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erscheint jede« Wochentag früh »Uhr. Inserate wer den bi« Nachmittag, z Uhr sür die nächst- erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger--:-» , und ' gespaltene Zeile ob« Tageblatt. deren Raum mit N Pf. > berechnet. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der König!. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. ^02. Donnerstag, den 3. Mai. 1860. Tagesgeschichte. Die Stadt Neukirchen (Markneukirchen) im Doigtlande beging dieser Tage ihr fiinshundertjähriges Jubiläum. ES war am 23. April 1360, als der damalige Markgraf Balthasar zu Meißen, Landgraf zu Thüringen, „den bescheidenen Kaufleuten von Newn- kircken" dieselben Rechte verlieh, welche schon früher Oelsnitz und Adorf erhalten hatten. Das Erinnerungsfest wurde am 22. April durch Glockengeläut? und Gcwehrsalven von den Bergen eröffnet. Der 23. April,-der Haupttag, begann mit einer Rcvcille, der um 10 Uhr der Festzug in die Kirche folgte, wo- ein Festgottesdicnst stattfand, bei dem Superintendent Oe. Grimm die Festrede hielt. Nachmittags wurde ein Festmahl, Abends ein Ball abgehalten. Der dritte Festtag sah einen Schulgottcsdienst und Abends eine glänzende Illumination. Berlin. Die Königin Victoria von England wird, wie man jetzt hört, nicht im Mai, "sondern erst gegen Ende August oder An fangs September nach Berlin kommen. Das frohe Ereigniß in der Familie des Prinzen Friedrich Wilhelm wird gegen Ende Juli erwartet. Der „Leipz. Ztg." wird aus Hannover vom 30. April ge schrieben: In Zweiter Kammer wurde heute die Regierungsvorlage, Bewilligung von 50,000 Thlr. für ein zweites Zeughaus neben dem im Jahre 1858 schon genehmigten und jetzt fast fertig gebauten betr., mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Ansicht herrscht vor, daß ein Zusammenstoß der deutschen mit der französischen Heeres macht sich nur zu bald ereignen dürfte, und daß es Pflicht sei, den Krieg gerüstet auszunehmen. Wien. Die „Wiener Zeitung" enthält eine kaiserliche Ent schließung vom 22. April, worin in Vollziehung des h. 4 des Patents über die Angelegenheiten der protestantischen Kirche in den uugarischen Ländern, vom 1. Sept. v. I., «»geordnet wird, daß die Abthcilnng dcs Kultusministeriums, welche aus evangelischen Glaubensgenossen bestehen soll, unverzüglich in Wirksamkeit trete. Derselben sollen auch die evangelische» "Schul- und Kirchcnangele- genheitcn der andern Kronländer zugewiesen werden. Diese Mi- nisterialabtheilung hat vorläufig aus drei Näthen zu bestehen. Die betreffenden Ernennungen sind bereits erfolgt. — Nach einer Wiener Korrespondenz dcs „Leipz. Journ." gilt der mit dcr interimistischen Leitung des Finanzministeriums betraute Ncichsrath v. Plener für eine der wichtigsten, ehrlichsten und ener gischsten Autoritäten. Nachdem er als vr. juris promovirt hatte, trat er bei der allgemeinen Hofkammer ein, wurde von dort aus CameralbczirkScommissar, dann kameralbczirksvorstcher und erhielt nach dem Jahre 1848 de» schwierigen Auftrag, in Ungarn rc. die indirekte Besteuerung einzuführen. Er entledigte sich seines Auf trags mit Geschicklichkeit und stand als Landesfinanzdirector und kaiserlicher Hofrath daselbst kn hoher Achtung. Vor einigen Jahren ward er in gleicher Eigenschaft nach Galizien übersetzt und endlich im vorigen Jahre als Reichsrath nach Wien berufen. Herr v. Plener wird ungefähr im fünfzigsten Lebensjahre stehen. Pesth. Der neue Gcneralgouvernenr und Lqndescommandi- rcndc in Ungarn, Fcldzeugmeister Ritter v. Benedek, hat bei seinem Amtsantritte folgende Proklamation erlassen: „Se. k. k. apost. Majestät haben mir die Leitung der politischen Verwaltung und des LandcS-Gencralcommando's in Ungarn bis auf Weiteres alleranä- digst zu übertragen und zu bestimmen geruht, daß die jetzt bestehen den Stattbalterei-Abtheilungcn in eine Statthalterei — mit dem Sitze in Ofen — vereinigt werden sollest. — Ferner haben Se. Majestät Folgendes anznordnen und allerhöchst auszusprechen geruht: „„In Kaschau, Preßburg, Oedenburg und GroßwaHein sind einstweilen höhere politische Beamte mit dem entsprechenden Hilfs personale zu dem Behufe zu belassen, daß sie, ohne eine behördliche 'Zwischeninstanz zu bilden, bei der Durchführung deS neuen Orga nismus, insbesondere der Comitatsverwaltungen und deS Gemeinde wesens, anleitend und überwachend Mitwirken. ES ist Meine Ab sicht, für die Angelegenheiten der politischen Verwaltung, sobald die neue Organistrung der Statthalterei in das Leben getreten sein wird, Comitatsverwaltungen einznführen und denselben nach Art" des vormals bestandenen Systems ComitatScongregationen und Ausschüsse in den, den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Zusammensetzungen und Wirkungskreisen beizugeben. Im Einklänge mit diesen Verfügungen befehle Ich, daß — nachdem die Gemeinde ordnung und die Comitatsverfassung in Wirksamkeit getreten sein- werden, — die Anträge in Betreff eines Landtages vorbereitet werden, damit das in allen Kronländern einzuführende Princip der Selbstverwaltung durch OrtS-, Bezirks« oder ComitatSgemein« den, durch Landtage nnd Landtagsausschüsse auch in Meinem König reiche Ungarn zur Geltung gebracht werde."" „Als des Kaisers unbedingt treuer Soldat und Unterthan — sowie als Landeskind — werde ich mit allen meinen Kräften, mit aller Hingebung bemüht sein, die wohlwollenden. Absichten unsers allergn. Monarchen zum Besten des Landes gewissenhaft auszuführen. Ich zähle hierbei auf die pflichtgetrene Unterstützung . aller kirchlichen und weltlichen Autoritäten, sowie auf die loyale und nicht minder pflichtgetreue Mitwirkung aller Stände der Be völkerung. Die allerh. angeordnete Organisation der Verwaltung nnd Landesvertretung bedarf zw ihrer raschen und gedeihlichen Ent wickelung de» Boden deS Vertrauens und der öffentlichen Ordnung. Ich werde daher — im Interesse des Landes und in richtiger Auffassung meiner hohen Pflicht — jeder Beunruhigung der Ge- müther durch unbefugte öffentliche Kundgebungen welch' immer Art, jeder Demonstration, jeder Störung der gesetzlichen Ordnung mit aller Entschiedenheit meines reinen Gewissens und meines festen Willens entgegentretcn. Mit entgegenkommendem Vertrauen rechne ich auf die Mitwirkung eines jeden Ehrenmannes zum Nutzen nnd Gedeihen des mir thcuern Vaterlandes und der großen kaiserlichen Gesanimt-Monarchie. — Ofen, am 25. April 1860. Benedek m. p., F.-Z.-M." Paris, 29. April. Dem Vernehmen nach wird Frankreich der Schweiz auf dem Kongresse keine ernstlichen Concessionen machen und sich höchstens dazu verstehen, keine regulären Truppen in die ueutralisirtcn Provinzen zu legen. Die Haltung der Schweiz ge fällt in den hiesigen officiellen Kreisen natürlich nicht. Doch ist es sicher, daß die Berner Negierung vor der Hand nicht die Absicht hat, zu den Waffen zu greifen. Es scheint A-IeS ruhig, und so, wie man cs in Paris wünscht, ablaufen zu wollen. Die Schweiz selbst wird aber scharf überwacht. .' . Paris, 29. April. Wie sich der „Moniteur" aus Turin von gestern telegraphircn läßt, haben vom sgvoyischen Militär 5847 Mann für, 290 gegen, vom nizzardischen 1200 Mann sür, 186 gegen den Anschluß an Frankreich gestimmt. Nichtige Stimmzettel haben von ersterm 23, von letzterm 26 abgegeben. Aus Rom, vom 24. April, wird über Marseille gemeldet/' daß den Bischöfen der Romagna verboten worden sei, sich beim Em pfange Victor Emannel'S zu betheiligen. Turin, 26. April. Der Justizminister hat ein Circular an die Gouverneure nnd Gerichtspräsidenten der Lombardei erlassen, in welchem erklärt wird, die Regierung betrachte das zwischen Oesterreich nnd dem päpstlichen Stuhl abgeschlossene Concordat für sich nicht bindend. "