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MsdmfferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des ForstreMamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile M Axkp., die« gespaltene Seile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reiche. Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im lextlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgebühr ^0 Aerchspsenmge. vor- A.r»s»r°Ä°r: Am. W,,-druff Nr. d annabmebisl orm.1VUHr. - — — Für die Nichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Ra battanspruch erlischt.wennderBetragvurch Klage eingezogen werdenmutz oderderAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen aUe Vcrmittlungsfteuenentgegen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Dar .Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. 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Wie eine schwere, dunkle, mit Sorgen bis zum Platzen gefüllte Wolke hängt der Ultimo Dezember über der Reichskassenverwaltung und über so mancher Etadtkämmerei in Deutschland. „Nach Golde drängt doch ""es, ach wjr Armen!' seufzt schon Gretchen im „Faust' und wer heute in Deutschland Säckelmeister irgendeiner vssentlichen Kasse ist, seufzt in denselben Tönen — und versucht vergeblich, den Hüter des letzten deutschen Schatzes, "en Ncichsbankpräsidenten, zur Milde und Nachgiebigkeit SU stimmen, Hilfe aus dem Ausland holen zu dürfen. Gegenstand heftigster Angriffe ist Dr. Schacht dar um geworden: aber er hat auch energische Befürworter seiner Krediteinschränkungspolitik gefunden. Dem Reichs präsidenten selbst hat er Portrag gehalten über die gesamte -age auf dem Gebiet der Kreditpolitik, die für Deutsch lands öffentliche Kassen nur eine Kreditnot bedeutet. Lange bat er hernach mit den Mitgliedern des Kabinetts und den Führern der Reichstagsfraktionen Besprechungen ab- Emltcn; zwischendurch wurde der Stadt Berlin zwar eine Ausländsanleihe abgelehnt, dafür aber eine Jnlands- "mcihe vermittelt — kurzum, es hat mehr als nur den Unschein, als ob Dr. Schacht sich mit aller Energie als itätsrat' betätigt, unter Einsetzung seiner UPrsijnlichkeit eine baldige Sanierung namentlich der Ncichsfinanzen erzwingen will und von den Beteiligten auch Opfer, und zwar recht große Opfer, dafür zu bringen verlangt. .. Auf einen einigermaßen gesunden Boden will er auch "le Ausländsanleihe gestellt wissen, die das Reich haben "uch, um den finanziellen Forderungen gerecht werden zu rönnen, die der Ultimo Dezember an die Reichs- rassenverwaltung stellen wird. Dr. Schacht hat kein Hehl varaus gemacht, daß ihm hierfür die Einnahmen noch als »" gering erscheinen, die auf Grund des „Sofortpro gramms' in seiner bisherigen Form hereiukommen sollen. re Tabaksteuervorlage zwar soll nun so wie sie von der Legierung vorgeschlagen ist — abgesehen von der Ein- lmrankung, daß sich die Kontingentierung der Betriebe l>ud ihrer Erzeugungsmengeu nur auf anderthalb Jahre 'r,trecken wird — schnellstens ini Reichstag ein- und durch- "."'rächt werden, aber die Erhöhung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, dieses besondere Schmerzenskind Neichskassenverwaltung, wird nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, bereits am 31. März 1930 wieder beseitigt ^"?ru, sondern erst am 30. Juni. Infolge des weiteren -rangens des Neichsbankpräsidcnten, im Interesse der -wmdltät der Reichskasse über noch größere Steuerein- Zu verfügen, spricht man davon, daß auch die ? "anfsetzung der Bierstcucr vielleicht schon sehr bald er- mgen mag. Hatte er doch zuerst verlangt, daß seinerseits u"r dann eine „Empfehlung" der geplanten Nuslands- nleihe für das Reich gegeben werden könnte, wenn aus Steuer- und Beitragserhöhungen ein Mehrertrag von 0 Millionen sichergestellt sei. ->on der ganzen Steuerreform wird das deutsche Volk ZU allererst und recht bemerkbar die Erschwerung der -asten spüren, — und das kann den immer lauter werden- ?ur noch verstärken, daß ein Sparprogramm ^Pflanzung bitterste Notwendigkeit ist. Im Haus- ^""ssmsschuß die Vorschläge der Deutschen Volks- partet, dem ja bereits seit langem amtierenden Sparkom- minar viel größere Rechte einzuräumen, nicht auf über- Mel Gegenliebe gestoßen. Man begründet diese """'"Haltung damit, daß die Ausgaben des Reiches zum wid auf „Zwangsläufigkeiten" beruhen, — ebenso wn» Argument ja auch vou den Kommunalverwal- schäeführt zu werden pflegt. Der Ncichsbankprä- aber Wohl darauf verwiesen haben, daß der finanziellen Notlage — beim Reich wie bei den und Gemeinden — doch vielleicht noch stärker ist Ai?"Uche dieser „Zwangsläufigkeiten". Berlin setzt H^cke seiner Versorgungsbetriebe herauf, Dresden, d".? melchsalls in größten finanziellen Schwierigkeiten vcfinoet und auf die Kreditsuche gegangen ist. wird dann wom auq nach entsprechender Einnahmesteigerung sich umlwauen müssen, und noch so manche andere Kommune beizeiten sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß der bequeme Weg einfacher Anlcihebegevung versperrt worden ist. Man geht wohl im Hinblick auf die Aktion, bei der Schacht seinen Einfluß und seine — Macht eingesetzt val nicht fehl in der Annahme, daß Deutschlands kredit- potnische Lage deswegen schnellstens einigermaßen in Ord- uung gebucht werden muß, weil die Haager Schluß- " ufere nz bevorsteht, die endgültige Fassung des wung-Pwnes international geregelt werden soll. Sonst w dort die Kräfteverteilung noch ungünstiger für Deutsch land, als das an und für sich schon der Fall ist. Nicht die dann in Aussicht stehenden Ersparnisse sollen die Grund lage für eine Sanierung der deutschen Finanzen und da mit auch des deutschen Kredits ergeben, sondern der Wille, aus eigener Kraft und unter eigenen Opfern aus den großen Schwierigkeiten sich herauszuarbeiten. » Fördert die Ortspresse » WgW Wer die HmM Keine Gleitzölle, sondern Sicherheits faktoren Berlin, 18. Dezember. Die Besprechung der Zollsach verständigen der Regierungsparteien mit der Regierung dauerten bis gegen Mitternacht und führten im allgemeinen zu einer Eini gung in den Hauptfragen. Die vielumstrittenen Gleitzölle sind be seitigt worden und an ihre Stelle wird ein Sicherheitsfaktor eln- gezogen werden. Die Regierungsparteien wollen durch einen An trag erreichen, daß ein Weizenpreis von 260 und ein Roggenpreis von 230 Mark als angemessen für die Landwirtschaft festgesetzt wird. Wenn dieser Preis im viermonatlichen Durchschnitt unter schritten wird, soll der Zoll von 9 50 für Weizen und von 9 Mark für Roggen gelten. Dieser Zollsatz kann bis auf 3.50 Mark für Weizen und 3 Mark für Roggen ermäßigt werden, wenn im vier monatlichen Durchschnitt die Preise überschritten werden. Ls wich also vom 1. Januar ab der Weizenzvll 9.50 Mark, der Rog genzoll 9 Mark betragen. Bei der Braugerste soll ein Festzoll von 9 Mark, bei Hafer ein solcher von 7 Mark gelten. Hinsichtlich des Futtergerstenzolls ist eine Bindung noch nicht erfolgt, doch glaubt man, daß diese Frage Schwierigkeiten nicht mehr bereiten wich. Die Einfuhrscheine werden für Weizen auf 6.50, für Roggen und Hafer auf 6 Mark, für Braugerste auf 6.50 Mark festgesetzt. Sie sollen bei Roggen und Weizen herunterge- jetzt werden, wenn der Zoll sinkt. Ueber den Mehlzoll ist eine Verständigung »och nicht er zielt, doch erwartet man auch in dieser Frage keine besonderen Schwierigkeiten mehr. Es dürfte voraussichtlich eine Einigung dahin zustande kommen, daß der doppelte Getreidesoll mit einem Zuschlag von 1.50 Mark festgesetzt wich. Bei den Vieh- und Fleischzöllen ist eine Festlegung noch nicht erfolgt, doch wird voraussichtlich auch hierbei eine Einigung noch erzielt werden können. In parlamentarischen Kreisen wird damit gerechnet, daß der Handelspolitische Ausschuß in den frühen Nachmittagsstunden des Mittwoch die Vorlage erledigt haben wird, so daß sie am Don nerstag in der Vollsitzung des Reichstages beraten werden kann. Zar ReichsnWgeseS im Rei-Mrt- sAstsrat Berlin, 17. Dezember. Der Wirtschaftspolitische Ans schuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrates genehmigte den vom Reichsernährungsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf über den Verkehr mit Milch, Milchzubereitungen und Milcherzeug- nissen, das sogenannte Reichsmilchgesetz, das eine einheitliche reichsrechtliche Grundlage für das Gebiet der Milchwirtschaft schaffen will. Beamte und Volksbegehren Derfassungsklage in Leipzig. Dürfen Beamte am Volksbegehren teilnehmen? Vor dem Staatsgerichtshsf für das Deutsche Reich fand unter dem Vorsitz des Rcichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke die Verhandlung in der verfassungsrechtlichen Streitsache der Fraktion der Deutschnationalen Volkspartci des Preußischen Landtages gegen das Land Preußen über die Frage, ob die Eintragung in die Listen für das Volks begehren und die Teilnahme am Volksentscheid „Freihcits- gesctz" für die preußischen Beamten mit ihren Dienst pflichten vereinbar sei und ob demgemäß die Stellung nähme der preußischen Regierung in dieser Frage ver fassungswidrig ist oder nicht. Die deutschnationale Land tagsfraktion wird durch Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert vertreten. Für die preußische Staatsrcgierung sind erschienen die Ministerialdirektoren Dr. Badt und Dr. Brand, Ministerialrat Dr. Schütze und Oberregierungsrat Dr. Hoch. Das Reichsministerium des Innern hat als Kommissare die Ministerialräte Förster und Dr. Löwen thal entsandt. Der vor dem Staatsgerichtshof zur Ver Handlung kommende Antrag der Deutschnationalen Volks Partei lautet: Der Staatsgerichtshof wolle beschließen, daß dir Teilnahme der preußischen Beamten am Volksbegehren und Volksentscheid grundsätzlich zulässig und daß dir dagegen gerichteten Kundgebungen des preußischen Staatsministeriums verfassungswidrig sind. Auf eine Anregung des Vorsitzenden hin ergänzte der Vertreter der Klagepartei den Antrag dahin: „Die Teilnahme der preußischen Beamten am Volks begehren und Volksentscheid durch Eintragung in die Listen und Stimmabgabe ist ob^c Einschränkung im übrigen innerhalb der Grenzen des Disziplinarver fahrens zulässig." Ministerialdirektor Dr. Badt erklärte aus eine Frage des Vorsitzenden, daß in Preußen, soweit es ihm bekannt sei, in keinem einzigen Falle wegen der Einzeichnung in die Ein- tragungsliste ein Verfahren gegen Beamte eingeleitet worden ist. Ministerialrat Dr. Förster gab für das Reichsministerium des Innern die Erklärung ab, daß zum mindesten ein Ver fahren, wenn es schon eingeleitet worden sein sollte, nicht zm Durchführung gekommen ist. Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert überreichte eine Anzahl Schriftstücke zum Beweist dafür, daß direkte oder indirekte Verbote an Beamte, sich am Volksbegehren zu beteiligen, zu verzeichnen seien, namentlich von Proviuzialbchörden. Ministerialdirektor Dr. Badt er klärte, daß kein einziger Fall eines Verbots durch eine Nach geordnete Behörde der Staatsregierung bekanntgeworden sei Dagegen hätten die Behörden vielfach in der Weise Stellung genommen, daß sie erklärt haben, selbstverständlich sei jeder Beamte völlig unbehindert, sich cinzuzeichnen: es werde aber gehofft, daß jeder nach sorgfältiger Prüfung selbst Wiste, was er zu tun habe. Zweifellos sei es, auch nach dem Urteil von anerkannten Autoritäten, zu bejahen, daß das Eintreten für das Volksbegehren unter das Disziplinarrecht falle. Nach Er örterung dieser Vorfragen nahm Rechtsanwalt Dr. Seelmann- Eggebert das Won, um in längeren Ausführungen die Aktiv- legitimation der Landlagsfraktion und die sonstigen Fragen verfahrensrechtlicher Art im einzelnen näher zu begründen Ministerialdirektor Badt führte dann aus: Nach den bis herigen vorläufigen Schätzungen hätten sich 8000—10 OM Staats- und Reichsbeamte trotz der Warnung in die Listen ein getragen, ebenso 80 000—40 MO Kommunalbeamte. Der 8 4 des Areibeitsaesetzes habe sogar den Anlaß zu einer Spaltung i.n oer Mlwcynailonaien Partei gegeoen. Das beweise die Rich tigkeit der Anschauungen der preußischen Staatsregierung. Preußen verneine die Frage, ob die Warnung des preußischen Ministerpräsidenten an die Beamten ein gerichtsfähiger Akt sei. Wenn die Beamten sich auf dem Umwege über eine Fraktion an den Staatsgerichtshof wenden konnten, so würde das eine völlige Verwischung des Begriffs der Akttvlegttimation bedeuten. Zum Schluß betonte Mini sterialdirektor Badt, daß keinem Beamten das Recht verwehrt werden solle, sachliche Kritik an den Maßnahmen der Regie- rung zu üben. Hier handele es sich aber nicht um eine Be schränkung des Rechtes der freien Meinungsäußerung, sondern um eine Reinigung des politischen Lebens. Hierauf trat eine Verhandlungspause ein. Drei Fragen des Reichsgerichts- prüsidenten Im weiteren Verlauf der Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof faßte der Vorsitzende. Reichsgerichtspräsideitt Dr. Bumke, seine weiteren Fragen, die er zu stellen habe, folgendermaßen zusammen: 1. Inwieweit steht das spezielle Volksbegehren, also das Volksbegehren, das hier den konkreten Tatbestand bildet, einer Teilnahme von Beamte» entgegen? 2. Inwieweit ist in den Kundgebungen und sonstigen Maßnahmen der preußischen Regierung in bezug auf dieses Volksbegehren eine Verfassungsverletzung zu er blicken, unter der Voraussetzung, daß die ene oder andere Frage bejaht oder verneint werden würde? 3. Inwieweit hat der Ablauf des ersten Aktes der ganzen Volksbegehrensaktion und wie weit der bisherige Verlauf des zweiten Aktes die ganze Sache als noch akut oder als nicht mehr akut erscheinen lassen? Die Verhandlung wurde dann auf Mittwoch vormittag vertagt. Die Abstimmung zum Volksentscheid. Am 22. Dezember. Der Reichsansschuß für das deutsche Volksbegehren hatte sich bei dem Reichsminister des Innern beschwert, daß in ein zelnen Ländern die Absicht bestehe, bei dem bevorstehenden Volksentscheid eine geringere Zahl von Abstimmungsstellen einzurichten, als dies beim Volksentscheid über die Fürsten enteignung der Fall war. Der Rcichsausschuß berust sich in seinem Beschwerdeschreiben aus die Reichsverfassung und ans den § 38 der Rcicksstimmordnung. «, Der Reichsminister des Innern hat das Beschwerde schreiben des Reichsausschusses beantwortet und daraus hin gewiesen, daß der § 38 der Neichsstimmordnung am 5. Dezem ber d. I. durch Reichsratsbeschluß dahin abgeändert worden ist, daß in Gemeinden mit voraussichtlich außergewöhnlich geringer Beteiligung der Stimmberechtigten die Stimmbezirke auch mit einer größeren Einwohnerzahl als 2500 gebildet werden können. In dem Antwortschreiben des Reichsministers des Innern heißt es u a.: „Die Einwohnerzahl eines Stimm bezirks dürfe nicht so gering sein, daß sich die Abstimmung der einzelnen Stimmberechtigten ermitteln laste. Von einzelnen Landesregierungen nnd großen Stadtverwaltungen sei daraus »Angewiesen worden, daß bei Einhaltung der Rcgelvorschrist von nick: mehr als 2500 Personen für den einzelnen Stimm bezirk das A b st i m m u n g s g e h e i m n i s nicht gewährleistet werden könne, weil die Stimmbeteiligung in vielen Gemeinden voraussichtlch sehr gering sein wird. Diesen Einwendungen habe der Reichsminister des Innern stattgegeben und daher mit Zustimmung des Rcichsrals die vom Reichsansschutz an gefochtene Verordnung heransgegeben."