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»rinjtß z con- welchi, auch Theil- ein in früher chaeiis ,ollen, lwnb- ur die irägen tinz, oltiiz fehl», enkil Elches zum Suis- rom vom rinde einde 5-5 vank lfach l ich d. igt? Hel. ;cn.- res- Frl. önig Lmil jden. M innn erd en. Haft UN' uen ich. i.S. !an- nF. ißt- ann MO. 211. Freitag, den Kl. September 1AÄD, Aauhmer -W Aachrichlen. Lreisblakt für den Krtis-Direckioits-Sestrk Gantzen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Nedacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung, die Hand darlehne betreffend, vom 8. September 1868. Die Kapitalbeträge der gegen vierprocentige Staatsschuldcnkassenscheine nicht nmgetauschten, vom Finanzministerium zum 30. Septbr. d. I. gekündigten Handdarlehne tonnen nebst den zu diesem Termine fälligen Zinsen derselben bereits vor» IS. September d. I. a» in den Vormittags stunden von 9—1 Uhr bei der Finanzhauptkasse hier erhoben werden. Die dabei znrüekzugebenden Handdarlehnsscheine sind auf der Rückseite von den zur Empfangnahme des Kapitatbetrags berechtigten Personen mit Quittung zu versehen, welche ans die Finanzhanptkasse zn stellen ist. Ist die Gültigkeit der Quittung von einem besondern Erfordernisse abhängig, z. B. von einer Legitimation, von der Genehmigung eines Vormundschastsgerichtes rc. re., so hat derjenige, von welchem die Einhebnng deS Kapitals beabsichtigt wird, vor dessen Auszahlung für Erledigung des Erfordernisses zu sorgen. Dresden, den 8. September 1808. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Weissenbach. v. Brück. Bekannt m a ch u ng au sämmtliche Polizeiobrigkeiten hiesigen Regierungsbezirks. Mittelst der unterm 4. Februar dieses Jahres (Kreisblatt No. 35) erlassenen Bekanntmachung sind den Polizei-Obrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks diejenigen Behörden im Herzogihum Sachsen-Altenburg angezeigt worden, welche zu Ausstellung der Auslands-Hcimath- scheine und Hciraths-Erlaubnißschcine berechtigt sind. Da nun in der neuesten Zeit Fälle vorgekommen sind, in denen Seiten sächsischer Behörden die von den gedachten Altcnburgischen Behörden auf Grund der ihnen zugewicsenen Competenz ausgestellten Urkunden als der Legalisation entbehrend zurückgewiesen worden sind, so werden die Polizeiobrigkeitcn des hiesigen Regierungsbezirks nochmals auf die Eingangs gedachte Bekanntmachung vom 4. Februar d. I. zur Nachachtung aufmerksam gemacht. Bautzen, am 4. September 1868. Königliche Kreis - Directio n. Freiherr von Gutsch mid. Hentsch. E r l aß an sämmtliche König!. Gerichtsämter und Stadträthe im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft Löbau, die diesjährige Nekruten-Aushebung betr. Nach einer unterm 2. d. Ai. anher ergangenen Verordnung des K. Kriegs-Ministeriums soll die diesjährige Rekruten-Aushebung bereits im Monat October d. I. beendigt werden und ist dem zu Folge der auf den 1. October d. I. festgesetzt gewesene Termin zur Anmeldung der gestell- pslichtigen Maunschaften auf de» 21. September d. I. Mückverlegt und als längster Termin zu Einreichung der Ortslistei» w. au die unterzeichnete Königl. Amtshauptmannschast (tz. 34 der Ausführ ungsverordnung vom 24. December 1866) der 1. October d. I. jestgestellt worden. Unter Wiederaufhebung des durch die Amtsblätter veröffentlichten amtshauptmaunschastlichen Erlasses vom 18. Juli d. I., im Uebrigen aber unler Bezugnahme aus den öffentlichen Erlas; vom 23. März d. I. werden hiervon die obengenannten Obrigkeiten mit dem Veranlassen andurcb in sienntnisi gesetzt, das hiernach allenthalben Erforderliche unverzüglich zu besorgen, insbesondere auch die Ortslisten mit Zubehör so schleunig als möglich, längstens aber bis zu dem voraugegebeueu Termine bei Vermeidung von 5 Thlr. Ordnungsstrafe anher einzureichen. Nachdem ferner von der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschast in Bezug auf die Aushebung selbst dahin Bestimmung getroffen worden ist, daß Freitan, den 9. October d. I., Vormittags 9 Uhr, im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Zitta» die im Jahre 1848 geborenen Mannschaften aus der Stadt Zittau und vom Gymnasium daselbst: Sounabeud, den 16. Octoder d. I , Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst die übrigen, bei der vorjährigen Aushebung wegen zeitlicher Untauglichkeit in Gemäßheit K. 32 Abs. 2, als Familien-Ernährer nach Maaß- Me A. IO ». l,., bezieheudlich nach tz. 10 sowie wegen Berufsbildung nach tz. 11 des Gesetzes vom 24. December I866zuritckgestellte» Manu- Mften auS der Stadt Zittau und vom Gymnasium daselbst, ferner sämmtliche Mannschaften aus folgenden Ortschaften des K. GerichtS- amtS Zittau, als: Althbrnitz, Bertsdorf, Drauscndorf, DittelSdorf, Eckartsberg, Großporitsch, Hartau und Hainewalde; Montag, den 12. October d. I., Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst die Mannschaften aus uachgenanuten Orten des K. GerichtSamtS zu Zittau, als: Hirschfelde, Jonsdorf, Kleinschönau mit Kleinvoritsch mid Luptin, Lückcndorf, Mittelherwigsdorf, Mitteloderwitz, Nenhörnitz, Nicderoderwitz und Oberherwigsdorf; Dienstag, den 13. October d. I., Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst du Mannschaften aus folgenden Ortschaften des K. Gerichtsamts zu Zittau, als: Oberseifersdorf, Oberullersdorf, Olbersdorf mit blchgrabcn, Oybin mit Hain, Pethau, Radgendorf, Rohnan, Rosenthal, Scharre und SpitzcunnerSdorf; Mittwoch, den 14. October d. I, Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst die Mannschaften aus dem zu demselben GerichtSamtSbezirke gehörigen Orte Wittgendorf, aus der Stadt Ostritz und aus sämmtliche» Ortschaften des K. GerichtSamtS Ostritz;