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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189105073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910507
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910507
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1891
-
Monat
1891-05
- Tag 1891-05-07
-
Monat
1891-05
-
Jahr
1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1891
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- Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Nedaclion und Lrprdition Johannesgasse 8. SprkMundrn drr Urdactio» Vormittag- 10—12 Uhr. Nachmittags 5— K Uhr. k»r ti« MlSgad« einftksandlrr M»»ulcnxle ma»l sich die Redacnon nicht verbindlich. «nnabme der sür »te »ächstsolgrnve Nummer desttnimtrn Inserate a» Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags, an Sonn- nnv Festtage» früh bi»' ,0 Uhr. In drn Filialrn für Ins.-Ännahmr. Ltto klrmin's Lortim. (Alfred Hahn), Universitätssiraße I, Lont» Lösche, Kathartnenstr. 14, Part, und Königsplatz 7, mir bis ' ,3 Uhr. Tiigtbllllt vierteljährlich 4>j, Ml. Anzeiger. Lrgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr in Alt-Leipzig, iacl. Bringerloha 5 Mk., durch di« Post bezogen 8 Mk Einzelne Nrn. 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen kin Taqeblatt-Forinat gesaljti ohne Postdesürderung 60 Mk., mit Postbesordrrung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisverzeichnth. Tabellarischer u-Ztssernsatz nach höherm Tarif. Neclamen unter dem Redacttonsstrich die saHmlt. ZeileÜOPs.,vorden Famil iennachrrchten di« Sgespalteae Zeile 40 Pf. Inserate sind siets an die Expedition za senden. — Robait wird nicht gegeben. Zahlung pr»eoumcr»i»I» oder durch Post» Nachnahme. 127. Donnerstag 85. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Leklnintlillichllllg. Die Vorschriften sür die Anssührung von Anlagen zur Bcnutznng des Waffcrmrrks sind unicr redaktioneller Anpassung an die Wasserwerksvrdiinng vom 1«, Aprii 1890, li» llebrigen nnver- ändert von uns neu znm Abdruck gebrackit worden. Indem wir nachstehend die erlassenen Lorschristen zur allgemeinen Kcnnlniß bringe», bemeiken wir, Laß Triickexemplare bei der Ver- waltung unseres Wasserwerkes, Tbvinaslirchhvs Vir. 18, I. Eloge, sowie bei der Geschäftsstelle des Wasserwerke- i» Leipzig-Plagwitz sür den Preis von 15 pro Stück entnommen werden können. Leipzig, den 2. Mai 1891. Ter Rath der Stadt Leipzig. Io. 2184. vr. Georgi TichoriuS. Vorschriften für dte Ausführung uo» Anlagen z«r Benutzung des Wasserwerks. I. Anmeldung der Gewerbetreibenden. Die Gewerbeireibenden, welche die Ausführung von Anlagen zur Benutzung des Wasserwerks übernehme» wolle», haben beim Rath sich >anz»inclLcn und den Besitz oder die Verfügung über die zu solchen Arbeite» erforderlichen Vorrichtungen, insbesondere eine Pumpe mit Manometer zum Probiren der sertlggeslellten Anlagen auf Festigkeit und Dichtigkeit nachzuweisen, worüder Bekanntmachung im Amtsblatte des Nalhes ertasten wird. Erst nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung steht e« dem Gewerbetreibenden zu, Aufträge sür Ausführung vorbezeichnetcr Anlagen zu übernebmen. Es wird vorausgesetzt, daß der Gewerbetreibende selbst fach männische Sachkenntnis! besitzt oder mangels solcher sür geeignete Vertretung besorgt bleibt. Tie Vorrichtungen zur Herstellung und Prüfung der Anlagen sind jederzeit in gutem und brauchbarem Zustande zu erhalten und auf Erfordern der Wcrksverwaltiiug zur Revision vorznlegen. Im Weigerungsfälle, oder falls beanstandete Mängel nicht sofort beseitigt werve» sollten, hat der Gewerbetreibende die Zurücknahme der ihm crthcütcn Genehmigung zu gewärtigen. -» Anmeldung der Anlagen. Der Mit einer Ausführung beaustragte Gewerbetreibende ist gehalten, vor Inangriffnahme der Arbeit nicht nur Anzeige über die beabsichtigten Anlagen und Vornahmen an die Werks- Verwaltung zu erstatten, sondern auch die Aushändigung der Geneh migung dazu abzuwarten. Anzeige und Genehmigung ersolgen schriftlich; sür elftere sind Anmeldebvgen unentgeltlich von den Geschäftsstellen des Wasserwerks zu beziehen. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf jede Vornahme an Einrich tungen zur Benutzung des Wasserwerks, gleichviel ob es sich um gänzlich neue Anlagen oder um Vervollständigung, Umänderung, oder endlich Vermindernng bereits vorbandencr Anlagen bandelt. Im Besonderen gehört bei Neubauten für Anbringung der Vor richtungen zur Abgabe von Bauwasser und sür die nachberige innere Einrichtung des Grundstückes getrennte Genehmigung: andererseits sind bloße Reparaturen an Leitungen und Aiissl,Mellen von der Anzeigepslicht ausgeschlossen. Als Regel ist hiernach scstzuhalten, daß alle Arbeiten au gemeldet werden müssen, durch welche eine Aenderung in der Anzahl, Lage und Bestimmung von Leitungen »nd Wasiereiitnnhinc- stellen verursacht wird und damit die Lieseruiigs- und Triickverliält- nisse der Anlage oder der WasserzinS sür das Grundstück bceinslußt werden könnten. :i. Einrichtung und Herstellung der Anlagen. a) Anlagen für häuslichen Bedarf. Die Zuleitung vom Straßcurohre bis 2,2» »i innerhalb der Grundstücksgrenze wird durch die Werk-Verwaltung ausgeführt in Bleirohr von 24 mm und in solchem von 3» inm Lichtweile. Die Venheilung de« Wassers in den verschiedene» Stockwerken geschieht iin Anschlüsse an eine 24 mm-Zuleitung von einem Haupt- sleigerohre aus, welches mit derselben Lichtweile von 24 mm so lange zu führen ist, bis keine Abzweigung mehr stattfindet: nach Bedarf können auch mehrere derartige Steigerohre angelegt werden. Ebenso kann eine 35 mm-Zulcitung in zwei oder mehrere Haupt- steigcrohre getheilt werden, deren jedes wie vorstehend zu behandeln ist, als ob es zu einer 24 mm-Zuleitung gehörte; bis hinter die letzte Trennungsstelle ist jedoch sür das eine der Steigerohre die Lichtweile von 3» nun beizubehalte». » Schließt sich dagegen an eine 3» mm-Zuleitung nur ein Steige- rohr an, so ist dasselbe mindestens bis hinter die Abzweigungen des zweiten Lbergcschosscs mit 3» mm, von da, bis die letzte Abzwei gung erfolgt ist, mit mindestens 24 mi» Lichtweile durchzuführen. Möglichst dicht hinter der Anschlußstelle an die Einstihrung, jcdenialls vor der erste» Abzweigung und vor dem von der Werks- verwaltung sür Einstellung des Wassermcssers bestimmten Platze ist ein Absperrhahn sllr die gesummte Leitung einzuschalten. Tiefer Privathanptbahn muß ein Schiebcrbahn von bestem Roth- guß sein und im geistsneicn Zustande einen Durchgang »ach Form und Große gleich dem vollen Querschnitte der Leitung gewähren. Thunlichst unmittelbar hinter dem Hauvtabspcrrhahne crsolgt nachträglich die Einbauung deS für die gestimmte Leitung oder unter Umständen sür jede einzelne Stcigeleitung bestimmten Wusser- messers. Das Leitungsrohr vom Hauptbahne ab ist hiernach so zu führen, daß vorerst ein zur Ausstellung des Wasserincsser« geeigneter Platz erreicht wird, welcher die Bedingungen zu erfüllen hat, daß der Messer ohne Hindernisse eingebaut oder wieder auSgebaut, sowie ohne Schwierigkeit besichtigt und abgelegen werde» kann und zugleich gegen Beschädigung durch Frost oder Stöße geschützt sich befindet. Im Besondere» ist die Verweisung der Messer in unter Weller- sohle gelegene Gruben unzulässig: ist die Anlage besonderer Schächte sür die Messer unvermeidlich, so müsse» dirlelben befahrbar, also inindeslcns 80 cm im Lichten breit »nd mit einer, eine» Kreis von ><0 cm Durchmesser im Lichten nirgends unterschreitenden Einsteig- össnung versehe» und außerdem entwässert sein. Auf eine «trecke von mindestens 1 m Länge hinter der für den Einbau des Messers bestimmten Stelle im Leitungsrohre darf keine Abzweigung von demselben vorgenommen werden. In der Nähe der Meßstelle, und zwar hinter derselben, ist eine wirksame Enlleerungsvorrichlung anzubringen. Tic vom Haururohre abzweigcnden Nebcnleitungcn, welche das Wasser den zur Entnahme dienenden Ausflüssen zusühren, müssen mindestens eine Lichtweite haben von 12 mm im Erd- und Zwischengeschoß, 18 mm im 1. und 2. Stockwerke, 24 mm im 3. »nd tu jedem böbeeen Slockweile, wobei vorausgesetzt ist, daß der Regel nach höchstens vier Au-sinste eines und desselben Geschosses an eine solche Nebenleilung an geschlossen werde». Für mebr als vier Ausflüsse ,,'neS nnd desselben Geschosses ist kür eine gcineinschastliche Nebenleilung mindestens die sür das »weit- höhere Stockwerk vorgesckiriebene Lick'tweite zu wählen: kür höchstens zwei Ausslujie eines u»b desselben Geschosses dark eine Nebenleitung die iur das darunter liegende Stockwerk erlaubte Lichlwcitc erhalten. Speist eine Nebenleilung ausnahmsweise Ausflüsse in verschiedenen Stockwerken, so ist dle Lichtweite derselben nach vorstehenden An- gaben so »u bestimmen, als ob sämmtliche Ausflüsse in dem höchsten der betroffenen Stockwerke lägen. Unberücksichtigt sür die Anwendung dieser Bestimmungen können Ausflüsse für Waschtische und ähnliche VerbrauchSzweae bleiben, welche höchstens 20 Liter täglich beanspruchen. Für solch« ist zugleich gestaltet, drn sie speisenden Nebe»leit»»ge» oder Abzweigungen engere als die vorgeschriebenen Lichtwriten zu geben. Es steht frei, »ach Erfordernis! Nebcnleitungen dicht hinter den Abzweigstellen vom Haupirohre mit Absperrhähnen zu versehen; dieselben müssen drr Lichtweile der Ncbeuleitung entsprechen, dürsen sür kleinere Lichtweile» als 24 »,,» Nicdcrschraubhäbne, müsse» aber sür 24 u>»> und größere Lichnveiten Schieberhähne derselben Art sein, wie sür die Privalhaupthälme vorgeschriebe». Zur Verwendung kommen dürsen nur Bleirohre, weich« innen mit Schweselblei überzogen sind. Tie sür die nvlhwendige Festigkeit erforderliche Wandstärke bestimmt sich durch das Mindestgewicht, welches aus den laufenden Meter bei 35 ww Lichtweit« 8,« leg 30 mm Lichtweit« st.^ leg 24 mm Lichtweile 4,» leg 18 mm Lichtweile 3,^ lex 12 ww Lichtweite 2,<» lr^ nicht unterschreiten soll. BehusS Entnahme und Verwendung deS Wasser» ist gestattet, an den Ausflüssen anzubringen: Zapfhähne, welche den Austritt de» Wasser» in die freie Lust und in untergestellte Gesäße vermitteln, ohne Weiteres: Hähne dagegen, welche an der Austrittsjeite die Ansetzung von Rohren oder Schläuchen mit Bajonett oder Ver schraubung ermöglichen, nur zu Zwecken der Straßen- und Garlensprengung: Closet- und Pisfoirspülvorrichtungeii, Mundstücke für Spring- brunnen und Ayuartenspeisung, sowie Baderinrichtungen endlich mit der Bedingung, daß vor jede derartige Aus- flußvorrichtung ein Durchgangshahn behuss Regulirung und Absperrung in die speiiende Rebenleitung eingeschaltet werde. Säimntllche Zapf- und Durckigangsregulirungshähne sollen Nieder- schraubhäbne sein. AlS Ausnahmen hiervon sind serner erlaubt: Schwill,inkugelhähne zur scldslthätigen Füllung von mit der Sohle nicht unter 18 m über Pflaster stehenden Be- hältern, Drehhähne kleinsten Kalibers für Waschtische. Für ClosetS insbesondere ist die Anwendung von Borrichtungen vorausgesetzt, welche eine gute und sichere Spülung beim jedes maligen Gebrauche erreichen lasten, ohne daß mechanische Zuthatcn ;ur Vers unzulässig oder ähnlsi behuss Spülung von Aborten ähnliche Umgehungen der erlaubten lewöbn- sorrirb- zur Verschiebung oder Verlängerung der Spülung zur Anwendung kommen. Ebenso ist es liche Zapfhähne oder tungen anzubringe» Für Zapfhähne darf dte AuSslußweite betragen: im Erdgeschosse bis 2. Stockwerk nicht über 6 mm, im 3. und in jedem höheren Stockwerke nicht über 8 mm. Cvrenghäbne dürsen bis 18 mm Lichtweile erhalten, das an geschlossene Strahlrohr jedoch nicht über 8 mm AuStrittsöstnung, vor welcher eine Zerstäubungsvorrichlung angebracht sein mutz. Tiirchqangsregulirungsbähiie erhalten mindestens die Lichtweile der anschließenden, nach der Verwendungsstelle führenden Leitung. Schwimnikiigelhähnc können bis zu einer Oeffnungsweite an- gewendet werden, welche einer Leitung von 24 mm Ltchtweite entspricht. Tie Anzahl der Aussliißstellcn, gleichviel welcher Lichtweite inner- halb der vorstehend vorgcfchricdenen Grenzen, welche von einem Hauptsteigcrohre von 24 mm Lichtweile versorgt werden, darf 16 nicht übersteigen. Es dürfen demnach an eine 24 mm-Zuleitung nicht mehr al lst Hähne, an eine 35 mm-Zuleitung nicht mehr als 32 Hähne an- geschlossen werden. Umgekehrt ist für eine Zahl von Hähnen bis zu 16 eine 24 mm-Zuleitung, über Ist bis zu 32 zwei 24 mm- oder eine 35 mm-Zuleitung zu beantragen und so fort. Durchaus verboten ist cs dabei, benachbarte oder sonst verschiedene Grundstücke von einer und derselben Andohrung speisen zu lassen und zu diesem Zweck in solchen hergestellte Anlagen mit einander verbinden zu wollen. Alle etwa erwünschten und erforderlichen Abweichungen von vor stehenden Bestimmungen bedürfen der besonderen Genehmigung der Werksverwaltung. Wastermester werden ausschließlich nach Bestimmung der Werks- Verwaltung und durch dieselbe beschafft, eingebaut und in Stand geholten. Dle Leitungen sind unter Vermeidung überflüssiger Knicke und Windungen in vor Beschädigung durch Stoß oder Frost geschützten Lagen zu führen und thunlichst mit ununterbrochener Steigung von, tiefsten Puncte deS Hauptsteigerobres bis zu den Ausslußstellen anzulegen. Am tiefsten Puncte der Hauptleitung, sowie an Stellen, wo Wasscrsäcke unvermeidlich sein sollten, sind Niederschraubhäbne so an- zubringcn, daß die Entleerung ermöglicht wird, ohne eine unerlaubte Entnahmestelle cinzurichtcn. Alle Materialien und Vorrichtungen sollen von bester Sorte sein und soll der Arbeit die größte Sorgfalt gewidmet werden. Es steht den Beauftragten des Wasserwerks jederzeit frei, über den vorschriftsmäßigen Vollzug der Arbeit und die Brauchbarkeit der verwendeten Materialien am Arbeitsplätze sich zu überzeugen; auch ist der Gewerbetreibende verpflichtet, am Verlangen der Werks- Verwaltung behuss Untersuchung des Gewichte« von jedem Kaliber der zur Verwendung siebenden Bleirohre ein Stück von bis zu 1 in Länge vdne besondere Entschädigung abzuschnciden und auszuhändigen. Materialien und Arbeiten, welche den dafür getroffenen Bestimmungen nicht entsprechen, sind sofort zu entfernen, abzubreche» und durch tadellose und vorschriftsmäßige zu ersetzen. Nach vorschrift-gemäßer /Fertigstellung der Arbeit erfolgt durch die Werkoverwaltung die Füllung der Anlage, woraus dieselbe jedoch durch den Gewerbetreibenden, ans Verlangen der Wecksverwaltuna unter Beisein eines Beauftragten derselben, 'noch auf ihre Festigkeit und Dichtigkeit unter einem Drucke von 10 Atmosphären zu prüfen ist. Erst nachdem sämmliichc etwa au,gedeckte Mangel unter erneutem Drucke als beseitigt sich erwiesen haben, darf die Ingebrauchnahme der Anlage erfolgen. I») Anlagen sür Gewerbebetrieb. Anlagen für kleinere gewerbliche Betriebe jeder Art, als Theile von Anlagen, welche hauptsächlich dem Hausbedarsc dienen sollen, unterliegen in jeder Beziehung den unter ») für letztere getroffenen Bestimmungen. Die hierfür bestimmten Ausslußstellen werd.m bebnis Feststellung über die erforderliche Anzahl von Anbohrunqe» als solche sür häus lichen Bedarf milgezählt. Ausflüsse, welche größere als unter n> gestaltete Lichlwetten er fordern, um zeitweilige Entnahme von mehr als 15 Liter pr» Minute zn ermöglichen, bedürfen de, besonderen Genehmigung der Werks- verwaltuug und werden nach Befinden melirsach ungerechnet. Bei Anlage», deren hervorragender Zweck die Beriviguiig größerer gewerblicher Betriebe ist, svll dagegen die Bestimmung über die innere Einrichtung dem Ermesscn des Gewerbetreibenden überlassen bleiben, welchem die Verantwortlichkeit kür die Zweckmäßigkeit derselbe» zusälll. Rur ist über Lichtweile und Anzahl der erforderlichen Ein- sühruagtleüungeir rechtzeitig Einigung mit der WerkSverwaltung herbeizusührcn und in >'de *>er und^edensalli herbeizu,u«ren uno DQ 'A„m>>i,sv!elle und sebensan» ov>. leitungen möglichst dicht -ttva eü> usctzenden Wassermester der erlien Abzweigung und ""'7,'"7./'Mr) von der Licht- ein Nicderschranbschieberhahn iPrivalb Beschaffung, weite der Zuleitung einzuschalten. « > , der Be- Einbau und Unterhaltung der Wassern -I,er °»-iG sliimniing und Fürsorge des Wastcri ^^1, Vorschriften aus- Zugleick, bleiben d>e,?"ige„ » »öasserverluslkii, durch recht erdatte». welch? ans die dert,ui"ng vo>, „,por> auch Undichtigkeiten, oder Bruche venirlackst, z> U - Neben- die Besinnt!..,ng. nack, von 24 mm mL "" Au^slüne dienenden Hähne Nlederschraubhnhne sein. . > °u,».,« Feuerbohne, welche unter Benutzung von vorstehend oder l,. besprochenen Anlagen im Innern der Gebäude «"»'brach'wndcm müsse» Niederschraubhähne sein und können bis „ur -'Ivette veS sie ipeiiciide,, HauplsleigerodrS gewählt w^den. wogegen da^ zu- gehörige Strahlrohr den vierten Theil dieser Lichtweile nicht »her- ^'Ist"„cbc^i Wasserversorgung großer gewerblicher Anlagen oder von WohnhaiiSgriippen deren Schutz gegen FErsgesahr durch tu- bring»,ig von Posten innerhalb des zugehörige» Mundstückes beab- sichtig!, so empsiehlt es sich, im Anschluß an di» 100 mm im Lichten weite» Abzweigungen, welche die Werksvenvaltung zn diesem Zwe>. in der Regel berstellt. mit Gußrohre» gleicher oder bis M mm ab- uekinciider Lichlweitc so lange weiter zu gehen, als »och Posten an- gebracht werden solle». ., .. Möglichst dicht hinter der Anschlußstelle an die Einfuhriingsleiliiiig und jedenfalls vor der ersten Abzweigung ist auch hier i» ,cde Haupt- leitung ei» Privathauptschiebrr von 100 mm Durchgang und be währter Construction einziischalten: inglciche» müsst» alle sonst snr nolhwendia befundenen Absperrvorrichlnngen innerhalb der Gußrohr- leitungen Schieber bewährter Construction und der Leitung ent sprechenden Kaliber» sein. . Die sorgfältigste AuSsührung der Gußrohrle,tunge», die Anwcn- düng zweckuiäßiger Postcnconstructivncn und die Verpflichtung, die sertigen Anlagen aus Dichtheit und Festigkeit unter einem Drucke von 10 Atmosphären, auf «erlangen der WerkSverwaltung im Beisein eines Vertreters derselben, zu prüsen, sind Bedingungen sür die Ge- nehmiaung solcher Anlagen. Auch ist »ach vollendeter Ausführung der WerksverwaUung ei» Plan einzuliefern, in welchen, die Licht- weite und Lage der Leitungen, Schieber und Posten thunlichst genau ersichtlich ist. Abzweigungen größeren Kalibers können nur unter besonderen Umstände» genehmigt werden. Die Vmorgung der gewerblichen oder häusliche» Verbrauchs stellen geschieht durch Abzweigungen von der Feuerleltung, welche im Besonderen wieder de» vorstehend unter n. und k. getroffene» Bestimmungen unterliegen. Wassermester werden auch hier ausschließlich durch die Werks- Verwaltung beschafft, eingebaut und in Stand gehalten: als Meß- stellen dienen die ebengenannteil Abzweigungen. Strafen und Haftpflicht. Die zur Ausführung von Anlagen zur Benutzung des Wasser werks aiigemcldetcn und durch öffentliche Bekanntmachung des Rathes zugclassenen Gewerbetreibenden sind hinsichtlich aller dabei vor- koniiiienden Arbeiten de» vorstehend unter 2) und 3) getroffenen Bestimmungen »nd den Anweistiiigc», welche die WerkSverwaltung dazu sür erforderlich erachtet, aus daS Sorgfältigste »achzukommen verbunden. Zuwiderhandlungen gegen gegenwärtige Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 .öi oder entsprechender Hast bestraft, außer dem sind die Gewerbetreibenden sür alle Schaden dem Rathe ver- antwortlich, welche durch ihr Verschulden an öffentlichen Anlagen oder in Form von Wasserverlusten entstehen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann der Rath den Gewerbe treibende» die nach I- crlheillc Erlaubnis! wieder entziehen. Leipzig, am 6. Februar 1888. Drr Rath der Stadt Lripzig. (I-- 8.) Or. Georgi. Lohse sarundstück Salz- eie! Lekailntmachittlg. In dem der Stadtgemetnde gehörigen Haus aätzchki, Nr. 2 ist die in der 1. Etage gelegene größere WottNUNg, bestehend auS 7 Stuben, 3 Kammern, Küche, Boden- kammer» und Rellerabtlieilungen. vom 1. kctobrr d. I. ab gegen etnhalbjährigc Kündigung anderweit z» vrrmirtbrn. Miclhgcsuche werde» aus dem Rathhaiise, 1. Etage, Zimmer Nr 8 entgegengenomme». st, Leipzig, den 5. Mai 1891. In. 1448. Der Natb drr Stadt Leipzig. 1>r Georgi. Wagner. Lekanntmachung. Die Pflasterung des KupfergäßchenS mit Schlockengußs,einen soll an eine» Unlernebmcr verdungen werden Die Bedingungen sür diese Arbeite» liegen in unserer Tiesliau- Verwaltung, Rail,Haus 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 14 aus und können daselbst eingesebe» oder gegen Entrichtung der Gebnsiic» im Betraue we'r'd^ welche event. in Briefmarken einzuienden sind, entnommen Bezügliche Angebote sind versiegelt »nd mit der Ausschrist » c^ ^ "Vklnltrrung des Kupiergaszcheno /bkndaieios, „nd zwar bis z,„n !5. tunk. Mvn. Nach- mittaas 5 Uhr cinzureicheii. zule^nen^"^ ^ Oiccht vor. sämmtliche Angebote ab- Leipzig, den 2. Mai 1891. - 8,»- Des Ratb» »er Stadt Leipzig Ic. 219c,. Strafte,>ba»-rep»tatto». Lekanlltnmchllllg. xinteresientcn zur gesälligen Kcnnlnißncibme. Pftanzenverkaiis am dieses Monats bei Connewitz geschlossen wird Leipzig, am st. Mai 1891. —-—^—- Des Natllo Foritdeptttatioii. verlach am 15. Seviember 1888 dura, LLLL L/ÄLL" Leipzig, am 1. Mai '>891. Las Potizeiawi »er Stadt Leipzig. i, vis, 2» Stellvertretung: Lst. Schmid." rr. daß der Wald- unserein Forstrevier den erstaltcler und im Auf- Lekalmtuiachung. Tie Herstellung von ASphaltarbeiteu in »er Ma,«»tn- gaffe und dem Gewandgäftchen soll an einen Unternehmer ver dungen werde». Die Bedingungen tür diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau- Verwaltung, RalhhanS 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 14, au» und können daiclbsl eingeseben oder gegen Entrichtung der Gebühren im Betrage von 1 welche eventuell in Briefmarken rinzusrndcn sind, entnommen werde». Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Ausschrist: .Aspvaitiriing der Magazingaffe und des GrwandgäftchrnS" versehe» ebeiidalelbst und zwar bis zum 15. Isdn. Mts., Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich das Recht vor, sämmtliche Angebote abzn- lehnen. Leipzig, den 2. Mai 1891. Lea Natü« der Stadt Leipzig lc. 2195. Straftenbaudeputation. Lekaillitmachung. Beim Abbruch der alte» ersten Gasanstalt sind folgende Gegen stände verkäuflich: guftkisrrue «euftbodcnplattk». guftrisernc Kästen von 12 bi» 23 cdm Inhalt, guft- nnd schiniedrrisernc Nähre», eine Lauswinbr und eine Vockwindr. Diese Gegenstände könne» jeder Zeit a» Sri und Slelle besichtigt werde» und wolle man sich deshalb an .Herr» BelricbS-Jnfpccior Äartia, Gasanstatt I, wenden. Gebote aus diese Gegenstände im Einzelnen oder i» größeren Partien sind an den Dircetur der städtischen Gasanstalte». Herrn IVuockcr, Leipzig-Connewitz, spätestens bis ,zu>» 23. d. M. ab- zugeben. ^. Leipzig, am 5. Mai 1891. Tic Tepntation des NathrS zn bei« Gasanstalten. Lklraillltllllllljllllg. Von dem unterzeichnelen Armenanute sollen Freitag, den K Mai ds. Is., Vormittags van i) Uhr an im virfigr» Stadthaus? verschiedene Mobilien: Bette». Wäsche, Kleidungsstücke. HanS- und Küchengrräthichaftr» rc., öffentlich versteigert weiden. Leipzig, am st. Mai 1891. Ta» Armeiiamt. He Nischel. Arlus. Der Kaiser in vusstldoi-f. Tie Antwort des Kaisers aus die Ansprache tcS Fürsten von Wiek bei teni Festmahl der Prrvinzialstände in Düssclrvrs zeichnet sich tnrcki tiefe» Einst au« mit entbehrt »ich! eines schwcrmutkigc» Zuges. Ter Ostilnkgcdaiikc der Rete ist, daß der cirsolg kcr Bcmiibungc» tcs Kaisers, die allgemeine Wohlfahrt zu sichern, nicht überall seinen Wünschen entspricht, taff Zweifel bestehen, welche er zu beseitigen hofft, daß kaz» aber auch vertrauensvolles Ent' gcgenkoiiiliicil aus Seiten der Bevölkerung nötliig sei. Die Nlicinlantc sind der Hauplsitz ter (^ivstintnstrie tcs König reichs Preußen und des ganzen Tenlschen ->'ei1>es. Tort ist der (Gegensatz der,)nlcrcsten tcs Tbciles z»»i <s>in:en schärfer, als in antcre» Provinzen und l^cbiclc» tcs meicheS, taS Berbällniß zwischen Arbeitgeber unk Arbeiter, zwischen Prodneeul oder Fabrikant unv tcn nicht industriellen Kreisen tritt lebendiger zur lärschcinmig. ÜS läßt sich nicht leugnen, daß in ter Rlieinprovi»; in socialer und in haiitelspolitischcr Beziehung große Interessen in Betracht komme», die nicht aufs Spiel gesetzt werten türsen, londern welchen zur Förderung der Gesanimlwohlsalnt die höchste Ausmcrksamkcil zugewantt werten muß. Ter Kaiser ist sich tiefer Pflicht wohl bewußt, und er nciinl in seiner Rete die Nlicinprovinz figürlich das Herz tcs Staates, dessen frisches Pulsircn siir den ganre» StaatSlorpcr nnentbchrlich ist. Seine Für sorge ist te-nalb taraus gerichlel, taS Bcrhällniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter ans die 0stn»tlage der (Gerechtigkeit zu stellen und der Industrie de» Absatz zu gewähren, auf welchen sie angewiesen ist. TuS Arbeiterschutzgesey, welches dem einen Zwecke dienen soll, ist dem Abschluß nahe, und der Handelsvertrag mit Oesterreich bat die Bestimmung, der Industrie Ersatz zu gewähren für die Absatzgebiete, welche man ihr zu verschließen droht. Der Kaiser hat die Hoffnung ausgedrückt, daß der Handelsvertrag mit Oesterreich der rhei nischen Industrie zn daucrntcm blitzen gereichen wird. Es bcstantc» bekanntlich in dieser Beziehung Zweifel, welche durch falsche »nd ersichtlich böswillig erfnndcne Nachrichten genährt wurde». Tie rheinische Intnstric war tdeilweise durch die Besorgnis; i» Unruhe versetzt, daß durch den Handels-s vertrag mit Oesterreich die Bortlieilc preiSgegetzen werden sollte», welche der deutsche Zolltarif den Rhcinlandcn gewährt. Die Mitttwjimigk,, aus Wien ließen darüber keinen Zweifel, daß diese Besorgnisse unbegründet sind, und die Worte des Kaisers bestätigen die Nichtigkeit der Aiinabmc, daß der Handelsvertrag der deutschen Industrie leinen Nachlheil, sonder» nur Bortbeil bringen wird. Ueber die friedliche Gesinnung des Kaisers konnlc nach allen seinen Worte» und Thalc», welche während seiner nun bald dreijährigen Negierung vorlicgc», keine Meinungsverschieden heit obwalten, alle voraiigcbcnkcn Kundgebungen tcs Kaisers für die Erhaltung des Friedens werde» aber durch die neueste, in Düsseldorf geschehene, überholen. Der Kaiser sagte, daß, wenn cö ans ihn allein aiitämc, ter Friede überhaupt niemals eine Störung erleiden würde, daß er aber auch ohne diese Machtvollkommenheit Alles aufbielcn werde, um jede Friedensstörung zu vermeide». Ter Beifall, welchen die Hörer den kaiserlichen Worten zollten, wird »nscrc westliche» Nachbarn darüber belehrt haben, daß die FricdcnSbcstrcbnngc» des Kaisers in der Nbeinprovinz voller Zustimmung begegnen, nnd es geht aus der ganzen Sachlage hervor, daß diese Meinung im Tentschen Ncicbc überall gelbeilt wirb Leider aber ist auS den Worte» des Kaiser» zn entnehme», daß er selbst nicht all;» fest aus die Möglichkeit, de» Frieden i» Zukunft z» erhalten, baut, und es liegen ja hinreichende Anzeichc» vor, daß die Friedens liebe Fransreichs ,,»> so weit reicht, als keine Wahrscheinlich keit hestel'i. daß rin Krieg gegen Dcittschland eine» günstigen AnSgang sür Frankreich nehmen werde. 'Wer wollte verkennen, daß die dem Kaiser gestellte Aus gabe schwierig ist, ,,„r> deshalb muß ibm um so mehr daran lttge». daß der Weg, welche» er eingcichlagcn bat. auch von der önenllicl'cn Meinung alS der iichnge anerlannl wird. Deshalb erscheint auch die Stelle seiner Ncdc, in welcher «r die Zuversicht auSipricht, daß er sich auf kein rechten
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