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Die „Weiheritz-Zeitung' erscheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergchen- denMenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg , einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postau stalten, Postboten, sowie unsereAusträger nehmen Bestellungen an. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit 1: Pfg., solche aus unserer Ämtshauptmannschaft mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech- net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg- - Tabellarifche und komplizierteJnferate mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle »md an bestimmten Tage»» wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Johne. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Dienstag, den 11. Februar 1908. 74. Jahrgang. Nr. 16. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushevungsvezirk Dippoldiswalde wird 1. für die Stadt Glashütte und die Ortschaflen Cunnersdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchau, Niederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz vounerstsg, 6e» 20. kebrnsr LL8S8 4sdr«8, vormittag 10 VUr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte. 2. 3) für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirls Lauenstein mit Ausnahme der Stadt Glashütte krettsx, äs» 21. rebrusr Lsses 4adre8, vormittag 8 vdr, und b) für die Orischaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg mit Ausnahme der Orte Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Sommdvml, äv» 22. kedrusr Le8«8 «ladres, vormittsss 8 vdr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein. 3. für die Ortschaften Bärenklause mit Kautzsch und Zscheckwitz, Börnchen bei Possendorf, Gombsen, Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippoldiswalde, Hilschbach, Kleinkarsdorf. Kreischa, Lungkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz, Wilmsdorf und Wittgensdorf Aoulsx, 6e» 24. kebruilr Loses Padres, vormittLxs 7^ vdr, im Gasthof „zum Erbgericht" in Kreischa, 4. für die Ortschaften des Amtsgerkchtsbezirks Frauenstein 3) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit M vwllstsk, äs» 25. kedrAsr Loses ^sdres, vormittLLs 8'/» vdr, und b) mit den Anfangsbuchstaben H bis mit 2 Wttvood, üe» 26 kedrusr Loses ösdres, vormittüßs 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein »md 5. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde, und zwar 3) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Grotzölsa, Höckendorf, Kips dorf, Malter und Naundorf Vomwr8tklx, äev 27. ksdrusr Lese» Labres, vormittag 9'/- vdr, b) für Niederpöbel, Obercarsdorf. Obercunnersdorf, Oberfrauendorf, Ober häslich, Paulsdorf, Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Reinholdshain, Ruppendorf und Sadisdorf krettsx, äe» 28. kedrusr Lese» «Iskres, vormittses 8 vdr, c) für Schmiedeberg, Seifersdorf, Spechtritz, Alberndorf, Wendischcars- dorf, sowie die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg: Baren burg, Bärenfels, Dönschten, Faltenhain und Schellerhau iioiwsdvAÜ, äs» 29. kedrasr Lenen ^sdren, vorwMsgn 8 vdr, ch für die Stadt Dippoldiswalde Aolllae, Lev 2. Aörr Lenen «ladron, vormltülks 9'2 vdr,! und die Losung und das Zurückftellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk MeunlLk, ävu 3. IVLrr üienen ösdrsn, vorrLttsks 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Dippoldiswalde stattfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. § 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem nnberaumten Losungs termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gelost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen roahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Ältestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Mit einer gut besuchten Hauptver sammlung schloß am vergangenen Sonnabend der hiesige Turnverein sein 47. Vereinsjahr. Eingangs gedachte der Vorsitzende, Herr Rud. Reichel, des Geburtstags Kaiser Wilhelms, worauf Turnwart Schneider den Turnbericht «stattete. Erfreulich war es, zu hören, daß die Besucher zahl der Turnstunden bedeutend besser gewesen, nämlich angestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befreit werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Abhebung melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhast ge führt haben. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 6 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aussichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß 8 61,z und 8 62 der Wehrordnung aufgesordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ottes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Erfatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 16. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission vioustae, äou S Märr ckssss Jadrv», vorwittse» 10 vdr. Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Gasthof „zum Stern" allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1008. Der Zivilvorsiyende der Königs. Ersatz-Kommission des Aushebungs- 163 L. bezirkes Dippoldiswalde. Zichkinderwesen vetr. Das neue Ziehkinder Regulativ für die Stadt Dippoldiswalde liegt vom 12. d. M. ab 14 Tage lang an Ratsstelle — Zimmer Nr. 8 — zu jedermanns Einsicht aus. Druckeremplare können von Interessenten daselbst entnommen werden. Hierbei wird insbesondere darauf hingewiesen, daß die erforderliche Erlaubnis zur Pflege und Erziehung von Ziehkindern vor deren Aufnahme, spätestens aber innerhalb 24 Stunden nach der Aufnahme nachgesucht werden muß und daß bei Wohnungswechsel der Pflegeeltem ein neuer Erlaubnisschein zu lösen ist. Dippoldiswalde, am 8. Februar 1908. Der Stadtrat. Holzversteigerung. Bärenfelser Staatsforstrevier. Gasthof zu Schmiedeberg. 18 Februar 1968, vorm. 1/216 Ahr: 1382 w. Stämme, 317 h. u. 13408 w. Klötzer, 5143 w gek. u. 15 h. u. 4800 w. Derbstangen i. g. L, 8260 w. Reisstangen. Nachm. 2 Ahr: 50 rm weiche Brennscheite, 149 rm h. u. w. Brennknüppel, 37 rm h. u. w. Zacken, 227 rm h. u. w. Äste. Schläge Abt. 1. 24. 25. 79. 83. Durchforstungen und Einzeln Abt. 23. 3l. 44. 54. 61—67. 82. 89. 91. Kgl. Forftrevierverwaltung Bärenfels. Kgl. Forstrentamt Frauenstein. 4310 gegen 3836 Besucher im Vorjahr. Der Durch, schnitt ist also von 33,5 auf 37,5 Besucher pro Stunde gestiegen. Der Verein zählt zurzeit 179 Angehörige gegen 162 im Vorjahre. Es folgte sodann der Bericht über die Bücherei, die zurzeit 265 Bände umfaßt, und der des Zeug watts Hegewald. Ans diesem war zu ersehen, daß der Besitz des Verein» an Geräten ziemlich hoch ist. Sehr günstig war auch der folgende Kassenbericht, zeigte er doch einen Uebcrschuß von 107 M. 47 Pf. und ein Barver mögen von 5009 M. 19 Pf. (Hauptkasse, Turnhallen baufonds, Fahnenkasse usw.) Bei der folgenden Turnrats wahl wurden die Herren Stadtrat Reichel und Korb machermeister Jungnückel wieder-, Prokurist Jehne neu gewählt. Ein Antrag, Turnfreunde schon vom 30. Lebens jahre gegen früher 40 Jahre, aufzunehmen, fand An nahme, desgleichen auch der Vorschlag, von einem Konzert