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zrankenberger Tageblatt Anzeiger 207 Montag den 6. September 1020 nachmittags 79. Jahrgang Verzeichnis der amtliche« Mehlvertanfsftellen W«« L««W«r, L«Senstratze Jul. Gomitaa, Winkastroß« «MMM s 4 und Zuschußland. Der Bewohner eines Gebietes, wo di« Siahrungsmittel erst hmgebracht werden müssen, mühte sich west vorsichtiger zu der Frage stellen, als einer von dort, wo .sie erzeugt werden. Dieser Gesichtspunkt aber ist für keine Bevölkerung wichtiger als für die sächsische. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg, sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von T. G. Roßberg, Frankenberg i. Sa. «wo. T«i»»«»t Friedhofstraße C. «. Sich!« Richs., Mark' O»w. Laudold, Chemnitzer Stroh« Albrewt Polst«. Freiberger St.aß« Allg«M«ln»r Ko»s»»»«r«r». Schkoßvraß« Allgemein« Ko»s»»»»r«fi,, Lhemuitz« Straße Ledeusmittel-ASteilweg d« Stadtrat«. Zscbre« Von Dr. Hans Schmidt-Leonhardt. Berkaus von Malzboudoas für 8. Bezirk Nr. 1 bi« Schluß und 4 »etirl Nr. 423 bi« 700. Aul einen Hau«balt mit 1 bi« S Köpfen entfällt l Tüt« mit ISS Gramm Inhalt, auf einen solchen mit mehr Köpfen 2 Tüt«u ,um Preise von 1.50 M«rt l. d. Tüt« ,u 125 Gramm Inhalt. Meldung ihrer Nichwtrü«iStigmig di» spät«««» d«u 10. S«pt««S« d». 2». hi« eingeben. Sofern etwa bestellt« Oelluchmarten nicht mehr verfügbar sein sollten, würden andere gleich wertige »ach hiesigen! Ermessen auroewählte Otikuchenarien «n übernehmen sein. Flöha, den 4. Septemba 1920. Der Komm»»alv«»a«d d« Bekanntmachung Betr. Zahlungsverkehr mit dem Mt. Elektrizitätswerk Chemnitz Zur weiteren Fürdauna d« bargeldlosen Zablnngiverkehns hat sich da« Elettrl,ttLt«wak auch dem »« »iugerichtat«» Stadtgiro da Stadt Themuitz angeschlosfen. E» können Ueda- Weisungen «folgen auf da« Konto bei: 1. da Tbemuitz« Stadtöank; 2. dem Postscheckamt in Leipzig Konto Nr. 9848; 3 dem Stadtgiro Chemnitz. Faua sind folgende Erleichterungen grschoffm: 4. durch da« Abhebevasabren vo» Lank- oda Postscheck Konto «ach vorherig« Ein- vuvövdni««Ilärima lFormulare hierzu find dtt da Wvdvawaltung, Theata- straße 35. einmfordsn); sowie: 5. durch »areinlagen'HMtalegung gegen Zinevagütung. Ueda Abrechnung und Ba» »insung «teilt die Verwaltung ebenfalls während da DimVstundm Auetanst. 2m Intaesse da Allgrmei»heit wird aus recht «gen Gebrauch de« bargeldlosen Zahlung«- verkehre» auch an viel« Stelle Linaewksen. Chemnitz, den 2l. August 1920. D«r Rat der Stadt Chewuttz. Betrt»b«amt. Transporte, welche auf Grund von Bestimmungen des Frie densvertrages ausgesührt werden. Alle diese Transporte Müssen als solche äußerlich gekennzeichnet sein. Waffen- und Munitionstransporte für die Reichswehr oder di« beamtete Polizei bedürfen in jedem einzelnen Falle der Genehmigung des Reichswehrministeriums oder der Zentralpolizeibehörds der Länder. Die Genehmigung muß auf den Begleitpapieren vermerkt und beglaubigt werden. Bei sonstigen Transporten hat der Transportführer eine Ausfertigung der Genehmigung bei sich zu führen und den zuständigen Beamten auf Ver langen vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen unterliegen den schwe ren Strafen des Entwafsnungsgesetzes. Der Beirat hat ferner efne Entschließung gefaßt dahingehend, daß er von der Er- klärung des Reichskommissars und des Vertreters des Reichs verkehrsministers Kenntnis nehme, nach welcher Transporte, welche den Ausführungsbestimmungen des Entwaffmmgsge- setzes genügen, von Unbefugten weder angehalten noch, kom trolljert werden dürfen. Der ReichskomMissar wird zur Kon trolle darüber, daß bei den Bahntransporten den Bestimmun gen der neuen Verordnung entsprochen wird, bei jeder Eisen- bahndirektion eine Kommission einsetzen, welche aus dem zu ständigen Referenten und dem Obmann des Eisenbahnbetriebs- s rates bestehen wird. In Zweifels fällen hat die Kommission i die Enscheidung des Reichskvmmissars für Entwaffnung ein- zuholen. Kikml «er Wcdrbunätt a« firiegr veredWgte» Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen richtet an das deutsche Volk einen Aufruf, in dem es u. a. heißt: - Die Nationalversammlung hat am 28. April 1920 das Reichsversorgungsgesetz verabschiedet, das di« Verfor- gungsansprüche der deutschen Kriegsbeschädigten und Kriegs- Hinterbliebenen regelt. Obwohl das Gesetz in verschiedenen Punkten gegenüber dem bisherigen Zustand Verbesserungen bringt, muß es in mehreren Teilen den schärfsten Wider- spruch der Opfer des Krieges Hervorrufen. Da bis jetzt alle Einsprüche der Versorgungsberechtigten beim Reichstag und bei der Regierung einen Willen zur Aenderiung des Gesetzes nicht Hervorrufen konnten, wenden sich die Kriegs beschädigten und Kriegshinterbliebenen an das deutsche Volk. Die Pflichten, die das Volk gegenüber den Opfern des Krieges zu erfüllen hat, werden durch das Reichsversor- gungsgesctz nicht erfüllt. Ein erheblicher Teil, der Kriegs beschädigten wird nach dem neuen Gesetz schlechter gestellt als bisher. Die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen wissen sehr wohl, daß sich das Reich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet. Sie sind an dieser- und an der langen Dauer des Krieges jedoch unschuldig. Das deutsche Volk nmß durch seinen Reichstag dafür sorgen, daß die vorhandenen 2chz Millionen Kriegshinterbliebenen und 1 '/« Millionen Kriegsbeschädigten nicht zu verbitterten Menschen werden, sondern bereit sind, an dem Wiederaufbau Deutsch lands mit vollen Kräften teilzunehmen. Das kann aber nur dann geschehen, wenn ihre eigen« Eristenz sichergestellt ist. Dies wird aber mit dem neuen Gesetz nicht erreicht. Wir bitten die gesamte Bevölkerung, sich an den in der Woche vom 5. bis 12. September stattfindenlnin Massen kundgebungen für die Kriegsopfer zahlreich zu beteiligen. Bekanntmachung D« Rei-»stnammknift« hat die Gültigkeit d« Vorschrift 8, 8 Id der vorläufigen Bestim mungen zum Steuerabzug vom 28. Juli 1920 üb« di« Freilassung von VurchschnMsbeträgen »nm Steu«ab,ug tvergl. die Bekonntmachung de« Lande,finamamte« Dreisten vom 5. August 1920 in Nr. 183 de« Frankenberg« Tageblatt«« vom 9.8.20.1 bi« Ende September 1920 verlängert. Dresden, am 3l. August 1920. L«vd«,fin,n,»mt. Abteilung 1 Odsthreise im Bezirk »er Amtshauptmauuschast Flöha 2« Ergänzung da Bekanntmachung vom 28. August d» I«. wird noch besonder« darauf bkngewksen, daß auch sür OLftpächt« di« von d« Amtshauptmannschast al« angemessen «achteten E^E^g^A^^^"von Obst"w kleinen Mengen unmittelbar an Verbrauch« dürfen Obst- Pächter und Obst-neuga zu den al» angemessen «achteten Er»eug«durLlchnitt«preilen dm Betrag hin,»schlagen, d« stch aus der Pret,spanne zwischen Großhandels- und Kleinhandelspreisen «gibt. ObstpScht« und Obstonkäuf«, die über die al« angemessen «achteten Durchschnittspreise btnausgehrnde Fordaungen stillen, laufen Gefahr, «egen übermäßig« Preissteigerung straf- rech'ltch belangt zu werden. Flöha, dm 4. September 1920 vk« Aurtrhauptwannschaft. Vie -iu;lü»mus Mr Lnlwallnoug Berlin, 4. 9. Der den. Reichskommissirr für die Ent waffnung der Zivilbevölkerung beigegebene parlamentarische Beirat hat heute den Entwürfen der zweiten und dritten Ansführungsbestimmung zu dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die zw.it« Ausführungsbestimmung setzt fest, daß neben Armec- revoloern und Armeepistolen abtteferungspflichtig sind. Die dritte AussührungsbestiMmungen enthält «in allgemeines Ver bot der Beförderung von Militärwaffen, Teilen v»n Militär- Waffen und Munition. Unter das Verbot fallen nicht di« Assoziation, Baderberg Kurt Ateßttch, Körnastraße Willy Rudolph, Allmhatu« Straße Brno Grießbach, Freibag« Straße O- c Krö»«, Alienhain« Straße Mac Knoth, Margareten strotze Bruno Klug«, TerLstraße Loui« W-Uh«. TSvfnvrotz« Linus Löst»«. Friedrichstraße Frankenberg, dm 6. Septemb« 1920. Beschränkung »es TmwmflugeS währen» »er Saatzeit Die Notwendigkeit, feste Schädigung d« Saaten im 2nt«ess« da volkanährung ,u v«. Lindern, «fordert, daß anch im Habst diese« 2ahre«, und zwar kür die Zett vo« 10. Septamb« »k» 28. Oktaler 1920 die Taube» kn den Taubenschlägen »urückgehaltm oda sonst tn geeignet« Weise am Au«fliegm auf dl« Feld« aehindat wadm. Zuwiderhandlungen gram diel« Anordnung wadm mit Geldstrafe bez«. Ordnungsstrafe von 30 Marl ost« im Uneinbrbrglichkeitsfoll mit 1 Woche Kast bestraft. Flöba, dm 3. September 1920. Di« Sutt»ba»yt«MMlchaft. Verteilung von Oelkuchen ( Mehlen, Schroten) D« Rekch'minist« für ErkShrung und Laudwirtschaft läßt »och einm aroßm Posten Oel- luchm u'w. zur Verteilung bringen, die laufend bei d« inländischen Baarbettuna ausläudilcha Oelsaatm ansallen. E« ist anznnehmm, daß die«, avgrsehm von da Kleie, die letzte Futtermittel- vateilung durch di« öffentliche Hand ist. Die Arlen vou Kuchm ufw., welch« lur Bateilang kommm und dir Preise, welche von d« Bezugsvaeinigung d« Deutschen Landwirte hiasür gefordat wadm, find bet dm Gemeindebehörde ,u etfahrm und stellm sich auf etwa 70 dir 85 Mark pro Zentner je nach da Oelküchenari. Es ist den Tierhaltern, in«b»sonsta« Milchvieh, btsttzan dringend,u «mpschlm, stch mit diesm hochwattgm Futtermitteln einmdickm. Landwirt- scha'iltche Verein« und Genossenschaften, ZlegmmchtvaM« usw. wollen dm Laug da Oelkuchm m aaste Erwägung ziehen. Bestellungen auf Oelkuchm ülw. find, sofern fie von einreluen Land- wtrtm «folgen, bei dm Gemetndebehördm, die fie gesammelt bleuer «eitaqulritm habm, da- gegm vo« Daeium usw, unmittelbar hiah« ru bewirken. Df« Bestellungen müssen zur Ba- Sachsen gehört zu den konzentrierten deutschen Bedarfs- gebieten, nämlich denen, wo sich mit der zunehmenden In dustrialisierung Deutschlands in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts aus kleinem Raume unverhältnismäßig große Menschenmassen zufammengedrängt habm. Diese Ge biet» sind vor allem die rheinischen, ferner Oberlchlesien, die Umgebungen der großen Städte und schließlich und vor allem Sachsen. Mit Sachsen kann es an Bevölkerungsdichte in der ganzen Wett nur Btlgien ausnehmen und in Deutschland überhaupt kein LaM. Wenn es also dadurch schon in einer ungünstigeren Läge ist als die andern Industriegebiete, so ist bei diesen noch zu berücksichtigen, daß sie nicht Länder für sich sind, sondern Teile andrer Länder, hauptsächlich preußische Bezirke. Als solche aber werden sie einheitlich von ihren Ländern versorgt, und diese Ueberschpßländer werden niemals davon ablassen, zuerst ihre eigenen Zuschußgebiete zu ver- sorgen und dann erst andre Länder. Die strengste Reichs gewalt kann daran auf die Dauer nichts ändern. Die säch sisch» Regierung sieht es von jeher als ihre Aufgabe an, mit allen Mitteln die schwere Lage ihres eigenen Landes der Refchsregierung gegenüber in Erinnerung zu bringen, ,und diese dauernden Vorstellungen verfehlen mich besonders in ernsten Augenblicken keineswegs ihren Erfolg, aber ganz be heben werden sie den natürlichen Vorsprung, den preußische Industriegebiete vor Sachsen haben, niemals. Das dichtbewohnte Sachsen selbst ist nur in ganz be schränktem Umfange in der Lage, sein« Bevölkerung zu er nähren. Wie stark es aus Unterstützung von außerhalb an gewiesen ist, zeigt di«. Tatsache, daß in Deutschland etwa jeder vierte bis fünft« Mann Selbstversorger in Brotgetreide ist (in Preußen und Bayern sogar jeder dritte), d. h., daß er .aus den eigenen Erzeugnissen seinen Bedarf decken kann, hi Sachsen dagegen erst jeder fünfzehnte Mann. Die vierzehn andern müssen 'durch die schwache sächsische Landwirtschaft ernährt werden, oder sie sind auf Zuschuß von außerhalb angewiesen. Auch die geographische Gestaltung unseres Lan des ist der Bodenbewirtschaftung nicht günstig. Ein großer Test von ihm ist gebirgig und deshalb weniger fruchtbar und der Ungunst der Witterung besonders ausgesetzt, vielfach auch mit Wald bedeckt. Die Landwirte Sachsens, die die ernste Lage unsres Landes unmittelbar vor Augen sehen, sind sich unter diesem dauernden Eindruck ihrer Verpflichtung der industriellen Bevölkerung gegenüber unzweifelhaft in stärkerem Maße Mwußt, als es vielfach die Landwirte m. großen länd lichen Gebieten des übrigen Deutschlands sind. Die eigen mächtige Durchbrechung der Ernähruugsvorschriften ist in Sachsen weniger häufig, die gutwillige Ablieferung Ar Er zeugnisse befriedigender als anderswo. Aber auch beim besten allseitigen Willen würde Sachsen niemals in der Lage sein, auch nur emigernmßen sich durch sich selbst ernähren zu können. Wenn ihm nicht die Hilfe von außen durch notwendige Maßnahmen im ganzen Reiche gesichert wird, so würde Sachsen unter Umständen in ein« sehr schwere Lage geraten. Diese Stellung unsres Landes muß man sich stets vor Augen Um Oie KmoiM Mr ßegieiMg Der Zusammenbruch- des Stuttgarter Stenerstrelks. j Der Zusammenbruch der württembergischen Steu«rver° Weigerung ist völlig zusamineng«brochen. Freitag ergaben die Verhandlungen folgende Einigung: Unterschriftliche Anerkennung des Steuerabzuges und der das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelnder gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Alle Streikenden werden wieder eingestellt, mit Aus nahme derjenigen, welche sich schwer« Verfehlungen gegen die Betriebsordnung oder di« Staatsgesetze haben zuschul- ! den komme» lassen. Ein« Lohn- und Gehaltszahlung findet für die Sperr- § und Streittage nicht statt. Dieallgemein e Wiederau fn ah med«r A r- j beit erfolgt am Montag früh. Die Daimler-Motoren-Gesellschaft hat sich an den Ver- > Handlungen nicht beteiligt. Es werden mit ihr neue Ver- j Handlungen geführt unter Mitwirkung der Regierung.' Die Landesregierung hat also hier ihre Autorität gegen- ! über den von den Kommunisten und Unabhängigen aufge- putschten Arbeitern testlos durchgeseht. Es war aber höchste Zeit. Ueberall geriet die Regierungsautorität bei den Lfnks- radikalen gehörig ins Wanken, Beweis dafür ist es ja in ge- j »lügendem Maße, daß die Stuttgarter Arbeiter ernstlich daran dachten, die Verweigerung des Steuerabzuges, das heißt also, eine weitgehende Sabotage d«r Stcuergesetze, mit Gewalt durchzusetzen. - Die deutsche Drnährungspolitik wird seit Monaten be herrscht von der Frage: Muß die Zwangswirtschaft noch auf rechterhalten werden oder kann sie wegfallen? Auf ver schiedenen Gebieten des Ernährungswesens ist diese Frage bereits in dem emen oder andern Sinne gelöst worden, auf andern steht die Lösung bevor. Auf allen diesen Gebieten haben beide Meinungen schwerwiegende Grünke für und gegen sich, und jedes Wort des Urteils über den ganze», auß«rorden1- > lfch schwierigen Stoff sollte deshalb sorgfältig bedacht werden. In Wirklichkeit aber ist in allen Bevölkerungskreisen das ge rade Gegenteil der Fall. Jeder spricht nicht aus sachlicher > lleberlegenheit heraus, sondern aus seinen Empfindungen und ' seinen Interessen und vor allem vergessen viele den Untev- seinen Interessen und vor allem vergessen viele den Unten- hatten, wenn man über das, was geschehen und nicht ge- schjed zwischen Land und Stadt, landwirtschaftlichem und schehen soll, auch nur im kleinen Kreis« oder für sich selbst industriellen Kommunalverband oder (im großen) lleberschuß- ein Urteil fällen will.