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62 Mittwochs, den 3. August. -EDD «NchM MMeoch mrdS—»«»«». Kiertttjihrüch R-r. kannt gemacht. ' Dresden, 25. Juli 1864. Ministerium d e S Innern Frhr. von Beust. Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend. Nachdem zur amtlichen Kenntniß gekommen ist, daß in den Ländern des österreichischen Kaiserstaat-^ namentlich in Galizien und Ungarn, die Rinderpest mehr, und mehr zum Erlöschen kommt, so erscheine «S im Interesse des ViehhandelS an der Zeit, an den zu Folge der Bekanntmachung vom 17. OcwKer 1863 (Ges., u. Verordn.-Bl. dess. I. S. 751 f.) dermalen noch gegen daS Königreich Böhmen beste henden Sperrmaßregeln Milderungen eintreten zu lassen. DaS Ministerium des Innern Verordnet da-- Her hiermit Folgendes: D . . . . F I. Die Bestimmung HZ 2 der Bekanntmachung vom 47. Oktober v. I. wird aufgehoben, und daO Einbringen von Rindvieh des böhmischen LandschlagS hierdurch wieder völlig freigegeben. , 2. Rindvieh dsr Steppen racen (galizisches und ungarscheS Vieh) kann von Böhmen auS eingesü^t werden, wenn durch ein von dem betreffenden Gemeindevorstand amtlich ausgestelltes und bestätigteL Eertificat (Viehpaß) nachgewiesen ist, daß die nach Stückzahl und sonst näher zu bezeichnenden Thiere sich mindestens bereit- vier Wochen lang in Böhmen befunden haben, und wenn durch ein beigefüg* teS thierärztlicheS Zeugniß die Gesundheit der Viehstücke beglaubigt ist. . 3. DaS Einbringen von Steppenvieh aus anderen Theilen der k. k. österreichischen Staaten bleibt bis auf Weiteres noch ferner verboten. - Auf Gnmd der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 wird solches zur Rachachtung be- Subhastations- und AuctionsbekanntmachMg. Zum Zwecke der Erbtheilung sollen auf Antrag der Erben weil. Traugott Friedrich Böttcher- zu Oberlichtenau daS zu dessen Nachlasse gehörige Dreiviertelhufengut «ub Folio 9 des Grund- und Hypo- IhekenbucheS und 9 des BrandverstcherungS-Catasters für Oberlichtenau, bestehend auS ziemlich neuen Gebäuden, 39 Acker, 89 Quadratruthen Fläche enthaltend und mit 759,47 Steuereinheiten belegt, vost welchem Complere jedoch 1 Acker mit circa 20,«o Steuereinheiten abgetrennt wird, mit der anstehendem bießjährigen und bez. abgebrachten Ernte und dem vorhandenen Holzdestande den 8. August I86L Vormittags II Uhr öffentlich an den Meistbietenden im Licitationswege, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lici- tanten und unter den weiteren im Termine bekannt zu machenden Bedingungen, sowie die folgenden Tage von Vormittags 8 Uhr an verschiedenes Mobiliar an lebendem und tobtem Inventar, HauS- und WirthschastSgeräthe aller Art, Betten, Wäsche rc. öffentlich im AuctionSwege gegen sofortige Baarzah- lung in Münzen des Dreißig-ThalerfußeS Seiten unterzeichneten Amtes, und zwar Grundstück und Mobiltar tu oberwahutem Böttcherschen Gute zu Oberlichtenaa, verkauft werden. Für ErstehungSlustige bringt man dieß andurch zur öffentlichen Kenntniß, bemerkt dabei, daß da- Gut ohne Berücksichtigung der Oblasten einschließlich der Ernte und des Holzbestandes, jedoch ohne die abzutrennende Parzelle zu 10848 LA —- —- landgerichtlich gewürdert worden ist, u.nd verweist im Uebrigen auf die Beifugen zum Anschläge im Amthause zu Frankenberg und im Gasthofe zu Ober lichtenau. , Frankenberg, am 22. Juli 1864. Das Königliche Gericht- amtdaselb st, Wiegand. Reinhold.