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Mcheint täglich mit Ausnahme Ler Tage nach Sonn- und Festtagen. ^n«hme von Inseraten für die nächster- s^einende Nummer bis mittags 12 Uhr. Wer Abonnementspreis beträgt vierteljähr- '4 1 Mt. 25 Pf. Einzelne Nrn. 5 Pf. gerate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pj. -i;pedition: Waldenburg, Obergasfe 291 L »tttd WalSenburger Ämeizer. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herin Kaufmann Otto Förster; in Kaufungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchur § dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig b i Herrn Kaufmann Max Härtig, Leipziger ! 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Z-p,.; in Wolkenburg bei Herrn Ernst E,che; n Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten Amtsblatt für den Stadtrath Zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Prrritz, Li -LK«ftei«^CMwdexg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, BräunSLors, TaiLenderz, Zt. Zgrsirn, Zfriuhcuu, FrstzaZdorf, Falken, Orn-nbach, Kaufungen, Langenhurdoors, Langen- lsuba-Riederhain, 2angenleul-a-Oberhain, Kieosr^iera, Oosr.vrsca, Oaeechmtel, Oslsnitz i. G., Reichenbach, Heinie, Rochsburg, Nußdorf, Lchlagwitz, Schwaben, Eoikenburg uns Ziegelheim. 161. Sonnabend, den 13 Füll 1895. Wttterungsbericht, ausgenommen am 12. Juli, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 751 MM. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstand -st 17' 6. (Morgens 8 Uhr -st 21".) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 67"/». Thaupunkt -st 11 Grad. Windrichtung: Süd. Daher Witterungsausfichten für den 13. Juli: Vorwiegend trübe mit Niederschlägen. Bekanntmachung. Nachstehend wird Z 1 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Mai dieses Jahres, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schwcinesenche, -er Schweinepest und des Rothlaufs der Schweine be treffend, zur strengsten Beobachtung mit dem Hinzufügen zum Abdruck gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht unter Einer Woche bedroht sind, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. Waldenburg, den 6. Juli 1895. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. Z 1 der Verordnung vom 10. Mai 1895 lautet: Der Besitzer von Schweinen ist verpflichtet, von dem Ausbruche der Schweine seuche, der Schweinepest und des Rothlaufs unter seinem Schweinebestande und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, auch das Thier von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten. Die gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschast vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere deren Begleiter und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. Zur sofortigen Anzeige sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thierheilkunde beschäftigen, ingleichen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer, sowie diejenigen, welche gewerbs mäßig'thierische Kadaver oder thierische Bestandtheile beseitigen, verwerthen oder be arbeiten, wenn sie, bevor die im Absatz 1 vorgeschriebene Anzeigeerstattung erfolgt ist, beziehentlich ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruche der Schweineseuche, der Schweinepest oder des Rothlaufs der Schweine oder von Er scheinungen unter dem Viehbestände, welche den Verdacht eines solchen Seucheausbruchs begründen, Kenntniß erhalten. "Waldenburg, 12. Juli 1895. Eine, wie es scheint, officiös inspirirte Petersburger Correspondenz der „Berl. Börs.-Ztg." macht mit grau samer Offenheit dem Traume einer russisch-französischen Allianz ein Ende, indem sie die Erörterungen über diese angebliche Allianz mit dem Streit um die Farbe des Bartes des Kaisers vergleicht. Klipp und klar wird gesagt: „Während der Streit um die Farbe des Kaiserbartes am heftigsten entbrannte, stellte es sich heraus, daß der Kaiser absolut keinen Bart trug; alle Dispute über Trag weite und Verbindlichkeit des Bündnisses sind ganz und gar überflüssig — der Kaiser hat keinen Bart und das Bündniß existirt nicht, es kann nicht geschlossen werden, weil Frankreich nie die Stipulationen, welche Rußland machen müßte, unterschreiben kann und Rußland eben nicht cynisch genug ist, die Stipulationen überhaupt einer fran zösischen Negierung vorzulegen. Das heutige Frankreich ist für Rußland absolut bündnißunfähig und zwar nicht für Rußland allein, denn sonst hätte es auf der jahre langen Jagd nach „Bündnissen" doch schon ein solches hier oder dort abschließen können. Es ist ein großer Jrrthum, wenn man glaubt: ein zahlreiches Heer, eine gute, starke Flotte und Reichthum an Gold und Geld seien die einzigen Erfordernisse für die Bündnißfähigkeit eines Staates. Das sind nur sehr angenehme Zugaben, aber die erste Bedingung ist eine stabile, starke Regierung, die nach Charakter und Weise Vertrauen einflößt. In jeder Republik wechseln die Präsidenten ungemein schnell, die Ministerien in Frankreich aber noch unendlich viel schneller. Das ist an und für sich schon eine böse Sache, aber viel schlimmer erscheint dieselbe, wenn man, die Zu sammensetzung der wechselnden Ministerien verfolgend, bemerkt, daß jedes neue Ministerium wieder eine Con- cession an die äußerste Linke, also an die Communisten, Anarchisten und Petroleure bildet. Es ist ungemein peinlich, über so heikle Sachen zu reden, aber Angesichts des Andrängens der französischen Presse, die „Allianz-Acte" zu veröffentlichen, muß es ein mal klar gesagt werden, was ein Bündniß zwischen Ruß land und dem heutigen Frankreich absolut unmöglich macht. Einige offene Andeutungen darüber werden vielleicht der französischen Regierung von großem Werth sein, wenn die Herren Pariser Schreier, welche die Politik der Republik machen, überhaupt noch für Vernunft zugänglich sind. Ein für alle Mal sei es hier klar gesagt: Frankreich ist em schönes Land, die französische Nation eine ungemein sympathische, liebenswürdige, aber — die Herren Pariser find weder die französische Nation noch Frankreich, eben so wenig wie unsere Nihilisten Repräsentanten der russi schen Nation oder Rußlands sein können. Jene Pariser Schreier sind das Unglück Frankreichs gewesen und wer den es bleiben, so lange sie Macht besitzen. Verschieben sich die französischen Ministerien immer mehr nach links und behalten sie das bisherige Tempo des Wechsels, so läßt sich das Ende gar nicht absehen. Ein Bündniß wird auf eine Reihe von Jahren, oder für die Dauer gewisser Bedingungen resp. Umstände ge schlossen. Mit wem wir es heute schließen, wissen wir; wer aber nächstens der Erbe dieses Bündnisses ist, wissen wir nicht, ebenso wenig, wann die Stunde der Macht eines solchen Erben schlägt, mit welchem einfach jeglicher Umgang, Verkehr, ohne von irgend einem Bündniß reden, aufgehoben werden muß! Ist das Bündniß also nach dieser Seite unverclausulirt, so müßte das russische Kaiserreich eventuell mit der anarchistischen Republik durch Dick und Dünn gehen. Und wie sollten und könn ten Umstände dieser Art in einem schriftlichen Vertrage verclausulirt werden? Welche französische Regierung könnte einen Vertrag unterzeichnen, welcher derartige Vorbehalte enthält, oder erwartet Frankreich überhaupt, daß Rußland einen solchen Vertrag aufsetzt und ihn Frankreich vorlegt? Bedauerlich ist's, daß Derartiges ausgesprochen werden muß, aber es muß eben sein, um die ewigen Forderungen der französischen Presse, den „Allianz-Vertrag mit Ruß land zu veröffentlichen", zum Schweigen zu bringen. Ein solcher „Allianz-Vertrag" ist unmöglich; möglich ist nur ein Zusammengehen von Fall zu Fall, so lange Interessengemeinschaft solches erheischt und der Charakter der Regierungsvertreter das Zusammengehen noch mög lich erscheinen läßt." Politische RunoMiru. Deutsches Reich. Der Kaiser wird bekanntlich bei den im August in Elsaß-Lothringen stattfindenden Festlichkeiten nicht an wesend sein; der feierlichen Enthüllung des Denkmals für Kaiser Friedrich in Wörth, welche gegen Mitte des Monats October erfolgen wird, wird der Monarch jedoch beiwohnen. Die fünf jüngsten Kinder des Kaiserpaares begeben sich heute Freitag zu längerem Sommeraufenthalt nach Saßnitz, während die Kaiserin erst Ende dieses Monats folgt. Die Dacht „Kaiseradler" ist in den Hafen von Saßnitz eingelaufen. Die Dacht steht bekanntlich zur Verfügung der kaiserlichen Familie während ihres Aufenthaltes auf der Insel Rügen. Der Bundesrath des deutschen Reichs hielt am Donnerstag seine letzte Sitzung vor den Sommerferien ab. Vorher beriethen Ausschüsse. Eine erste badische Getreideabsatz-Genossenschaft ist von den Landwirthen des Kreises Eppingen unter fördernder Mitwirkung der badischen Regierung gegründet worden. Infolge des Widerspruchs der polnischen Studenten gegen die Gründung einer akademischen Ortsgruppe des Vereins zur Förderung des Deutschthums in den Ostmarken verbot der Rector der Breslauer Uni versität die Abhaltung von Versammlungen in dieser Angelegenheit in den Räumen der Universität. In Stuttgart war der Programmausschuß versammelt, den die letzte Generalversammlung der deutschen Volks partei eingesetzt hat. Es handelte sich darum, auf Grund der verschiedenen Entwürfe eines neuen Partei programms, die aus Mannheim, München, Frankfurt a. M. stammen, für die nächste Generalversammlung einen definitiven Entwurf festzustellen. In zwei langen Sitzungen gelang es dem Ausschuß, sich über alle Punkte des Entwurfs zu verständigen. Auf dem Münchener Parteitage, der am 21. und 22. September stattfindet, soll der Programmentwurf definitiv angenommen werden. Fürst Bismarcks Geschenk an den Bund der Landwirthe hatte nach der Veröffentlichung des Organs des Bundes der Landwirthe in weiten Kreisen Befremden erregt. Der Fürst sollte danach einen ihm zu einem nationalen Zweck übergebenen Fonds in der Weise ver wandt haben, daß er ihn als Grundstock für das Heim des Bundes der Landwirthe aus freien Stücken ver wendete. Eine Anmerkung zu dem ganzen Vorgänge in den „Hamb. Nachr." behebt dieses Befremden vollkommen. Nach dieser authentischen Meldung nämlich fehlt in der „Corr, des Bundes der Landwirthe" der für unbefangene Leser selbstverständliche Zusatz, daß der genannte Fonds von Mitgliedern des Bundes aufgebracht worden war, also nicht einer allgemeinen Sammlung entstammte, und daß es dos Natürlichste war, die Verfügung über die Summe in Uebereinstimmung mit den Herren zu treffen, welche sie brachten. In der Zeit von der Eröffnung bis zur Schließung des Reichstags ruht, nach einem Urtheil des Reichs gerichts, die Verjährung der einem Neichstagsab- geordneten zur Last gelegten Strafthat, auch wenn eine Genehmigung zur Strafverfolgung von der Staats anwaltschaft nicht nachgesucht worden ist. Mit Recht wird es für gleichgiltig erachlet, daß eine Genehmigung zur Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft nicht