismus, den Konsumenten gegen derartige Produkte zu schützen. Die Amerikaner seien in der Nahrungsmittel-Verfälschungsbranche ungeheuer weit. Die Angaben des Staatssekretärs Tirpitz über den geringen Verbrauch von ausländischen Konserven in der Marine seien unrichtig. Es seien vielfach auch hier und in der Armee verdorbene Konserven zur Ausgabe gelangt, dagegen müsse die Armee geschützt werden. Wenn gegen das inländische Fleisch erschwerende Kontroleeingesührt werden soll, wenn dies gegen das ausländische nicht geschieht, so werde der inländische Produzent gegen über dem Ausland erbeblich in Nachtheil gesetzt. Die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs hätten diese Bedenken nicht beseitigt. Noch ärger liege dieSache bei dem amerikanischen Schmalz, das mit Baum- woll-Samenol und anderen Substanzen ohne thierisches Fett hergestellt werde. Die Einführung der Beschau in der Hans- schlachtung sei neu, sie sei mit Kosten und Verlusten fiir den Bauer, zumal den kleinen, verknüpft. Wenn der Bauer sewst- geschlachtetes minderwerthiges Fleisch essen wolle, so gehe das dw hohe Staatsregierung eigentlich wenig an. Sollen doch Forst-