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Adorfer T GrenBote MES Blatt enthält -le «nMchrn Bekarmtmachnng« d« Nmtshaspp k"""""""'" ' ' " ^ S D«r M>«f« ««nzbsG «lmurt i^>« wochent. ! «annschast Oelsnitz i. «ogtl., des Amtrgericht», t Vm Falle höher« GewaU (Krieg oder sonstige I S «ubm. -na Ausgabe. für d« «üchsten Taa votd» ! d« Amtsamoaüschast und des Stadtrate, zu Adorf im Vogtland t Störung des Betriebes) hat der Bezieh« keinen z j ^^m^TE-PEch^K-nto SS Anspruch auf Lieferung od« Nachlieferung d« n ÄnWME Dr Adorf (Loglt.), Lat Elfter, Lad Vkambach, Amögrün, Nrettenstld, Strom, SaMg, ober- u. «nleMNengrüa, Sermsgrün, MtlMro, ftmbetta, SMlbaufea SitberSE RMtmgrün, Schönberg, Ziebrnbman, Sohl, Wvdlbach «. daß übr. obere Bo«. ata» S«1rrhaltunv<d»tta„ Dattt «d Varia,: Otta Meyer, Adorf (Vogtl.), vepgstratze 14. — Verantwortlich« Schriftleiter: Otto Meyer. Adorf (VogL) DsnnLvstMg, 10. 1930 Ne. SS 96. Jnhrg. An die Bezahlung der AisUrtWsstmr sir -es Mossl April M, die bis zum 5. April 1930 zu entrichten war, wird hiermit erianLkt Schriftliche Mahnung erfolgt nicht. Mahngebühren sind nunmehr erwachsen und mit abzuführen. Nach Ablauf einer Woche müssen die Rückstände zwangsweise beigetrieben werden. Adorf i. V., den 9. April 1930. Der Stadteat. Vas gi-1 es Ae»es? „ — Der Reichstag verabschiedete am Dienstag das Gast- ftättengesetz. — Der Steuerausschutz des Reichstags hat die Tabak- steurrvorlage abgelehnt. . „ Sklarekausschuß wurde am Dienstag Ober ¬ bürgermeister Büß als Zeuge vernommen. — Am heutigen Mittwoch beginnt vor dem APPella- tionsgericht in Kattowitz die Berufungsverhandlung gegen de« geschäftsführenden Vorsitzenden des Deutschen Volks- bundeS. Otto Ulitz. — In Madrid kam es während eines Festessens zu Ehren des ehemaligen republikanischen Abg. Maroelin Do mingo zu heftigen Zusammenstößen; zehn Personen wur den verhaftet. — Im Dorfe Groschwitz im Kreise Frehstadt in Schle sien sind 24 Kinder an Vergistungserscheinungen er krankt, mehrere Kinder sind bererts gestorben. — An der ostpommerschen Küste wurden mehrere Epritschmuggler festgenommen. — In dem polnischen Städtchen Piaski sind 21 Wohn häuser medergebrannt, eine sechsköpfige Familie kam in den Flammen um. — Nach einem Telegramm aus Charleston (Südcaro lina) ist der amerikanische Dampfer „Arlhn" bei der Ein fahrt ins Dock mit dem deutschen Kreuzer „Emden" zu sammengestoßen, beide Schiffe wurden beschädigt. Das GastWengesetz. Am Dienstag hat der Reichstag in dritter Lesung das Gaststättengesetz erledigt. Um dieses Gesetz ist im Ausschuß lange erbittert gerungen worden, aber dieser Kampf hatte nicht einen ausgesprochen parteipolitischen Charakter, sondern es standen sich die Freunde und die Gegner des Alkohols gegenüber. Auch von selten der Alkoholgegner ist allerdings in keinem Stadium der Verhandlungen der Versuch zu einer völligen Trockenlegung Deutschlands unternommen worden. Das wäre in der Tat auch ein äußerst bedenkliches Experi ment gewesen, und zwar noch weniger für die Gast wirtschaften als für die deutsche Wirtschaft schlechthin. In den deutschen Welnbaugebleten herrscht ohnehin schon größte Not, und «ne Vernichtung der hochent wickelten deutschen Brauerei-Industrie wäre Volkswirt- fchaftlich ebensowenig zu verantworten gewesen. Der Kampf ging überhaupt weniger um Wein und Bier als um den Branntwein. Besonders gingen die Bestrebungen dahin, die Jugendlichen vor dem Branntweingenuß zu bewahren. Das Gesetz enthält zu diesem Zweck einige wichtige Bestimmungen. So verbietet Paragraph 16 den Verkauf von Brannt wein oder überwiegend branntweinhaltigen Genußmit- teln zu eigenem Genüsse an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner dürfen an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht voll endet haben, und die sich nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten befinden, weder geistige Ge tränke noch Tabakwaren zu eigenem Genüsse verab reicht werden. Verboten ist auch das Feilbieten von Branntwein oder überwiegend branntweinhaltigen Ge- nußmitteln durch Automaten und das Verabreichen verselben auf Turn-, Spiel- und Sportplätzen oder in solchen Hallen. Bei der Veranstaltung von Schul-, Jugend- und Sportfesten, an denen überwiegend Ju gendliche beteiligt sind, ist ein vorübergehendes Be dürfnis für den Ausschank geistiger Getränke in der Regel nicht anzuerkennen. Viel erörtert worden ist im Volkswirtschaftlichen Ausschuß die Frage, ob eine Beschränkung der Zahl ver Gastwirtschaften empfehlenswert sei. Es war vor-- zeschlagen worden, daß aus je 400 Einwohner nur, eine Gastwirtschaft entfallen darf. Man hat aber schließlich diese Forderung fallen lassen. Sie wäre doch nur sehr langsam durchzuführen gewesen, da es nicht gut möglich gewesen wäre, die überzähligen Gaststätten zwangsweise zu schließen. Letzten Endes wäre diese Maßregel wohl auch mehr aus eine Wertsteigerung der „konzessionierten" Gaststätten hinausgelausen, als auf eine Minderung des Alkoholismus. Denn die rich- „Hartsäufer" würden wohl immer noch eine Gaststatte finden, wo sie ihren Durst befriedigen , Als ein wirksameres Mittel gegen die Trunk sucht wird sich vielleicht eine Bestimmung erweisen, wonach Forderungen eines Gast- oder Schankwirtes dem Ausschank von Branntwein weder einaeklaat Krimftimimmg im ReiMag. Wann kommt die Auslösung? Im Reichstag herrscht Krisenluft. Trotz der Ab lehnung der Mißtrauensanträge am vorigen Donners tag glaubt man in parlamentarischen Kreisen doch nicht, daß dieser Reichstag noch ein langes Leben haben werde. Möglicherweise erfolgt schon am Sonnabend seine Auf lösung; vielleicht fristet er sein Leben bis in den Frühsommer hinein. Wann sich, sein Schicksal erfüllen wird, kann niemand sagen, aber die entscheidende Wen dung kann von heute auf morgen eintreten. Diese Krisenstimmung wirkte sich am Dienstag auch auf die Sitzung des Rechtsausschusses aus. Nach dem der Vorsitzende Dr. Kahl den neuen Justizminister Dr. Bredt begrüßt hatte, wies er darauf hin, es be stehe erneut die Gefahr, daß die Strafrechtsreform durch eine plötzliche Reichstagsauflösung zerstört werden könne. Angesichts Vieser Lage müsse ein Weg gefunden werden, das Reformwerk für die Zukunft zu sicher». Er schlage deshalb vor, ein Neberleitungsgeseh zu be schließen, das die Reform für alle Zukunft sichere. Reichsjustizminister Dr. Bredt stimmte dieser Vor tage zu. In der Aussprache äußerten namentlich die Sozial demokraten Bedenken gegen ein solches Ueberleitungs- gesetz. Auch die Demokraten erklärten, daß ein solches Gesetz außerordentlich präjudizierend wirken könne. Zusammeufassend erklärte der Vorsitzende dann, »aß sein Vorschlag lediglich der Sicherung der Straf rechtsreform, nicht irgendwelchen Politischen Absichten entsprungen sei. Leider habe er tm Ausschuß keine k egen liebe gefunden. Da der Antrag außerdem ver- Inssungsändernd sei, ziehe er ihn als aussichtslos zurück. Man werde sich also auf ein einfaches Neberleitungs- zesetz für den nächsten Reichstag einigen müssen. Die Abstimmungen über diese Fragen wurden ver tagt. Zu Vruch gegangene Steuervorlagen Tabak- und Mineralwassersteuer vom Ausschuß abgelehnt. Im Steuerausschuß des Reichstages wurde am Dienstag die Novelle zur Tabaksteuer in der Gesamt- «bstimmung abgelehnt, da nur die Regierungsparteien »asür eintraten. In der vorangegangenen Einzelbe- mtung war der deutschnationale Antrag, die Verwal- mngsabgabe für die Tabaksteuerläger'statt auf 1 v. H. nur auf Vs v. H. zu bemessen, angenommen worden. Die Novelle zur Zucker st euer wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Der Ans chuß beschäftigte sich dann mit der Wiedereinführung »er Mineralwass er st euer, deren Ertrag den Ge- neinden zusließen soll. Reichsfinanzminister Dr. Mol- wnhauer bezeichnete die Besorgnisse als weit übertrie- »en. Der geringe Steuersatz werde niemand hindern, Mineralwasser zu genießen, für die Gemeinden bedeute »ie Zuweisung aus dieser Steuer aber eine dringend lotwendige Erleichterung. Schon jetzt sei durch die Aus- chutzbeschlüsse zur Tabaksteuer und auf Freilassung 2es Petroleums ein Ausfall von 27 Millionen an dem rrsprünglich errechneten Gesamtertrag entstanden. Des- falb könne auf die Mineralwassersteuer nicht verzichtet verden. Der Sozialdemokrat Sollmann beantragte Ableh nung der Steuer, mindestens aber Steuerfreiheit für Mineralwasser, das in Krankenhäusern, aus Sport plätzen usw. verkauft wird. Ministerialdirektor Dr. Ernst vom Reichsfinanzministerium erklärte, daß sich sann der Ertrag der Steuer von 40 auf etwa 12 Mil ttonen vermindern werde. Das würde dann die Er- -ebungskosten nicht mehr lohnen, und die Steuer wäre gefallen. Rach weiterer Aussprache wurde Vie Mineral vassersteuer mit großer Mehrheit abgelehut, va auch ein Teil ver hinter ver Regierung stehenden Gruppe« an ver Vorlage scharfe Kritik übte. noch in sonstiger Weise geltend gemacht werden können, wenn sie Personen gestundet worden sind, die dem Gast- oder Schankwirt eine frühere Schuld gleicher Art noch nicht bezahlt haben. Dasselbe gilt für For derungen in der Abgabe von Branntwein im Klein handel, sofern nicht die Lieferung mit Bezug auf den Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgt. Durch diese Bestimmung soll das leichtsinnige Kreditgeben von Gastwirten unterbunden werden. Man darf allerdings annehmen, daß auch bisher schon nur selten Alkohol- schulden eingeklagt worden find; aber allein schon die Möglichkeit, daß es geschehen konnte, mag doch so manchen Gast veranlaßt haben, seine Trinkschulden zu bezahlen. Da die Moral von Gewohnheitstrin kern häufig nicht sehr gefestigt ist, so muß künftig aber xeder Gastwirt damit rechnen, daß so mancher, seiner Stammgäste, sobald er zu tief in die Kreide geraten ist, einen Stellungswechsel vornimmt und einer anderen Gaststätte seine zwar dem Umsatz an Brannt wein hebende, finanziell aber nicht gerade lohnende Kundschaft zuwendet. Viel umstritten war auch die Frage der Polizei stunde. Man hat sie schließlich einheitlich auf 1 Uhr festgesetzt, aber Ausnahmen zugelassen, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegcn. Ser Streit um die Siersteuer. Reichsrat gegen Reichsregierung. Im Reichtag hat am Dienstag der Kampf um die Finanzfragen begonnen. Zur Beratung stand der Ge setzentwurf zur Uebergangsregelung des Finanzaus gleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden. Ueber Viesen Gesetzentwurf ist zwischen Reichsregierung und Reichsrat keine volle Einigung erzielt worden. Den Streitpunkt bildet die Verteilung der Biersteuer. Der Reichsrat hat beschlossen, die Ueberweisung in Höhe von einem Siebentel des Auskommens an Biersteuer zu zwei Drittel nach dem Verhältnis des Aufkommens und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Bevöl- kerungszahlen zu verteilen. Er begründet seinen Be schluß damit, daß die Biersteuer eine Verbrauchssteuer sei. Die Verteilung dürfe daher nicht ausschließlich nach dem Aufkommen erfolgen, es müsse vielmehr auch dem Verbrauch Rechnung getragen werden. Die Län der, die Biererzeugungsländer seien, führten in nicht unerheblichen Mengen Bier nach anderen Ländern aus« Diesem Umstand sei dadurch Rechnung getragen, daß die Verteilung der Ueberweisung an Biersteuer zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl er folge. Demgegenüber hält die Reichsregierung an ihrer ursprünglichen Vorlage fest. Sic hält Vie von dem Reichsrat vorgesehene weitgehende Abänderung des Verteilungsschlüssels zugunsten der biercrzengcndcn Länder für fachlich nicht gerechtfertigt. Die Frage der Biersteuer kompliziert sich noch da durch, daß auch im Reichskabinett keine Einigkeit über diese Frage besteht. Wie man weiß, lehnt der Reichs postminister Schätzel, entsprechend der Stellungnahme der Bayerischen Volkspartei, die Biersteuer rundweg ab. Ebensowenig kann sich die Wirtschaftspartei für diese Steuer erwärmen. Da auch von den Deutschnatio nalen keine Unterstützung der Regierungsvorlage zu erwarten ist, so ist das Schicksal der Biersteuer von dem Verhalten der Linksopposition abhängig. So lange die Sozialdemokratie noch der Regierung ange hörte, hat sie sich bekanntlich für die Biersteuer ein gesetzt. Ob sie aber auch unter den gegebenen Umstän den für die Biersteuer stimmen wird, dürfte letzten Endes von taktischen Erwägungen abhängen. Ser Endkampf «m den Alkohol. Aus dem Reichstag. — Berlin, 8. April 1930. Der Reichstag nahm heute zunächst die Abstimmungen zur zweiten Lesung des Gaststättengesetzes vor. Abgelehnt wurde der Antrag der Bayerischen Volkspartei, wonach die Feststellung von Richtlinien für die Bedürsnisprüfuno bei der Erteilung von Schankkonzessionen den Ländern über lassen bleiben soll. Die Wiederherstellung der Relations-