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Wochenblatt für für die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet-w Ps. ftr Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 72. 188» Freitag, den 3. September Bekanntmachung, Handels- und Gewerbekammer Wahlen betr. Für die bevorstehende Ergänzungswahl bei der Handels- und Gewerbekammer in Dresden sind die Wahlen von Wahlmärmer« vorzunehmen. Nach dem Vorschläge der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer sind für den Bezirk der unterzeichneten Königl. Amtshaupt- mannschast folgende Wahlabtheikungen gebildet worden: k., für die WM zur Handelskammer: IX. Wahlabtheilung, umfassend den gesammten Bezirk der Königl. Amtshauptmannschaft Meitze«, mit Einschluß der sämmtliche« in diesem Bezirke liegenden Städte, zur Wahl von 4 Wahlmännern, 8., für die Wahl zur Gewerbekammer: XIV. Wahlabtheilung, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Nossen und Wilsdruff, einschließlich der gleichnamigen Städte und Siebenlehns znr Wahl von 2 Wahlmännern. Die Wahl findet statt: zu für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Nossen und Wilsdruff, einschließlich der gleichnamigen Städte und SiebenlehnS: Sv» 22. 8«L»tvinl»ei 188V, von Borm, s bis Nachm. L Uhr, an RathSexpeditionsstelle in Nossen, zu ir, für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff, einschließlich der Stadt Wilsdruff von Borm, s bis Nachm. 1 Uhr, an NathsexpeditionSstelle in Wilsdruff. In Gemäßheit H 7 flg. der Verordnung, die Handels- und Gewerbekammer betr., vom 16. Juli 1868 werden daher alle nach H 17, Nr. 2 und 3 des Gesetzes, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes pp. betr., vom 23. Juni 1868 in Verbindung mit Pct. III. des Gesetzes, einige durch die Resorm der directen Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betr., vom 2. August 1878 für die Handels- und Gewerbekammer stimmberechtigte und wählbare männliche Personen der im Vorstehenden zu 1 und zu It ge dachten Ortschaften hierdurch aufgefordert, an dem obenbezeichneten Tage und innerhalb der angegebenen Zeit an den vorstehends bestimmten Wahlorten sich in Person einzufinden und unter Vorzeigung der Einkommen-Steuerquittung und der nach 8 9 der obengedachten Verordnung etwa erforderlichen Legitimation bei dem bestellten Wahlvorsteher sich anzumelden und ihre Stimmzettel, auf welchen die Person der zu wählenden Wahlmänner nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort deutlich zu bezeichnen ist, abzugeben. Meißen, 24. August 1880. Königliche Amlslmnptnmnnschnft. von Bosse. iWDtSOR. Nächsten Dienstag, den 7. September d. Js., Nachmittags S Uhr, sollen in der Wohnung des Sattlermeisters in Groitzsch eine Ouantität Heu und Holz, 1 Sopha, 1 Küchenschrank, 5 Stück Gänse und 5 Zeilen Kartoffeln gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Wilsdruff, am 1. September 1880. Der Gerichtsvollzieher des Königliche» Amtsgerichts daselbst. MattheS. Bekanntmachung. — Der zweite Grasschnitt auf der Vogelwiese sowie die diesjährigen Pslaumennutzuntzen sollen Sonnabend, den 4. September d. Js., Nachmittags 6 Uhr, Meistbietend an Ort und Stelle, jedoch mit Auswahl unter den Bietenden, verpachtet werden. Versammlung im Schießhause. . Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht, können jedoch auch schon vorher in der hiesigen Rathsexpedrtwn ringe- sehen werden. Wilsdruff, am 28.. August 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.. Wegen Reinigung der Lokalität ist die Kämmerei- und Sparkassenexpedition Sonnabend den 4. und Montag den 6. September d. I. geschlossen. Wilsdruff, am 31. August 1880. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Berlin, 1. September. (Proklamation Sr. Majestät des Kaisers): „Soldaten der deutschen Heeres! Es ist Mir heute ein tief empfundenes Brdürfniß, Mich mit Euch in der Feier des Tages zu vereinigen, an welchem vvr 10 Jahren des allmächtigen Gottes Gnade den deutschen Waffen einen der glorreichsten Siege der Weltgeschichte verliehen hat. Ich rufe Denen, welche in jener Zeit schon der nrmee angehörten, die ernsten Empfindungen in die Erinnerung zurück, mit denen wir in diesen Krieg gegen eine uns in ihren ausgezeichneten Eigenschaften bekannte Armee gingen, ebenso aber auch die allgemeine Begeisterung und das erhebende Gefühl, daß alle deutschen Fürsten und Völker eng verbunden für die Ehre des deutschen Vaterlandes eintratkn. Ich erinnere an die ersten Tage banger Erwartung, an die bald folgenden ersten Siegesnachrichten, an Weißenburg, Wörth, Spichern, an die Tage vor Metz, an Beaumont, und wie endlich dann bei Sedan die Entscheidung in einer unsere Kühnsten Hoffnungen und größten Erwartungen weit übertt.sfenben Weise fiel. Ich erinnere