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Sächsische Staatszeitung : 18.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192202181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19220218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19220218
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-02
- Tag 1922-02-18
-
Monat
1922-02
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.02.1922
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ÄMKilv zy AWm NMiimz Nr. 117. Beauftragt mit »er Herau-gabe: RegteruuzSrat Doeng«S in DreSdra. 1922. LaMagsverhan-lungen. 96. Sitzung. . Donner-tag, den 16. Februar 1922. P,äsident Fräßdorf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 22 Minuten nachmittag-. Am Regierung-Usch Ministerpräsident Buck, die Minister Fellisch, Fleißner, Heldt, Lipinski und Ristau, sowie Re- gierungSvertreter. Präsident Fräßdorf begrüßt -unächt Hrn. Rechtsanwalt vr. Graf (Leipzig) (Eoz), der an Stelle deS krank gewordenen Abg. Möller (Soz) in den Landtag eintritt, al- neueS Mitglied. Dann liegt ein Antrag deS Abg. Ebert (Kom.) u. Gen. zur Geschäftsordnung vor, den Punk» 16 der Tagesordnung, betreffend den Ersenbahnerstreik, al- Punkt 3 zu setzen und den Antrag Drucksache Nr. 567, denselben Gegenstand betreffend, bei diesem Punlte mit zn behandeln. Dieser Antrag wird mit Mehrheit ab- gelehnt, der Antrag Renner-Zrpsel Nr. 567 wird bei Punkt 16 mit verhandelt werden. Hierauf wird in die Tagesordnung ein getreten. Punkt 1: Abstimmung über einen Antrag des Abg. vr. Seyfert u. Gen. zur Anfrage der Abgg. vr. Nrrvhoid, vr. Seyfert u. Gen, betreffend die Husammentüufle der Mi- nitter aus Sachsen, Thüringen und Braunschweig. (Drucksache Nr. 498.) (Bgl. hierzu Landtagsbeilage Rr. 168.) Der Antrag vr. Seyfert-Heßlein ging dahin, daß sich der Landtag mit der Ant wort der Regierung zu dieser Anfrage nicht befriedigt erklären soll. Der Antrag wird mit den Stimmen der Linken gegen die der Rechten abgeUhnt. Punkt 2: Abstimmung über den Antrag des HauShaltauifchnsfes 8 und die Minder- heitLauträge zum Antrag deS Abg. Eben u. Gen. auf Auszahlung einer ein maligen Teuerungszulage an die. Ar- beiterrentner und Renteulosen (Druck sache Nr. 387), sowie über die hierzu vor liegenden Eingaben. (Drucksache Nr. 544.) (Bgl. hierzu Landtagebeilage Rr. 116.) Tie kommunistischen Minderheitsanträge werden abgelehnt, der Ausschußantrag darauf einstimmig angenommen. Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite Beratung über die Vorlage Nr. 97, den Entwurf eines Gesetze- über die Aus zahlung der Dienstbezüge der Volkr und Fortbildungsschullehrer unter Mitwirkung von GehaltSrechnern be treffend. (Mündlicher Bericht der vom Präsidenten bestellten Berichterstatter, Druck sache Nr. 554.) (Bgl. Landtagsbeilage Rr. l09 u. 110.) Berichterstatter Abg. vr. Seyfert (Dem.): Ich will zur Begründung des Gesetzentwurfes, den ich anzunehmcn bitte, nur in gedrängtester Form die Gründe angcben, die ich als Bericht erstatter für durchschlagend Halle und mit ein paar Worten auch das Verjähren kennzeichnen. Ter Lehrer schreibt über seinen Monalsbetrag eine Monatsqmrtung in der gesetzlich vorgeschrie« denen Form auf Grund des Besoldungsgesetzes und auf Grund der Bestnmnungen, die die Be soldungsordnung für den einzelnen Fall ihm vorschrciben. In Ziveifelsfällen fragt er den im Gesetze genannten Gehaltsrechner um Rat, auf Gnind dessen er dann seine Einträge vollzieht. Der Gehaltsrcchner prüft die ausgestellte Quit« tung darauf, ob die Grundlagen richtig sind, ob beispielsweise die Kinderzahl, das Aber und der Erwerb der Kinder nach pflichtgemäßer Ber- kichcrung richtig angegeben sind, und zweitens darauf, ob die Zahlen richtig eingestellt sind, wie es die Besokoungsordnung verschreibt. Tie Quittungen werden nach Bezirken geordnet und an die Girozahlstellen überreicht. Dort wird der Betrag dem Lehrer gutgeschiieben. Dann ge langen die Streifen von der Girozahlstelle nach der Girozentralstcllc und durch diese an das Ge« Haltsamt. Hier hat jeder Lehrer sein Konto. Da jeder Lehrer seine bestimmte Nummer hat, ist das Konto lm Augenblick zu finden. Die Be- träge werden geprüft und da die überweisungs« qutttungen und die Vuchungseinträge der Form nach üdereinstimmen, genügt ein Blick, um etwaige Abweichungen sestzustcllrn Die richtig ¬ befundenen Quittungen werden eingetragen, die Sache ist beendet. Der Weg ist der dcntbar einfachst« und tür- feste. E, geht über keine überflüssigen Zwischen, tationen hinweg. E« wird, wenn da« Verfahren »Sllig so läuft, wie es geplant ist, kein über- lässiger Buchstabe geschrieben, kein unnötige« Bratt Papier gebraucht, kein Pjenniq für un nötige Pvrtospesen aufgewendet. Die Grund agen der Zahlung sind richtig, denn sie ent« p ech-m den Gesetzen und Verordnungen. Das Verfahren emlastet den Staat. Tas Ge holtsamt bestimmt lediglich das erste Besoldung«. dienstalter, den Zeitpunkt des Busrüaens nach Gruppe 8 und 8, es bucht die Beträge. Alles andere ist ihm abgenommen. Etwaige Nachlässig keit bestraft sich selbst. Absichtliche Täuschungen sind kaum denkbar. Lie würden selbstverständ lich bestraft. Beanstandungen werden aus Losten des Beteiligten diesem und dem Gehaltsrechner mitgcteilt; bis sie erledigt sind, unterbleibt die nächste Zahlung. Das Verfahren vermag jeder Veränderung der Besoldungsbestimmungen so- fort zu folgen Selbst Nachzahlungen sind so fort in der nächsten Gehaltszahlung zu er ledigen Reste, Vorschüsse u. dgl. fallen nahezu weg. Es hat für die Empfänger große Vor teile, ohne daß für den Staat irgendein Nachteil entsteht. (Abg. AndcrS: Na, na!) Aus alle» diesen Gründen empfehle ich den Ge setzentwurf zur Annahme. Mitbcrichtcrstatter Abg Arzt (Soz.) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und bittet namentlich die Rechte des Hauses, daß sie sich wie bei anderen Gelegenheiten so auch in diesem Falle der Führung desHrn Atg. Vr Seyfert anvertraut und den Antrag Nr. 554 ein stimmig annimmt (Heiterkeit links.) Abg. Anders (Ttfch. Bp): Bei der ersten Beratung am 26. Januar stellten wir den Antrag, die Vorlage dem Rechts- ausfchuß zur weiteren Behandlung zu über weisen. Tas ist abgelehnt worden. Deshalb wäre cs eigentlich meine Pflicht, heute hier alle unsere Bedenken vorzutragcn. Ich bin aber der Überzeugung, daß das ein Raubbau an der Zeit wäre, und ich habe deshalb in einem vom Finanz ministerium veranstalteten Bortrag, an dem auch Vertreter des Kultusministeriums, des Landtags und außerordcutuch viele sachverständige Herren teilgenommen haben, die von dem ganzen Zah« lungs- und Rechnungswesen sehr genaue Kennt nis haben, alles das, was gegen die Vorlage Nr. 97 einzuweuden ist, eingehend dargelegt, und es ist dort auch ein eingehender Vorschlag unterbreitet worden, nach dem das ganze Ver fahren wesentlich v.rcinsacht und erleichtert würde und nach dem namentlich diese unsinnige und viele Schreibarbeit, die mit dem jetzt vor geschlagenen Verfahren verbuiiden ist, aus der Welt geschafft würde und doch auf der anderen Seite vor allen Dingen der Zustand beibehalten werden könnte, der für unser ganzes Kassen« und Rechnungswesen unbedingt eingehakten werden muß, daß nämlich nur derjenige, dem vom Landtage ans die Mittel zur Verfügung gestellt worden sind, über diese Mittel zu ver fügen hat, nicht cur Trittcr. Nach der Vorlage — das ist noch gar nicht zur Sprache gebracht worden — sollen 1100 bis 1200 neue amtliche Stellen im Laude geschaffen wer- den, indem HVO bis 1200 neue Gehalts- rechnec eingesetzt werden, und diese neuen Ge haltsrechner sonen verpflichtet sein, auf Grund des Gesetzes die Auszahlungen der Lehrergchältcr zu Lasten des Staates zu verfügen, d. h. Ye sollen gesetzlich ermächtigt sein, über Mittel des Staates zu verfügen. TaS ist meines Erachtens unzulässig und nicht in der Ordnung. Hr. Kol lege v>. Seyfert hat felbst anerkannt, daß diese Tatsache, daß zu Lasten des Staates verfügt werde, ihm nicht behage und passe. Ich habe aber m t Bedauern scstzustellcn, daß er heute nicht irgendwelchen Antrag aus Abänderung dieser Bestimmung gestellt hat. Es ist auch von dcm Vertreter des Kultusministeriums bei mei nem Vortrag gesagt worden, die Vorschläge, die ich unterbreitet hätte, wäre» erwägenswert. Diese Erwägungen haben aber bisher nicht stattgefunden. Es ist im einzelnen nachgewiefcn woiden, wie unnötig eine ganze Reihe Eintragungen in die einzelnen Gchaltsdögen der 18 5v0 Lehrer sind, die absolut nur dazu da sind, die Arbeit zu ver mehren, aber sonst keinerlei Bedeutung laben Bon einer Vereinfachung der Verwaltung ist da keine Rede, zumal wenn wir 1l oder 1200 neue Stellen im Lande schaffen. Das ist meines Er achtens so unsinnig wie nur irgend etwas. Ich bitte, den Antrag der Berichterstatter adzulchnen, bzw. da hierfür doch keine Mehrheit zu erlangen ist, die ganze Vorlage auch im gegenwärtigen Stadium noch an den RechtsauSjchuß zu ver weisen. Abg. Grellmann (Dtschnat.): Wir stimmen den Ausführungen des Vor redner» zu und gegen die Vortage. Weshalb ich das Wort ergreife, ist lediglich, um Verwahrung gegen die Angriffe cinzutegen, die gegen mich und meine Fraktion in der gegnerischen Presse erhoben worden sind und darauf adzielen, al« hätte ich in meinen letzten Ausführungen betont, ich wollte die alte Form der Gehaltsauszahlung durch die Gemeinden wieder herbeisühren Dem ist nicht so. Ich habe wiederholt dargelegt, daß auch ich wünsche, daß die Gehaltsauszahlung nicht wieder durch die Gemeinden erfolgen soll, sondern, wie es jetzt ist, aus dem Wege der GirokasjenauSzahlung. Was wir wollen, ist ledig. Uch da«, daß die Zwischcninstanz der Gehalts rechner au« der Lehrerschaft durch Behörden de« Staate« ersetzt wird. Der Antrag Ander- wird hierauf gegen die Stimmen der Teutschnationalen und der Deuifchen Volk-partei abgelehnt, der Antrag der Berichterstatter, die Vorlage 97 unverändert anzunehmen, mit derselben Mehrheit angenommen. Punkt 4 der Tage-ordnung: Anfrage der Abgg. Blüher, vr. Niethammer, vr Häbsch- mann u. Gen., betreffend Sicherstellung de- Religion-unterricht» in den Bolk-schulen aller Orte des Landes. (Drucksache Nr. 526.) Tie Anfrage lautet: Ist die Regierung bereit, Maßnahmen zu treffen, die den gesetzlich gewährleisteten Reli gionsunterricht in den Volksschulen aller Orte des Lande- sicherstellen? Zur Begründung erhält das Wort Abg. vr. Herrmann (Disch. Vp.): Wir haben uns vor Jahresfrist am 1. Februar 1921 zu der Verordnung des Kultusministeriums vom 8. Januar ausgesprochen. Au« der da maligen Debatte geht hervor, daß wir zu der jetzigen Negierung, die auf eine andere Welt anschauung, auf das weltliche Schulideal ein gestellt ist, nicht das Vertrauen haben können, daß alle Maßnahmen getroffen werden zur Ge währleistung dessen, was in der Reichsversaffung an Rechten der christlichen Eltern in bezug aus die religiöse Erziehung ihrer Kinoer steht. Tas Ideal des Moraluntelrichts, das die Sozialisten gegenüber dem Ideal der christlichen Ettern aus gestellt'haben, ist für einen großen Teil unseres Volkes und unserer christlichen Eltern nicht das entsprechende Echulldeal. Gerade die Erfahrun- gen des letzten Jahres haben uns gezeigt, daß ein weit überwiegender Teil unseres Volkes den christlichen Religionsunterricht beibehatten wissen will. (Zuruf auf der äußersten Linken: Aus Dummheit!) Trotzdem haben wir aber von selten der Regierung Verordnungen zu sehen bekommen, die immer wieder doch das andere Ziel, das andere Ideal der wektichen Schule zu propagieren suchen. Es erschien am 25. Februar 1921 folgende Verordnung: „Soweit der Unterricht auf der Unterstufe der Volksschule als Gesamtunterricht erteilt wird, kann auch dcr Religionsunterricht inner halb dieses Unterrichts erteilt und demgemäß von Einstellung besonderer RcUgionsstunden in den Stundenplan abgesehen werden. Es bedarf solchenfalls für die Klassen dieser Stufe nicht der Einstellung von Hilfskräften zur Erteilung von Religionsunterricht." Aus den Verhandlungen der Nattonalversamm« iung in Weimar geht ganz klar hervor, daß auch für die Grundschule der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach sein soll. Es erscheint uns deshalb nicht möglich, daß auf einmal die Kinder der Eltern, die erst befragt worden sind, ob sie ihre Kinder für den Religionsunterricht anmeloen wollen oder nicht, keine Möglichkeit haben sollen, sür ihre Kinder besondere Netigionsunterrichis- slunden zu haben. Tiefe besonderen Rclig.ons« Unterrichtsstunden sind oen Ellern geivahrleistet durch sie Reichsverfassung, und wir müssen auch weiter daran festhalten, daß für die Sinder auf der Stufe der Grundschule dieser Religionsunter richt bcsvudcre Stunden zugewiesen erhält. Wenn bei der Debatte am 1. Februar !921 gejagt worden ist, daß das Ziel der weltlichen Schule auf jeden Fall erreicht werden würde, jo ha».cn wir entsprechende Gegenbeweise, die uns zeigen, daß gerade für die Verwirklichung diese» Ideal» doch nicht das erreicht worden ist, was man gern erreicht hatte. Wir haben z. H. mit« geteilt bekomnien, daß in einem Lchulaufsichls- bezirk von den sämtlichen Lehrern — cs sind beinahe 200 — nur drei den Religionsunterricht abgelehnt haben, daß in einem anderen Schul- aussichtsbezirte von den sämtlichen Lehrern nur cis k.men Religionsunterricht erteilen. Wir Haden erst sür diese Ostern in Erjahrung bringen können, daß von den angcmeldcten Kindern z. B. einer großen Aablikmitttlstadt von sämtlichen Kindern nur drri vom Religionsunterricht abgcmeldet wurden und in einer anderen Stadl nur ein Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmcn soll. Daraus geht klar hervor, daß auch hcuteJioch ser überwiegende Teil unjereS Volkes am Re- ligivnsunterricht festhält. Wie dieser Religion«, unterricht beschaffen sein soll, wie er reformiert werden kann, daraus will ich mich heute im em« zelnen nicht einlassen. Bei der Ausschreibung von Lehrerstcllcn ist in neuerer Zeit nicht genehmigt worden, daß mit hincingejchrieben werden durfte: Rellgionsuntcr- richt von seilen der Lehrer ist erwünscht, während die Notiz: Erwünscht ist ein Lehrer, der Moral- unterricht erteilt, gestattet ist. Wir stehen auf dem Standpunkte dcr Gerechtigkeit und fordern, daß die Gemeinden auch da« Recht Haden müssen, hineinzuscd reiben: Rcligionsunterricht««rteilung ist für die Besetzung drr Stelle erwünscht. Erst vor kurzem wurde mir ein Bries zugcschickt von einem Gcmeindeverireter, in dem stand: „Bei un« ist fortwährend Streit wegen de« R«lig,ons« unterrichte«. 19 Lehrer haben den Religion»- unterricht abgelehnt, 4 erteilen ihn. Tie weit überwiegende Mehrheit dcr Eltern hat den Religionsunterricht gewünscht. Trotzdem wird aber von sehr viele» Lehrern der von den Eltern nicht gewünschte Moral- und lebenslundliche Unterricht erteilt, und di« Kinder sind ohne weiter«» gezwungen, diesen Unterricht zu be suchen." E« erscheint uns nicht angängig, daß das Recht der christlichen Eltern auf diese Weise nicht gewahrt wird. Bei der Ausschreibung d«r Stellen sür den lirch«nmusikalischen Dienst in den Gemeinden wünschen wir, daß e» möglich ist, zu sagen: Das Amt des Organisten, dos Amt des Kirchenschul lehrers ist mit dem Amte des Lehrer« in der Gemeinde verbunden, und zwar deshalb, weil dadurch sehr viel Kosten erspart werden. Wir wünschen es auch deshalb, weil wir auf dem Standpunkt stehen, daß Staat und Kirche und Schule und Kirche auch nach ihrer Trennung immer noch in einem versöhnlichen Verhältnisse zueinander stehen sollen. Ver sühnung muß das Hauptziel sein, das wir er streben, aber nicht eine von haß geschürte Feindschaft zwischen Staat und Kirche und auch zwischen Schule und Kirche. Wir hoffen, daß die Regierung sich bereitfinden läßt und Sicher heitsmaßnahme» trifft, damit dos Recht, das den Eltern verfassungsmäßig gewährleistet ist, in jeder Beziehung auch gewährleistet bleibt. Unterrichtsminister Fleißner: M. D. u. H.! Ter Hr. Begründer der An frage hat sich nicht an die Anfrage selbst gehalten (Sehr richtig! links.), sondern er hat eine ganze Reihe von Fragen eröttet, die wir wiederholt in diesem Hause besprochen haben. Ich muß es ablehnen, mich meinerseits von neuem in eine Religionsdebatte bei dieser Gelegenheit einzulassen. Was ich früher gesagt habe, halte ich aufrecht. Im übrigen Hut es keinen großen Zweck, sich mit Hrn. Dr. Herr mann darüber zu unterhalten denn ich bekehre ihn nicht zu meiner Aufsasiung, und er wird sich nicht zu der meinigen bekehren. Nur zwei Gesichtspunkte anderer Art, die er angeführt hat, möchte ich bei dieser Gelegenheit kurz rich tig stellen. Hr. Abg. vr Herrmann hat u. a. in seine Begründung auch die Frage der An- und Ab meldung zum oder vom Religionsunterrichte wieder hineingezogen und hat heute wieder so getan, als ob das, was wir in Sachsen verfügt und angeordnet haben, ungesetzlich (Abg. l)r. Herrmann: Ist es auch!) oder verfassungs widrig sei. Eie wissen ja, Hr. Dr. Herrmann, und das ganze Haus weiß es, daß wegen dieser Lache der Reichstag und die Reichsregierung wiederholt interpelliert und in Bewegung gesetzt worden sind. Es muß Ihnen bekannt jein, daß die Reichsregierung bisher meinen Verordnungen durchaus zugestimmt bzw. sie als mit der Verfassung in Einklang stehend bezeichnet hat. (Abg. Voigt: Zm Gegenteil!) Wie können Sie dann behaupten, daß wir gegen die Absichten und Anschauungen des Reiches handelten? Ta mil hat sich der Reichstag aber nicht begnügt. Es ist inzwischen jo weit gekommen, daß nn Reichs tage von der bürgerlichen Mehrheit ein Initiativ antrag besch ossen worden ist, nach welchem ein besonderes Gesetz über die An- und Abmeldung MM Religionsunterricht gemacht werden soll. Za, meine Herren, ob da» Gesetz kommen wird, weiß ich nicht. Vorläufig ist aber das für uns Rechtens, was von uns unter Zustimmung und Billigung der ReichSregieiung angeordnet wurde. Was die Kirchendienste anlangt, so muß ich darauf verweisen, daß wir en Gesetz und eine entsvrechcnde Verordnung haben. Was da gesagt ist, gür, und dabei bleibt es. Zm übrigen habe ich zu der Anfrage scibst zu erklären: Tie rechtliche Grundlage sür die Er teilung von Religionsunterricht an den Volks schulen des Landes bildet nach Aufhebung der Bestimmungen in z 2 Abs. 2 und § 18 Abs. 2 Lay 2 und 3 des Übergangsgesetzes für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919 durch die Entscheidung deS Reichsgerichts vom 4. November 1920 die Verordnung über die einstweilige Er teilung des Religionsunterrichts an den Volks schulen vom 8. Tezenrber 1920. Durch sie wird folgendes angeordnet: 1. Bis zum Znkrafttrctcn der in Art. 146 Abs. 2 der Re.chsverfassung vorgesehenen Be stimmung der Lanocsgefetzgebung wird Reli gionsunterricht »ach den im Verordnungswege getroffenen Bestimmungen erteilt. 2. Dre Verordnungen vom 15. Mai und vom 30. September 1920 über den Religions unterricht in der Volksschule bleiben bi» zu demselben Zeitpunkte in Geltung. Abs. 2 der Verordnung vom 15. Mai 1920 besagt: „Lehnen Lehrer die Erteilung von Religion«« unterncht ab und fehlt es infolgedessen an Lehrkräften zur Erteilung des rorgejchricbcnen Reiigionsunterrichls, so hat der Schulvorstand wegen Einstellung von Hilfskräften, die auf Grund abgelegter Prüfungen zur Erteilung von Religionsunterricht befähigt sind, Ent schließung zu jassen." Zur Behebuna von Zweifeln über die Auslegung dieser Vorschrift hat das Ministerium aus Anlaß einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Mitgliedern eines Bezirksschulamtes dahin ent schieden, daß es dem Schulausjchuß nicht frei steht zu bestimmen, ob Hiliskräfte anzustellen sind oder nicht, sondern daß er erforderlichen falls verpflichtet ist sestzusteilen, ob geeignete Lehrkräfte, die sich zur Übernahme des Religions unterrichts dereit erklären, vorhanden sind, und gegebenenfalls durch Einstellung solcher Lehr kräfte für die Erteilung des vorgeschriebenen Religionsunterricht» zu sorgen. Hat sich ein Eckulausschuß dennoch geweigert, diejer Ber« pflichtnng nachzukommcn, so ist das Beziiksjchulamt angewiesen worden, die Einstellung von Religion».
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