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Sächsisch e Slaalszeüung Staatsan?eiger für den Freistaat Sacklen den Freistaat Sachsen Ar. rr Dresden, Mittwoch, 1. April 1931 Ankündigungen: Die 32 mm breite Srundzeile oder deren Raum 35 Pf., die 66 mm breite Grundzetle oder deren Raum im amtlichen Teile 70 Pf., unter Ein gesandt 1 RM. Ermäßigung auf GeschästSanzetgen, Familiennachrichten und Stellen gesuche. — Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. _ S.°d..L!7L7R"^ se Nebenblätter. Landtags-Beilage, Ziehungsliste der Staatsschuldenverwaltung, Holzpflanzen - Verkaufsliste der StaatSsorstverwaltung. Verantwortlich für die Schriftleitung: Oberregterung-rat Han» Block tn Dresden. ^ach -er Euriius-^e-e. — Zurückhaltung in London. — Befriedigender Eindruck in Senf, sechs Monate brauche, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Paris immer noch verstimmt. Der Eindruck in Senf. Genf, 1. April. In Völkerbundskreisen begegnet die Rede des deutschen Außenminister- im Reichsrat großem Jnieresse. Man erklärt im Völkerbundssekretariat, daß die bi- jetzt vorliegenden Au-züge aus der Rede einen befriedigenden Eindruck hinter ließen, und e- wird hervorgehoben daß Deutsch land offensichtlich bemüht sei, seinerseits alles zu vermeiden, was zu einer Verschärfung der Gegen sätze im Völkerbund führen könnte. Die Ausführungen de- Außenministers haben auch bei den hiesigen maßgebenden Stellen den Eindruck noch verstärkt, daß Deutschland unter keinen Umständen auf der kommenden Tagung de- BölkerbundSrates eine Erörterung der deutsch-österreichischen Vereinbarungen unter politischen Gesichtspunkten zu- lassen wird. Bisher ist das Bölkerbunds- sekretariat mit der Angelegenheit noch nicht befaßt worden. * Die englische preffe zur Rede -es Reichs» außenministers. London, 1. April. Die meisten Blätter bringen di« gestrigen Aus sührurtgen de- Reich-außenminister- vor dem Reichsrat ohne Kommentar. Der Berliner Korre spondent der „Time--, der der Rede eine volle Spalte widmet, begnügt sich mit der Feststellung, daß sie sorgfältig jede gereizte Wendung vermiede? und die bereit« bekannten deutschen Argumente au-geführt und unterstrichen habe, ohne die deutsche Haltung in irgendeinem Punkte zu ändern. * Die pariser preffe zur Rede -es Reichsaußenminifiers. Pari-, 1. April. Die Preffe beschäftigt sich eingehend mit der gestrigen Rede de- Reich-außenminister- vr. CurtiuS unter besonderer Betonung der Bereitwilligkeit Deutschlands, gegen die Prüfung der juristischen Seite der deutsch-österreichischen Zollvereinbarungen durch den Völkerbund-rat keinen Einwand zu er heben. Diese Bereitwilligkeit wird je nach der Einstellung der Blätter verschieden gewertet. Der offiziöse „Petit Parisien" erNärt, die recht ge schickte Rede sei ein Plädoyer, in dem der Ches der Wilhelmstraße sich bemüht habe, auf die strenge Kritik Briand- sowie auf die Ratschläge Hendersons zu antworten, vr. Curtius habe ausschließlich von der wirtschaftlichen Seite des Planes gesprochen und die politischen Absichten im dunkeln gelaffen. Diese spielten jedoch eine wichtige Rolle. DaS Blatt will in der Erklärung de- Reichsaußen- ministerS einen Rückzug erblicken, der kein schlechtes Vorzeichen sei. Mit der Er klärung, daß sich Deutschland einer juristischen Auseinandersetzung in Genf nicht widersetze, habe er sich Hendersons und teilweise auch Briand- Ansichten angeschloffen. „Echo de Paris" erklärt, wenn die Anregung deS Minister-, die Angelegen heit rein juristisch zu untersuchen, angenommen werde, dann sei e» nicht schwierig vorauszusehen, waS sich abspielen werde. Zunächst werde Deutschland oder irgendein unter seinem Einfluß stehende« Land Gelegenheit haben, die notwendige Einstimmigkeit des Bölker- bundsrateS zum Scheitern zu bringen. Noch be- unruhigender sei, daß Deutschland und Österreich, indem sie in Genf rein for^ malen Abänderungen zustimmten, in der Lage seien, ihren Willen mit Zu- stimmung der gesamten Welt durchzu- setzen. WaS vr. CurtiuS auch sagen möge, die kfierreichisch-deutsche Zollunion sei ein Ereigni- politischer Art. Deutschland wolle getreu seiner Tradition seine historisch« Kolonisation Mittel- und Osteuropas wieder aufnehmen. Henderson habe betont, daß die Vorbereitungen für die Zollunion abgebrochen werden müßten, solange der Völker- bund-rat sich nicht geäußert habe. Die Red« von vr. CurtiuS mache den Eindruck, daß die- nicht befolgt werden solle und daß man tn zwei oder drei Monaten zum Abschluß gekommen sein werde, während doch im besten Falle der VvlkerbundSra« Forschung -er Reve -cs Reichsinnen» Ministers. In der Rede des Reichsministers de- Aus wärtigen vor dem Reichsrat, die wir gestern schon teilweise mitgeteilt haben, heißt «S weiter: Der Gedanke regionaler Wirtschafts vereinbarungen beherrschte die Zusammenkünfte der südosteuropäischen «grarstaaten. Er führte zu grundsätzlichem Einverständnis über gemeinschaft liche- Vorgehen zwischen den skandinavischen Staaten Holland und Belgien. Ihm entspringt der Plan einer Zollunion zwischen Jugoslawien und Rumä- nien, wie auS ihm heraus schon vor Jahren Estland und Lettland eine Zollunion erwogen haben. In seiner Linie liegen die Vorarbeiten wirtschaftS- politischer Organisationen, die im vorigen Herbst in Lüttich eine französisch-belgische Zollunion an geregt haben. Alle diese Bestrebungen und Pläne erforderten Einfügung in die gesamteuro- päische Solidarität und GemetnschastS- arbeit. Die deutsche und österreichische Regierung sind sich bewußt, mit ihrem Plan in dergleichenRichtung vorwärts zu str^ien. Ihre Erklärung der Bereitschaft zu ver- Handlungen mit anderen Ländern über eine gleichartige Regelung entspringt der Über zeugung, damit den europäischen WirtschaftSgesetzen zu folgen. Der rein wirtschaftliche Charakter der deutsch österreichischen Planes steht nicht im Wider spruch zu völkerrechtlichen Verpflich tungen und Bindungen. Wir haben gehört, daß Frankreich den Abschluß des in Aussicht ge- nommenen deutsch-österreichischen Vertrage- al» rechtswidrig ansehe, weil er insbesondere mit den Abmachungen in Widerspruch stehe, die seinerzeit England, Frankreich, Italien und die Tschechoslowakei im Jahre 1922 mit Österreich getroffen haben. Es versteht sich von selbst, daß wir auch unserseits diesen Pakt nicht unberücksichtigt lassen konnten und ihn gemeinsam mit der österreichischen Regierung aus da- gewissen hafteste geprüft haben. Wir waren uns darüber klar, daß auch der bloße Anschein einer Verletzung der Unabhängigkeit Öster reich» vermieden werden müsse. Gerade das ist für den ganzen Aufbau des Paktes, wie er in den vereinbarten Richtlinien skizziert worden ist, maßgebend gewesen. Gewiß, der Plan geht auf eine Zollunion, Freiheit deS Warenverkehrs nach innen, Identität der Zoll- und Handelspolitik nach außen, aber auf eine Zollunion »ui gvneri», angepaßt der besonderen Lage Österreichs. Berücksichtigt man daneben, wie sorgfältig wir auf die Achtung der nun einmal aus Österreich lastenden besonderen Bindungen Bedacht genommen haben, so kann man sich kaum der Befürchtung erwehren, als ob hier nicht mit dem gleichen Maße gemessen würde, al- ob die Kon struktion der Vertragsverletzung aus einer Aus legung der Verträge und deS Genfer Protokolls beruht, die nicht mehr auf die Wahrung der Unabhängigkeit Österreich», sondern im Gegenteil auf ferne Herabwürdigung zu einem Staatswesen zweiter Klasse hinau-läuft. E» geht überhaupt «icht «» die «ast» der Gleichberechtigung zu »er« schieben, ohne die ein konstrnktiber «ufban E»ropa» nndenkbnr ist. E» ist Nar, daß wir unserseits eine Erörtern«» der Rechtsfrage nicht für erforderlich erkläre« können, e» »ersteht sich aber von selbst, baß wi, ««» eine, solche» «ehandlnng der Sache im VSlkerbnnbbrat selten» der Signatarmächte de» Genfer Pro« takoll» bv» 1»22 nicht ent,letzen. Mr brauche« sie sa in keiner Wels« z» schene». Unser politischer Einwand bezog sich darauf, baß im Völkrrb««d»rat etwa unsere rel» Wirt- schaftltche Vereinbarung al» eine Gefätzrdnng be» Frieden» »nr DiSknsston gestellt wirb«, «ne solche «rgumentatto» wäre unznlässtg. Ich komme zu dem zweiten Hauptpunkt der gegen unser vorgehe« geübten Srttlk, nämlich der Beanstandung unserer diploma tisch e n S ch r i t t e. Die Bedeutung der Formen de- diplomatischen Verkehr» ist nicht gering. Ich fühle auch persönlich da» Bedürfnis, daß die Außenminister sich gegenseitig ihr außenpoli tische» Geschäft möglichst erleichtern. Aus dieser Einstellung heraus habe ich die beteiligten Außen minister stet» rechtzeitig offen und weitestgehend unterrichtet. Ich habe mir auch im vorliegenden Falle nicht- vorzuwerfen. Erst am Donnerstag, de« 1». März, war die übereinstimmende Auffassung des Berliner und de» Mene, Kabinetts gesichert, und schon am übentächste» Tage sind dir Demarche« .der de«1- sche« u«d österreichische» Missionschefs in London, Pari» «nd Rom erfolgt. Man kann vom internationalen Standpunkte aus nicht loyaler handeln, als wenn man vor dem Abschluß eines Vertrags die Absichten und Grundgedanken dieses Vertrags vor aller Welt so zusagen auf den Tisch des Hauses legt. Daß das deutsch-österreichische Vorgehen wirt schaftliche Fragen dieser oder jener Art aufwirft, läßt sich verstehen. Richt verständlich erscheint eS mir aber, dabei von einer Störung des guten Einvernehmens unter den Nationen oder wohl gar von einer Gefährdung deS Friedetts zu sprechen. Ich kann de-halb auch nicht zu geben, daß der deutsch-österreichische Plan zu einem Hemmnis für die Ab rüstungskonferenz des nächsten Jahres werden könnte. Kem Land in der Welt ist an dem Frieden Europa» und seinem gemeinsamen Wiederaufbau mehr interessiert als Deutschland und Österreich. Der Ältestenrat tagt nach Ostern. Berlin. 31. März. Reichstagspräsident Löbe wird, wie daS Nach richtenbüro des VDZ. hört, auf Grund des An trages der Kommunisten auf Einberufung des Reichstages den Ältestenrat nach Ostern zu einer Sitzung einladen. Beschlüsse -es Reichsrats. Berlin. 31. März. Der Reichsrat erledigte einige kleinere Vorlagen. Gegen daS vom Reichstag mit den Stimmen der Sozialdemokraten undKom - munisten beschlossene Gesetz zur Änderung de» Fleischbeschaugesetzes beantragten die Ausschüsse Einspruch einzulegen, weil die Gemeinden die Fleischbeschaugebühren einbüßen würden, auf die sie angesichts der Notlage der Gemeinden nicht verzichten können. Nach einer kurzen Auseinandersetzung wurde auf Antrag Bayerns beschlossen, die Ange legenheit nochmals an die Ausschüsse zurückzuverweisen. Gegen die Stimmen Württember gs und Hamburgs wurde eine Verordnung über die Berechtigung der Berufsbezeichnung Baumeister angenommen. Die neue Regelung geht dahin, daß die Erlangung der Berussbezetch- nung Baumeister grundsätzlich von einer beson deren Prüfung abhängt. Ein Antrag Bayerns, die Reichsregierung zu bitten, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um da- Einströmen von Krisensürsorge- empfängern in die WohlsahrtSerwerbS- losenfürsorge mit rückwirkender Kraft vom 28. März 1931 ab zu verhindern, wurde den zuständigen Ausschüssen über wiesen. Zur Erledigung de- Fleischbeschau gesetzes soll am Donner-tag mittag noch eine weitere Reich-rat-sitzung stattflnden. Da» de»,sch.belgisch« Gre»mhks»«r» »om belgische« Se»a» a»gr«om«»« D«r Senat hat da» am 7. November 1929 «n Aachen unterzeichnet« deutsch-belgische Gregzabkommen sowie die Zusatz» abkommen und da- Protokoll z« dem Abkommen angenommen. Vermt»»er««g de, M«gltebert«tzt de» Vrewt. scheu Senat» I« Hinblick aas dte gespannte Finanz lag« de» Staate» find der Senat und dte Fraktionen ver Reqier»n-Skoaltti»n überei»gekvn>men, dte ver- «iaderuug der Zahl der Senatoren von 1« auf 10 durch-ufützre» Die Gestaltung des Entwurf- eiue- Allgemeinen DeutscheaStrafgese-buchs nach -er Reichstag-Vorlage vnd den Beschlüssen de-StrafrechtSaa-fchuffe-.*> Bon Ministerialrat vr Schroeder in Dresden. Die Wedrversaffung de» Reichs kennt keine all gemeine Dienstpflicht und keinen Beurlaubtenftand. Die Bvilage hat de-halb in dem 6 Abstmitt „An griffe gegen Vie Wehrmacht oder BollSkrast" nur diejenigen Borschnften de» bisherigen Recht» über nommen, di« sich gegen die Untergrabung der Manneszucht im Heere wenden und deSvalb für die Reichswehr von Bedeutung sind. Bel der Auf- wieglung von Soldaten sowohl wie bet ker ver- leitung zur und der Erleichterung der Fahnenflucht handelt e< sich um Vergehen, deren Tatbestand schon dnrch die auf die Herdels ührung de- Erolge« gerichtete Tätigkeit erfüllt wird, der versuch de» Vorhabens die Vollendung enthält Daß der Soldat sich zum Ungehorsam oder zur Fahnenflucht hat verleiten lasten, soll nicht erforderlich iem. Die Aufwieglung muß sich an erkennbar be- strmmie Soldaten richten, sie kann zugleich a» mehrere geschehen, die Verteilung von Flugblättern aufreizenden Inhalt» »n Kasernen fällt unter das Gewtz Dagegen braucht der Berehl, zu besten Nichtbefolgung aufgesordert wird, kein bestimmter, bereit« gegebener, konkreter, feststehender »u sei», durch dte Mehrzahl „Befehle" soll zum Ausdruck gelangen, daß dl« Strafdrohung auch da» Bestreben trifft, allgemein zum Ungehorsam zu verleiten Als Vergehen gegen die Bolkskrast erscheinen die Anwerbung zum ausländischen Heeresdienst und der AuswanderungSdetrug D»e Anwerbung setzt zur Vollendung oorau«, daß der Deulsch« aus ländischen Heeresdienst nimmt. Da« vergehen wird auch dadurch begangen, dag der Deutsche auslän dischen Werdern oder — eine Neuerung gegenüber dem geltenden Recht — dem ausländischen Heeres dienst unmittelbar zugeführt wird Der Dienst in der Fremdenlegion ist ausländischer Heeresdienst. Der AuSwanderungebelrug wird sich in Zukeust nicht nur gegen Deutsche richten, er soll bei Be- gehung im Jnlande auch strafbar sein, wenn er gegen Ausländer oder Staatenlose verübt wird. Das ist auffällig, weil daS vergehen al» Gesähr- dung der Bolkskrast erscheint, worunter nur die de« deutschen Volke» zu verstehen ist GeschästSmäßlgeS Handeln wild nicht mehr TatdestandSmerkmal sein, der Täter muß die Täuschung aber in der Absicht begehen, sich oder einen anderen zu bereichern. Damit wird da» vergehen dem eigentticheu Betrug angenähert ES ist vollendet, wenn der Getäu chte den Entschluß gefaßt hat, anszuwandern Diese Regelung ist nicht gerade glücklich, da dabei auf «inen inneren Vorgang in der Per on de» Ge täuschten abgestellt wird. Ein Antrag der Kom munisten, einen eigenen Abschnitt über den Schutz der Arbeitskraft in das Gesetz aufzunehmen, ist ab- grlehnt worden Die Abgrenzung der Amtsverbrechen d«S 7. Ab schnitt» „Verletzung der Amtspflicht, Amts anmaßung und Amtserschleichung" von dem im Disziplinarwege zu ahndenden Verfehlungen ent behrt einer festen Richtschnur, sie beruht allein auf de« positiven Vorschriften, die im wesentlichen der geschichtlichen Entwicklung folgen. Der Entwurf hat das bisherige Recht nicht nur dadurch au«» gebaut, daß er die Strafdrohungen aus ave „Amts- träger" erstreckt, er hat auch neue Tatbestände von eigentlichen Amtsverbrechen geschaffen, die bis her nur im Disziplinarw.ge versolgbar waren. DaS heutige Recht kennt die Bestechung in zwei Formen: al» etnsache und schwere, »e nachdem ob der Beamte einen Vorteil für eine nichtpflicht widrige oder eine pflichtwidrige erlangt. Der Ent wurf bezeichnet al- Bestechung nur den zweiten Fall und nennt den ersten «»eschenkaanahme, bei dieser richtet sich die Stratdrohung regelmäßig nur gegen den Amt-träger. Di« Frage der Strafbarkeit deS Empfang« von gebräuchlichen Gelegenheit«, geschenken ist ebensowenig w>e im Strafgesetzbuch ausdrücklich entschieden. E« tk di« Aus. saffung begründet, daß die Annahme solcher Ge schenke auch in Zukunft nicht bestraft werden wird. Die Abgieazung ist »m einzelnen Fall nicht leicht. Der Postbote kann sein NeujahrSgrschenk in Tmp sang nehmen, ohne eine Slrasoerfolgung befürchten zu müssen. Auch bei dem Drinkgeld, da« de« Geldbriefträger bei einer einzelnen Be ellung zu- gewandt wird, kann von einem gebräuchlichen Ge- legenheit-geschenk gesprochen werden. D«LSchaffner, dem der Fahrgast ein Geldstück m die Hand drückt, um im Abteil allein gelaffen zu werden, muß sich schon vorsehen. Mißbrauch der Amt«aewalt wird strafrechtlich verfolgt, wenn er eine Bedrückung enthält. Sie geschieht durch Nötigung, wobei eine nicht nur allgemein gehalten« Androhung d«« Mißbrauch» *) vgl Sächsisch« StaatSzeitnng Nr. 75 vom SO März 1SS1.