Volltext Seite (XML)
KUMLiMbla« AMtsMNchi mrS Len SLadtrat zu Wilsdruff rmtamL zu Thmauht Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2»Sl« Nr 56 s Diens 1«! den 8. Miirz 1920 79. Jahrg V« »Wllckdmff« Tagtblaft- erscheint ickgllch, mit Ausnahme der Som>< und ckonage, abend» ü Ähr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung »en der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich pfg., vienelfährlich Mk.; »urch unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; »«! den deutschen postanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zustetlungsgebtihr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Äeförderungseim lchtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner d«t der Inserent in den obengenannten FLNen leine Ansprüche, fasts die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- »erlaussprel« der Nummer ro Pfg. > Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Derlag, die Echristleitung oder die Gesekästssteste. Anonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW.4». Mr die AmtS-avptmamrschaft Meitze«, für das S-rnl».,«--. «MI M. » falvt« fÄk düs AIkst- L. /Vf Insertion.,Preis Pfg. für die b-gcspaltene Korpuszelle oder deren Raunz LI AK L/L A OA HHM L HL Lolalprels Pfg., Reklamen Pfg., astes mit T-uerungszuschlag. A. traut »TR 8 N 8 »s L Li 8 8 L R L s » U 11 UW und tabestarlscher Sah mit scft-'Aufschlag. Bei Wlederholung und Iahresun. 'hen VR V VV r vv V V V He d dH 11 entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Bchör. 1, * ' ee die Gpaltzeite so Psa. bez. Pfg. / Nachwelsungs-und Offertengebühr ro bez. «»»»^ rktNsl/sr/N» Pis. / Telephonische Irfferaten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. <e Anzeigenannahme bis 11 Ähr vormittags. / Betlagengebühr das Tausend Rik., . Icp> 6 vo 1 ür die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an besiimmieu ^rrskyernrierrvem^ayre LOLL. Ulagcn und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / StriNe Plahvorschrist 's. Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Gültigkeit; längeres Zlel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeiken- prelses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart Ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtlicher Teil Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung des Reichswirtschastsministers über die Erhöhung des Holzeinschlags zur Linderung des Mangels an Nutz- und Brennholz vom 2S. November 1919. (RGBl. S. 1925.) Auf Grund von H I der Verordnung übr die Erhöhung des Holzeinschlags hat der Reichswirtschaftsminister bestimmt, daß der Mehrverschlag der Länder an Derbholz in der Zeit vom l. Oktober 1919 bis zum 30. September 1920 grundsätzlich auf ftg des Ein schlags vom Jahre 1912/13 zu bemessen ist. Das Wiltschaftsministerium ordnet daher nach Gehör des Landeskulturrats im Ein vernehmen mit dem Finanzministerium folgendes an: 1. Die Waldbesttz?r haben in der laufenden Wirtschaft Periode längstens bis 30. Sep tember 1920 an Laub- und Nadelderbholz i/g mehr einzuschlagen, als sie in der Z-it vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1913 eingcschlagen haben. Zur Du rchführung dieses Mehreinschlags werden sie nach Möglichkeit auch Sommerfällungen, insbesondere in Nadel- holzbeständen, vornehmen müssen. 2. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte der Städte mit revidierter Städte ordnung haben dem Wirtschaftsministerium den Einschlag des Jahres 1912/13 bis zum 1. April d. I. anzuzeigen und haben die einzelnen Waldbesitzer ihrer Verwaltungsbezirke alsbald anzuhalten, den um ^/z erhöhten Einschlag, im ganzen ^/z des Gesamteinschlages des Jahres 1912/18 bis längstens Ende Juni d. I. durchzuführen. Ueber die ungeschlagenen Mengen haben sie bis zum 15. Juli d. I. an das Wirtschaftsministerium zu belichten. Auch ist darüber zu wachen, daß der aufgegebens Einschlag tatsächlich erfolgt. Zu dieser Ueber- wachung stellt das Finanzministerium auf Antrag Staatsfoistveamte zur Verfügung. Wo dies nicht möglich ist, vermittelt der Landeskulturrat geeignete Forstsachverständige. 3. Die Amtshauptmannschaften und Sladiräte mit revidierter Städteordnung haben die Verpflichteten erforderlichenfalls durch Zwangsmaßnahmen gemäß Z 2 Z. 2 oer Ne:chs- »erordnung vom 29. 11. 1819 zur Vornahme des ihnen auferlegten Einschlags anzubalten. 4. Soweit nötig, ist der Einschlag nach fruchtlosem Ablauf der für die Vornahme des Einschlags festgesetzten Frist durch Dritte auf Kosten des Verpflichteten vornehmen zu lassen. Dec vorläufig zu bestimmende oder der endgültig festgesetzte Kostenbetrag ist im Zwangswege von dem Verpflichteten einzuziehm. Dis zu erstattenden Kosten dürfen des Erlöses nicht überschreiten iß 2 Z ffer 3 der Reichsversrdnung vom 29 I!. 1918). 5. Die Bewilligung von Ausnahmen in besonders begründeten, bei der Amishaupi- mannschaft oder dem Stadtrat anzubringcnden und von diesen zu begutachunden Fällen bleibt dem Wirlschaftsministerium Vorbehalten. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 5. März 1920. 42 a V I. 2 Wirtschaftsministerin«. Bekanntmachung, die Anwendung der zweiten Verordnung über Maßnahme« gegen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (RGBl. S. 50) auf die Kreditgenossenschaften betreffend. Zu Nr. 37 Steuer-Reg. 0. In Usbereinstimmung mit einem Schreiben des Reichsministers der Finanzen vom 14. Februar 1920 III3111 wird folgendes ungeordnet: Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnskassen), die bei Inkrafttreten des Gesetzes gegen dis Kapitalflucht vom 8 September 1919 fRGBl. S. 1540) schon bestanden haben und die unem Revifionsverbands nach W 54 fg. des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und WirtschaftSgenosftiflchaften in der Fassung vom 2S. Mai 1898 (RGBl. S. 810) an geschlossen sind, wird, auch wenn sie die rechtzeitige Anmeldung ihres Betriebes nach H 76 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juli 1918 (RGBl. S. 799) versäumt haben, dis Fortführung ihres Geschäftsbetriebes im Sinne von Z 1 Abs. 1 der Verordnung über Maßnahmen gegen dl« Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (RGBl. S. 50) gestattet. Finanzministerium. Für den Minister: Lorey. Bekanntmachung. Das dem Arbeitsministerium angegliederte Landeskohlenamt hat vom 1. März d. I. ab dis G-schäfte der Kohlenrmsorgung auch für das Land Sachsen-Altenburg mit über nommen. Das Landeskohlenamt führt infolgedessen von jetzt ab die Geschäftsbezeichnung: Landeskohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg. In Altenburg ist eine Nebenstelle des Landeskohlenawts errichtet worden, die dis Geschäfte führt als Landeskohlen amt für Sachsen und Sachsen-Altenburg, Zweigstelle Altenburg. Dresden, am 3. März 1920. 279 X Ardertsministerium. Msiebezugsscheine der Selbstversorger betr. Infolge deS veränderten Äusmahlungssatzes dü sen die auf den Seldstversorger- bogen März, April und Mai 1920 befindlichen Kleiedszugsschsine nur mit 72V 8 Kleie beliefert werden. Dasselbe bezieht sich auch auf Bezugsscheine von Februar, die die Selbstversorger aufs Ernlejahc 1919/20 etwa noch im Besitz haben und die bisher noch nicht beliefert sein sollten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Reichszetreideordnung vom 18. Juni 1919 bestraft. Meißen, am 6. März 1920. Nr. 253 11 x. Kommunalverband Meißen Stadl und Laud. (Die Amtshauptmauuschast) Ausfuhr und Einfuhr von Brot. Die Bekanntmachung des Kommunalosrbaudss vom 3 Dsz.mbsr 1818 wird in Erinnerung gebracht. Insbesondere werden dis Bäcker und Händler des Kommunal oerbandes Meißen Stadt und Land erneut darauf hrngewiesen, daß sie irrLihre« im hiesige« Bezirke gelegene« Verkaufsstellen Schwarzbrot, Weißbrot. und Zwieback auf Brotmarken eines fremden Bezirkes (Dresden Mw.) nicht adgebe« dürfe« und daß Zuwiderhandlungen bestraft werden. Meißen, am 2. März 1920. Nr. 185 all L. Kommnnalverband Meißen Stadt und Land. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Reichsrat wendet sich gegen die übergrobe Ver mehrung der Staatsbeamten. * Generalfeldmarschall Hindenburg wird, wie verlautet, eine ihm aus dem Volke entgegengebrachle Kandidatur für den Posten des Reichspräsidenten annehmen. * Zum deutschen Gesandten in Mexilo ist Gras Adolf Montgelas ernannt worden. * Nach Meldungen der italienischen Presse soll sich der Ententetredit an Deutschland auf 30 bis 40 Milliarden ve- laufen. ' Schweben bat den Eintritt in den Vöitervuno enogunr» beschlossen. * Der König von Norwegen hat den Beitritt Norwegens sum Völkerbund vollzogen. Hilfe. Nun ist es so weit — wenn nicht alles täuscht. Nach dem sie uns bis an den Rand des Verderbens haben ab rutschen lassen, nachdem sie uns selber bis zur Erschöpfung ausgeplündert und ausgebeutet haben, und nachdem der Zeit punkt immer näher heranrückt, da die Frage entstehen muh, ob wir überhaupt noch imstande sein werden, ihren Ent- schädigungsforderungen etwas anderes als ein bedauerndes Achselzucken entgegenzusetzen, kommen nun die Alliierten und erklären, daß sie uns Hilfe bringen wollen. Hilfe selbstver ständlich nur, damit wir nicht vorzeitig, zum Schaden unserer Gläubiger von Versailles, mit Tode abgehen; damit wir nur ja nicht etwa aufhören zu arbeiten, ehe wir unseren Vertragsverpflichtungen der Entente gegen über nachgekommen sind; damit wir bei uns zu Hause keine neuen Dummheiten machen, durch dl« neue Wellen von Unruhe und Empörung über die Welt g» jagt werden. Kin »roher Milliardenkredit wird unS in Aus sicht gestellt, gegen anständige, sehr anständig« Verzinsung, dessen erstes Drittel, etwa IS bis 12 Milliarden, zum Ankauf von rzevensmilteln und Rohstoffen soll verwendet werden dürfen, während die übrigen 20 bis 30 Milliarden zur Be- zahmng unlerer Kriegsschulden dienen sollen. Allo etwas Speck, mi: dein die deutschen Mäuse einigermaßen nm Leben erhalten werden sollen: danach wesentlich unverdaulichere Speise — zum Besten der Engländer und Franzosen, die wenigstens auf diese Weise endlich einmal zu einem Teil ihrer uns auferlegten Kontributionen gelangen wollen. So sieht das Ei aus, das der Oberste Rat nach vielem Gackern gelegt hat. Es versteht sich von selbst, daß es von sämt lichen Ententehühnern heftig umlärmt wird. Allen voran die Franzosen, die sich so stellen, als würde ihnen so etwas wie eine moralische Niederlage zugemutet. Herrn Millerand wird von London ans das Recht zugestanden, die letzte Feile anzulegen an das Werk, mit dem die Welt in den nächsten Tagen beglückt werden soll, und er wird natürlich alle Künste seiner Feder aufbieten, damit nur ja nicht etwa irgendwo der Eindruck der Menschen- oder gar der Deutschfreundlichkeit entsteht. Die Pariser Presse bläht sich auch schon kampfbereit zu einem heftigen Wortfeldzug am, und die Kammer, die sich ja in der Einsetzung von Überwachungsausschüssen zur Sicherung striktester Durch führung des Friedeusvertrages gar nicht genug tun kann, wird ihre Stirn gewiß auch in stenge Falten ziehen. Wer das alles können nichts anderes als notwendige Übergangs- schmerzen sein. In das Unvermeidliche werden sich schließ lich auch die Franzosen fügen müssen, und es kann sich lediglich darum handeln, ob sie es mit mehr oder mit weniger Würde tun wollen. Diese Entscheidung können sie ganz nach eigenem Gutdünken treffen. Denn was Deutschland jetzt von feiten der Entente geboten wird, segelt unter der Marke »Wiederaufbau Europas", und es wird den Franzosen mit unwiderleglichen Gründen begreiflich gemacht, daß sie selbst die nächsten daran sind zugrunde zu gehen, wenn nicht alle Völker, gleichviel ob Freund oder Feind, sich zusammsntun und mit vereinten Wirtschaftskräften an die Arbeit gehen. In Amerika hat sich zu allererst einiges Verständnis für die Binsenwahrheit gezeigt. Dann hat sie sich in England durchgesebt. um zuletzt endlich aucy m ore yatzvei blendeten Köpfe der Franwlen Eingang zu finden. Wir mußten wieder lange, schwere Monate auf diesen Augenblick warten, und unsere Lage hat sich in der Zwischenzeit fast bis zu völliger Hoffnungslosigkeit ver schlechtert. Wir können auch den Verdacht nicht loswerden, daß unsere Feinde uns mit voller Absicht so lange hinge zogen haben, um einmal so viel Riemen wie nur möglich aus unserer Haut schneiden und um uns, wenn wir Matthäi am letzten sind, schließlich jede Bedingung auk- erlegen zu können, die sie für gut finden. Genau so haben sie es gemacht, als wir um Waffenstillstand gebeten hatten, ge nau so, als die Friedensoerhandlungen eingeleitet waren. Jetzt scheint ihnen der Ausverkauf in Deutschland gerade genug fortgeschritten zu sein, um ihr Eingreifen röt lich erscheinen zu lassen. Sie sind wenigstens offen genug um zuzugeben, daß sie dabei von der Sorge um ihre eigenen Interessen geleitet werden, daß ihre eigenen Währungs- und Finanzverhältnisse niemals wieder in Ord nung kommen könnten, wenn nicht auch Deutschland — und ebenso Rußland — die Möglichkeit zu einer nutzbringenden Wirtschastsarbeit geboten würde. Mit Heuchelreden werden wir also diesmal hoffentlich verschont bleiben. Es ist ein Geschäft, um das es sich handelt, nichts anderes, und wir werden dabei ordentlich bezahlen müssen. Aber der Zwang der Verhältnisse treibt die Herrschaften doch endlich zu etwas nüchterner Auffassung der europäischen Gesamtlage, und sie scheinen sich entschließen zu wollen, die Zuchtrute mit dem Rechenstift zu vertauschen, ehe es zu spät ist. Auf dieser Grundlage werden wir schließlich wieder Mut schöpfen können zu neuem Leben, neuer Arbeit. Das Besihsteuergesetz. Erster Stichtag am 1. April 1923. Der Entwurf des Besitzsteuergesetzes ist der National versammlung zugegangen. Danach gilt als Reinvermögen, svweit nichts anderes vorgeschrieben ist, das gesamte beweg liche und unbewegliche Rohoermögen nach Abzug der Schulden. Das Rohvermögen umfaßt: Grundstücke ein-