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I No. ISS So«na»-«d, den «. An» 1878. ' JintzrmrDZHWa. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Confistsrialbehörde der Oberlausttz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schiraiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträche zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäche zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung. Nach Inhalt der 88 2 und 3 des Grundgesetzes für das Wasserwerk Bautzen sollen a) für alle mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke, bis zu welchen die Hauptröhren des Wasserwerkes gelegt worden sind, oder noch gelegt werden, auf Antrag der betreffenden Grundstücksbesitzer der Anschluß an jene Hauptröhren, d. i. die Anschlußleitung von letzterer bis an die Grenze des Grundstücks, auf Kosten der Wasserabnehmer von der Wasserwerksverwaltung ausgeführt werden und diese Anschlußleitung in das Eigenthum der Stadt übergehen, auch auf Stadt' kosten unterhalten werden; weiter sollen b) für diejenigen Grundstücksbesitzer, welche innerhalb einer festzusetzenden Frist den Antrag auf Herstellung der Anscblußleitungen stellen, letztere gegen eine Gutschrift von 30°/» von dem nach den vorher festzusetzenden Einheitpreisen berechneten Aufwande durch die Wasserwerks-Verwaltung hergestellt werden und endlich steht o) dem Stadtrathc das Recht zu, auch ohne Antrag der Grundstücksbesitzer von den Hauptröhren ab Anschlußleitungen bis an die Grenze der Privat- grundstllcke anzulegen und sind in diesem Falle die betreffenden Grundstücksbesitzer oder deren Besitznachfolger, dafern sie sich später entschließen, nach ihren Grund stücken aus der städtischen Wasserleitung Wasser zu entnehme», verpflichtet, an diese im Eigenthum der Stadtgemeinde verbleibenden Anschlußleitungen ihre Privat wasserleitungen anzuschließen und den beim Bau der Anschlußleitung berechneten vollen Aufwand nebst Zinsen zu 5°/», vom Tage der Fertigstellung an gerechnet, an hiesige Stadthauptcasse zu bezahlen. Indem wir diese Bestimmungen hiermit zur allgemeinen Kenntnis; bringen, wird zugleich , der 15. September d. I. als Endtermin für die oben unter d) gedachten Anträge hiermit anberaumt und ergehet an alle Hausgrundstücksbesitzer mit besonderem Hinweis auf die unter o) ersichtliche Vorschrift die Aufforderung, etwaige Anmeldungen rechtzeitig zu bewirken. Die Bedingungen, unter welchen Wasser an Privatgrundstücke aus dem städtischen Wasserwerke abgegeben wird, wie auch die Bestimmungen, denen bei Ausführung von Privatleitungen nachzugehen, liegen auf hiesiger Rathscanzlei und in dem Geschäftszimmer der Wasserwerksverwaltung, Rathhaus II. Etage, zur Einsicht aus, übrigens wird von der städtischen Bauverwaltung auch über andere auf die Errichtung von Privatwasserleitungen sich beziehende Anfragen sehr gern Auskunst gegeben werden. Bautzen, den 28. Juni 1878. Der Stadtrath. Buchheim. B e k es Zs Zs L M sr ch n Zs g. In Folge -er Erbauung einer neuen Schleuse muß die G erberstrasze bom künftigen Montag, den 8. d. M. an, ans circa 3 Monate für den Wagenberkehr gesperrt werde», was hiermit bekannt gemacht wird. Bautzen, den 4. Juli 1878. Der S t a V t r tl t h. »»«Lliolm, z, Ztz Bors. Bekanntmachung. In Folge Versetzung des seitherigen Pfarrers von Niedercunnersdorf macht sich die sofortige Wiederbesetzung dieser erledigten Psarrstelle, deren Rein ertrag außer Amtswohnung, jedoch mit Einschluß einer Ministerialzulage, 2258 Mark beträgt, nvthwendig und fordert deshalb das unterzeichnete Domstift, dem das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Niedercunnersdorf zusteht, Bewerber um dieses Pfarramt aus, ihre Gesuche unter Beilegung der erforderlichen Zeugnisse alsbald bei demselben einzureichen. Bautz en, auf dem Decanate, den 7. Juni 1878. Das Domsüft St- Petri daselbst. Suvhastation. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll in dem Gerichtskretscham zu Kemnitz -m 12. Juli 1878 das dem Hausbesitzer Johann Traugott Neumann in Kemnitz zugehörige Hausgrundstück No. des Catasters und 132 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kemnitz, welches Grundstück am 7. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1VV» Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnah,ne auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bernstadt, am 8. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt. Thomas. A tt e t i o n. Der Mobiliarnachlaß des Herrn Apotheker Hennig, bestehend in Kleidern, Wäsche, Betten, Haus- und Wirthschastsgeräthen, soll, nachdem die Apotheke desselben nebst dazu gehörigem Inventare verkauft worben ist, Mittwochs und Freitags, den 17. und 19. Juli 1878, bon Vormittags 9 Uhr an, in dem Gasthofe zur Stadt Görlitz in Bernstadt durch die Localgerichtspersonen meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Bernstadt, den Z.Juli 1878. DasKönigliche GerichtSamt. Thomas. Telegraphische Correspondenz. * Berlin, 5. Juli. Mittags. (Tel. der Bautzener Nachr.) Dem >eute Vormittags 10 Uhr ausgegebenen ärztlichen Bulletin zufolge ist >er günstige Zustand in dem Befinden des Kaisers andauernd. L Wien, 4. Juli. Im gestrigen Ministerrathe 'unter Vorsitz des Kaisers hat das Ministerium demissionirt. Der Kaiser hat die Demission nicht angenommen. — DieOccupationsarmee wird erheblich verstärkt. Das Obercommando derselben übernimmt der