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Verantwortlicher Redacteur: Cärt Jehne in Dippoldiswalde ndet tenS nem inen >om Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark L8 Pfg. —Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amts-Blatt fiir die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Hcrichts-Aemter und die Stadträth« zu Dippoldiswalde und Kranenstein. Auf Grund des Statuts vom 26. vorigen Monats und der Registraturen von demselben Tage und vom 2. dieses Monats, ist am heutigen Tage auf Folium 22 des Handelsregisters für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk der Spar- und Vorschuß-Verein für Nassau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft, verlautbart worden. Derselbe hat seinen Sitz in Nassau, betreibt Bankgeschäfte und verfolgt den doppelten Zweck, einmal, seinen Mit gliedern durch gemeinschaftlichen Credit die zur Förderung ihres Gewerbes und Geschäftsbetriebes zeitweise erforderlichen Geldmittel zu beschaffen, da« andere Mal, ihnen Gelegenheit zu bieten, Geldbeträge, kleine wie größere, in gleicher Weise, wie die« bei Sparcassen geschieht, zinsbar anzulegen. Der Vorstand besteht aus den allerseits in Nassau wohnhaften Herren Heinrich Wolf, Direktor, Karl Friedrich Göhler, dessen Stellvertreter, Karl August Göhler, Kassirer, Ferdinand Braun, Schriftführer, L und wird die Genossenschaft nach Außen vom Direktor vertreten. Alle Bekanntmachungen des Verein« werden von dem Direktor, bez. dessen Stellvertreter chit der Zeichnung: „N. N., Direktor des Spar- und Vorschuß-Vereins für Nassau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft, erlassen, dagegen bedürfen den Verein verpflichtende Schuldscheine zu ihrer Giltigkeit außer der Unterschrift des Direktors noch der eines Verwaltung«, Ämlkcher Theis. Bekanntmachung. Einer hier vorliegenden Mittheilung zufolge ist im vorigen Jahre eine große Anzahl impfpstltchtiger Kinder in dem hiesigen Verwaltungsbezirke, ohne gesetzliche Entschuldigung, in den anberaumten öffentlichen Terminen zur Impfung nicht gebracht worden. Der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft giebt die« Veranlassung, den Herren Bürgermeistern und Gemeindevorständen die strenge Handhabung der Bestimmungen in 8 16 der zum Jmpfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 (S. 172 de« Gesetz- uud Verordgsbl.) hierdurch noch besonder« zur Pflicht zu machen. Hiernach haben dieselben- nach Beendigung ver ordentlichen öffentlichen Impfungen in Gemäßheit von K 4 deS gedachten Gesetze« die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder derjenigen Jmpfpflichtigen, bei welchen ohne gesetzlichen Grund die Impfung unterblieben ist, in geeigneter Weise aufzufordern, für die Nachholung der unterbliebenen Impfung binnen einer angemessenen Frist Sorge zu tragen, übrigens aber innerhalb ihrer gesetzlichen StrafoerfügungScompetenz die nach § 14, Absatz 2 des Gesetze« straffällig Gewordenen zur Verantwortung zu ziehen. Dippoldiswalde, den 6 März 1876 Königliche Amtshauptmannschaft. , v. Boffe. Bekanntmachung. Nachdem an die Stelle de« Forstgehilfen Kluge zu Bärenburg der Forstgchülfe Herr Emst Altert Hensel daselbst als Stellvertreter de«, zur Ausübung der obrigkeitlichen Befugnisse und Pflichten für da« Barenburger Forstrevier verpflichteten Revierverwalters in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, den 6 März 1876 Königliche Amtshanptmannfchaft. In Stellvertretung: v. Brück, Assessor.