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A«rei«en-Larif >»nahm« von Ankün digungen tut NL»M I Uhl. HonntKlzS nur MarienMatzk ^8 von II bi» »/,1 Uhr De etnjpaltlge Grundzeit <ca. S iÄUxn) LL P<, Stachnchrrn au« DreOdcu 2ü P' : Sejchafr«-8ii,^tgen oilf der Prrvat'eiK Zctie 8V Pf: dre zwetlpalugs Zelle a. Te^iette00Ps. - In Nummern nach Sonn u Feiertagen, die eminaltig«' Glutttz- zeile:t«)Ps.,ulnPl mur- lene 4« Pi, ^attulieu- Nad.riäneil a T resücn d»e<^lundzerle-5»Pi. - Auswärtige Auirn.gr nur gegen Ltorauäbou zabllmg. — ,Vede4 No« iegblult kostet 1U P;. ckurck l7ornptt«>,t«r. ttroklen in 6er >Vir>runL. Karton 50 Pfennige mit genauer Anweisung. Verssnck nacn 00 Pfennige. llckt mit VVappenmarlce - i srid-, ilüük mit Oolämunästüclc .... 2>/2 ptz. IklMlm WIN» HUL a>» ,o ptz auswärts a>8 Muster I üvreo - vivitcken, ^rltin»rltt m verrLd H1un<j8tctc l,tGd!ins»-^>sLfott» Se »(Li»«el. u. KüniUl. Nokstl 6s» Kronpfinrvn Lrr^pllan ei^srens Oompsn^. SsnUn IK>V. 7 X»ieo — VeuALol — l-crnclon L 6 — ^eLNkiiill »./kl.. 8rtindok5plLtr IÜ . ?I°Il >Vrltr»u58teUunL 5t. 1-ou>5 1004 Hauptgeschäfts st eile: Marienstrastc48 40. Refor-rnbellslellen ZLüUvi Sitzen mc»d6lk3brjt< :: Üsgrunklsl 1873 :: ^ouviislr. 23 2S, ännentios. >^1Ie Urteil Lisenrnöbel. luedvarvu. I-sxsr boodkoinsr cksutsodsr unck eoglikekor Knrug-, ttosvn-. pslvtot- »ucl Asstsnstoffv iu allen wocksrnsn Karbon unck krinirt-tzualiiLwo, ir«»»vl»tuvl»v, tttllLrrltllt N«, »untv Vtlfltt VerlraufsktsIIv cksr vor8etirift«wL88ig6n Onitorm8tuTv tür Kgl. ^rictm. 8taat8kor8tbtzumte. Neemil»« ?Se8«IieI 8edöSel8tr3L86 19/21 ertrc^s (-Le sei?. Mutmaßliche Witterung: Bielsach heiter, trocken. Infolge böigen Windes ist der Abflug der Sachsen» fliege r von Plauen nach Chemnitz aus heute nach mittag verschoben worden. Die Leipziger Freie Studentenschaft bittet das Kultusministerium, den vom akademischen Senat er folgten Aufhebungsbcschluß als zu unrecht ersolgt aufzu beben. Der Reichstag fehle die Einkommenogrenze für dev Bersicherungszwang aus 2500 Mart fest. Prinz Joachim von Preußen hat sich bei mili tärischen Hebungen in Dübcritz eine ernste Futzverletzung zugezogen. Der Reichskanzler sandte an den Ostmarken- verein ein bemerkenswertes Antworttelegramm. Der deutsche Professor Eduard Richter wurde auf einer Studienreise im Olumpgebirge von griechi schen Räubern übersatten und entführt. Der Deutsche Verband kaufmännischer Vereine, der 00 000 Mitglieder zählt, hielt in Wiesbaden seine Hauptversammlung ab. Der Verteidiger des zum Tode verurteilten Renn fahrers Breuer hat beim Trierer Landgericht Antrag cus Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Der Postassiziant Franzki in Waltendorf bei Graz is». an a s > a t i s ch e r Cholera gestorben. Die angckündigte p ü p st l i ch e Enz » klika ist soeben erschienen,- sie ist an die Bischöfe der ganzen Wett gerichtet. Um tlie Feuerbestattung. Der Streit »m die Zulassung der Feuerbestattung im Gebiete des preußischen Staates ist noch nicht ausgekochten. Das preußische Herrenhaus wird sich, voraussicht lich rn den nächsten Tagen, mit dein im Abgeordnctcnhause mit verschwindend geringer Mehrheit angenommenen FcuorbestattungSgeiehe zu befassen habe», das dann noch, wenn es auch in der Ersten Kammer eine Mehrheit ge sunden, der Bestätigung durch den König bedarf. Daß von diesen beiden Instanzen dem Gesetze ein entscheidender Widerstand drohen sollte, ist schwerlich anzunehmcn. An geblich soll der oberste Kriegsherr bereits verfügt haben, daß di« geltenden Bestimmungen über die Stellung von militärischen Trauerparaden bei der Feuerbestattung von Personen des aktiven Soldatcnstandes sinngemäße A„- ivendung finden sollen. Diese Meldung eilt offenbar den Tatsachen voraus, denn es wäre eine staatsrechtliche Ano malie, wenn in irgendeiner Richtung, und wäre cs auch nur für den Bereich der preußischen Heeresverwaltung, die Konsequenzen gezogen würden aus einem Gesetz, das noch nicht verabschiedet ist. Gleichwohl darf man aus der Tatsache, daß das gesamte preußische Staatsministerium auf dem Boden des Feucrbcstattungögesetzes steht, auf den Standpunkt schließen, den der Kaiser in der Frage der Zu lassung der fakultativen Feuerbestattung neben der Erd bestattung einnnnmt. Einem Akt der Gesetzgebung aber, der sich zum mindesten a»s das Placct deS Monarchen be rufen kann und für den sämtliche Minister der Krone die Verantwortung übernommen haben, wird auch die Erste Kammer des preußischen Landtages die Genehmigung nicht versagen. Der Ausgang -es langjährigen Streites dürste also nicht zweifelhaft sein. Eigentlich hätte cS zu einem Streite und zu jener Austragung des Streites, die keineswegs ohne politische Nobcnumstiiiidc war und vielleicht nicht ohne Folgen bleiben wird, überhaupt nicht z» kommen brauchen. Nir gends, weder in dem Buche der Bücher, das die Heilöwulic- heiten der christlichen Kirche enthält, noch in einem preußi schen Staatsgcsetze gibt es eine Bestimmung, die die Feuer bestattung verbietet. Ans Grund der ersteren Tatsache hat seinerzeit die preußische Gencralsynoüc mit großer Mehrheit entschieden, daß die bis dahin vielfach ge übte Praxis, im Falle der Feuerbestattung das Geleit und die Amtshandlungen des Geistlichen zu verweigern, durch die christliche Glaubenslehre in keiner Weise gerechtfertigt ist. Anderseits hat das preußische Oberverwaltungsgericht in seiner bekannten Entscheidung in dem von der Stadt Hagen (Westfalens anhängig gemachten Prozeß ausdrück lich anerkannt, daß ein gesetzliches Verbot der Feuer bestattung für Preußen nicht besteht. Wenn aber, wie man sieht, die Streitsragc im Prinzip längst entschieden war. können die Motive des Widerstandes gegen das Gesetz mir zum kleinsten Teil in der Sache selbst, sic müssen in der Hauptsache aus politischem Gebiete gesucht werden. Und so ist es in der Tat, wie sich bei näherem Zu sehen deutlich zeigt. Das führende Zentrumsorgan, die „Germania", hat, um die Behauptung zu stützen, daß das Zentrum aus kirchlich-konsossionellen Gründen gegen das Gesetz stimmen müsse, sich auf sin aus dem Jahre 1880 stammendes Dekret berufen, das bestimmt, daß den Leichen der^, die zu Lebzeiten die Verbrennung für sich festgesetzt haben, die öffentlichen Gebete zu verweigern sind, daß ein Katholik weder für sich »och für andere die Feuerbestattung anordnen, noch daß er einem Feuerbestattungsnerein bei treten darf. Wenn diese Vorschriften bestehen und verbind liche Kraft haben, ging die ganze Streitfrage das Zentrum überhaupt nichts an. Jeder Katholik, der in dem Papste das Oberhaupt seiner Kirche erblicht, dem er unbedingten Gehorsam schuldet, ist dann gegen die vermeintlichen Schäden des Feuerbestattungsgesetzes und gegen etwaige Versuchungen aus einem solchen Gesetz zur Genüge ge schützt. Außerdem hat der Fall des bäurischen Generals von Lylander bewiesen, daß Ausnahmen von jenem Dekret keineswegs unmöglich sind: mit der zunächst abgelehnten Leichenfeier für den genannten General, der leytwillig seine Feuerbestattung verfügt hatte, erklärte sich das erz bischöfliche Ordinariat in München sofort einverstanden, als die Hinterbliebenen erklärten, die Leiche von einem protestantische» Geistliche» einsegnen lassen zu wollen! Aber gerade dieser eine Fall, weil er eine seltene Aus nahme darstcll!, zeigt deutlich, wie streng an jenen schon die bloße Befreundung mit der Idee der Feuerbestattung verbietenden Vorschriften in ultramontanen Kreisen fest gehalten wird. Wenn das Zentrum trotzdem mit einer an Fanatismus streifenden Geschäftigkeit die Verhinderung eines Staatsgcsctzes betrieben hat, das eine in den katho lischen Kirchen streng verpönte Einrichtung befürwortet und ins Leben rufen will, so kann es dafür nur die eine Erklärung geben, daß das Zentrum auch bei dieser Ge legenheit wieder den Grundsatz einer Vorrang stellung und llcberlcgenl, eik der Kirche gegen üb er der Staatsautorität und Staats gewalt betätigen wollte, jenen Grundsatz, der bezeich nenderweise erst auf dem Boden der Papstkirche erwachsen ist und, so wenig er im modernen Staate aus Anerkennung und Durchsetzung zu rechnen hat, doch in allen politischen Machtsragen die Taktik derjenigen Partei bestimmt, über deren einseitig konfessionellen Charakter erst dieser Tage wieder das Organ der deutsch-konservativen Partei Be schwerde geführt hat. Der Staat soll die Magd der katho lischen Kirche, der alleinseligmachenden, der allein daseins- und herrschastshcrcchtigtcn Kirche sein! An dieses dogma tische Grundgesetz des Uttramontanisnnls muß man sich erinnern, auf diesen Fundamentaliatz der katholischen Staatslehre muß man verweisen, wenn man erklärt haben will, wie die sonst so bedachtsam und überlegen handeln den Zentrnmöführer in ihrem heißen Begehren, im Kampfe um das Feucrbestattungsgeseh die Staatsautvrität unter den Willen kirchlicher Gesetzgeber und Machthaber zu beugen, die gröbsten Verstöße gegen Verminst und Logik sich haben zuschulden kommen lassen. So. wenn der Antrag betreffend die Zweidrittelmehrheit der Gemcindemitglteder für die Errichtung von Krema torien damit begründet wurde, daß nicht Gegner der Feuer bestattung zu den Kosten dieser Bestattungsart beitragen sollten. Als ob nicht von jeher die Anhänger der Fcuer- bestattnng, ohne auch nur gefragt zu werden, zu den Kosten der Erdbestattung durch Kirchensteuern »sw. hatten bei tragen müssen! Oder wenn gesagt wurde, die Regierung nehme das Gesetz aus den Händen der Sozialdemokratie entgegen. AlS ob nicht in Wirklichkeit — konservative Organe haben das rückhaltlos ausgesprochen! — eine sehr »amhastc Minderheit der Konservativen oder gar jene drei Zentrumsabgeordncte, die nach Angabe des Abgeordneten Erzberger unmittelbar vor der Schlußabstimmung den Sitzungssaal verlassen haben, dem Gesetz zur Annahme verholfen hätten! Gewiß hat auch die Mehrheit der p r e u ß i s ch e n Kon servativen gegen da- Gesetz gestimmt. Vergebens wird man aber bei Ihnen nach politischen Motiven, vergebens nach Bemühungen suchen, Parteiinteresse,, oder bestehende Parteibeziehungcn zwecks Stärkung der eigenen Position in Anspruch zu nehmen, wie daö Zentrum gegenüber den Konservativen, noch dazu in wenig angemessener Tonart, überreichlich getan hat und noch tut. Vergebens wird man bei der konservativen Fraktion des preußischen Abgeorö »ctenhauscs nach Beweggründen und Aeußernnge» suche», in denen das Verlangen, dem Staat die Macht der Kirche fühlen zu lasten, zum Ausdruck täme. Davon tonnte und kann schon deshalb nickt die Rede sein, weil die evangelische Kirche ein Verbot der Feuerbestattung nicht kennt. Nicht weil sie für den christlichen Glauben sürchtcn, sondern weil sic an einer Jahrhunderte alte», vielen Millionen ans Her ; gewachsenen Bolkssittc nicht rütteln lassen wollen, haben die preußischen Konservativen in der Mehrzahl gegen dos Gesetz gestimmt. Das Zentrum aber hat in erster Linie kirchlich-religiöse Bedenken ins Feld geführt. Ohne jeden triftigen Grund, wie die „Germania" selbst verrät, wenn sie erklärt, daß das Zentrum habe so handeln müssen, weil die Gefahr bestehe, daß mit der fakultativen Feuerbestattung der Weg zur obligatorischen Feuerbestattung betreten sei. Diese lächerliche Art der Argumentierung muß es zur Gewißheit machen, daß sämtliche Manöver des Zentrums bei den Verhandlungen über das preußische Feuer bestattungsgesetz daraus berechnet waren, ein willkürliches Gebot der römischen Hierarchie durch ein Staatsgesetz nach träglich zu rechtfertigen und zu stützen und zugleich der Gesamtheit der preußischen Staatsbürger Anschauungen und Verhaltungsmaßregeln auszuzwingen, die nach ihrem Ursprung und Inhalt und GeltniigsbereiH nur sür die katholische Minderheit verbindlich sein tonnen. Die preu ßischen Konservativen haben, so meinen wir, alle Ursache, bei der weiteren Behandlung der Feuerbestattungsfrage — sei es im preußischen Hcrrenhausc, sei es in der Presse — den tatsächlichen Motiven und den wirklichen. Absichten, von denen sich das Zentrum in seinem Kampfe gegen das Gesetz hat leiten lassen, die nötige Beachtung zu schenken! Neueste vrahtmeiclungen von, 29. Mai. Deutscher Reichstag. Berlin. tPriv.-Tel.) Die dritte Lesung der Reichs- vcrsichcrungsordnuug wird mit der Einzelberatung fort gesetzt. Ter Präsident ruft nur die Paragraphen auf, zu denen Anträge vorlicgen. Eine Reihe von .Kompromiß annägen von nicht wesentlich materieller Bedeutung wiro ohne oder nach kurzer Erörterung angenommen. — Bei 8 80 verneint Staatssekretär Dr. Delbrück die Anfrage des Abg. Trimborn tZtr.j, ob in Preußen die Absicht be stehe, zu Vorsitzenden der Obcrversicherungsämter Assessoren zu bestellen. — Bei 8 144 wird nach zwei langen Reden des Abg. Ltadthagen iSvz.j, in denen er der Mehrheit vor wirft, daß sie das Grassieren der Tuberkulose wünsche und einen Klasscntampf gegen die Gesundheit und die Rechte des Voltes führe, ein sozialdemokratischer Antrag ab gelehnt, der die Fassung der Bestimmung über Versäumnis einer Verfahrenssrist und Wiedereinsetzung in den frühe ren Stand ändern will. — Das erste Buch wird erledigt. Der Präsident teilt mit, dast sechs namentliche Abstinunnn gen beantragt sind. — Mit 8 1c7 beginnt das z w eile Buch: Krankenversicherung. Ein Antrag der Sozialdemokraten fordert die Hcraussctzung der Einkvin mensgrenze für den Versichernngszwang von 2000. ans 0000 Mt. Die Kompromißparteien beantragen eine Ge- haltsgrenzc von 2500 Mt. — Abg. Dr. Thoma lull be gründet den Komprvmißantrag im Interesse der Privat eingestellten unter Bezugnahme aus den gesunkenen Geld wert. Gegen das Interesse von 200 000 Privatangestellien »inst das Interesse der Aerzte zurücktrcten. Diese sollten durch Organisation oder aus anderem Wege dafür sorgen, dast mit Rücksicht aus den gesunkene» Geldwert auch ihre Arzneitare geändert wird. — Abg. Hoch lSvz.l spricht sür den Antrag der Sozialdemokraten. Alle Handliings- gchilfenverbände hätten einstimmig eine Erhöh nng der Grenze auf mindestens 0000 Mark verlangt. Die Aerzte könnten ja, wo es sich um Versicherte mit mehr als 2000 Mark handelt, die Anwendung der Mindesttaxe der Ge bührenordnung vereinbare». — Mg. Dr. Potthofs sVp.l erklärt, er und ein Teil seiner Freunde würden sür 0000 Mark stimme». — Abg. Tr. M u gd a n «Vp.i lehnt jede E> Weiterung der Grenze über 2000 Mart ab. Mit dein gleichen Recht wie hier könnte man den Bäckergesellen höhere Lolin sordcrungen untersage», weil sie das Brot vercener» oder billigere Kohlcnpreise verlangen. Da sollte man die Aerzte lieber schon verstaatlichen! Leute mit einen: Ein kommen von mehr als 2000 Mark solle inan nicht wie nn- mündtgc Kinder behandeln. Für die Handliingsgehilsen paßten die ZwangSkassen überhaupt nicht, sondern mir die srcien Hilsskassen. Nach weiterer Aussprache wird der An trag der Sozialdemokraten mit 205 gegen 71 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen abgclchnt und hierauf der Kv:n- promißantrag mit -er Einkommengrenze von 2500 Mark fast einstimmig angenommen. Die 88 210 bis 2l0 betreffen die Wochenhilse. Die Vvlkspartci beantragt, statt der nach den Beschlüssen zweiter Losung fakultativen immer die obli> atorischc Zubilligung der bei der Niederkunst ersorde,' ichcn Hebammendienste und Geburtshilfe. Weiler will der Antrag auch die LatzuiigSbestimmung über die Gc-