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le" ir list' Mütter» Ä. ill. aschungen. Kndisch. Htung! verbslen MsdmfferTageblatt uuL dm SmdLmL W Wilsdruff reMawL Zu LharMdt Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28S!i Nr 40 Mittwoch Sen 18. Februar 1S20 79. Jahrg SM und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 2844. Znsertton-Preis Pfg. für die s-gespattcnr Korpuszeile oder deren Naum. LokaiprciS Pfg., Rettamen Pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. Z iraud und iabellarlscher Satz mit SV"/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'Heu entsprechender Nachlaß. Betanntmachungen im amtlichen Teil inur von Behör. die Spaltzeile Sv pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr rv be». Pfg. / Telephonische gnseraten-Aufgabe schließt jedes Rellamationsrecht aus. Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Wk., Ir die Postauflage Zuschlag. Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvvrschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Vas -MUdwffer Tageblatt« erscheint täglich, mit «usnobme der Sonn- und Festtage, abends S Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabpoumg --n der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich^ Pfg., vierteljährlich Mk.,- durch unsere Austräger zugetragsn monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; tri den deutschen Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle bSberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befördrrungselnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner bat der Inserent in den obengenannten FLilen keine Ansvrüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel. Verkaufspreis der Nummer 1» Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schnsttetiung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. Berliner Vertretung: Berlin SW.4». M die AmLshauptMKKAschüft Meißen, fm ZM Ferriss-scher: Ämt WUSdrufs Nr. 8 sSWlL sM FsM- Amtlicher Teil Nachstehende Bekanntmachung der Reichsfleischstelle wird hiermit zur allgemeinen l Kenntnis gebracht. Dresden, am 13. Februar 1920. 347 V O 111 Wirtschastsministerium, Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung zu der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses «US de« Häute« von Schlachtvieh und Schlachtpferde« vom 26. November 1919 (RGBl. S. 1903). Auf Grund Z 2 der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachlpferden vom 26. November 1919 (RGBl. S. 1903) werden für die Zeit vom 1k. Februar bis 14. März 1920 einschließlich folgende Sätze als Häutezuschlag, der an den Tierhalter zu bezahlen ist, für den Zentner Lebend gewicht festgesetzt: für Rinder, ausgenommen Kälber „ Kälber „ Schafe mit vollwolligen, halblangen und kurzwoüigen Fellen „ Schafe mit Blößen „ Pferde, einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel Berlin, am 9. Februar 1920. Reichsfleischstelle, Verwaltungsabteiluug. Deb Vorsitzende: I. V.: Dr. Klum pp. Nachdem der Rcichswirtschaftsminister mit Verordnung vom 20. Dezember 1919 iRGBl. S. 2130) die in der Reichrsteischordnung en-haltene Versorgungsregelung ,ür Hühner aufgehoben hat, wird die Verordnung des Ministeriums des Innern über den Ankauf von Eiern, Qumk und Geflügel vom 19. Juni/5. Juli 1916 (Sächs. Staats zeitung Nr. 140 und Nr. 186), soweit sie Geflügel betrifft, aufgehoben Sie bleibt nunmehr nur noch für Quark in Geltung, da sie für Eier bereits durch Verordnung vom 31. März 19>9 (Sächs. Staatszeitung Nr. 78 vom 4. April 1919) aufgehoben worden ist. Dresden, am 14. Februar 1920. 308 V I, 111 Wirtschastsministerium, LandeSlebensmittelamt. Bezirksmieteinigungsamt. Zum Vorsitzenden des Bezirksmieteinigungsamtes der Amtshauprmannschaft Meißen ist Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rautenstrauch ernannt worden. Er ist persönlich in seiner Kanzlei in Meißen, Elbstraße 3l 1., von Montag bis Freitag von 3 —'/z6 nachm. und Sonnabends von 12—^2 mittags zu sprechen. Zur Entgegennahme von Anträgen und Befragungen ist die Kanzlei von Montag bis Freitag von 8—l und von 3—6 sowie Sonnabends von 8—3 geöffnet. rs» 142 II v Dis AmtrhauplMSUnschsst. Lebensmittel-Verteilung im Kommunalverband Meißen-Land. Der Preis für Haferflgcken in Beuteln stellt sich auf 1,16 Mk. für 1 Pfund. Der Preis von 0,92 Mk. für 1 Pfund kommt für lose Ware in Frage. Meißen, am 16. Februar 1920. sb« Die Amtshauptmavnschast. Hilfsaktion für Deutschösterreich. Wie im Januar d. I. vom Kommunalverbande bekanntgsgebcn worden ist, soll unsern notleidenden Brüdern in Deutschösterreich Hilfe in Gestalt von Mehllieferung zuteil werden Auf Anordnung der Reichsgetreidestelle und d:s Wirtschastsministerium? ist jedem über 6 Jahre alten Versorgungsberechtigten für 1 Woche l/z Pfund Brot zu kürzen. Auch an die Selbstversorger ist die Aufforderung ergangen, freiwillig einmalig auf den Kopf 1 oder Vs Pfund Brot zur Verfügung zu stellen und demgemäß für je 2 bzw. 4 Köpfe eine Einkilogramm-Brotmarke an die hiesige Brotmarkmausgabe- stebe zurückzugeden. Wir ersuchen diejenigen Selbstversorger, die der Aufforderung bis jetzt noch nicht nachg-kommen sind, dies nunmehr umgehend «achhole« z« wolls«, da dis Markeu in den nächsten Tagen abgeliefert werden müssen. Auch Geldspende« sind erwünscht. Unsere Stadtkaffe ist gern bereit, sie ent gegenzunehmen und weiterzulciten. Wir bitten alle Einwohner der Stadt herzlich, sich der Not in Deutschösterreich nicht zu verschließen und ei« Sch?rflei« z» ihrer Linderung beiznlragen. Wilsdruff, am l6. Februar 1920. esis Dee Gtadtrat. Nutzholz-Versteigerung. Im unteren Park (am Sachsdorfer Wege) werden Donnerstag den 19. Februar vormittags 9 Uhr 177 Eschenstämme 10 bis 28 am M it lstärke 153 Bukenstämms 9 bis 18 cm „ 5 bis 10 m lang. 15 Lindsnstämms 14 bis 20 cm „ IL Haufen Birkenreisig vsrst-igert. Bedingungen werden im Termin bekanntgegeben. Wilsdruff, am 16. Februar 1920. riri Der Stadlrat. Brenntorf Verkaus Abholung der Marken und Bezahlung Donnerstag den 19. Februar 9—1 Uhr in der Ouskohlenstelle. — Zentner 12 Mark. — Ausgabe am Donnerstag l—4 Uhr in der städtischen Ziegelei. Wilsdruff, am 16. Februar 1920. -SS7 Der Stadtrat — Ortskohlenstelle. 52,20 Mk 116,40 „ 77,40 „ 67,80 „ 40,20 „ Keine Mliesemz, Wern M«W m imWn GerWen. >sgsng e auf >evor- Löss- pflügt oäer t unä lochen lsteUe chter- t ein- mik). nicht iniger tbisch ensch utlich chtene äes 21 Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Reichskanzler befindet sich in Begleitung des Eisen bahn- und des Arbeitsministers im Ruhrgebiet zu Verhand lungen über die Erhöhung der Kohlenproduktion. * Die Entente hat beschlossen, auf die Auslieferung der be- schuldigien Deutschen zu verzichten und die Aburteilung deutschen Gerichtsbösen zu überlaste». * Der SLaatsvertrag über die Vereinigung Koburgs mit Bayern ist in München von den Vertretern der beiden Re gierungen unterzeichnet worden. * Die landwirtschaftliche Woche in Berlin bat mit der Tagung des Brandenburgischen Landbundes begonnen. . * Ein französisch-luxemburgisches Abkommen wurde unter zeichnet, durch das Frankreich eine beherrschende Stellung tm Lande gibt. * Nach einem Beschluß der Londoner Botschafterkonferenz bleibt die Türkenberrschafbin Konstantinopel erhalten, jedoch unter europäischer Kontrolle. Mindestpreise. Das Reichswirtschaftsminstterium hat einen grund legenden Versuch gemacht, durch Anrbiz der Erzeugung die deutsche Volkswirtschaft aus dem Zeitalter der reinen Verbraucherwirtschaft herauszubringen und somit das Verhältnis von Erzeugung und Verbrauch lebensnotwendiger Dinge in Einklang zu bringen. Ist der Verbrauch, der Konsum, gröber als die inländische Erzeugung, dann ent- steht jene Warenknappheit, in der selbst hohe Nominal- löhne, also Haufen von Papiergeld, keine Kaufkraft haben. Der mit immer dicker werdendem Portemonnaie voll Papier geld kann bei solcher Warenknappheit nicht die Lebensnot wendige Menge von Nährmitteln eintauschen. Die Tausch kraft, also der „Wert der Geldes", sinkt immer tiefer, während die Löhne steigen, während hingegen bei billiger und reichlicher Erzeugung die Kaufkraft des Geldes zunimmt, dis hohen Löhne abnehmeu, aber der Wert des Geldes, damit auch die Lebensbaltuna des Arbeiters sich verbessert. Wir können nun nicht den Lauf des ökonomischen Ge schehens hemmen und z. B. nicht die Löhne abbauen, also die Verbraucher einseitig schädigen, während die Erzeugung knapp bleibt und die Warenpreise steigenden Charakter haben. Die Wirtschaftsanarchie würde so verewigt. Es bleibt nichts anderes übrig, als der Erzeugung so aus reichende Preise zu gewähren, daß z. B. die landwirtschaft lichen Kreise nicht mit Verlust unter der Zwangswirtschaft arbeiten. „Wo kein Profit ist, raucht kein Schornstein", sagte der alte Sozialist Bebel. Wenn der Landwirt mit Verlust arbeitet, schränkt er den Anbau von Getreide und Kartoffeln ein, und trotz steigender Löhne darbt die Stadt. Der ideale Zustand ist erreicht, wenn Erzeugerpreise festgesetzt werden, die zum Mehranbau reizen. Gleichzeitig würde dann zwar die Lebenshaltung des Verbrauchers „teurer" werden, aber um der Gefahr allzugroßer Spannung zwischen Erzeugergewinnst und Verbrauchereinkommen zu begegnen, müßte in diesem Zusammenhang an die Stelle der mecha nischen Lohntarife das lebendige sog. gleitende Ent lohnungssystem nach englischem Vorbild eintreten. Die praktischen Engländer haben ein Jndustriamt geschaffen, in dem Erzeuger und Verbraucher sitzen und das von Zeit zu Zeit an Hand von jeweilig festzustellenden Indexziffern. Grundziffern, die Grundlage der Preis- und Lohn berechnung festsetzt. Erzeugung, Verkaufspreis und Tausch wert des Lohnes werden also in Verbindung gebracht, und so wird die Spannung zwischen Verbrauchereinkommen und Erzeugerpreis verringert: die reinen, wilden und die Er zeugung schädigenden Lohnstreiks einzelner Gruppen oder die Erzeugungsunlust werden verringert, zumal, wenn für Lohnstreitigkeiten und Gegensätze in der Preisberechnung das obligatorische Schiedsgerichtsverfahren bindende und rechtliche Wirkung erlangt. Die Verbraucherfteise haben unter dem Zwange der Not eingefehen, daß dieser Weg allein aus dem Elend der Gegen wart herausführen, Deulschlands Ausverkauf unterbinden und wieder Ruhe und Gesetzmäßigkeit in das wild, toll ge- wordene deutsche Wirtschaftsleben hineinbrmgen kann. Gerade die bisherigen schroffsten Vertreter der Verbraucherkreise, die Gewerkschaften, haben jetzt erkannt, daß mit Zwangsmaß nahmen allein, ohne Rücksicht ans die Kosten der Erzeugung, die Lebensmittelteuerung und Knappheit nicht verschwindet. Der Ruf nach Vermehrung der Erzeugung traf aber auf den Ruf z. B. der Landwirte, die deutsche Erzeugung im Preise mit der ausländischen gleichzustellen. Hatte auf dieser Erde, da die Selbstsucht regiert, der Landwirt ein Interesse daran, mehr anzubauen, wenn die deutsche Regierung für Auslands getreide 1200 bis 1800 Mark die Tonne loko Hamburg zahlte, dagegen dein deutschen Landwirt nur den dritten Teil? Der deutsche Landwirt sah, wie Düngerpreise, Geräte, Löhne usw. um rund das Zehmache gestiegen waren. El' aber bekam für das Endergebnis seiner Arbeit nur weniges nuhr als im Frieden. Oder um ein Beispiel zu nennen: Vor dem Kriege konnte der Landwirt für einen Zentner erzeugter Kartoffeln 6 bis 7 Taschentücher eintauschen, heute kaum eins. Früher bekam er für eine Tonne Getreide einen Anzug. Heute? . . . Das Reichswirtschaftsministerium hat jetzt Mindest preise anstatt der früheren Höchstpreise für die landwirt schaftlichen Erzeugnisse festgesetzt, d. h., es gewährt dem Landwirt die Sicherheit, daß bei vermehrter Erzeugung diese Preise, festgesetzt nach der jetzigen Höhe der Erstehungs- unkosten, gezahlt werden. Steigen die Unkosten im Laufe des Jahres, bis zum Herbst 1920, dann werden auch die Mindestpreise hinausgesetzt. Der Preis der landwirtschaft lichen Erzeugnisse wird also immer so sein, daß der Land wirt gewiß ist, auf seine Kosten zu kommen, er wird also mehr anbauen, um mehr zu verdienen. Die Erzeugung wird sich also heben. Wir brauchen weniger Milliarden für ausländisches Getreide, also nicht kostbares Gold, volks wirtschaftlich betrachtet, zum Fenster hinauswerfen, sondern behalten es iin Lande. Die neuen Mindestpreise stellen, wie gesagt, die Mindcst- vergütung für das Getreide und die Kartoffeln der Ernte 1920 dar, die aus Grund gesetzlicher Vorschriften abzu liefern find. Vorgeschlagen werden im einzelnen: 1. Für die Tonne Weizen, Spelz Mittel, Fesen), Emer. Einkorn 1100 Mark,