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WlhmM fir Mskuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummem 10 Pf. TharaOt, Uchen, Menlehn Md die Umgegenden. —— ImtsblM Inserate werden Mvntac s und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmanrisch ast Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 1. Des jungen Jahres erster Morgen Steigt aus der Zeiten Fluth herauf, Und über Freuden, über Sorgen Geht friedlich seine Sonne auf; Von Mund zu Mund klingt ein Grüßen, Manch' still' Gebet ringt sich empor, Und fromme, heiße Wünsche sprießen Aus jeder Seele heut' hervor. O, komm', du neues Jahr! Mit Segen Zieh ein in jedes Menschenherz, Und milden Balsam sollst du legen Auf jede Wunde, jeden Schmerz! Wen selbst das schwerste Leid getroffen Durch eigne oder fremde Schuld, O, laß' auf's Neu' ihn wieder hoffen Und zeig' ihm Gnade, Freud' und Huld! Dienstag, den 3. Januar Nm NeujahrStage. O, komm', du neues Jahr! Mit Segen Zieh' freundlich ein in jedes Haus! Die Zwietracht sollst hinweg du fegen, Und böse Geister treibe aus! O gieb als deine schönste Spende, Daß Alle unter einem Dach Sich treulich reichen ihre Hände Zu Schutz und Trutz gen' Ungemach! O, komm', du neues Jahr! Mit Segen Zieh' traulich ein in unsre Stadt, Daß alle Hände froh sich regen, Und wer da hungert, mach' ihn satt! Ge werb' und Arbeit laß' gedeihen Und förd're edlen Bürgersinn, Der sich nicht schnöde mag entweihen Durch bloßes Jagen nach Gewinn! 1823. O, komm', du neues Jahr! Mit Segen Zieh' leuchtend ein in unser Land, Und gieb ihm Sonnenschein und Regen Mit milder, liebevoller Hand! Dem treuen Weiße sollst du nützen, Verhüten der Zerstörung Graus, Und unsern König sollst du schützen Und der Wettiner ganzes Haus! O, komm', du neues Jahr! Mit Segen Zieh' herrlich ein in's Deutsche Reich, Laß' in der Scheide unsern Degen Und wehre ab der Feinde Streich! Behüte das bewährte Alte Und neues Hoffen mache wahr, Den jungen Kaiser uns erhalte Gott sei mit uns im neuen Jahr! Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehe von Limbach, Grumbach und Wilsdruff ist erloschen. Meißen, am 29. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. . Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Gutsbesitzers Franz Richard Asst in Kaufbach jetzt in Diera und über das Vermögen der Material- und Schnittwaarenhändlerin Emma Auguste Anders in Cossebaude, jetzt verehel. Andrä in Wilsdruff, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdxuff, den 31. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. vn. ksnglvkk. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur ReLrutiruugsflammrolle betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1873 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Jebruar 1893 unter Abgabe ihrer Gcburts- oder Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition anzumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind, — wie auf der Reise begriffene Handlungsdiener over auf der See befindliche Seeleute, u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1893. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 10. Januar 1893 in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1893. Der Stadtgemein de rath. Brgmstr. nii HVil^iIiiill. Im Monat Januar 1893 ist die hiesige Sparkassen-Expedition jeden Wochentag außer Mittwoch geöffnet. Wilsdruff, am 19. Dezember 1892. Der Stadt rath. Brgmstr. Bekanntmachung. Die in Limbach bei Wllsdruff sehr günstig gelegene Gierisch sehe Wirthschaft, deren aus Wohnhaus nebst Stallung und Scheune bestehende Gebäude mit 9000 Mark Brandkasse versichert sind, und welche im Ganzen 2 Hectar 04,9 Ar groß und mit 109,59 Steuereinheiten belegt ist, soll sofort verkauft werden. Reflektanten willen sich bis zum 15. Januar 1893 an den Unterzeichneten, welcher zu jeder Auskunft bereit ist, wenden. Dresden, am 29. Dezember 1892. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Gustav Atüller, Waisenhausstr. 35, 2,