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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. porsnumvranäo. ÄNMr Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeil« mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen-- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 6. Donnerstag, den 13. Januar 1881. 6. Jahrg. Stadtgemeinderathssitznng Freitag den Jan. Nachm. 6 Uhr. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle betreffend. Die deutsche Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter § 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, .in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Militärpflichtigen entgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle an zumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufeilthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichts stand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stamm rolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1881 behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungs-Stammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zum ersten Male anmelden, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Losungs- und Ge stellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht an Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Aufforderung, die unter Aufsicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 10. Januar 1881. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. 1. aus 2. - 3. - 4. - 5. - 6. - Bekanntmachung. Mit Anfang dieses Jahres besteht der hiesige Kirchenvorstand aus folgenden Mitgliedern: dem Vorsitzenden Herrn Pfarrer Neidhardt, 7. aus dem Herrn Fabrikbes. Schwotzer, - Protokollanten - Diac. Böthig, 8. - stellvertr. Bors. Herrn Mühlenbesitzer David Schüller, 9. - - Protok. - Organisten Dörfel, 10. - - Steuer-Einn. Strinitz, - . - Kunstdrechsler Nitzsche, 11. 12. Zwönitz, den 3. Januar 1881. - - Schubmachermeister G. Otto, - - Gutsbesitzer W. Hennig f. g,.., , - - Webermstr. Fr. W. Neukirchner! Kühnhaide, - - Gutsbes. und Gem.-Aeltesten Bretschneider in Dittersdorf, - - Gutsbes. Traug. Tröger in Lenkersdorf. Der Kirchenvorstand allda. Neidhardt, Pf. Bekanntmachung. Auf den 8. März d. I. soll ein Capital des hiesigen Pfarrlehns im Betrage von I2SV Mrk. - - st 4 /z Proc. gegen hypothekarische Sicherheit ausgeliehen werden und haben sich Bewerber um dieses Capital bis ult. Januar auf dem Pfarramte zu melden. Zwönitz, den 3. Januar 1881. Der K i r ch e n v o r st a n d allda. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichte. Deutschland. Der Reichskanzler ist in Berlin eingetroffen. Das parlamentarische Leben wird dadurch neuen Impuls erhalten, denn es steht außer Zweifel, daß Först Bismarck sich au den Ver handlungen des preußischen Landtages nunmehr persönlich betheiligen wird. Er dürfte dies in erster Linie als preußischer Handelsminister thun, da der 1. Januar ein russisches Angebinde gebracht hat, welches dem deutschen Handel nach Rußland eine neue schwere Wunde schlägt. Berücksichtigt man, daß die deutsche Geschäftswelt an der russischen Grenze von jeher einer wahren Höllenpein ausgesetzt war, daß das zum höchsten Raffinement entwickelte Trinkgeldersystem der russischen Grenzbeamten die ausländischen Geschäftsleute fast zur Verzweiflung bringt, so kann man es wohl begreiflich finden, daß die neueste Ver fügung der russischen Regierung, welche in ihrem zweiten Theile den Zollkosaken eine neue Handhabe zur Gelderpressung bietet, überall als ein schwerer Schlag empfunden und vielseitig als ein Akt der Feindseligkeit gegen Deutschland «ufgefaßt wird. Es heißt nun, Fürst Bismarck sei entschlossen, in seiner Eigenschaft als preußischer Handelsminister über die Neujahrsbescheerung des Czarenreiches vor dem preußischen Landtage sich auszusprechen. Im Grunde ist schwer abzusehen, was er zu sagen haben wird, falls er sich nicht lediglich