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für l Ilh' r, MicheMmch, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. _______ Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden tn der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- ^enosunen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigev-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Berrlnsinserute müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 1917 Sonnabend, den 21. April N 16 Der Gemeindevorstand. Neustadt, am 18. April 1917. 400 von vormittags Uhr mittags ar- grün« Mittwochs am 19. April 1917. cri« Moderne Heitzwasser-Beschaffung. Fernsprecher 180. 10-11 11—12 12—1 800 Ende Ausgeschlossen von der Sammlung sind nur alle emaillierten Geschirre. Das Sammelgut soll den hierfür bestimmten Sammelstellen zugeführt werden , Bei der Gemeinnützigkeit des Unternehmens wird darum gebeten, die Vorräte der Sammlung ^ktenlos zuzusühren; wird Bezahlung verlangt, so soll diese zu dem später festzusetzenden Preise erfolgen. Sammelstelle für Reichenbraud, Rabenstein, Neustadt und Rottluff: dringlichst davor gewarnt, das etwa noch vorhandene Saatgut aus der Ernte des Vorjahres jetzt noch zu verzehren. Daneben wird zu prüfen sein, ob nicht durch Streckung des Saatgutes eine Abhilfe sich schaffen läßt. Wertvolle Fingerzeige geben in dieser Hinsicht einige von der Zentralstelle für den Gemüsebau im Kleingarten, Berlin IV 8, Behren- straße 50/52, herausgegebene Flugblätter, die über die verschiedenen Verfahren (Keimlings-, Stecklings- usw. Verfahren) aufklären und kostenlos von dieser Zentralstelle bezogen werden können. Daß diese Verfahren lediglich für den Kleinanbau in Frage kommen können, und nur ein Behelfmittel sind, und daß bei irgend sonst ausreichendem Saatgut die herkömmliche natürliche Verwendung als der sichere und gewohntere Weg unbedingt vorzuziehen ist, braucht kaum hervorgehoben zu werden. Andererseits haben einzelne dieser Verfahren den Vorzug, daß die Knolle selbst noch bis zu 80°/« für Speisezwecke verwendet werden kann, so daß in der jetzigen Zwangslage ein Hinweis auf diese Aushilfsmittel geboten erscheint. Ferner dürfte für die Kleingartenanbauer ein wirksames Anreiz mittel zum Anbau der Hinweis sein, daß — was hiermit zufolge Ermächtigung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes erklärt wird — die im Wege des Kleingartenanbaues gezogenen Kartoffeln von einer Fläche in Größe bis zu 200 Quadratmetern den Kleinanbauern belassen bleiben werden, auch wenn nach den bestehenden Vorschriften über die Verbrauchsregelung die geernteten Mengen größer wie die ihnen zustehenden Mengen sein sollten, und daß die etwa erforderlich werdenden Genehmigungen zur Ausfuhr derartiger Kartoffeln für den eigenen Bedarf in Zukunft anstandslos den Kleinanbauern erteilt werden. Den Berkaus von Kohlen, Briketts, Koks und Tors betr. Stein-, Braun- und Holzkohlen, Briketts, Koks und Torf dürfen in hiesigen Gemeinden nur nach Gewicht verkauft werden. Ein Verkauf nach Hohlmaß oder nach Butten, Kästen, Körben, Stückzahl ist verboten. Die Verkäufer haben die Brennmaterialien den Käufern auf Verlangen in deren Gegenwart nachzuwiegen, soweit sie das Gewicht der in jedem Behälter befindlichen Menge nicht glaubhaft nachweisen können. Bei dem Verkaufe im Umherfahren haben die Verkäufer eine vorschriftsmäßige Wage mit sich zu führen und den Käufern die Waren auf Verlangen damit abzuwiegen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder entsprechender Haft bestraft. Vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem 21. April 1917 in Kraft. Die GemeindevorstSnde zu Reichenbraud, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rotttufs, den 17. April 1917. Das Essen wird für weih« Marken Dienstags Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 20. April 1917. Die GemeinLevorstande. kki> Apk» A« mü-> che Anbau von Frühkartoffeln. Wie dieLrfahrung gezeigt hat, bildet der Anbau von Frühkartoffeln im Wege des Kleingartenbaus (Schrebergärten, Laubenkolonien) eine nicht unerhebliche Erleichterung in der Kartoffelversorgung während der schwierigen Sommermonate, da hierdurch tausend kleine Selbst versorger geschaffen werden. In diesem Jahre droht jedoch infolge des Mangels an dem erforderlichen Saatgut ein erheblicher Rückgang in diesem Kleinkartoffelanbau, zumal die Kleinanbauer ihre Früh kartoffelernte 1916 meist verzehrt haben, ohne an die Aufhebung des nötigen Saatgutes zu denken. Daß es nicht möglich sein wird, den hierdurch noch gesteigerten Bedarf der Kleingartenbesitzer an Saatkartoffeln durch Anmeldung und Beschaffung durch die örtlichen zuständigen landwirtschaftlichen Berufsvertretungm zu decken, dürste ganz abgesehen von der praktischen Undurchführbarkeit, in Anbetracht des Saatgutmangels ohne weiteres klar sein. Deshalb werden die beteiligten Kleingartenbesitzer ein- ern i? ftrei-f Die Frist zur Bezahlung der BrandkassenbeltrSge für 1. Termin läuft mit dem 21. April ab. Nach Ablauf dieser Frist beginnt das Mahn- und Zwangsbeitreibungsverfahren und haben Säumige die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 19. April 1917. N ldet oben lm Der 1. Termin der Wasserstener nach 25 Pf. pro cbm ist bis zum 3V. April dieses Jahres an die Wasserwerkskasse abzusühren. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. für Brotheftnummer 1 bis „ „ 401 „ „ „ 801 „ Fundamt Rabenstein. Ein Handwagen vertauscht. Der Gemein-evorstan- zu Rabenstein, am 20. April 1917. Dank der Aufklärung ärztlicher Kreise wird der Hygiene des täglichen Lebens von dm weitesten Bevölkerungsschichten immermehr Beachtung geschenkt. Schon früher war es ein geflügeltes Wort, daß der Kulturstand eines Volkes nach seinem Verbrauch an Seife gekennzeichnet werden kann, und in der Tat ist nichts so geeignet, die Gesundheit zu erhalten und zu festigen und Krankheiten zu ver hüten, als größte Sauberhaltung des Körpers, der Kleidung und der Wohnräume. Die bequeme und möglichst billige Beschaffung heißen Wassers dürfte besonders geeignet sein, diese Bestrebung zu unterstützen. Wie die Verwendung des Gases in der Küche den Aufenthalt in dieser wesentlich angenehmer und gesünder gestaltet hat, wie durch das Gas auch Rauch, Ruß und Staub aus den Wohnungen verbannt wird, so ist das Gas auch in besonderer Weise geeignet, den Bedürfnissen nach heißem Wasser in bester Weise zu entsprechen. Der Gasbadeofen hat das Baden zu Hause erst populär ge macht, weil er auf die bequemste und billigste Weise und in der kürzesten Frist das erforderliche warme Wasser liefert. Das Ideal der Warmwasserversorgung ist naturgemäß die zentrale Bereitungsstätte. Bet ihrer Anlage kann man an den verschiedensten eiii. : K^' wE nein'' d. A chE -staE sich> m, lchtM Msw"' ilig^ ntgv cnr< von vormittags 11 Uhr an ausgeaeben- Die Küchenverwaltung, Vaterländischer Hilfsdienst für Angehörige der österr.-ungar. Monarchie. 4 Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu 4 L.-.^tschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 verordnet, daß die Vorschriften des Gesetzes 4» ff Mr dm vaterländischen Hilfsdienst und die zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen I ff Rvrechend für diejenigen Angehörigen der österr -ungar. Monarchie gelten, welche beim Inkrafttreten AMer Verordnung im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Wohnsitz habm oder ihn später dort nehmen, i daß diese Personen auch für die von den Landeszentraltuhörden auf Grund des 8 11 Abs. 2, Satz 3 Gesetzes über dm vaterländischen Hilfsdienst erlassenen Bestimmungen als den deutschen Reichs- F ^gehörigen gleichgestellt gelten. . Diejenigen Personen, soweit sie unter 8 1 der Bekanntmachung, betr. Bestimmung zur Ausführung "Es 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdtmst vom 1. März 1917 fallen, werden aufgefordert, ff Mr Meldepflicht unverzüglich zu genügen. fl ff Di, Gemeindevorstände zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 18. April 1917. Oelikaletz Lreme^ vorzüglicher Brokaufstrich, empfiehlt llnvgvnls 8ivgms^ Lnivk 8vku>LS Kriegsküche Rabenstein jetzt Hardtstrahe 2 (Hinterhaus). Sonntag, den 22. April, werden Marken ausgegeben Bericht Äer die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 23. März 1917. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. - Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Herr Vorsitzende »Ern Lischke, welcher als Ersatzmann des zum Kriegsdienst einberufenen ^ElNeindevertreters Herm Barthel in den Gemeinderat einberufen Arden ist, weist Herm Lischke in sein Amt ein und spricht den irisch treuer Mitarbeit aus. s Es wird Kenntnis genommm: 1. von der Bewilligung einer Aaatsbeihtlfe für die Volksbibliothek im Betrage von 25 Mark; von der Richtigsprechung der Rechnung über die Hähle-Stiftung Al 1916/1917 durch die Amtshauptmannschaft Lhemnitz; 3. vom ATebnisse der Landessammlung für den Heimatdank; der Herr Ersitzende stattet auch an dieser Stelle den Gebem seinen Dank "Esonders ab; 4. vom Betriebsbericht des Verbandsgaswerkes Siegmar Av Umgegend für Januar und vom Beleuchtungsplane für März; ^von den am 9. Febmar und 19. März dieses Jahres stattgefundenen ^Ekbandsversammlungen des Gaswerks; hierzu nimmt man den Bericht Herm Vorsitzenden entgegen; 6. vom Berichte über die Tätigkeit ?r Vereinigung von Bürgermeistem und bemssmäßigen Gemeinde- ?Mnde im Königreich Sachsen; 7. vom Berichte über die Tätigkeit «Er Geldvermittelungsstelle des sächsischen Gemeindetages auf 1916; vom Eingänge einer Beihilfe aus Lebensmittel; 9. von einer Ver jüng der Amtshauptmannschaft, die Ablehnung eines Widerspruches «Sen die Verhängung des Schankstättenverbotes gegen eine Steuer- Ekantin. i, -Schließlich nimmt man noch Kenntnis von dem Eingänge des -Neils tn der Anfechtungsklagsache der Stadtgemeinde Lhemnitz wegen ?Eranziehung zu Besitzwechselabgaben, wonach die Anfechtungsklage "vr Oberverwaltungsgericht kostenpflichtig abgewiesen worden ist. . 10. wird auf ein Erlaßgesuch Gestundung der Gemeindeeinkommen- 'Ever bewilligt. Ein erneutes Anbringen wegen Erlaß von Gemeinde- ^ndsteuem wird abgelehnt. 11. wird beschlossen, eine Steuerrestantin zur Zahlung ihres Rückstandes bei Vermeidung weiterer Maßnahmen nochmals auf- ^lordern. 12. EinAntragaufAbänderungeinerGemeindeanlagenabschätzung ^6 wird zurückgewiesen. i. 13. Zwecks Erhebung von Besitzwechselabgaben wird die Wert- ^tzung von 2 Grundstücken vorgenommen. .. 14. Auf einen Einspruch gegen die Erhebung von Besttzwechsel- "Saben wird entsprechend Beschluß gefaßt. H 15. wird die Verpachtung der Gärten im früher Schlipf'schen Mundstücke vorgenommen. 16. Ein Antrag auf Schließung des sogenannten Buttermilch- ^kchens wird abgelehnt. « 17. Von der behördlicherseits geforderten Aufstellung eines Nach- ^"Ses zum Freibank-Ortsstatut über die Herabsetzung des Gebührensatzes <^die Unterhaltung der Freibank wird abgesehen. Aufruf! damit es unserer Rüstungs- und Eisen-Industrie zugeführt V und von ihr wieder verarbeitet werden kann. Bedeutende I Mengen werden für die Kriegsindustrie benötigt, nachdem die Zufuhr von Roherzen aus dem Auslande zurückgegangcn ist. Es ist ein leichtes, diesen Bedarf zu decken, wenn die tn Hülle und Fülle Nandenen Vorräte gesammelt werden. Ein jeder, der da mithilst, nützt dem Vaterland« und Mgt zum baldigen Si«g und Fried«« bei. k Drum frisch ans Werk! Suchen, finden und geben sei Losung! Auch die kleinste Gabe fördert M Wertz. Kein Eisenteil ist zu gering. Die kleinen und kleinsten Stücke wachsen ins riesenhafte. - g Gesammelt werden bei den Sammelstellen alte Maschinen, Maschinenteile, Dampfkessel, alle !' 1 brauchbaren Wirtschafts-, Acker- und Hausgeräte und deren Teile, kurz alle alten, auch verrosteten nsav§ Anteile und alle sonstigen Abfälle, die ohne Verwendung und zum großen Teil im Wege herum liegen. Di-^ i wie^ lVUE g«lb« Mark«« Donnerstags rote „ Freitags 18. Für ein Staatsdarlehn soll anderweit um Fristverlängerung zur Rückzahlung nachgesucht werden. 19. wird beschlossen, einer auf dem Höckerichtgrundstücke — Blatt 120 des Grundbuches — einzutragenden Landeskulturrente den Vor rang vor der auf diesem Grundbuchblatte eingetragenen Dienstbarkeit (Wasserdurchleitungsrecht) einzuräumen. 20. nimmt man Kenntnis vom Eingänge des neuausgestellten Tilgungsplanes für die Wasserwerksanleihe der Landesversicherungs anstalt Königreich Sachsen und ermächtigt den Herrn Vorsitzenden zum Vollzug des Tilgungsplanes. 21. Die Beschlüsse des Sparkassenausschusses vom heutigen Tag, 6. Kriegsanleihe, Einstellung der Wertpapiere in die Jahresrechnung und Haushaltplan betreffend, werden nach Vortrag gutgeheißen. 22. Die vom Finanzausschüsse vorberatenen Voranschläge der Haushaltpläne sämtlicher Gemeindekassen für 1917 werden in der vorliegenden Aufstellung unter Berücksichtigung der gemachten Vor schläge genehmigt und die unter Bedarf eingestellten Beträge zur Ausgabe oerwilligt. Nach erledigter Tagesordnung wird noch über die weitere Ab schlachtung eines Schweizer Rindes und eine Grundstückspachtsache beschlossen. Hilfsleistung der Kriegsamtstelle bei Verkehr-schwierig- ketten. Die Kriegsamtstelle Leipzig teilt mit, daß Verkehrsschwierig keiten in der Kriegsindustrie häufig erst von dritter Seite und verspätet zu ihrer Kenntnis gebracht werden, während sie doch in erster Linie mit dazu berufen ist, bei solchen Mißständen zu helfen. Es empfiehlt sich, bei auftretenden Verkehrsschwierigkeiten sofort und auf kürzestem Wege die Kriegsamstelle Leipzig, Döllnitzer Straße 3, zu benachrichtigen. Desgleichen ist sie zweckmäßig von allen Baugesuchen für Gleisan schlüsse, Verladerampen und Vahnanschlußerweiterungen sowie von Gesuchen um Mitbenutzung bereits bestehender derartiger Anlagen in Kenntnis zu setzen. Sie wird der Kriegsindustrie in allen solchen Fällen unterstützend und fördernd zur Hand gehen. nen? Rathaus, für Siegmar: Elektrizitätswerk ißig weil-2 kön»^