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WmM ßr Msdmff Imtsblall für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post s bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Tharandt, Men, Menlehn and die Umgegenden. —— No. 3«. sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Dienstag, den 3. Mai 18S1. Bekanntmachung. das Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betreffend. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird am 8. und 0. sowie am 20. und 21. Mai dieses Jahres von Vormittags 8 /2 Uhr an im Gasthose „zum Deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatz-Reserve, und die zu dem Landstürme l. Aufgebotes in Vorschlag gebrachten sowie die als dauernd untauglich auszumustemden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehördcn besondere Ordres zugehen; es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, «sich zur Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach § 26,7 und 8 66,der Wehr-Ordnung treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich, übrigens in reinlichem Zustande einzufinden und hierbei zu Vermeidung von Ordnungsstrafen bis zu 10 Mk. den Lsssungs-Schein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch sowie die Herren Bürg.rmeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirke gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden bez. einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner haben die genannten Ortsbehörden den etwa eintretenden Iuzng und Wegzug Gestellungspflichtiger bez. unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen Nachträge un gesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 22. April 1891. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirkes Nossen. v. Birchbach. Bekanntmachung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen ans dem Sterbehaufe betreffend. Zufolge Generalverordnung vom 8. November 1877 hat das Königliche Ministerium des Jnnem mit Rücksicht auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mk. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretencn Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt, oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden hiesigen Bezirks werden angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung zu wachen und Zuwiderhandlungen anher anzuzeigen. Meißen, am 27. Apnl 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von «Kirchbach. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Gerichtslokalitäten bleibt Sonnabend, den 9. Mai d. I., das unterzeichnete Königliche Amtsgericht geschlossen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 1. Mai 1891. Bekanntmachung. Die Lieferung des für das unterzeichnete Königliche Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 1891/92 erforderlichen Heizungsmaterials an ca. 180 Hect. Steinkohle (weiche Schieferkohle) ca. 180 Hect. gute, böhmische Braunkohle (Stücktohle), sowie 58 R.-Meter gutes, weiches Scheitholz, soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden Heizungsmaterials bis zum 21. Mai d. I. schrift lich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude auf jedesnialige vorherige Bestellung in der gewünschten Quantität zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern vorbehalten. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, den 1. Mai 1891. lll». ksnglokk. Hauptnbnng der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Sonnabend, den 9. Mai ds. Fs., Nachmittags 6 Uhr, soll eine der im 8 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschricbenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden, und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungs- führer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc. bei Vermeidung der im § 52 des gedachten Feuerlöschregulatives angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einrufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Nachmittags V26 Uhr statt. Wilsdruff, am 4. Mai 1891. Der Stadtgemeinderath. l^ivlcer, Brgmstr. Grundstücks - Verkauf. Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums soll das im Besitze des fiskalischen Rothschönberger Stöllns befindliche, beim 4. Stollnlichtloche in Oberreinsberg ge legene Bansgrun-stilck mit Nebengebäude, No. 32 des Brandkatasters und No. 49 re des Flurbuchs für Oberreinsberg, (ehemaliges Berqstiftshaus), nebst 277 Quadratmeter 151 Quadratruthen) Gurten, No. 49 5 des gleichen Flurbuchs, verkauft werden. Die Gebäude sind mit 1440 Mk. bei der Landes-Brandversicherungsanstalt versichert. Kauflustige wollen ihre Gebote bis zum 1. Juni dieses Jahres bei der unterzeichneten Oberdirektton (Fischerstraße 6, 1 Treppe) niederlegen, woselbst auch die Kaufsbedingungen einzusehen oder schriftlich erhältlich sind Auch Herr Obersteiaer Friedrich auf dem Huthause des 4. Lichtloches ist bereit, hierüber Auskunft zu geben. Freiberg, den 24. April 1891. Oberdirektion der Königlichen Erzbergwerke. Bekanntmachung. Nächsten Sonnabend, den 9. ds. Mts., Nachmittags '28 Uhr, soll auf hiesigem Rachhause im Sitzungszimmer die zwischen dem hiesigen Bezirkskrankenhause und dem Mühlgraben gelegene Feld- und Wiesenparzelle No. 771 des Flurbuchs für Wilsdruff, eine Fläche von -- Hectar 76,2 Ar — 1 Acker 113 s^Muthen enthaltend, unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Pachtlustige werden dazu hiermit eingeladen. Wilsdruff, am 4. Mai 1891. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr.