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Sächsische Schandau, Sebnitz und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitnng" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postaustalten für 10 Ngr. vierteljährl. zu beziehen. — Inserate nehmen au: Hr. Buchbiudcrmstr. Brosep i» Sebnitz Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein u. Hr. Kanfm. Aiigcrman» in Königstein, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. BI. aber bis Donnerstag früh !) Uhr abzugcbcn bittet. ^II'. 16. Freitag, den 20. April 1860. Wochenschau. Sachsen. Schandau. Mit dein Beginne dieser Woche sind rvir der hier unbeliebten „vcnetianischen" Wege zustände endlich ledig geworden, so daß man dem gan zen Ufer der Elbe entlang sich nunmehr festen Fußes an dem hcrvorsprossendcn Grün der Wiesen, wie an der sich entwickelnden geschäftlichen Thätiglcit auf unserm Strome erfreuen kann. Auch landeinwärts d. h. in der Stadt wird hier und da neues Leben, insbesondere die vorjährige Rüh rigkeit im Bauen augenfällig. Unsere „vorstädiischc" Re stauration, deren freundlicher und aufmerksamer Wirth, Hr. Canzler, stets frisch angesteckt hat, ist dieses Jahr in die Reihe hiesiger Hotel'S ersten Ranges getreten, nach dem auf sie die' Brauhof- und Gasthofgercchtsame deS früheren Hotel zur „sächsischen Schweiz" übertragen wor den ist. Behufs der in dem letztgenannten Gebäude her- zustellcnden Räumlichkeiten für das königliche Gerichtöamt wird dasselbe nicht bloö einen inncrn Um-, sondern auch einen nicht unbedeutenden Anbau erfahren. Von commun- lichcn Bauten in diesem Jahre wäre nur hervorzuheben die am 1l. d. M. begonnene Erneuerung des alten Schulgebäudes, von welchem man zwar im vorigen Jahre feierlichst in wohlgesetzter Rede bereits Abschied auf alle Zeit genommen hatte, das aber leider! trotz deS mit ei nem Kostenaufwande von 20,000 Thlr. unter Direktion deS Hrn. Baumeister Arnd in Dresden aufgeführtcn neuen Schulhauses zur Bequartirung der Herren Lehrer und eventuellen Unterbringung von Kindern unentbehrlich ge worden ist. Pirna. Am 11. d. Nachmittags 4 Uhr ist nun auch der noch zurückgebliebene Theil der Felswand in dem Stcin- bruche bei Zeichen, den man der Gefahr wegen loSgemacht hatte, von seiner Höhe hcrabgcstürzt und hat den Nest des Näcke'schcn Hauses buchstäblich von der Erde kahl weg- rasirt. In demselben hatte sich noch eine Anzahl von aller lei Hausgcräth befunden, das selbstverständlich in Stücken zerschlagen worden ist. Nach tagelangem angestrengten Suchen hat man nun auch den sechsten der verunglückten Steinbrecher, Aug. Rosenkranz aus Pillnitz, und zwar in der Nähe, wo die übrigen gelegen baben, aufgefundcn. Dresden. Das Ministerium des Innern erließ un- term 22. März d. I. nachstehende Verordnungen! 1) Daö Verbot des Verkaufs von mit Schweinfurter Grün ge färbten Kleiderstoffen und Putzwaaren betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß in neuerer Zeit häufig mit „Schweinfurter Grün" gefärbte oder bedruckte Kleiderstoffe und andere ans Blättern, Schilfgräsern und dergleichen bestehende, zum Kopfschmuck und Ausputz der Kleider be stimmte Modewaaren zum Verkauf und in Gebrauch ge kommen sind. Da nun daö Schweinfurter Grün (eine chemische Verbindung von arseniksaurem und esssgsaurem Kupferorpd) ein giftiger Farbestoff ist und die Verarbei tung, sowie daö Tragen damit gefärbter Stoffe nach dem Uriheilc Sachverständiger, zumal da diese Farbe hin und wieder in sehr leicht löslicher Weise ausgciragen zu wer den pflegt, der Gesundheit in hohem Grade schädlich wer den kann, so sieht sich das Ministerium veranlaßt, den Verkauf aller mit Schweinfurter Grün gefärbten Kleider stoffe und Putzwaaren für den Bereich des Königreichs Sachsen hiermit bei bis zu Fünfzig Thalern ansteigender Geld- oder entsprechender Gesängnißstrafe für jeden Con- travcntionsfall zu untersagen. — 2) Das Verbot des Ge brauchs von Znk- und verzinkten Gefäßen zu inncnbe- mcrktcn Zwecken betreffend. In neuerer Zeit sind hier und da auS Zink gefertigte sowie verzinkte Gefäße zur Aufbe wahrung von Milch, Butter und andern zum Genüsse be stimmten flüssigen und feuckten Substanzen in Gebrauch gekommen und auü irrigen Voraussetzungen sogar als be sonders zweckmäßig, namentlich zu Milchbehältern, in landwinhschaftlichen Journalen empfohlen worden. Es besitzen jedoch, wie durch wiederholte chemische Untersuch ungen ausreichend festgestellt ist, Gefäße der vorgedachten Art die Eigenschaft, daß sich bei Aufbewahrung sehr vieler Flüssigkeiten und feuchter Substanzen in denselben Zmk- orpd und Zinksalze erzeugen, hierdurch aber die den In halt solcher Gefäße bildenden Substanzen Beimischungen enthalten, welche auf die menschliche Gesundheit sehr nach theilig cinzuwirken im Stande sind. Mit Rücksicht hierauf und auf die durch dergleichen Beimischungen bereits mehr fach veranlaßten Erkrankungsfälle erachtet das Minisierium des Innern für nothwendig, den Gebrauch aus Zink ge fertigter oder verzinkter Gefäße zur Aufbewahrung von Milch, Butter und andern zum Genuß bestimmter flüssigen und feuchten Substanzen, ingleichen beim Verkaufe von Milch, Butter, Bier, Wein, Branntwein, Essig, Speise ölen und andern Getränken und Eßwaaren hiermit bei Geldstrafe bis zu 10 Thlr., oder entsprechender Gefäng- nißstrafe für jeden Contraventionöfall, so wie Confiscation der vorgefundenen verbotenen Gefäße zu untersagen. — Die königl. Finanzvcrwaltung hat jetzt auch die „Uebersicht des Verkehrs durch StaatScoinmnnicationömittel im Königreiche Sachsen für das Jahr 1859" veröffentlicht. Befördert wurden im gedachten Jahre 11,059,022 Stück Briefe (677,098 mehr als 1858), 121,610 Stück Tele gramme (26,271 mehr) und 3,723,340 Personen (623,283