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SUMM WWM Tageblatt ° Amtsblatt 68. Jahrg Freitag, den 1Ä. November ISIS »i Die ,b n u 1/ der Kgl- Amtshaiiptmannschaften Schwarzenberg ü. Zwickau, sowie der Kgl. u. Städt. Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schivarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von C. M. Gärtner, Schneeberg. Drahtnachrichten: Volkssrennd Schneeberg-Nenstädtel. Fernsprecher: Schneeberg 10, Aue 81, Lößnitz Amt Aue 440, Schwarzenberg 19. it n or in e- sn in ick rr- US ruoicere!, us — pr. 81. Ueber die Herkunft und den Verbleib fremder, verdächtig erscheinende« Hunke, sowie über etwaige Bißverletzunzen durch tollwntkranke oder-verdächtige Tiere ist umgehend an die Königliche AmtShauptmaunschaft Anzeige zu erstatten. Sämtliche über 8 Wochen alte Hunde müssen mit einem Kennzeichen (Metallschild am Halsbands mit Namen und Wohnort des Hundebesitzers oder Steuermaske) versehen sein, das die Feststellung ihres Besitzers ermöglicht. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden, soweit nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150'Mark oder mit Hast bestraft. Königliche Amisha" Lmannschaft Schwarzenberg, am 10. November 1915. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich anch in der Beilage. »er «r,geb,ratsche Bott-freund' erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. . Naum U Petit,eile 12 Pw . aus- märtS 15 Psg-, in' amtlichen Teil die kspalt.KorpuSzeile 45 Pfg., im Reklame- Teil die Zeile 50 Psg. Dant-Konto: Er,geb. Bank, Schneeberg- Neustädtel. m. ic>?!>a Postscheck-Konto Leivztg Nr. 1222». den Wortlaut einer Vernehmung amerikanischer Bürger über die Tötung deutscher Mannschaf ten eines Unterseebootes durch die Besatzung eines englischen Kriegsschiffes veröffentlicht. Der von dem Kaiserlichen Botschafter in Washington eingeforderte B e r i ch t steht, wie wir hören, noch an S. Sobald dieser Bericht und das ihm zugrunde liegende eidliche Material cingegangen sein wird, werden, wie bereits früher mitgeteilt, die danach erforderlichen Schnitte rr::tsr< nommen werden. Berlin, N. November. Zur offiziösen Ankündigung der Vergeltung für die Ermordung einer deuschen U BootS- Besatzung durch Mannschaften eines englischen Kriegsschiffe» bemerkt der „Lokalauzriger": Die erforderlichen Schritte dürften sich, wenn die bisherigen Darstellungen zntreffend sind, in zwei Nichtungeu bewegen. Man wird versuchen müssen- eine Wiederholung der englischen Scheußlichkeiten zu verhüte», und es wird Vergeltung für da», wa» vorgekommen ist, zu übe» sein. Freilich ist die Tat der Engländer derart, daß sie volle Sühne niemals finden kann, denn die Deutschen werden sich niemals soweit erniedrigen, wehr lose Feind« zu ermorden, und daß etwa der englische Offizier, der dl« Bestialität begangen hat, in England-in gebührender Weis« bestraft werde« würde, ist Berlin, 11. November. Aus Christiani« meldet die „Kriegsztg.": Der Kapitän des norwesjischeu Dampfers „Eidfina", der bei Dover durch eine Mine unterging, be richtet: Nachmittags lief noch ein Dampfer gegen die Minensperre. Bon der Besatzung konnten mir zwei gerettet werden. Die Zahl der Verwundeten beträgt b c i- nahc hundert Persone n. Die englische Zensur hat verboten, das Unglück in englischen Zeitungen zu erwähnen. Ein italienischer Ozeandampfer versenkt. Rom, 11. November. Agenzia Stefani meldet ans Ferry ville: Am Montag nachmittag wurde bei Cap Carbonara der nach New Uork fahrende Dampfer „Ansona" von der Schiffahrtsgesellschaft Italia durch ein grohes Unterseeboot mit österreichischer Flagge verseh. Lant Giornale d'-Dalia 4L2 Paffagöne an Bord, die Besatzung betrug 00 Mann. Bisher steht fest, daß 270 Personen gerettet sind; sie sind in Biserta rin- getroffen. Nach zuverlässigen Nachrichten versuchte der Dampfer zu fliehen. Das Unterseeboot war daher gezwungen, von seinen Geschützen Gebrauch zu machen. Sühne für den U-Bootsmord. Berlin, 11. November. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Wh habe« nach amerikanischen Blättern Anzeigen-Annahm» für die am Nach- mittag erscheinende Nummer bis vor mittag« 11 Uhr in de» HauptgeschiistS- stellen. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vor- aeschrlebenen Tage, sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Nichtigkeit her durch Fernsprecher aufgegebeuen Anzeige». — Für Rückgabe mwertangt eingesandter Schrytstiick« kann , die Schriftleitung nicht verantwortlich gemacht werden. Hauptgeschäftsstellen in Schneeberg, Aue, Lößnitz und Schwarzenberg. Weitere drei feindliche Dampfer versenkt. London, 11. November. Neutcrmelduug. Der bri tische Dampfer „Burcsk" und der japanische Dampfer ..Bösikntti Mai" von 5100 Tonnen sind versenkt. Die B csa tz u n g en" wnrden gerettet. Ein weiterer britischer Dampfer soll ebenfalls versenkt worden und seine Besatzung gerettet sein. Ein großer schwedischer Erzdampfer gesunken. Kopenhagen, 11. November. Der grobe schwedische Erzdampfcr „Seandia", mit 4600 To. Erz südwärts gehend, ist an der norwegischen ^.ü H ° » gsholmen plötzlich gesnttken, wahr- scheiultch infolge eine Mine. Die Lage des Schiffes ist für die Schiffahrt gefährlich. DaS Schicksal der Besatzung ist unbekannt. ' » v Noch ein englisches Patrouillenboot in die Lnft geflogen. N- November. Zu der gestrigen Meldmtg über den Untergang von drei englischen Wacht- schysen erfährt der Vertreter der „Franks. Ztg." in Chri- weiteres Patrouillenboot in me «»st geflogen ist» csLMSVÄS-LSS« ^ohan nmkakt den ganzen Ort Burkhardtsgrü». Mit Rücksicht d,- Ä ° „icht b-stinttnt^^ folgend«» Vorschriften auf das Gewissenhafteste zu oesolgenKlE.vieh des Sperrbezirks unterliegt der Absonderung im Stalle jedoch darf das abgesonderte Klauenvieh aus dem Stalle mit polizeilicher Erlaubnis nach Gehör des BezirkltterarzteS zur sofortige» Schlachtung entfernt werden, morden die Tiere mit der Eisenbahn versandt, so sind die dafür benutzten Frachtbriefe und Eisenbahnwagen durch gelbe Zettel mit der Aufschrift Sperrvieh zu kennzeichnen. Dem Frachtbrief ist ferner die Ausfuhrerlaubnis der zuständige» Behörde in der Regel beizuheften. dringende Feldarbeiten zu verrichten sind, wird gestattet, daß die Besitzer hinter ihre» Grundstücken mit Rindern arbeiten. In diesem Falle sind die Füße der Rinder vor Betreten des Stalles sehr gründlich mit Soda- oder Lysolwaster zu waschen und gut zu kalken (auch an den Sohlen und Zwischenklauenflachen). Vor die Stalltür ist Kalkpulver zu streuen. m ° 3. Die Absonderung der Tlere im Stalle ist m der Regel solange aufrecht zu erhalten, bis aus allen Seuchengehöften sämtliches Klauenvieh beseitigt worden oder die Seuche abgeheilt, überdies aber die vorschriftsmäßige Desinfektion bewirkt ist. 4. Sämtliche Hunde sind seftzntegen. Der Festlegung ist gletchzuachteu das Führen au der Lein: und bei Zughunden die feste Anschirrung. Die V-rwendnirg von Jagdhunden bei der Jagd ohne Leine ist gestattet. 5. Händlern, Schlächtern, Biehkastrierern und anderen Personen, die gewerbS, mäßig tn Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Nmherziehen auS- üben, ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperr« bezirke, dergleichen der Eintritt in die Seucheugehöfte verboten. In besonders dringlichen Fällen kann die OrtSpoltzeibehörde Ausnahmen zulasten. 6. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit orcspolizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordneuden Vorsichtsmaßregeln auS- geführt werden. 7. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch de» Bezirk ist verboten. Dein Durchtreiben von Klanenvieh tst das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustelleu. Die Einfuhr von Klaurn« Vieh zur sofortigen Schlachtung, im Falle eines besondere»» Bedürfnisses auch zu Nutz- und Zuchtzivecken kann gestattet werden. 8. Die Ver- und Entladung von Klauenvieh auf den Eisenbahnstationen tm Sperrbezirk ist verboten. Ausnahme» hiervon können von der Königliche» Kreishaupt« Mannschaft zugelasseu werden. Die Vorstände der betreffenden Stationen sind zu be nachrichtigen. Die Bekanntmachungen der Königlichen Amtshauptmannschaft in Nr. 253 und 255 dieses Blattes hinsichtlich der Festlegung der Hunde sind genau zu beachten. Die Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 9. Novbr. 1915 Bei einem in Crottendorf eingefangenen Hunde tst die Tollwut amtlich, festgestellt worden. ES wird deshalb für die nachgenauilten Orte die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde bis auf Weiteres angeorduet: Crottendorf, Walthersdorf, Scheibenberg, Oberscheibe, Unterscheide, Sehma, Cranzahl, Neudorf und CunerSdorf. Für diese» Sperrbezirk sind folgende Bestimmungen genau zu beachten: 1. Sämtliche Hunde sind festzulegen oder so einzusperre», daß fremde Hunde mit ihnen nicht in Berührung kommen. Der Festlegung gleichzuachte» ist das Führen der mit einem sichere» Maulkorbe versehe»«» Hunde an der Leine. Als Freiumherlaufe» gilt auch der Aufenthalt der Hunde in umfriedigten oder geschlossene» Räumen, die fremden Hunde» zugänglich sind. 2. Die Benutzung der H»»de zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehe» und außer der Zeit des Gebrauchs festgeiegt werden. 3. Die Verwendung von Jagdhunde» bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) festgeiegt oder mit einem sicheren Maulhrbe versehen an der Leine geführt werden. In, Beobachtmigsberirk, der sich auf die Orte Weipert, Böhm «Wiesenthal, Oberwiesenthal, Unterwiesenthal, Hammeruuterwiesenthal, Frohnau, Bärenstein, Mittweida-Markersbach, Buchholz und Annaberg erstreckt, ist es gestattet, die Hunde entweder ohne Maulkorb an der Leine zu führen oder mit einem sichere» Maul korb unter dnuerudsr Ueberwachnng frei laufen zu lassen. Das freie Nmherlaufen der Hunde zur Nachtzeit ist verboten. Es ist noch folgendes zu beachten: Aus dem Sperr- und Beobachtungsbezirk dürfen Hunde ohne polizei liche Erlaubnis, der eine tierärztliche Untersuchung der Hunde vorauSzugehe« hat, nicht ausgeführt werden. Erfstgreiäjs Aröeil unserer M-Wole B erli n, LI. November. (Amtlich.) Am 5. November wurde am Eingänge des Fin nischen Meerbusens das Führersahrzeug einer rnssischen Minensuchabteilnng, am b. November nördlich Dünkirchen ein französisches Torpedoboot dnrch nnsere Unterseeboote versenkt. Der stcllbertr. Chef des Admiralstabes der Marinet Behncke.