Volltext Seite (XML)
Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Rcichenimnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein imd Rattlnff. M 1 Sonnabend, dml 4. Januar Erscheint jeden Somiat-end nachwittatzs- Anzeigen «erden iu der Kxvedirisn iReichsnbrsnd, NevoiMraße 11^, sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- zeWAmen und pro ispaitige Petttzetle mit 1b Pfg. berechnet. Für Inserate größeren UmfangS und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arazeig-R-Umrahme i» der Expedition bis spätestens Freitags »achmittags S Uhr, bei de» Annahmestelle» bis nachmittags S Uhr. PereiuSinferate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegaugen sein und können «icht durch Telephon aufgegeben werden. Hundeaufzeichnung. Gemäß § 7 und 9 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Reichen brand findet am ,0. Januar 1913 durch die Schutzleute eine Aufzeichnung sämtlicher vorhandenen steuerpflichtigen Hunde statt. Wer bei dieser Aufzeichnung übergangen werden sollte, ist nach 8 7 des Gesetzes verpflichtet, dies bis 15. Januar 1913 dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt und deshalb 8 15 des Ortsgesetzes einschlägt, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet-' Die Entrichtung der Steuer hat bis spätestens am 31. Januar bei Vermeidung der Zwangs vollstreckung zu erfolgen. Reichenbrand, am 4. Januar 1913. Der Gemeindevorstand. Gefunden wurde 1 Ledertasche mit Muster-Filzpantoffeln. Reichenbrand, am 3. Januar 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Reinigung der Schornsteine in der Gemeinde Neustadt erfolgt am 7. bis mit S. Januar 1Sl3. Neustadt, am 31. Dezember 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Nach 8 3 des hiesigen Regulativs über die Erhebung der Hundesteuer vom 5. März 1890 ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seine Hunde bis 10. Januar eines jeden Jahres der Ortspolizeibehörde anzuzeigen und den Steuerbettag gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke bis 15. Januar jeden Jahres zu bezahlen. Zur Erleichterung der Anmeldung wird in den nächsten Tagen eine Umfrage durch die Schutzmann schaft ergehen und die Aufnahme der Hunde erfolgen. Hierbei haben alle Grundstücksbesitzer die erforder lichen Angaben zu machen, auch können die Hundebesitzer gegm Aushändigung der Steuermarke den Steuerbetrag sofort abführen. Diejenigen Hundebesitzer, welche auf diese Weise Zahlung geleistet haben, werden von der eingangserwähnten Anzeigepflicht entbunden. Hundebesitzer, welche ihre Hunde nicht zur Anmeldung bez. Versteuerung bringen, werden wegen Steuerhinterziehung bestraft. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 4. Januar 1913. Bekanntmachung. Nach 8 22 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepflicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stamm rolle anzumelden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehr ordnung am hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern meldepslichttg sind, hiermit aufgefordert, innerhalb 3°" vom 15. Januar bis 1. Februar 1913 behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzu melden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Wale anmelden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber der Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht nach 8 571 der deutschen Wehrordnung an Eltern, Vormünder, Lehr- und Brot- oder Fabrikherren die Aufforderung, den in 8 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukommen und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Rabenstein, den 4. Januar 1913. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche mit den Gemeindesteuern und dem Schulgeld aufs Jahr 1912 noch in Rückstand sind, wird bekannt gegeben, daß mit dem 7. Januar 1913 das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen, die dadurch entstehenden Kosten sich nunmehr selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Januar 1913. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Kettenarmband. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. Januar 1913. Wohnungs-Meldew es en. Mit Rücksicht auf die am Quartalswechsel eingetretenen Wohnungsveränderungen werden der hiesigen Einwohnerschaft hiermit die hauptsächlichsten Bestimmungen der von der Königlichen Amtshaupt mannschaft Ehemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner- und Fremden wesen in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der Ortsbehörde unter Vorlegung von Legitimationspapieren anzumelden. Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheines eben falls binnen 3 Tagen anzuzeigen. Verzüge aus dem Orte sind noch vor dem Wegezuge zu melden. Die Vermieter und Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-, Um- und Ab meldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rottluff, am 2. Januar 1913. Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderktes zu Neustadt vom 27. Dezember 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von der Erstattung eines Armenkassenverlags; b) von der Erledigung eines Schankstättenver botes und c) von der Festsetzung der Ortslöhne. 2. erfolgt die Wertfestsetzung eines Grundstückes in einer Zuwachs steuersache. 3. werden die Empfänger der Zinsen der Hähle-Stiftung bestimmt. 4. erfolgt die Wahl eines Vertrauensmannes und eines Stell vertreters für die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschast. 5. Das Ortsgesetz des Gemeindeverbandes für das Gaswerk wird in 2. Lesung beraten und unter einigen unwesentlichen Bedingungen genehmigt. 6. erklärt man sich mit dem Vorschläge des Sparkassenausschusses, die Erhöhung des Hypothekenzinsfußes betreffend, einverstanden. 7. liegt das Entlassungsgesuch des Schutzmanns Menzel infolge anderwetter Anstellung vor. Man beschließt, den Genannten am 31. Januar 1913 zu entlassen, wenn bis dahin Ersatz gefunden worden ist. Die Stelle ist zur Wiederbesetzung auszuschreiben. 8. wird die Einführung öffentlicher Gemeinderatssitzungen be schlossen. Vornächst ist vom Vorsitzenden eine neue Geschäftsordnung aufzustellen. 9. nimmt man die Bildung eines Wahlausschusses, der für die Wahl der Ausschüsse Vorschläge zu machen hat, vor. Nach Beräumung der Tagesordnung nimmt der Herr Vorsitzende Gelegenheit, anläßlich der letzten Sitzung in diesem Jahre der aus dem'Kollegium ausschetdenden Herren Rößler, Römer und Speck zu gedenken und ihnen für ihre treue, dem Gemeinwohl dienende Mit arbeit den aufrichtigsten Dank des Gemeinderates zum Ausdrucke zu bringen- Auch den übrigen Herren des Kollegiums dankt der Herr Vorsitzende für ihre treue Mitarbeit im alten Jahre und wünscht den Herren des Kollegiums sowohl, als auch dem Gemeinwohle ein glück liches neues Jahr. Die ausscheidenden Herren danken für das ihnen jederzeit ent gegengebrachte Wohlwollen, während aus der Mitte des Kollegiums in anerkennenden Worten der Geschäftsführung des Herrn Vorsitzenden gedankt wird und der Weiterentwickelung der Gemeinde die besten Wünsche entgegengebracht werden. Berichte über Sitzungen des Gemeinderates zu Rottluff. Sitzung vom 17. Dezember 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Anwesend: 11 Mitglieder. 1. Kenntnis nimmt man: a) von einem Antwortschreiben des Stadtrates zu Ehemnitz, Versorgung der Gemeinde Rottluff mit Wasser bett.; b) von der Unterbringung eines Knaben in dem Krüppelheime zu Zwickau; c) von der Genehmigung des II- Nachtrages zu dem Ortsgesetze, die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeinde beamten betr.; ch von einem Bescheide der Kgl. Amtshauptmannschaft, die Öffentlichkeit des sogen. Drechsler'schen Weges bett.; e) von der Genehmigung des V. Nachtrages zum Ortsstatute; st von den erhaltenen Beihilfen zu den Verbreiterungskosten der oberen Pleißabachbrücke und zu dem Straßenunterhaltungsmehraufwande 1912; A) von dem Protokolle über die am 17. Dez. cr. stattgefundenen Gemeindekassen- Revision, wonach alles in bester Ordnung vorgefunden worden ist. 2. Der über die Verschmelzung der Armenkasse mit der Gemeinde kasse aufgestellte ortsgesetzliche Beschluß wird genehmigt. 3. Von dem Sachstande der Bahnhofsttaßenausbau-Angelegenheit nimmt man Kenntnis. Wegen Erlangung von zum Ausbau benötigtes Land soll der Antrag auf Verleihung des Enteignungsrechtes gestellt werden. 4. Dem Vereine zur Beschaffung eines Veteranenheimes für das Königreich Sachsen wird eine einmalige Beihilfe bewilligt. Eine hiesige Veteranen-Witwe soll mit einer Weihnachtsgabe bedacht werden. 5. Aus Gemeindemitteln werden 6 würdigen und bedürftigen Kindern Fußbekleidungen als Weihnachtsgeschenke verwilligt. 6. Von dem Berichte über die in Sachen Ausbau der sogen. Talstratze unternommenen Schritte nimmt man Kenntnis. Der Herr Vorsitzende wird beauftragt, in entsprechender Weise den Ausbau der frag!. Straße zu fördern. 7. Die Spritzenbespannung für 1913 wird Herrn Gutsbesitzer Max Rehnert übertragen. 8. 2n einer Wertzuwachssteuersache werden Schätzungen vor genommen. 9. Als Abteilungsführer für die Pflichtfeuerwehr im Jahre 1913 werden gewählt die Herren: Arthur Sin de, Rudolf Großer, Alfred Müller, Georg Sachse und Emil Schönherr; als Stellvertreter werden gewählt die Herren: Fritz Sänger, 'Bruno Nitzsche, Emil Kühnert, Paul Karg und Karl Klügl. 10. Punkt, Haushaltplanberatung wird vertagt. 11. a) der Mietzins für eine Rathauswohnung wird neu festgesetzt; b) der Frage wegen Einbau einer Warmwasserheizungsanlage in die Gemeindeamts-Expeditionsräume will man näher treten; c) den beiden Schreiberlehrlingen werden Weihnachtsgeschenke zugebilligt; ch auf Antrag wird beschlossen, die Wahl des 2. Gemeindeältesten noch in diesem Jahre vorzunehmen. Autzerordentl. Sitzung vom 23. Dezember 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Anwesend: 11 Mitglieder. Don der Verfügung der Kgl. Amtsh. die Gemeindeältesten-Wahl bett-, sowie von einem ergebnislosen Einsprüche der unansässigen Gemeindevertreter gegen die Verstärkung des Gemeinderates durch einen 2. Gemeindeältesten nimmt man Kenntnis. Als 2. Gemeinde ältester wird Herr Gutsbesitzer Karl Kupfer gewählt, nachdem zuvor ein Antrag den Gemeindeältesten nicht aus dem Gemeinderate, sondern aus der direkten Einwohnerschaft zu wählen, abgelehnt worden war. Sitzung vom 30. Dezember 1912. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Anwesend: 10 Mitglieder. 1. Kenntnis nimmt man: a) von dem ergebnislosen Einsprüche der unansässigen Gemeindevertreter gegen die Wahl der Einschätzungs kommissionsmitglieder für die Einkommensteuer; b) von der Verpfteg- Kosten-Erstattungs-Zusicherung in einer Armensache; c) von dem Berichte über die Versammlung des Gemeindeversicherungsverbandes am 20. Dezember 1912; 6) von dem Dankschreiben der Schreiberlehrlinge für die gewährten Weihnachtsgeschenke; e) von einer Einladung der freiw. Feuerwehr zu ihrem Vergnügen am 6. Januar 1913; k) von dem Berichte über die Versammlung des Landespensionsverbandes sächs. Gemeinden am 18. Dezember 1912; A) von der Genehmigung des ortsgesetzl. Beschlusses, die Verschmelzung der Armenkasse mit der Gemeindekasse bett.; ist von der Genehmigung des ortsgesetzl. Beschlusses, die Neufestsetzung des Gemeindevorstands-Gehalts betr. 2. Von der Verfügung der Kgl. Amtsh. über Pie am 28. Nvbr 1912 vorgenommene Gemeindeamts-Revision nimmt man Kenntnis Wegen Änderung des Nachtpolizeidienstes setzt man die Beschluß fassung aus. 3. Als Vertrauensmann für die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf 1913 bis mit 1916 wird Herr Gutsbesitzer Max Rehnert gewählt. Als Stellvertreter wählt man Herrn Guts besitzer Gustav Irmscher. 4. In einer Gemeindeanlagen-Rekurssache beschließt man die Bücherprüfung durch einen vereidigten Bücher-Revisor. 5. Der Haushaltplan für 1913 wird beraten. Es ergibt sich ein Fehlbetrag von 29821 Mk. 64 Pf., welcher durch Anlagen aufzu bringen ist. Voraussichtlich sind im Jahre 1913 der Normalsteuersatz mit 20°/» Zuschlag sowie 20 Pfg. pro Grundsteuereinheit als Anlagen zu erheben. Und dennoch! Roman von I. Duesterbek. (Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) In diesem Augenblick öffnete sich leise eine Türe, ein reizendes Bauernmädchen trat ein und auf Frau Herbert zu, bot ihr mit einem Knix die Hand und sagte: „Nun, Tante Gustchen, bist du mit mir zufrieden und willst du deine Nichte Marie mit dir nehmen? Sie verspricht auch, recht folgsam zu sein und dich nicht ganz tot zu ärgern." Der Baron lachte herzlich, aber Frau Herbert konnte vor Erstaunen kein Wort herausbringen. Frida nahm Margot, drehte sie ringsum und sagte: „Sehen Sie nun, gute Frau Herbert, was aus dem Kinde geworden ist, das Sie wohl als achtjähriges kleines Ding zuletzt vor Augen gehabt." „O Baroneßchen, Sie sind viel zu hübsch und zierlich geworden, wie sollen die Leute nur glauben, daß Sie meine Nichte sind — und arbeiten soll ich Sie lassen, das bringe ich ja gar nicht fertig!" „O doch, Sie werden es, Frau Herbert, vielmehr Tante Gustchen, nicht wahr? Sie heißen doch Auguste Herbert, nicht? Ich habe mich schon erkundigt und von Stunde au bin ich deine Nichte Marie und werde „du" von dir genannt. Dein Ehrenwort, daß es so geschieht und du mich weder deinem Herrn noch sonst jemandem verrätst." Dabei hielt sie der Alten freimütig die kleine Hand hin, in die diese unwillkürlich kräftig einschlug. „Wollen Sie nun auf diese Komödie eingehen, Frau Herbert?" fiel der Baron ernst ein. „So muß auch ich Ihr heiliges Versprechen haben, daß die Sache niemandem bekannt wird; meine Nichte gilt hier einfach als verreist, und Sie haben sich eine solche mitgebracht, was weiter nicht auffallcn wird. Ich wollte am Anfang nichts von dem Plan wissen, aber er ist am Ende nicht so übel und hilft vielleicht den Wunsch Ihres verstorbenen Herrn erfüllen.