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Blatt Amts und des SLadLraLhes des Königl. Amtsgerichts Erscheint: Mi twoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis ftir die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureauk von Haascn> stein L Vogler, Jnbalidendan. Rudolph Mofsc und G. L. Daube L Comp. zu UuLsniH Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. landwirtschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Brei Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Dua-»MMnuudvisrsigKsv Jahrgang. Sonnabend. Ax. 102. 21. Deeember 18S5. Aufforderung. Alle Gläubiger und Schuldner zu dem Nachlaß des Gasthofsbesitzers August Ernst Rüger hier werden andurch veranlaßt, binnen längstens 14 Tagen ihre Forderungen beim unterzeichneten Königlichen Amtsgericht anzumelden, beziehentlich ihre Schulden anher zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die Nachlustschuldner unnachsichtlich der Rechtsweg beschritten werden. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 14. Deeember 1895. . Weise. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlereibesitzers Julius Hermann Bernhard Heinichen juu. in Pulsnitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 29. November 1895 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom nämlichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, am 16. Deeember 1895. Königliches Amtsgericht. Weise. Veröffentlicht: Aktuar Hoffmann, Gerichtsschreiber. Bel der Ergänzungswahl für die Bezirksversammlung sind am 14. dieses Monats die Vertreter der Höchstbesteuerten Herr Major a. D. Rittergutsbesitzer Johann Friedrich Von Wiedebach auf WohIa, Herr Rittmeister a. D. Rittergutsbesitzer Edler Georg Von der Planitz auf Piskowitz, Herr Rittergutsbesitzer und Fabrikant Georg Hempel auf Ohorn und Heu Rittergutsbesitzer Oskar Hustig auf Neustädtel wieder gewählt worden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 17. Dezember 1895. von Erdmaunsdorff. Abonnements-Einladung. Mit dem 1. Januar 1896 beginnt das I. Quartal und laden wir hiermit zum Abonnement auf das -Uuesniherr Wochenblatt, Amtsblatt dis Königl. Amtsgerichts und des Stadtralhes zu Pulsnitz, ergebenst ein. Bestellungen nehmen alle kaiserl. Postämter, Brief träger und unsere Zeitungsboten bereilwilligst entgegen. Hochachtungsvoll Expedition des Wochenblattes, K. L. Jörster's Kröen. Ueber Wahlrechtsreform im Reich und in Sachsen befindet sich in der „Königlich Leipzig. Zig." folgender wohl officiöser Artikel: Allmählich beginnt die außersächsische Presst zu be greifen, daß das wichtigste innerpolitische Ereigniß der letzten Woche nicht die zwar viertägige, aber inhaltslose Etatdebatte des Reichstags, sondern die sächsische Kammer- debatte über die Reform des Landtagswahlrechts war. Und allgemach dämmert wohl hie und da einem Blatte auch bereits eine Ahnung davon, daß der sächsische Vor gang nicht ohne Rückwirkung auf das Reich bleiben werde. Auch im Reichstage liegt ja ein Antrag auf Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechts vor. Während alles aus Beschränkung dieses unheilvollen Wahlsystems drängt, und jeder Tag von der Unfruchtbarkeit der parlamentarischen Arbeit unter der Herrschaft dieses Wahlrechts neue Proben ablegt, ist den Herren Radikalen des Reichstags, genau wie den socialdemokratischen Abgeordneten Sachsens, das allgemeine Wahlrecht noch nicht allgemein genug; es soll durch Herabsetzung des Wahlmündigkeitsalters noch weiter verallgemeinert werden. Wie wäre es, wenn auch im Reichstage dieser Stoß mit einem Gegen st oß beantwortet würde? Wäre er vorläufig auch er- folglos, so könnte er als kräftiges, die Gewissen schärfendes Bekenntniß und als verheißungsvoller Anfang, aus den jetzigen Wirren herauszukommen, doch gewiß nur nützen. Als wir diesen Gedanken den ganzen Sommer variirten, ist er außerhalb Sachsens unbeachtet geblieben, weil dort die Ordnungsparteien viel zu sehr mit ihren eigenen Zwi stigkeiten zu tyun hatten, als an solche Kleinigkeiten, wie die Wahlrechtsreform, zu denken. Allmählich scheint aber, wie bemerkt, das Verständniß dafür doch zu dämmern. So schreibt z. B. die Münchner „Allgem. Ztg." : Die sächsische Regierung ist einer Mehrheit im Land tag im voraus sicher, und so kann für Sachsen der Bruch mit dem demokratischen„Wahlrecht schon jetzt als vollzogene Thatsache betrahtet werden. Da kann es sich nun sehr fragen, ob nicht statt einer Einwirkung des Reichs auf die Einzelstaaten, wie sie vor Allem der politische Radi calismus wünscht, eine Rückwirkung der letzteren auf das Reich und sein Wahlrecht eintritt. Zunächst allerdings, das sind wir fest überzeugt, kann und wird diese Rück wirkung lediglich moralischer Natur sein. Weder die Re gierung, noch jdie staatserhaltenden Parteien werden sich leicht entschließen, die Initiative zu einer Abänderung des Wahlrechts zu ergreifen. Aber der Socialdemokratie kann der Vorgang in Sachsen zu denken geben. Sie hat das unzweifelhafte Verdienst, die Sache in Sachsen in Fluß gebracht zu haben, indem sie die volle Einführung des Reichstagswahlsystems für die sächsischen Landtagswahlen, also Beseitigung des Tensus und der relativen Majoritäten, verlangte. Ihr Vorwärtsdrängen hat,somit einen bedeut samen Schritt rückwärts znr Folge gehabt. Nun steht aber bekanntlich auch im Reichstage eine Umgestaltung des Wahlrechts in radical-demokcatischem Sinne auf ihrem Wunschzettel; sie hat den Antrag auf Einfügung einer Bestimmung in die Reichsverfassung, durch welche für die Bundesstaaten eine aus allgemeinen, gleichen, geheimen und direcien Wahlen hervorgehende Volksvertretung mit activem und passivem Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Reichsangehöcigen vorgeschrieben wird, von Neuem eingebracht. Es liegt also auf der Hand, daß, wenn diese Bestimmung eingeführt würde, die Herabsetzung des Wahl fähigkeitsalters auch im Reiche von 25 auf 20 Jahre eine selbstverständliche Conscquenz sein würde. Man könnte also der Socialdemokratie vorhalten, daß das erste „Attentat" auf das Reichswahlrecht von ihr ausgegangen sei, und sie dürfte sich nicht beklagen, wenn andere Parteien die ihnen zweckmäßig erscheinende Aenderung des Wahlrechts bean tragten. Zum mindesten darf man erwarten, daß, wenn der erwähnte Antrag betreffs der einzelstaatlichen Volks vertretungen zur Berathung gelangt, die Frage des Reichs wahlrechts von den staatserhaltenden Parteien einmal ohne Scheu erörtert wird. Bis dahin ist nohl auch der sächsische Gesetzentwurf bereits bekannt und wird als mehr oder minder schätzbares Material für diese Erörterung verwendet werden können. Das Wesentliche an ihm wird sein, daß er die in der Gleichheit des Wahlrechts liegende Ungerechtigkeit zu beseitigen sucht. Ob die Einführung eines Classensystems nach der Steuerleistung der zweck mäßigste Weg dazu ist, darüber mag sich streiten lassen. Unseres Erachtens wird zum Minoesten neben der Steuer leistung auch die politische Urtheilssähigkeit bei Beimessung des Wahlrechts m Rechnung gezogen werden müssen. Wir hegen nicht die Hoffnung, daß der Reichstag bei seiner gegenwärtigen oder einer ähnlichen Zusammensetzung in absehbarer Zeit zu einer Verständigung über diese An gelegenheit gelangen werde; aber immerhin scheint es, als wolle der Stein ins Rollen gerathen. Dam bemerkt wieder die „Leipziger Zeitung" : „Der Vorsch'ag der „Allg. Ztg." läge ganz in der Richtung des unsrigen. Wir hatten empfohlen, einen kleinen Bruchtheil der Abgeordneten, etwa ein Viertel, auch künftig noch aus allgemeinen Wahlen hervorgehen zu lassen, die übrigen drei Viertel dagegen nach dem Grundsätze der Berufs-und Jntereffengliederung zu wählen. Doch um das Materielle handelt es sich jetzt nicht. Der nächste Zweck ist, daß der Stein ins Rollen kommt. Sachsen ist in inneren Fragen so oft der Pionier des Reiches gewesen, hoffen wir, daß er es auch diesmal sein wird". Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. — Die Weihnachtszeit ist leider auch die Zeit, in welcher der Geschäftsschwindel und der unlautere Wettbe werb in höchster Blüthe stehen. Zu keiner Zeit im Jahre ist es daher mehr am Platze, das Publikum bei seinen Einkäufen zur größten Vorsicht zu ermahnen, als gerade zur Weihnachtszeit. Die Waaren, die in gewissen Schwin delgeschäften zum Verkauf kommen, machen äußerlich nicht selten einen verlockenden Eindruck; betrachtet man sie aber näher, so erweist sich ihre Qualität meist als eine so minderwerthige, daß der dafür gezahlte „billige" Preis verhältnißmäßig ungemein „theuer" ist. Oft ist das Geld direkt fortgeworfen. Die in solchen Geschäften für an scheinend billiges Geld erworbenen Gegenstände sind meistens alte, fehlerhafte „Ladenhüter", deren Absatz im Lause des Jahres nicht gelungen ist und die nun irgend ein „Schleu- derer" zu einem Spottpreise aufgekauft hat, um sie im Trubel des Weihnachtsgeschäftes, wo es nicht so sehr „auffällt", möglichst theuer zu „verramschen". Eine Garantie übernimmt ein solcher „Schleuderer" für die von ihm zum Verkauf gebrachten Waaren natürlich nicht; denn sobald Weihnachten vorüber, ist auch er „verschwunden"; dann sind die nur aus vier Wochen gemietheten Räume auf einmal wieder leer und erst zum nächsten WeihnachtS- fest taucht er wieder auf — natürlich in einer anderen Stadt. Das einkaufende Publikum, und besonders die Damen, können daher gar nicht genug gewarnt werden, derartige Schleuderbazare zu betreten. Mögen sie doch bedenken, daß kein Kaufmann etwas verschenken kann, daß die theuren Reklamen und hohen Miethen dieser Ramsch bazare mitbezahlt werden müssen und daß alle billige Waare gering und nicht alle solide Waare billig ist. Möge man daher auch bei dem bevorstehenden Weihnachts feste einzig und allein die im Laufe des ganzen Jahres existirenden, ansässigen christlichen Geschäfte berücksichtigen, die ein Interesse daran haben, sich einen festen Kunden- kreis zu erwerben, und die für ihre Waaren Garantie übernehmen. Möge man vor allen Dingen den reellen, kleinen Gewerbetreibenden und den deutschen Handwerks meister unterstützen.