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Sächsische Staatszeitung : 18.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192203188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19220318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19220318
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-03
- Tag 1922-03-18
-
Monat
1922-03
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.03.1922
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ÄMM v Ml AWm ANlKikU. Nr. 128. Beauftragt mit der Herausgabe: ReglerungSrat Do enge» in Dresden. 1922. LandtagsverhaMmlgen. 10V. Sitzung. Donnerstag, den 16. Mürz 1922. Piüsident Fräßdorf eröffnet 11 Uhr 11 Minuten Vorm, die Sitzung. Am RegierungStifch Ministerpräsident Buck sowie die Minister Fellisch, Heldt und Lipinski mit RegierungSvertretern. AuS Anlaß der 100- Sitzung ist der Platz des Präsidenten mit einem Blumen strauß geschmückt. Punkt 1 der Tagesordnung: Bericht des aus Antrag deS Abg. Barthel u. Gen. zur Untersuchung der Vorkommnisse in der Landesblindenanstalt Chemnitz- Altendorf eingesetzten Ausschusses. (Drucksache Nr. 414.) Hierzu liegt ein schriftlicher Bericht vor, der in der LandtagSbeilage Nr. 87, S. 302 auszugsweise wiedergegeben ist. Abg. Tchnirch (Unabh.): Ter Ausschuß hat eine ganze Reihe von An- gestellten sowohl als auch Zöglingen, Eltern- sch. ft-vcrtretern und auch nicht mehr in der An stalt befindlichen ehemaligen Pfleglingen verhört. Tas Ergebnis, welches zutage gefördert wurde, deckt sich eigentlich im großen und ganzen mit d-m Ausführungen, die bereits hier im Landtage gemacht worden waren. Nach alledem tonnte der Ausschuß zu der Auffassung kommen, daß die Angriffe, die in den Zeitungen erhoben Word.,: waren, nicht voll und ganz berechtigt gewesen sind. Wir sind der Meinung, daß die Anschuldigungen, die erhoben worden waren, zunächst einmal darauf zurückzuführcn waren, daß ein aus der Anstalt entlassener Angestellter, sei cs aus Rache, sei es aus anderen Motiven, den Redakteur falsch informiert hat. Ter Re dakteur hätte vielleicht die Pflicht gehabt, einmal hinzugehen und die Verhältnisse an Ort und Stelle »achzuprüfen. Er hat auch den Versuch gemacht, aber nachdem er die Formalitäten, die in der Anstalt üblich sind, nicht gewahrt hat, ist ihm nach dieser Richtung hin keine Auskunft er- teilt worden. Ach habe tm Anstrag de» Aus- schusses zu bitten, von dem Berichte Kenntnis zu nehmen und damit die Angelegenheit als erledigt anzusehcn. Abg vr. Hübschmann (Dtsch. Vp): Nur ein ganz kurzes persönliches Wort! Tie Herren haben aus dem Mund des Hin. Bericht erstatters gehört, daß von den schweren Vor würfen, die gegen den Leiter, die Beamten, die Pfleger und die sonstigen Angestellten der An stalt Chemnitz-Altendorf erhoben worden sind, so gut wie nichts übrig geblieben ist. Immerhin haben aber doch die Anwürfe und Vorwürfe, die gegen die Anstalt und ihre Angestellten ge richtet worden sind, in den Kreisen der davon Betroffenen außerordentliche Beunruhigung zur Felge gehabt. Ter hochverdiente Leiter der Echwachsinnigcnabteilung ist mit seinen Nerven über der Angelegenheit vollständig zusammen- gebrochen. Ich möchte deshalb nicht verfehlen, als einer derjenigen, der die Angelegenheiten genau verfolgt und von Anfang an genau er kannt hat, meiner Freude Ausdruck zu geben, daß das Verfahren nichts zutage gefördert hat, was der Amtsehre der Beleidigten irgendwie entgegen gewesen wäre. Punkt 2 der Tagesordnung: Erste Be ratung über die Vorlage Nr. 105, den Ent wurf eines Gesetzes über die Strafbefug nis der Bürgermeister mittlercr und kleiner Städte und der Gemcindevor- stände betreffend. Die Vorlage wird ohne Aussprache ein stimmig in sofortiger Schlußberatung an genommen. Punkt 3: Zweite Beratung über die Vorlage Nr. 107 wegen der Gewährung von Wirtschaftsbeihilfen an Beamte. (Mündlicher Bericht deS HausbaltauS- schusseS wird mit Punkt 15: Anfrage deS Abg. RammelSberg u. Gen., betreffend die Ruhestandsbezüge der Pensionäre. (Drucksache Nr. 597.) verbunden. Abg. vr. Dehne (Dem.): Der AusgangspunN der Vorlage Nr. 107 ist die Tatsache, daß in gewissen Gebieten des Reiches, insvesondere in größeren Städten und Industriezentren die zentral geregelten Arbeiter- löhne und demnach auch die Beamtenbczüge von den Löhnen und Gehältern der Privatwirtschaft »um Teil sehr erheblich überholt werden. Mit Rücksicht auf diese Tatsache ist durch ein tarif liches Abkommen »wischen Eisendahnverwaltung und Eiscnbahnergewerkschasten im Dezember 1921 vereinbart worden, daß für die Arbeiter bei der Eisenbahnverwaltung und später auch bei der Postverwaltung UbcrteuerungSzuschläge gezahlt werden. Diese UberteuemngSzuschläge wirken nunmehr auf die Besoldung der Beamten zurück. Es ist Tatsache, daß namentlich in den Kreisen dcr unteren Eisenbahn- und Postbeamten die Beamten zu einem guten Teile au» der Arbeiter schaft hervorgehen, und es ist infolgedessen eine Notwendigkeit, wie in der Begründung steht, daß die Beamten eine entsprechende Erhöhung ihrer Bezüge erhalten, wenn die Arbeiter diese Uberteuerungszuschläge »«gesprochen erhielten. Das soll in Form von Wirtschaftsbeihilfen ge schehen. Tie Beamte» sollen in demselben Um fange WirtschastSbeihilfcn erhalten, in welchem die Arbeiter Uberteuerungszuschüsse tariflich zu beanspruchen haben. Tiefe WirtschaftSbcihilsen erhalten nur die Be amten in Orten mit besonders schwierigen Ver hältnissen, dort, wo die Arbeiter llberteuerungs- zuschüsse erhalten. Für die Gewährung dieser Wirtschastsbeihilfen hat das ReichSsinanzmini- sterium folgende Grundsätze aufgestellt. Es sollen bei etwa eintretender Höherstufung von unten inr Ortsklassenverzeichnis die Beträge in An rechnung gebracht werden, die Wirtschastsbei- hilsen also entsprechend gekürzt werden. Es soll weiter die Wirtschastsbcihilfe den Beamten sämt licher Besoldungsgruppen in gleicher Höhe be- willigt werden, ebenso den Soldaten der Wehr macht. Es soll den Diätariern und Beamten im Vorbereitungsdienste die Wirtschastsbcihilfe nur mit den Hundertsätzen gewährt werden, die der Berechnung ihrer Bezüge zugrunde liegen, und viertens soll den Pensionären und Wartegeld- empfüngern die Wirtschaftsbeihilse nicht gezahlt werden. Ter Reichstag hat trotz erheblicher grundsätzlicher Bedenken dcr Vorlage zugestimmt, und die Auszahlung dcr Wirtschastsbeihilfen an die Reichsbcamten ist bereits unter dem 18. Fe bruar verfügt worden. Unsere sächsische Landesregierung teilt die Be denken, die man im Reiche gegen diese Vorlage gehabt bat, und hat der Verlage aus grundsätz lichen und praktischen Erwägungen nachdrücklich widersprochen, aber ohne Erfolg. Sie hat sich infolgedessen genötigt gesehen, dem Vorgänge des Reichs zu folgen und für die Staatsbeamten des Landes Sachsen die Wirtschastsbeihilfe eben falls einzuführen. Tabei hat man die Grund- fätze des Reiches in allen Punkten angenommen mit einer einzigen Ausnahme: cs soll nämlich den Beamten, deren Grundgehalt den Betrag von 45 WO M. übersteigt, die Wirtschastsbeihilfe in Sachsen nicht gewährt werden. Die Auf nahme, die die Vorlage im Haushaltausschuß gefunden hat, war die denkbar ungünstigste, die überhaupt eine Regierungsvorlage in einem Aus- schusse finden kann. (Abg. vr. Seyfert: Sehr richtig!) Auf keiner Seite des Hauses konnte sich jemand für die Vorlage begeistern. Sie wurde eigentlich von allen grundsätzlich abgelehnt. Die Kritik, die einsctzte, Ivar, das darf man ruhig sagen, vernichtend. Besonders für unsere säch sischen Verhältnisse schien die Vorlage absolut eine ungeeignete Grundlage für die Besoldung dcr Beamten zu bilden. Wir empfinden ja ohnehin für Sachsen das Ortsklassenverzcichnis des Reiches mit seinen fünf Klassen als ungerecht. (Sehr richtig! bei den Dem.) Wir sind dcr Meinung, daß die Unterschiede, die dort festgelegt sind, für das Land Sachsen in keiner Weise geeignet sind, und wir sehen nun, daß jetzt eine Vorlage kommt, die einen neuen Unterschied in ganz ähnlicher Art cinsührcn will, einen Unterschied, der, das darf man wohl fagcg, eigentlich noch schlimmer und toller ist, als ihn «ns das Ortsklassen- vcrzcichnis bietet. (Sehr richtig! bei den Dem.) Die Folge wird natürlich ein Wutschrei bei den Beamten in all den Orten sein, die über gangen sind. Einen kleinen Vorgeschmack haben wir schon bekommen. Zwei Eingaben lagen dem Ausschuß schon vor, obwohl die ganze Vorlage eben erst das Licht der Welt erblickte. Die Be- amten in Rötha und in Rabenstein hatten sich be- rcits gerührt und Eingaben übcr'andt, in denen auf das schärfste dagegen protestiert wurde, daß sie bei der Zahlung derWirtscbafislcihilfenaussallcn wer den. Tas werden nur die ersten in einer langen Reihe sein, und ich sehe die Eingaben sich häufen, die in dieser Beziehung bei dem Landtage und bei der sächsischen Regierung ein- gehen werden. Die Vorlage verursacht aber noch andere schwere Bedenken. ES wird durch diese Vorlage die Bcamtenbesoldung wenigstens zu einem Teile in die absolute Abhängigkeit von den Tariflöhnen der Arbeiter in der Privatindustrie, der Metall- und Holzindustrie, gebracht. Damit wird den berufenen Faktoren, den Parlamenten und Regierungen, die Regelung der Gehälter einfach aus der Hand genommen; sie haben nichts mehr hineinzureden, die Regelung wird cinem anderen übertragen, auf den diese Stellen absolut keinen Einfluß haben. Denn der Ab schluß der Tarife in dcr Privatindustrie vollzieht sich selstverständlich, ohne daß ein Parlament oder eine Regierung den maßgeblichen Einfluß auf die Gestaltung diescr Tarife hätte, und doch werden diese Tanfe in Zukunft für die Wirt- schaslSbeihilfen für die Beamten einfach maß gebend. Es ist im Ausschuß da» harte Wort gefallen, daß das eigentlich eine Bankerott- crklärung dcr Besoldungspolitik ist. Dieses Ur teil ist auch in anderer Beziehung richtig. Wir sind uns darüber klar, daß das BcsoldungSwesen jetzt schon außerordentlich undurchsichtig und unübersichtlich geworden ist (Sehr richtig k) für die Allgemeinheit, für die Regierung, für die Parlamente und ebenso für leben einzelnen Beamten. Jetzt setzt sich schon ein Ge halt zusammen au» dem Grundgehalt, dem OrtSzuschlag, der Kinderbeihilfe, dem Ausgleichs zuschlag in doppelter Berechnung, und da tritt noch die Wirtschaftsbeihilfe al» beweglicher Faktor dazu. Man kann wohl ruhig sagen: weniger würde mehr sein, nämlich weniger Arten und mehr Geld; damit würde den Beamten mehr gedient sein. Die Folge deS Systems ist aber, daß die Berechnung naturgemäß für die beteiligten Stellen immer fchwieriger wird, und daß, je schwerer die Berechnung wird, die Aus- zahlung sich immer mehr verzögert. Wir müssen doch jetzt schon sehen, daß insbesondere bei ge wissen Tiätariercn — mir sind die Referendare genannt worden — die Auszahlung fo stockt, daß diese Leute noch nicht einmal im Besitz der erhöhten Ausgleichszulage sind, die vom 1. Januar an fällig ist. (Hört, hört!) Wenn man sich überlegt, wie die Geldentwertung fortjchreitet, so ist es klar, daß diese verspätete Auszahlung der Bezüge einfach eine positive Schlechter stellung der beteiligten Beamtengrupven ist, die eben diese Bezüge erst zu einer Zeit in die Hand bekommen, wo der Wert des Geldes schon wieder ganz erheblich gesunken ist und sie mit dem, was sie erhalten, sich weniger kaufen können, als wenn sie rechtzeitig in den Besitz der ihnen zukommenden Bezüge gelangt wären. Wenn das schon bei den Gehaltszulagen so war, wann werden dann diese Ärmsten wohl in den Besitz der neuen Wirlschaftsbeihilse kommen? Man wird aber wünschen müssen, wenn schon diese Wirtschastsbeihilfen trotz aller Mängel und Fehlerangenommen werden müssen, daßaller daran gesetzt wird, daß die Beamten und insbesondere die Kreise, die bisher so schlecht weggekommen sind, die Tiätarier und die im Vorbereitungsdienst befindlichen, mit aller Beschleunigung in den Besitz des Geldes kommen, das ihnen so bitter notwendig ist. (Sehr richtig!) Und ebenso schlecht steht es auch mit den Ruheständlern. Die Ruheständler sollen nach der neuen Vorlage bei der Wirtschastsbeih lfe völlig leer ausgehen. Tas ist unverkennbar eine große und schwere Härte, (Sehr richtig!) und das ist für diese Kreise um so schlimmer, als die pensionierten Beamten und die Witwen und Waisen ohnehin — das darf man wohl ruhig jagen — die Stief kinder bei unserer ganzen Besoldungspolitik ge wesen sind. (Sehr richtig! — Abg. vr. Seyfert: Leider!) Die Vorlage hat also, das darf man wohl sagen, Härten, Unbilligkeiten und Unzulänglich, leiten die Fülle. Wir müssen sie aber an- nehmen, weil das Reich uns zwingt. Ich kann infolgedessen namens des Ausschusses nur emp fehlen: Ter Landtag wolle beschließen: I.Tie Ministerien des Innern und der Finan zen werden ermächtigt, an Orten mit be- sonders schwierigen wirtschaftlichen Ver hältnissen den planmäßigen und nichtvlan- mäßigen Staatsbeamten und Lehrern sowie den Assistenten an wissenschaftlichen Hochschulen, den in Vorbereitung-;- oder Probedienste stehenden und den nach dessen Beendigung im Staatsdienste weiter be- fchäftigten Beamten, sämtlich soweit ihr Grundgehalt den Betrag von 45 000 M. nicht übersteigt, neben ihren geregelten Tienstbezügen vom I. Januar l9?2 an und bis aus weiteres wiederrufliche, lau- sende Wirtschaftsbechilsen zu gewähren, soweit dies nach dem Reichsgesetze zur Sicherung einer einheitlichen Regelung dcr Beamtenbesoldung vom 2l. Tczember 1920 angängig ist. 2. Tie Regierung wird ersucht, dem System dcr Wirtschastsbeihilfen feiner großen und offenbaren Ungerechtigkeiten wegen nach wie vor zu widersvr.chcn und dafür ein zutreten, daß auf anderem Wege die in Frage kommenden Beamten und Lehrer in ihren Bezügen aufgcbcsscrt werden. 3. Tie vorliegenden Eingaben werden der Regierung als Material überwiefen. Weiter habe ich, da ich gleichzeitig zur Minder heit des Ausschusses gehöre, als Bcrichterüatlcr dcrMinderhci: turz deren Standpunkt darzulcgcn. Es ist vor allem grundsätzlich zu bcansiaudcn, wenn heute noch die Länder von den Besoldungs grundjätzen abwcichcn, die das Reich für seine Beamten aufstellt. Es ist darauf hingewiefcn worden, daß ja bei den Kiudcrzulagcn diefer Kampf schon einmal durchgckämpst worden ist mit dem Ergebnis, daß man schließlich doch die Reichsrcgierung als maßgebend angesehen hat; und cS wurde aufs dringendste gewünscht, daß man nicht nur hier, sondcm in aller Zukunft sich grundsätzlich entschließen sollte, die Regelung, wie sie nun einmal im Re che für die Reichs- beamten für richtig und notwendig erkannt wird, auch für die Staatsbeamten und damit auch für die Gemeindcbcamten bei uns in Sachsen anzn- crkennen. Wir haben inzwischen aus der Presse erfahren, daß die Grundgehälter der unteren und mittleren Beamten im Reiche mit Wirkung vom 1. April ab erhöht werden sollen. Bei dieser Neuregelung der BesoldungSordnung werden die höheren Beamten, also gerade die selben, die man jetzt hier weglasscn will, nicht beteiligt sein, sie werden keine erhöh cn Grund gehälter beziehen. Und das dürfte doch auch ein Grund sein, sie nicht auch hier bei der Wirt- schaftsbeihilfe außer acht zu lassen. Ich habe deshalb gemäß dem Standpunkt dcr Minderheit zu bitten, daß im Beschlusse deS Au-schusseS unter 1. die Worte „sämtlich soweit ihr Grundgehalt den Betrag von 45000 M nicht übersteigt- zu streichen, damit hinsichtlich der Wirtschastsbeihilfe alle Be- amten gleichmäßig bedacht werden. (Bravo!) Priisitzent: Es ist ein Abänderungsantrag eingegangen von den Herren Abg. Schneller und Grube (Kom ): Der Landtag wolle beschließen, unter I der Drucksache 614 die Worte „sämt lich soweit ihr Grundgehalt den Betrag von 45000 M. nicht übersteigt" durch die Worte „sämtlich soweit ihre Besoldung das Endgehalt der Gruppe iX nicht übersteigt" zu ersetzen. DaS Wort zur Begründung der Anfrage erhält Abg Rammeister« ^Ttschna«.): Ich habe mir am 2. März 1922 folgende An- frage gestattet: Was gedenkt die StaatSregierung zu tu», um die Klagen der Pensionäre über die Zurückhal tung der ihnen nach dem Gesetz vom 1» De zember 1S2t zustehendrn NuhestandSbezüge zu beseitigen? Diese Klagen, welche von den Ruheständlern in großer Anzahl eingelausen sind, beziehen sich vor allem aus drei Punkte. Zunächst ist amtlich die Festsetzung der Höhe der Pensionen in den meisten Fällen noch nicht erfolgt; zweitens ist die Zah lung, die diesen Ruheständlern bisher zuteil wurde, ungenügend und ungleichmäßig gewesen; und drittens sind mannigfache Beschwerden vorhanden über ungerechte Einstufungen dieser Ruheständler zum Bezüge ihrer Pension. Zu 1 möchte ich bemerken: Turch dis über hastete Einbringung von Besoldungsgesetzen, für die keineswegs der Staat verantwortlich gemacht werden kann, sondern welche durch die Not der Zeit hervorgebracht ist, ist es gekommen, daß ur sprünglich die alten Ruheständler gegenüber den neuen Ruheständlern benachteiligt wurden, und diese sogenannten alten Ruheständler haben zu- nächst in der Not der Zeit außerordentlich schwere wirtschaftliche Nachteile durch die oamalige Re- gelung ihrer Pensionssätze gehabt. Nachoem nun dieser Unterschied zwischen Alt- und Neupensio- nären gefallen ist, besteht die Schwierigkeit darin, diesen alten Ruheständlern nunmehr die Bezüge nachzugewähren, auf dir sie nach oer neuen Ge setzgebung Anspruch haben, und zwar ist bei der großen Anzahl von veränderten Bestimmungen zweifellos eine amtliche FeststeUu.,g dieser Be züge außerordentlich schwer. Immerhin muß eS aber möglich sein, daß diesen Altpeusionären die Bestimmungen, nach denen sie sich selbst ihre Pensionsjatze sestsrollen können, zugänglich sind und daß an den zuständigen Stellen Mittel und Wege gesunden werden, diese Festsetzung so schnell wie möglich zu gewährleisten. Aber diese mangelnde Festsetzung allein wäre es noch nicht, welche die begründeten Anfragen und Forderungen dcr Pensionäre rechtfertigen würde. Schlimmer ist es mit der ungenügenden und ungleichmäßigen Zahlung. Wir legen be sonderen Wert darauf, daß in der Regierung er- wogen wird, wie diese ungleichmäßige Zahlung beseitigt werden kann. Tie Möglichkeit, von einem bestimmten Termin die Pensionssätze in der Höhe zu sichern, wie sie nach den Vorschrif ten gezahlt werden müssen, müßte doch vor handen sein, und wenn die Arbeitskräfte im Finanzministerium oder im Personalamt eben nicht ausreichen, dann müßte dafür gesorgt wer den, daß eben auch für diese Altpensionäre Rech ner eingestellt werden, die so schnell wie möglich diese unangenehmen Zustände beseitigen helfen. Tie Notwendigkeit, hierfür etwas zu tun, liegt klar aus der Hand, und die Regierung kann sich also auch damit nicht aus der Affäre ziehen, daß sie sagt: Es ist uns jetzt nicht möglich, diese Be züge gleichmäßiger auszuzahlcn. So gut die Beamten, die sich im Dienst befinden, daraus Ansvruch machen, daß ihre Gchaltsbezügc regel mäßig und gleichmäßig gezahlt werden, so gut haben auch die Altpensionärc ein Recht darauf, die ihnen vom Staate zugesicherten Bezüge jo zu erholten, daß sie damit Üben können. Tie dritte Klage geht dahin, daß ungerechtfer tigte Einstufungen stattgesundcn hätten, und zwar insofern, als die vor dem 1. April 19^1 abgcgan- gcnen Beamten in einer Stelle pensioniert worden seien, die ihren Aufrückungsverhältnisscn nicht cnisprachc. Es ist zwar hier das Sperrgcsctz des Reiches vorhanden, das den Ländern verbietet, bessere Besoldungen in den einzelnen Staaren zu zahlen; aber ich glaube, Preußen und das Reich gehen in dieser Beziehung viel weitherziger vor. Was da inr Reiche möglich ist, muß auch bei uns zu machen sein. Meine Anfrage hatte also hauptsächlich den Zweck, die Rcgieruu z zu bitten, uns zunächst darüber Klarheit zu geben, ob diese man gelnde Berechnung, die jetzt vorliegt, nicht durch E:n- sullung von Kräften beschleunigt werde» kann, die schließlich aus diesen Kreisen selbst stammen. Vor allen Dingen ist eure unbedingte Verein fachung dieser Rechnung notwendig. Ich glaube, daß cS möglich ist, wenn nur der Wille vor- kandcn ist, diesen berechtigten Klagen Abhilfe zu jchaficn. Im übrigen muß immer wieder daraus hingcwiefen werden, daß jede Verzögerung der Auszahlung von berechtigten Ansprüchen für die Betreffenden ein wirtschaftlicher Nachteil ist. Ich bitte also die Regierung, sich zu diesen Klagen der Pensionäre zu äußern, und betone noch einmal, daß die Not in diesen Kreisen außerordentlich groß ist und daß wir alle die Pflicht haben, für diese cinzntretcn, die uuS ihre Arbeits kraft in einer Zeit geliefert haben, wo wir ihre treue Arbeit nicht entbehren tonnten. Füranzministcr Heldt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rich tig ist, daß eS di» jetzt noch nicht möglich gewesen ist, für sämtlube Ruhegeldempsängcr die ihnen nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1921 und den
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