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für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmannschaft zn Meißen, da^Mügl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigster ^ahegang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) Abvnnement-preir vierteljährlich 1 Mark. Line einzelne Nummer k-stet 10 Pf. Jnseratenannabme Msntags u. Donnerstags »i« Mitta, 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Znseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Rr. 84. Fnilag, den 2I. Oktober 1881. Erbtheilungshalbcr soll von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte im Einverständniß mit den Erben des Bergarbeiters und Musikus Karl August Stein in Kesselsdorf das zu dessen Nachlaß gehörige Haus- und Gartengrundstück Folium 13 des Grund- und Hypothekenbuchs, Rr. 15 des Brandcatasters für Kesselsdorf, welches ortsgerichtlich auf 6300 Mark -- gewürdert worden ist, unter den an hiesigem Amtsbret und im Berthold'fchen Gasthofe zu Kesselsdorf einzusehenden Bedingungen und zwar im Machlaßgrundstück selbst versteigert werden. Als Termin hierzu ist der 24. Oktober 1881, Vormittags LO Uhr, .anberaumt worden und werden Erstehungslustige hiermit aufgefordert, zu demselben sich einzufinden und des Weiteren sich zu gewärtigen. Wilsdruff, am 10. October 1881. Königliches Amtsgericht. vr. Gangloss. Bekanntmachung, die N e i ch s t a g s W a h l betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 27. October dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahl bezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 27. Octobex dieses Jahres in der Zeit von IO Uhr Vormittags bis 6 Uhr Machmittags in dem zum Wahllocal bestimmten Rathssessionzimmer hier per sönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf Z 19 des Wahl reglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind: 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 10. October 1881. Der Bürgermeister. Kickse. Bekanntmachung, die MeiehstagswahL betreffend. Zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag ist der 27. October 1881 festgesetzt worden und ist demgemäß nach der Vorschrift in 8 26 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 280) vom unterzeichneten Wahl« commissar: am 31. Oktober 1881 die Ermittelung des Wahlergebnisses vorzunehmen. Indem daher die Herren Wahlvorsteher des VI. Wahlkreises hiervon Kenntuiß erhalten, werden sie unter Bezugnahme auf § 25 des erwähnten Wahlreglements angewiesen, die Wahlprotocolle mit sämmtlichen dazu gehörigen Schriftstücken wenn möglich sofort nach der Wahl an mich abzusenden, jedenfalls aber dafür besorgt zu sein, daß dieselben spätestens am Abend des 2 9. October 1881 in den Händen des unterzeichneten Wahlcommissars gelangen, widrigenfalls die gedachten Protocolle auf Kosten der Herre« Wahl vorsteher von hier aus durch Eilboten abgeholt werden würden. Die an den Unterzeichneten gerichteten Schriftstücke sind unter der Arreste der Königlichen Htmtshauhtmannschaft DreSden-Altstadt, Vanzleigäßche«, und zwar da uöthig, durch expreffe Voten einzusenden. Dresden, am 11. October 1881. Der für die Reichstagswahl im VI Wahlkreise ernannte Königliche Commissar: Du. Schmidt, A m t s h au p t in a n n. Chstm. Bekanntmachung, die R e i ch s L a g s W a h L betreffend. Die im Reglement zur Ausführung des Reichswahlgesetzes vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vomJuhre 1870 Seite 280) vor- geschriebene Ermittelung des Wahlergebnisses wird für den VI. Wahlkreis des Königreichs Sachsen am 31. Oct ober 1881 von Vormittags 11 Uhr an im Restaurant zum Plauenschen Lagerkeller in Plauen b. Dresden stattfiuden, was mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß jedem Wähler der Zutritt zu dem Locale offen steht. Dresden, den 13. October 1881. Der für die Reichstaaswahl im VS. Wahlkreise ernannte Königliche Commissar: vr. Schmidt, AmtshauPtman n. Chstm.