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ErMbHolksfreund. tttwsch, Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Dresden stände :oßen uni» vr. von Woydt. 3 Im solle« von om Schneeberg Uaterstärke, Klinger. * rm Päßler. Grohmann. 4., Nm. — : von der Bänderung 2292 232 743 211 8009 24420 Flächrnin» dnrch die weiche harte weiche «feld. Beschüfti, Stämme Klötzer Mittentzärke, Oberstärke, lachweisbar ne größere d und in >00 Kabi^ T«l«G,«»« Abr«ft« Vo0»fr«md Schneeberg 10-36 8—42 8—40 8-15 8—15 3—7 Kilometer, bi, 1 en. chaft ver. r umgesetzt he mit bei* 0 An» ». 2V* be- 3 Umgegend >r abend». stad bei« en. Nar »tritt. ig zu ver, nimmt die S Nutz- und Brennholz-Auktion auf Pfannenstieler Revier. Holz-Versteigerung auf Lauterer Staatssorstrevier. l Volk»., m«-. stand, illkomme« M.SSS s wrechM; tareliarqcher, Skellersaale barte Derbstangen weiche . Oeffentltche Sitzunz der Stadtverordneten zu Schwarzenberg Freitag, den 14. October 18S8, Nachm. 6 Uhr, im Stadthause Zimmer Nr. 1. IN». Gertel. Am 8. Oktober lfd. Ihr«, ist ein gelber, rav-haariger, ca. 3jähriger männlicher Schäfer, Hund in Griesbach, nachdem derstlbe frei umhtrgelanftn war, gltödtet und dmch bezirttthierärzt- Uche Untersuchung die Tollwuth bei demselben festgestellt worden. Derselbe Hund ist am 7. d» Mttz. von Lindenau, wo er hei stammt, über Neustädtel «ach Schneeberg und weiter gelaufen. Er wird daher für die Orte Linderrau, «viesbach, Zschorlau, Nieder- schlewa, Oberschlema, Steud-rfel und den Sutsbeztrt Stiederschlema, sowie für da» Staatssorstrevier Hundshübel bis 13. Januar 1899 die Festlegung aller Hunde argeordnet. Die betheiligten Ortkbehürden habe« innerhalb ihrer Bo girke sofort da» weiter Nöthige vorzukehr«. Schwarzenberg, am 12. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wii fing. einzeln «nd partienweise, soweit die gestellte» Kautionen «icht »»-reiche», tme gegen sosorttge Bezahlung »ud unter den vor Beginn du Auktion bekannt ,« «achoede» Bedingungen versteigert werden. ««»kunst über dies« Hölzer ertheilt di« unterzeichnet« Rrviervervaw«». Königliche Forftrevierverwaltung Santee und Königliches Foefteentamt Echwarzenberg, am 10. Oktob«r 1898. Reisslängen „ weiche Brennscheite, harte Brennknüppel «eiche . harte Zacken, weiche „ harte Ache nnd weiche , Schulgeld Schneeberg bett. Da» Bürger-, Seminarüdung-, «nd Kortbildungsschulgeld auf die Zeit vom 1. April bi» 30. September 1898 ist bis längsten» -en 17. Oktober -fs. IS. Bei Vermeidung de» vorgeschriebenen Beitreibungsverfahren» an die hiesige Schulgelder, Einnahme abzuführen. Schneeberg, am 3. Oktober 1898. Donnerstag, 13. Oktober 18S8 «r. MM eines Schöffen sollen nicht berufen werden: . welche zur Zeit der Aufftellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch !t haben: — , . Standesamt Ane betr. Nachdem die Geschäfts, äume de» Standeramte» nach dem BerwaltungSgebäude Mehnert- praße Nr. 14 verlegt worden stad, wird hiermit brkannt gegeben, daß Aufgebote « all« Werktagen «ur Vormittags vo« 8 hi- 1l Nh» entgegen genommen «erde« könne», während für alle übrige« StaudesamtsgeschSste die bisherige Expedition»,«», d. i. « alle« Werklagen von 8 bis 12 Nhr Bormtttags, wegen de» Umfang« der Geschäft«, de« stehen bleibt. Nachmittags bleiben die Geschäftsräume für den Verkehr mit dem Publika« geschlossen da dem Standesbeamten sür diese Zeit andere Dienstgeschäfte obliegen. Hierbei wird wiederholt darauf -ingewiesen, daß jede Geburt eine» Kinde» inrerhalb einer Woche und jeder Sterbesall «iuschltetzttch ber Lodtgeburie«, fpLtefteu- am «üchftsolgeude« Wochentage von de« zur Anmeldung Verpflichteten bn dem unter zeichneten StandeSamte anzumelden tst und daß die Anzeigenden sich, wenn sie de« Beamten dell Standesamtes nicht persönlich brkannt find, über ihre Person dnrch eine andere dem Stands» beamten bekannte, glaubwürdige Person, »der durch Paß, Paßkarte, Trauschein, FamUienstaaMu buch oder sonstige LegitiwationSpapiere ans,»weisen Haden. Aue, den 11.'Octoder 1898. Königliche- Gtan-esamt. Markert. -ZU , Brennknüppel, . Stöcke, , Astmeter «nd Wllhdt. «eich« Reisig 2 11 78 9 bqa o «ater den üblich« Bringungen versteigert «ad«. FiteiMH «chöabargische Foesweewalttmg Psarmenstiel. Nackdcm am 8. dies« Monat» Herr Richard Max Bock, Vlkllstllltllllo hier, al» RathSrxprdient und Protocollant verpflichtet und eingewiesru Morden ist, wird die» hierdurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht. Di« Vorschriften der zz 32 bi» 3» über die Berufung zu« Schöffeuamte finden auch auf da» Beschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmunge« zur Ausführung det Gericht»verfaff««gsgesetzet vo« 27. Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Beschworenen sollen nicht berufe« werde«: 1., die AbtheilungSvorstände und vortragenden Ritthe in de« Ministeri««; 2., der Präsident de» LandeSconststoriumS; 3., der Generaldirector der StaatSbahnen; 4., die Kreis- und AmtShauptleute: d., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörde« der Städte, welche vo«der Zuständigkeit d« Amtshauptmannschaften ausgenommen sind- Ralhskeller zu Aue Donnerstag, -en 20 Oktober 18S8, vo» vormittags halb s Nhr a«, Freitag, -en 14 -ies. Mon., Nachm. 3 Uhr, gelaugt i« Aue 1 neuer Salonschrank, 1 dergl. Kommode, 1 dergl. Bettstelle, 1 dergl. Plüsch- garnitur, befte-«ud aus Chaiselongue und 2 Fauteuil», 1 Regulator u. B. m. meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. Bieter ftmmeln sich daselbst in Leonhardt'S Gasthaus. Schneeberg, am 11. Oktober 1898. Der Gerichtsvollzieher -es Königl. Amtsgerichts. Sühn. Freitag nn- Gonnaben-, -en 14. nn- 15. Oktober 18S8, «erden wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Sachen erledigt. Schneeberg, den 12. Oktober 1898. Königliches Amtsgericht. Or. Gilbert. R. Anlage Zu 88 1- s Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1 ., Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Berurtheilung verloren haben; 2 ., Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eine» Verbrechens odn Vergehen» eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3 ., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ber- mögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eine» Sä 1 ., Personen, wei nicht vollendet haben; . 2 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Bemetnd« noch nicht zwei volle Jähre haben; — 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung au» öffentlichen Mittel« empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerech net, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; b» Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 ., Mitglieder der Senate der freien Hanfestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden könnt«; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einsnoeilig in den Ruhestand versetzt werden können: b., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; S ., gerichtliche und polizeiliche BollstreckungSbeamte; 7 ., ReltgionSdiener; s ., BolkSschullehrer; dem aetiven Heere oder der aktiv« Marine angehörende Milttärpersonea. Die LandeSgrsttzt könnt« außer den vorbezeichneten Beamte» höhere BerwaltungSbeamte bezeichnt«, welch« zu dem Amte eine« Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Da« Amt ein« Geschworene« tst ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur vo« «ine« Deutsche» verphm verAt. ^st, die Auswahl der Schöffe« dient zugleich al» Urliste für di« Auswahl der Geschworenen. Ä«Uw Neustädtel. "71 .für dir königl. md städtischen Lehör-m in Ane, GrSichain, Hartenstein, Johan« »«ZL, >» ^VmISvMll georgrustadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwartender« md Wildenfels 59«/, 35 173 7 10 92 305 Im RathSkeller in Aus sollen »reitag, den 14. vktbr. a. vo« Rach«. 2 Uhr an die t« Schlage a« Eisenstein, «bth. 8, sowie in Abth. 2. »nd 12 anfbereiteten Höl^r, «»L 590 Stück »eiche Stange« vo« 8—8 om Unterstärke, Brenllfcheite, 2 auter. In ung in > Tage- gesucht, bei den Speck, Bürger«. Ktvüsslsnitt Die Liste über diejenigen hiefigen Einwohner, welche zu dem ^AUUUUstU Amte eine» Schöffen «nd Geschworenen berufen werden könne», liegt vo« 13. bi» 21. diese» Monat» an hiesiger RathSstelle zur Einsicht der Betheiligten au» und kann innerhalb dieser Frist gegen die Richtigkeit «nd Vollständigkeit der Liste mündlich oder zu Protokoll Einspruch hier erhoben werden. Grünhain, am 11. Oktober 1898.