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MlsdmfferTageblatt N für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, ITH schrieben« Erscheinungs- 1 RM. Nachwersungsgebuhr 20 Reichspfennige. Borge- _Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 durch F-rnrus übcrnut.En Anzeigen übern wir deine Garantie. Jeder AabEnspruch er,iich7"°n7 dkr'ZeLa durL Klage emgezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Koners gerät Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschatt Meiken des Ami«- gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Tas „Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. Hei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post- poten.unsereAusträgcru. .oa — Geschäftsstelle, nehmen zu feder Zeit Bestellungen ent- Wochenblatt für Wllsdrusf u. Umgegend gegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg °d. sonstiger — ' Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beilicgt. Nr. 222 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden IstMIHIUMWM «--Mull»««- Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 22. September 1933 Entlastung. Harmloser Schülerwitz, dem es dabei aber an melancholischer Berechtigung nicht fehlt, hat aus dem Schlutzvers eines bekannten Schillerdramas das Wort ge macht: „Der Übel größtes aber sind die Schulden". Natürlich nicht nur dann, wenn es sich um private Schulden handelt, sondern noch vielmehr lallen als der Übel größtes die Schulden öffentlicher A?k aus den Schultern der Gesamtheit; denn leider pflegen sie besonders — hoch zu sein! Die Gemeinden, ob groß ob klein, wissen bei uns ein schmerzliches Lied davon zu singen, deren Refrain dann gewöhnlich das Wort „S t e u e r e r h ö h un g" enthielt. Es ist ja auch eine recht bekannte Tatsache, daß es in Deutschland nicht gerade wenige Gemeinden, große und kleine, gab oder gibt, die trotz heftigsten Anziehens der Steuerschraube nicht genug aus den Gemeindeange hörigen herauspressen konnten, um den Zins-, ge schweige denn den Rückzahlungsverpslichtun- gen für ihre Schulden nachzukommen. Und es ist eine ebenso bekannte Tatsache, daß es vor allem die ins Un gemessene gewachsenen Wohlsahrtslaften waren, die vor allem die Stadtsäckel leerten und die Finanz misere häufig bis zur Zahlungseinstellung bei den Zins- und sonstigen Verpflichtungen trieben. Allerdings darf auch nicht verschwiegen werden, daß in früheren Jahren die Gemeinden vielfach beim Schuldenmachen ebenso großzügig wie leicht sinnig waren, durch das Versprechen eines besonders hohen Zinsfußes sich auf dem Kapitalmarkt den Vorrang streitig machten und nun nicht wissen, wie sie ihr Ver sprechen auch halten sollen, obwohl schon im Dezember 1931 durch Notverordnung dieses überhöhte Zinsniveau stark heruntergesetzt wurde. Bedenklich hoch blieb es aber noch für die kurz- und mittelfristigen Kommunalkredite; denn es war angesichts der sich immer katastrophaler entwickeln den Finanzlage zahlreicher Gemeinden ja für den Kredit geber mit einem erheblichen Risiko verbunden, ihnen über haupt Geld zu leiben, weil außerdem die Steuerkraft der Gemeindeangehörigen eine immer unsicherere Garantie für die Schuldverpflichtungen wurde. Daß dann Zinsen zu neun, zehn oder noch mehr Prozent verlangt und gezahlt wurden und werden, daß hier obendrein eine kurz fristige Verschuldung von etwa zwei Mil liarden besteht — die Auflegung von Anleihen wurde fast völlig eingestellt, weil sie erfolglos war —, hatte eine immer noch steigende steuerliche Belastung der Gemeinde angehörigen, also der dort wirtschaftenden Menschen zur Folge und übte damit natürlich eine ebenso rasch wachsende wirtschaftszerstörende Wirkung aus. Denn diese Belastung erhöhte die „festen Koste n" bei der Erzeugung, dem Handel, dem Handwerk und Gewerbe, nahm aber auch dem Verbraucher einen großen Teil seiner Kaufkraft fort und führte damit zum Niederbruch zahlloser Betriebe, weil sich die festen Kosten nicht mehr mit den zu erzielen den Preisen in einen gerechten Einklang bringen ließen. Und dann stieg wieder — die Wohlfahrtslast! Frühere Versuche, die besonders drückenden kurz fristigen, also „schwebenden" Schulden der Gemeinden in langfristige „umzuschulden", blieben infolge der fort schreitenden Krise stets in den Anfängen stecken; außerdem ist ein großer Teil dieser Kredite „s e st g e s r o r en", so daß die Gemeinden neues Geld gar nicht erhielten, mochte auch eine noch so dringliche Notwendigkeit vorliegen. Au die 7 6 6 Millionen Zinsen müssen die deutschen Gemeinden aufbringen, und das sind noch rund 166 Mil lionen mehr als die gegenwärtig aus den Wohlfahrts- ausa^ben erwachsene Last. Diese so bitter nötige Jnangriffnabme ist nun ourcy das soeben angekündigte Gemeindeumschul dungsgesetz erfolgt, das die kurzfristigen Schulden „konsolidieren", also in langfristige umwandeln, außer dem aber auch die Zinslast beträchtlich verringern soll überall dort, wo Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Es mag hier übrigens nochmals ausdrücklich unterstrichen werden, daß Lieferanten-, also namentlich Hand werkerforderungen an die Gemeindeverwaltun gen nicht unter diese „Umschuldung" fallen. Außerdem wird den Gemeinden ein Teil ihrer bisherigen Wohl- fahrtslasten abgenommen dadurch, daß sie künftig gar nichts mehr für die Kosten der Krisenfürsorge beizutragen haben und daß die gesamte Eigenlast der Gemeinden für die Wohlfahrtserwerbslosen monatlich auf 26,6 Millionen herabgesetzt wird. Daß. die Gemeinden nun ihrerseits zu einer klaren und sparsamen Finanzgebarung schreiten müssen, ist eine selbstverständliche Forderung. Und im Hinblick auf diese ganze Herabsetzung der Ausgaben' besteht doch Wohl künftig die Möglichkeit, die Steuerschraube etwas zurückzudrehen, und zwar im Eigentnteresse der Gemeinden selbst! Denn nur von einer sich belebenden Wirtschaft werden sie auch steuerlich und finanziell „wohltätige" Wirkungen verspüren. Und das zweite Ziel dieser Sanierung soll gleichfalls ein wirt- schaftlich-sinnaemäßes sein: Jetzt soll den Gemeinden „wieder die Bewegungsfreiheit verschafft werden, die sie haben müssen, um ihre wichtigen Funktionen im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu erfüllen". ver Neubau der AirtlcbaN Die neuen Geseßesvläne der Reichsregierung. Dr. Schacht über die Aufgaben der Reichsbank. Vor Vertretern der Presse nahm der Neichsbankpräsi- dent Dr. Schacht das Wort zu den verschiedenen Gesetzes plänen, soweit sie die Reichsbank berühren. Er führte u. a. aus: Es werde immer behauptet, Deutschland verfüge über zu wenig Geld. Das sei nicht der Fall. Das Geld, das zur Belebung der Wirtschaft notwendig sei, besitze Deutschland völlig. Es fei für die Reichsbank keine Frage, daß sie das notwendige Geld ohne Schwierigkeiten und ohne Jnflationsgefahr geben könne. Dr. Schacht erinnerte daran, daß die deutsche Wirtschaft fünf bis sechs Milliarden kurzfristige Schatzanweisungcn ausgenommen habe, ohne daß es deren Finanzierung durch die Reichsbank bedurft hätte. Es sei ein Unding, daß so große Beträge an kurzfristigen Krediten finanziert würden, während der langfristige Geldmarkt darniederliege. Es bedürfe nur eines Anstoßes, um die kurzfristigen Gelder auf den langfristigen Geldmarkt zu verweisen. Dazu sei es not wendig, daß die Reichsbank auf dem Markt der festverzins lichen Werte eingreifen könne. Die Reichsregierung sei ent schlossen, die Möglichkeit zu geben, zu intervenieren. Weiter teilte Reichsbankpräsident Schacht mit, daß beab sichtigt sei, den Gencralrat abzuschaffen. Nach der Umwälzung sei es selbstverständlich, daß der Reichs bank nur ein Präsident vorstehe, der der Regierung genehm sei, und der in Übereinstimmung mit der Politik der Reichs regierung stehe. Es sei zu hoffen, daß es möglich werde, diesen letzten Punkt aus dem Noung-Plan verschwinden zu lasten. Zum Schluß aus das Gemeindeumschuldungsgesetz eingehend, betonte Dr. Schacht, daß es sich hier keineswegs um einen Zwangseingriff in die Zinsgestaltung handele. Die Regierung wünsche nach wie vor, eine organische Zinssenkung in Deutschland fortbestehen zu lassen. Das Gesetz will einen bereits bestehenden Zustand auf die Wahr heit und Offenheit zurücksühren, die ihm zugrundeliegt. Eine Reihe von Gemeinden hat kurzfristige Schulden, die sie nicht mehr bezahlen oder bezahlen können. Wie im sonstigen ge schäftlichen Leben muß auch hier ein Vergleichsverfah ren Platz greisen. Das Umschuldungsgesetz will solche Ver gleiche stützen und ermöglichen. Das Gesetz bezweckt nichts anderes, als dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine Schulden langfristig zu tilgen, und dem Gläubiger, eine langfristige Abschreibung vorzu- nehmcn. Der Reichswirtschastsminister über Preisbildung. Dann sprach noch der Reichswirtschaftsminister Schmitt und betonte u. a., daß es auch in der Wirtschaftspolitik auf die klare, einfache Situation und auf die große Linie ankomme. Es gelte, den im Volke geläufigen Grundsatz wieder zur Gel tung zu bringen, daß die Einnahmen jedes einzelnen größer sind als seine Ausgaben, daß also wieder eine Rente entstehe. Die Voraussetzung dazu sei das an sich sehr schwere Problem der Senkung der öffentlichen Lasten. Von der ersten Sitzung des Generalrats der Wirtschaft. Der Führer bei der Begrüßung von Mitgliedern des Generalrats der Wirtschaft: svon links) Generaldirektor Diehn — Reichsbankvizepäsident Dreyse — Reichs kanzler Adolf Hitler — Rcichsbankprüsident Doktor Scha ch t. >E^.^owussctzung sej, paß die Unkosten, also in der Hauptsache die Zinsen, fallen und daß endlich weiter die Produktion so gefordert werde, daß der Umsatz steige, wodurch auch eine Reduzierung der Handelsspanne folgen werde. Die Sanierung der Kommunen. Im Anschluß hieran machte dann auch der Reichs- fi n a n z m i n i st er bedeutungsvolle Ausführungen über die Sanierung der Kommunen. Er betonte, daß es im Interesse des neuen Reiches nicht mehr geduldet werden könne, daß die Gemeinden, also die öffentliche Hand, nicht mehr in der Lage seien, ihren Zinsen- und Amortisations- Verpflichtungen nachzukommen. Es sei ein unhaltbarer Zustand, daß große Städte nicht mehr in der Lage gewesen seien, ihre Anlagen zu unterhalten, was durch die Sparmaßnahmen, die frühere Finanzminister vorgenommen hätten, erfolgt sei. Es gelte, das Problem in die Wirklichkeit umzufetzcn, daß die kleinen Sparer wieder Vertrauen gewinnen und ihr Geld ent sprechend anlegen. Die Unsumme der kleinen und großen Sparer müsse wissen, daß ihr Vermögen sicher sei. Die Folge sei dann auto- malisch, daß sie ihr Geld wieder anlegcn und nicht mehr, wie cs in den letzten Jahren der Fall gewesen ist, zurückhaltcn. Sandel und GenoffensKasisw esen. Deutscher Getrcidchandels- und Müllertag in München. In der stark besuchten Eröffnungssitzung des Deut schen Getreidehandels- und Müllertages in München überbrachte der Leiter der Hauptabteilung des Reichsnährstandes, Vizepräsident Daßler, die Grüße des Reichsernährungsministers Darrö. Wenn der Minister an die Spitze nicht nur der Genossenschaften, sondern auch der Hauptabteilung IV getreten sei, so zeige das am besten, daß es keine Bevorzugung des Genossenschaftswesens gegenüber dem ehrlichen deutschen Provinzhandel mehr gebe. Das Ehrenschild des deutschen Landhändlers und des deutschen Müllers werde wieder kristallhell erglänzen, wenn die Schande des überkapitalistischen Judentums von diesem weg gewischt worden sei. Erst dann werde wieder ein rest loses Verstehen zwischen dem deutschen Verbraucher und dem deutschen Landhändler anheben. Erläuterungen zum Nährstandgesetz. Ministerialdirektor Dr. Moritz gab bemerkenswerte Erläuterungen zu dem neuen Gesetz über den Nährstand. Entsprechend der Ankündigung des Reichs ernährungsministers würden die Preise nach dem Ge- sälleprinzip im Osten, Westen und Süden ausgerichtet. Genau so wie der Minister feste Zahlen für die märkischen Stationen an die Hand gegeben habe, werden im ganzen Reich solche Preiszahlen gelten. Preissicherungen und Preisvorschriften erstrecken sich nur darauf, ob in der ersten Absatzstufe der Preis so vereinbart und bezahlt wird, wie es der Gesetzgeber will. Der Führer stehe auf dem Standpunkt, daß in bezug auf die Preissicherung für die Brotfrucht außerordentlich streng von den Ge richten vorgegangen werden soll. Die Preisbestimmung, die nicht ernst genug genommen werden kann, bezieht sich natürlich nur auf Kaufverträge über Weizen und Roggen zwischen Bauer und erster abnehmender Hand, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Die Verträge, die jetzt abgeschlossen sind oder in den nächsten Tagen noch abgeschlossen werden und die einen beliebigen Preis zum Inhalt haben, bleiben unbe rührt. Selbstverständlich gelten auch frühere Terminkäufe und -Verkäufe. Dagegen würde ein am 1. Oktober ab geschlossener Kaufvertrag, der einen Nntcrpreis zum Inhalt hat, ungültig sein in l z auf die Preis bildung. Der Kaufvertrag selbst besteht. Der Preis wird aber vom Unterpreis automatisch zum Vollpreis. Ein Aufgeld für die Ware ist auch in Zukunft zulässig. Mühlcnkonzession und Kontingentierung. In der Sitzung der Müllereifachgruppc äußerte sich deren Vorsitzender Malkoch zur Frage der Kontingen tierung u. a.: Jede deutsche Mühle erhalte eine vor läufige Konzession, die dann zu einer rich tigen Konzession werde, wenn die Mühle kontin gentiert sei. Die Frage der Kontingentierung mus^e aber zunächst noch zurückgestellt werden. Auch auf dem Mchlmarkt werde noch Ordnung ge,chas,cn werden müssen, und man werde ein ganz besonderes Augenmerk auf d i e j e n i g e n F i r m c n lenken, die an, Grund ihrer bisherigen Schleuderet besoneer^ nn letzten Jahre die Hoffnung haben könnten, cm moglichst großes Kontingent zu erhalten. Die seinen Mulle werden bei der Kontingentierung besonders be rücksichtigt.