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Anzeiger Riesa, Strehla und deren Umgegend. 43. Freitag, den S8. Oktober 1853. Bekanntmachung der Königlichen AmtShavptmannschaft zn Meißen, die diesjährige Rekrutirung betr. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1833 geborenen und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen Mannschaft, sowie die anderweite Prüfung deS Tüchtigkeitsstandes der bet der diesjährigen Rekrutirung wiederum gestellpflichtigen Dienstreservisten aus den Altersklassen 18Hj und 1842, soweit sich diese Mannschaften innerhalb des hiesigen Amtshauptmannschaftlichen Bezirks aus« halten, soll an folgenden Tagen und Orte», und zwar: aus den unmittelbaren Ortschaften des Amte» Hain: den 1. December 1853, auf dem Nathhause zu Hain, und v. aus der Stadt Hain, den mittelbaren Hatner AmtSortschasten und dem mittelbaren Oschatzer Landgerichtsdorfe Lichtensee, sowie au« den hierher gehörigen Orten des Amtes Kamenz: den 2. und 3. December 1853, ebendaselbst; . ferner L. aus den unmittelbaren Ortschaften des KreiSaMteS Meißen und der Stadt Meißen: den 5. und 6. December 1853, in dem Gasthofe zum Hirsch in Meißen, und ' ^ v. anS den mittelbaren Ortschaften des KreiSamteS Meißen und den hierher gehörigen Enclaven des Amtes Nossen und Landgericht» Oschatz: den 7., 8., S. und 10. December 1853, in dem Gasthofe zum Hirsch in Meißen, ' , vorgenommen werden. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht, vom 1. August 1846, I. Theil Kapitel 9, 88 77 und 78, für unterlassene Gestellung angedroheten Strafen, wird Solches hierdurch zur öffentliche» Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen Tage» und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften annvch besondere Verfügung an die OrtSobrigkeiten ergeht. Zugleich werden diese Mannschaften darauf au'merksam gemacht, daß Diejenigen, welche au» einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dir»« fallsigen Anbringen, Reklamationen, Nachweisungen uud Zeugnisse entweder sofort bei der per« sönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem ans den 13. December 1853 anberaumten ReklamationStermiue, welcher ebenfalls im Gastbofe zum Hirsch allhier von Vormittags 8 bis Punkt 12 Uhr abgchalten werden wird, einzureichen haben, eine Berück sichtigung der »ach Ablauf dieses Termins eingehenden Aubringen aber schlechterdings nicht Statt finden kann. Die etwaigen Reklamanten haben sich an diesem Tage vor der Königl. RekrutirungS-Commisfivn- Behufs ihrer Bescheidung, bei Verlust ihrer Einspüche, bis Mittags 12 Uhr persönlich zu gestellen. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dieß, unter gleichzeitiger Erlegung der Einstandösumme, entweder sofort bei der Gestellung, oder bis . zum 21. December 1853, mit welchem Tage die dazu »erstattete Frist ablänft, bei Verlust diese« Rechtes, bei der König!. Re- krutilungs-Commissio» oder der König!. Amlshauplmannschast zu erklären. Königliche AmlShauptmannschast Meißen, den >8. Oktober 1853. Holm vo» Egydy.