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Erstes Blatt. PchmM fir W-mjs Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags and Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. ThmM Men. Äkbknlkhn md die Umgegenden. Imtsblutt 4 Inserate werden Montags und Donnerstag» bi» Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, No. 4«. sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Freitag, de« 9. Jimi 1893. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 13. Amn 1893, Vorm, 9 Uhr, das zum Nachlasse des Gemeindevorstandes Aarl Heinrich Ferdinand Pietzsch in Herzogswalde gehörige Hausgrundstück No. 70 des Brandkatasters und Fol. SS deS Grund- und Hypothekenbuches für Herzogswalde, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4600 M. gewürdert worden ist, auf Antrag der Erben hier an Amtsstelle freiwilliger Weise versteigert werden. Die Oblasten sowie die Versteigerungsbedingungen sind aus dem an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge ersichtlich. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, «m 24. Mm 1893. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Ida Pauline vcrw. Lentritz geb. Lommatzsch, jetzt verehel. Hessel, eingetragene, im Triebischthale gelegene Mühlengrundstück, bestehend aus dem Wohngebäude mit angebautem Mahlmühlenraum und einer Mahlmühleneinrichtung, Wirthschaftsgebäude mit Bäckereianlaqe, Scheunengebäude, Schneidemühlengebäude, Hofraum, Garten, Wiese und Feld, Folium 48 des Grundbuchs, No. 54 des Brandkatasters und No. 82, 383, 484, 485, 486 und 517 des Flurbuchs für Blankenstein, nach dem Flurbuche 4 Ku 45,4 u — 8 Acker 14 ^Ruthen groß, mit 286,64 Steuereinheiten belegt, bei der Landesbrandkasse einschließlich des Mühlenzeuges mit 19900 Mk. nach 1994 Beitrags einheiten versichert, auf 38640 Mk. ohne die Wasserkraft geschätzt, soll im hiesigen Amtgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 29. Jrmi 1893, Vormittags 9 Uhr, als Anmeldetermiu, ferner der 14 Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, als Versteigeruuastermin, sowie der 24. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplanes anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstück lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstück lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsge richts eingesehen werden. Wilsdruff, am 6. Juni 1893. Königliches Amtsgericht. vn. Lsnglott. Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Fol. 19 das Erlöschen der Firma Carl Kirscht in Wilsdruff verlautbart worden. Königs. Amtsgericht Wilsdruff, den 8. Juni 1893. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Die im Reglement zur Ausführung des Reichstagswahlgesetzes vom 28. Mai 1870 vorgeschriebene Ermittelung des Wahlergebnisses wird für den 6ten Wahlkreis des Königreichs Sachsen Montag, den 19. Juni 1893, von Vormittags 19 Uhr an im Restaurant zum Plauenschen Lagerkeller in Plauen bei Dresden stattfinden. Die Ermittelung des Wahlergebnisses geschieht öffentlich. Dresden-Altstadt, am 5. Juni 1893. Der für die Reichstagswahl im 6ten Sächsischen Wahlkreise ernannte Königliche Kommissar Geheimer Regierungsrath Itr Amtshauptmann. Bekanntmachung, die ReichStagswahl betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 15. Juni dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach 8 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den s.5. Juni dieses Jahres in der Zeir von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllokal bestimmten Rarhssttzungszimmer, Rathhaus 1 Treppe hier, persönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf 8 19 des Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind: welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Der Bürgermeister Ficker. 1 ., Stimmzettel, 2 ., Stimmzettel, 3 ., Stimmzettel, 4 ., Stimmzettel, 5 ., Stimmzettel, Wilsdruff, am 3. Juni 1893.