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Adorker Wochenblatt. MitLheilnngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Neunter I a h r g a n g. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: I Tbaler, bei Beziehung des Blattes durch Botcngclcgi»bcit! SO Neugroschen. 2E?. Erscheint .jede Mittwoche. 26. Juni Die Braun'sche Reise und die Lchwur- gerichte. Erwiderung.') Die „Mannheimer Abendzeitung" ist schon zwei mal bcnuzt worden, eine Frage zu besprechen, die, ') An merk. Der hier mitgctheiltc Aufsaz ist die bereits angekündigte Antwort auf den groben Ausfall, den ein Korre spondent aus Dresden in der „Mannheimer Abendzeitung" ge gen den Abg. Braun und zum Theil auch gegen den Redaktor dieses Blattes gemacht hat. Derselbe ist zunächst jener Zeitung zum Abdruk zugcsendct worden, da man einmal für gut befun den hat, diese sächsische Angelegenheit in einem nicht-sächsischen Sprcchsaale zu verhandeln, und vielleicht oder wahrscheinlich inmittelst in der „Mannheimer Abendzeitung" bereits erschie nen. Hier mustc der oben stehende Artikel gleichfalls mitge- theilt werden, weil sonst der Angriff ohne Bertheidigung geblie ben sein würde. Dass der Aufsaz zunächst für eine andere Zei tung und für ein anderes Publikum bestimmt war, wird der Leser sogleich selbst bemerken, da der erste Theil desselben — die Mitthcilung über de» geschichtliche» Hergang der Braunsschen Reise —'für uns ein bekannter Gegenstand ist. Der Vollstän digkeit wegen muste er aber auch hier mit gegeben werden. Bcrmulhlich wird Freund Braun selbst noch eine Erklärung und Widerlegung folgen lassen. Bis dahin möge das hier Ge sagte als Aushülfe dienen. Dass wir übrigens diese ganze An gelegenheit besprochen haben, wird hoffentlich Niemand tadeln, da sic im Gcgcntheil so recht eigentlich hierher gehört, denn unser Blatt war es ja, welches die erste Anregung zu der Braun'schen Reis^ brachte und sodann auch über den Fortgang der Sache von Zeit zu Zeit berichtete. Warum hätten wir nicht also auch diesen Beitrag aufnchmen sollens Dass der vorige Aufsaz Ausfälle, grobe Ausfälle gegen Braun enthalt, konnte uns nicht abhaltcn, ihn mitzutheilcn. Sie gehören wenigstens mehr vor das sächsische Publikum, als vor ein fremdes. Auch bleibt cs sich, wenn man hiervon absehcn will, gleich, durch welches Organ der Ausfall eine grösere Verbreitung gewinnt. Wir konnten zudem voraussezcn, dass Braun mit dem Abdruk selbst einverstanden sein werde, da er, wie wir, von der Ansicht ausgcht, dass eine öffentliche Person auch öffentliche Urthcile er tragen lernen müsse, selbst wenn sic bitter schmckcn. Und haben wir im vorigen Blatte gleichsam geholfen, den Freund zu ver unglimpfen, so helfen wir jezl nach besten Kräften, den Un- glimps'zu rachen. D. Red. wenn sie auch von allgemeinem Interesse ist, doch zunächst wenigstens Sachsen allein berührt. Es ist dies die Rcise, welche oer Abgeordnete Adv. Braun in Plauen im Auftrage des sächsischen Volkes in ei nige der Länder unternehmen soll und binnen Kurzem wirklich unternehmen wird, wo öffentlich-mündliches Gerichtsverfahren eingcführt ist, um dasselbe durch ei gene Anschauung kennen zu lernen und aus dieser An schauung auch aus dem Gebiete der Praris Beweise für die Nothwendigkeit und Zwermäsigkeit dieses Ver fahrens zu gewinnen, welche am vorigen Landtage, der Lage der Sache nach, nur theoretisch vorgcführt werden konnten. . Mit dieser Reise hat es folgende Bcwandnis. Es verbreitete sich alsbald nach dem lczten Landtage, bei welchem sich, wie bekannt, die zweite Kammer mir einer an Einstimmigkeit glänzenden Majorität Nir Oeffentlichkeit und Mündlichkeit deS Strafverfahrens ausgesprochen hatte, die Nachricht, dass das Justiz ministerium den ObcrappcllanonSrath Krug beauf- tragt habe, eine Reise nach Frankreich und England zu machen, um das öffentlich-mündliche Gerichtsver fahren an Ort und Stelle kennen zu lernen. Krug hat sich in seinen Schriften alS Gegner der Ocffenr- lichkeit und Mündlichkeit erklärt. Man war daher der Meinung, dass es bei dieser Mission darauf ab gesehen sei, Beweise gegen das öffentlich-mündliche Verfahren zu sammeln, und hielt cs für wünschens-- werlh, auch einen Juristen, der zu den Anhängern des öffentlich-mündlichen Strafverfahrens gehörte, mit einer ähnlichen Reise zu beauftragen. Ich selbst theil- te diesen Wunsch, sowie ich ihn denn auch gelegent lich einmal in einem kleinen Kreise von Freunden und Gesinnungsverwandlcn aussprechen gehört hatte. Ich nahm daher (im Herbste vorigen Jahres) Gele genheit, die Freunde des öffentlich-mündlichen Gerichts verfahrens in Sachsen im hiesigen Wvchenblatle zu