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.1» >? >1) 1», ftk Unterhaltung und Geschäftsverkehr. »,» » ».) an,«Mtz,»», in der «MedttMn» Johann^-«» und watsenha»«stra-e S. M. 114. Mitredaeteur: Theodor Drobislh. Mittwoch, den 24. April D «Bon«, »terteltä-rlich »KNgr »«< »nentgeldl. Aeser,,, t,'< Hau-. Durch dt» «gl. Post »iertrljahrltch *r> Ngr. Ltnrel,» «»»«er» 1 «ga. 1861. Dresden, den 24. April. auf einer größeren Betheiligung de- mobilen Vermögen- und* — Zu Ehren deh Geburt-feste- Sr. k. Hoh. de-Krön« der Arbeit neben dem Grundbesitz bei der ständischen Bertret Prinzen brachte da« Mufikchor der Brigade .Kronprinz" Höchst- ung. CS wird zuvörderst dir Verstärkung der Ersten Kammer demselben auf seiner VIa bei Strehlen gestern eine Morgen- um drei leben-längliche Mitglieder beabsichtigt, welche vom Kö- musik. nig nach freier Wahl, ohne Beschränkung auf Ansässigkeit, je» — Gestern, als am hohen Geburt-feste Sr. k. Hoh. de- doch mit Au-schluß von activen Militär-, Hofbramten und al- Aronprinzen, kamen di« 40 Thlr. betragenden Zinsen der .Al- len dem Richter stand« nicht angehörigen Livilstaat-dienern er- bert-stiftung" an 20 würdige alt« Männer (tv katholische und nannt werden. Di« Zweite Kammer soll in Anerkennung der 10 evangelisch-lutherische) durch die ArmenversorgungSbehördr hohen Bedeutung, welche für Sachsen namentlich die große Jn- zur Bertheilung. Don diesen 20 Empfängern stehen 6 in den chWÜtz-hät. künftig zehn Bertreter de- Handel-- und Fabrik- achtziger, 10 in den siebziger, 3 in den sechziger und 1 in stMdtS -anstatt der bisherigen fünf enthalten. Wie aber den den fünfziger Jahren. Pa« genannt« Legat ist im Jahr« 1857 Unangeftstenen insofern bet der Zusammensetzung der Zweiten von dem Reichsfreihrrrn Adolph v. Maltzan gestiftet worden, Kammer «in« größer« Betheiligung als gegenwärtig zugestanden welcher seine liebevolle Fürsorge für Dre-den- Arme, wie be- wird, so ist die gleiche Rücksicht in noch weit höherem Grade kannt, schon in vielfacher Richtung bethätigt hat. ^bei den Vorschriften über di« Wahlen aller städtischen und — Die zweite Kammer beschäftigte sich in ihrer gestrigen bäuerlichen Abgeordneten zur Geltung gebracht. Während näm- Eitzung zunächst mit den auf di« Gericht-- und Behördenorgani- lieh bei denselben gegenwärtig die Ansässigkeit ausschließliche Be- satlon im Schönburg'schen bezüglichen Petitionen und trat dabei dingung der Stimmberechtigung und der Wählbarkeit ist, sol- den Deputation-anträgen einstimmig bei. Dann ging dieselbe zur len künftig die Unangesessenen unter den für die Angesessenen Berathung einer Petition, dir Verordnung über da- Agrntenwesen zeither bestandenen persönlichen Voraussetzungen, namentlich dc- vom 5. Novbr. 1859 betr, über und. nahm, den vom Abg. erfüllten 25. AlterSjahreS, übrigen- in den Städten, abgesehen Riedel ausgenommen«»» Antrag der Petenten (auf Vorlegung oder von dem Bürgerrechte, schon beim Besitze der Gemeindemitglied- Rücknahme dieser Verordnung anzutragen) gegen 9 Stimmen ab- schast und bei Entrichtung eine- direkten Steuerbctrag- von 3 lehnend, den Deputation-antrag: „diese Petition an die Regierung Thalern stimmberechtigt sein, die Wählbarkeit aber ihnen unter zur Kenntnißnahm« abzugeben", gegen 2 Stimmen au, lehnt« da- gleichen Bedingungen wie den Angesessenen zugestanden melden, gegen den vom Abg. Eichoriu- tingebrachten Zusatzantrag: „und. Da- Wahlverfahren hält vor Allem die bisher bestandene völ- dabei dir Erwartung au-zusprechen, daß diejenlgrn Bestimmungen!lige Wahlfreiheit fest, da- Verbot der Vorversammlungen wird der Au-sührung-verotdnung zum Gewerbrgesetz über da- Agen- ausgehoben. Durch Einführung feststehender Wahllisten an der ßtenwesen, welche dem Gebiete der Gesetzgebung angehören sollten, Iden Ständen zur Erklärung werden vorgelegt werden", gegen 32 I Stimmen ab und trat schließlich gegen L Stimmen dem Depu- Itation-antrag« bei: .di« Kammer wolle der Regierung «egenüber Iden Wunsch aussprechen, daß Bestimmungen von der Tragweite Ider Verordnung vom 5. Novbr. 1859, also solche Bestimm»»»»- lgen, welch« al- Beschränkung der durch dir Verfassung-urkund« Igarantirten Rechte der Staatsbürger ang«s«hen werden können, Künftighin nicht wieder auf dem Berordnung-wegr getroffen wer den möchten." — Am 12. Februar ward von der Staat-regierung der j Zweiten Kammer ein« Revision de- Wahlgesetze- zugesagt, und am 18. April sind die au< letzterer hervorgegangenen Gesetze--- l Vorlagen bei der genannten Kammer «ingegangrn. An dem Principe der ständischen Vertretung und seinen nothwendigen ! Lonsequenzen ist zwar festgehalten; nichtsdestoweniger werden aber durch di« Vorlagen sehr wesentlich« Modifikationen de« l Bestehenden vorgeschlagen. Dieselben beruhen In der Hauptsache Stelle der jetzt nach Ausschreibung jeder Wahl erst zu errich tenden dergleichen durch Beseitigung aller unnölhigen Förmlich keiten und durch Zurückführung der »»»kommenden Fristen auf da- nothwendige Maß wird eine sehr erhebliche Abkürzung de- WahlverfahrenS erreicht, auch dem Vorkommen von Nichtigkei ten mehr als bisher vorgebeugt. — Bor ca. 4 Wochen find in einem hiesigen Erziehung-, institute dir nachstehend verzeichnet«»» Pretiosen entwendet worden: 1) ein« lange Kette, dünn und von lichtem Gold, 2) «in Ring mit 5 Türkisen in einer Reihe, 3) ein Ring mit 5 Perlen, in deren Mitte ein kleiner Amethyst befindlich war, 4) ein Ring mit kleinen Türkisen, deren Fassung etwa- schadhaft war, 5) rin kleines Kreuz mit irländischen Diamanten, 8) eine Mosaikbrbche in glatter Goldfaffung, eine« Hund darstellend, 7) ein Arm band von ungeschliffenen Korallen, woran einige Schnüre zer rissen waren, und 8) «in Armband von runden Korallenper len mit 2 Troddeln. — Jedermann ist ersucht, etwaige Mo mente, durch welche die Wiedererlangung de- Gestohlenen so-