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Nachdem das landständische Directorium Anher angezeigt hat, daß bei dem Landtage Elisabeth 1871 von den Ständen der Ritterschaft be schlossen worden, die ritterschaftlichen Beiträge für 1872 nach Höhe des einfachen Betrage« auszuschreiben, so werden die sämmtlichen Gerichtsämter Les Regierungsbezirks Bautzen mit dem Verordnen hiervon in Kenntniß gesetzt, die ihnen in nächster Zeit unter dem Siegel der KreiS-Direction zu gehenden Lieferscheine den betreffenden Gutsherrschaften legal behändigen zu lassen. Bautzen, am 28. Mai 1872. Die Königliche KreiS-Dlrettion. — —— vo« Beust. von Zezschwitz- Bekanntmachung, die Ausloosung königlich sächsischer Staatspapiere betreffend. Die öffentliche Verloosung a. der in den Jahren 1852, 1855, 1858, 1859, 1862, 1866 und 1868 ereilten 4H Staatsschulden-Cassenscheine, I-. der an Stelle der ehemaligen Albertseisenbahn-AcUcn ausgesertigten 4K Staatsschulden-Kassenscheine vom Jahre 1870 und o. der im Jahre 1871 durch Abstempelung in 3^ und beziehentlich 4ß Staatsschulden-Cassenscheine umgewandelten Löbau-Zittauer Eisenbahnactien lat. L und u, deren Rückzahlung planmäßig den 2- Januar 1873 resp. 31. December 1872 zu erfolgen hat, soll de« 24. dieses Monats und folgende Tage, Vormittags von 10 Uhr an, im hiesigen Landhause I. Et- stattfinven. Zugleich wird bekannt gemacht, daß die am 30. Juni und bez. 1. Juli ds. Js. zahlbaren Capitalien resp. Prämien der laut Ziehungsliste vom 20. Decbr. 1871 ausgeloosten Scheine der vereinigten 4 A Anleihen der Jahre 18ßZ, der laut Ziehungsliste vom 20. März 1872 ausgeloosten 4 z sächs.-schles. Eisenbahnactien. der laut Ziehungsliste vom 20. December 1871 ausgeloosten, vom Staate übernommenen Albertseisenbahn-Prioritätsobligationen Int. -1 vom 2. Jan- 1856 und Int. L Vom 1- Juli 1856, sowie der laut Ziehungsliste vom 20. December 1871 ausgeloosten, cm Stelle der Albertseisenbabnactien getretenen 4z Staatsschulden-Casfenscheine v- I. 1870, ingleichen auch die Zinse« von allen denjenigen königl- sächs. Staatscfsecten, welche im Termin 30. Juni oder I. Juli ds. Js- fällig sind, bereits vom 17. Juni ds. Js. au gegen Rückgabe der betreffenden Capitaldocumente und Zinscoupons bei der Staatsschuldencasse hierselbst oder bei der königlichen Lotterie- Darlehns-Cafse in Leipzig erhoben werden können. Dresden, den 3. Juni 1872. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Pfotenhauer. Bekanntmachung, die Wahl eine? Mitgliedes des Landesculturraths betreffend. Der Unterzeichnete, von dem Wahlcommissar im zweiten Bezirke für die Wahlen zu dem Landesculturrathe zum Wahlvorsteher in der 1. Abtheilung des genannten Wahlbezirks ernannt, macht hierdurch in Gemäßheit tz 6 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 9. April 1872, die Reorganisation des Landesculturraths betreffend, vom 15. April 1872 bekannt, daß die gedachte 1. Abtheilung aus den Ortschaften: Arnsdorf mit Neuarnsdorf. Auritz, Bautzen, Binnewitz, Birkau, Boblitz mit Neuboblitz, Brösang, Burk, Costern, Daranitz, Denkwitz, Diehmen mit Neudiehmen, Doberschau, Döblen, Drauschkowitz, Dretschen, Ebendörsel, Gaußig mit Kleingaußig, Gnaschwitz, Göda mit Buscheritz, Golen,, Groß- döbschütz, Großkunltz, Großseitschen, Grubditz mit Soculahora, Grubschütz, Günthersdorf, Jeßnitz im Gebirge, Katschwitz mit Neukaischwitz, Kleinboblitz, Kleindöbschütz, Kleinsörstchen, Kleinpraga, Kleinseitschen, Lehn, Rial sitz, Mehltheuer, Mönchswalde, Muschelwitz, Naundorf, Nadelwitz, Nedaschütz, Oehna, Obersörstchen, Obergurig, Oberkaina, Pielitz, Pietschwiy, Preske, Preuschwitz, Rabitz, Rasche, Rattwitz, Rietschen, Seidau mit Schmole, Semmichau, Siebitz, Schlungwitz, Schwarznauslitz, Singwitz, Stiebitz, Strehla, Techritz, Teichnitz mit Neuteichnitz, Temritz, Weißnauslitz und Zockau besteht und daß zum Orte' der Abstimmung die Thicrmannsche Restauration (Colonnave) in Bautzen gewählt worden ist- Alle Stimmberechtigten der obengedachten Wahlabtheilung des zweiten Wahlbezirks werden hierdurch zugleich ausgesordert, am gedachten Orte Sonnabend, den 15. Juni 1872, und zwar in den Stunden von 10 Uhr Vormittags bis I Uhr Nachmittags in Person ihre Stimmzettel abzugehen. Nach Ablauf der oben zur Abstimmung festgesetzten Zeit wird Niemand, der nicht bereits im Wahllocale gegenwärtig ist, mehr jugelaffen werden- Stimmberechtigt sind nach F 5 des obengedachten Gesetzes alle männlichen Personen, welche a) entweder Besitzer eines mindestens drei Hektaren (— 5 Acker 126 ONuthen) umfassenden landwirthschasllichen Grundbesitzes oder als Pächter landwirthschastlicher Grundstücke mit mindestens einem Thaler ordentlicher Gewerbesteuer besteuert, d) volljährig und o) im Besitze der bürgerlichen und Politischen Ehrenrechte sind. Moralische Personen stimmen durch ihre Vertreter; Ehemännern wird der Besitz und die Steuer der Ehefrau angerechnet. Mehrere Besitzer oder Pächter eines und desselben Grundstücks haben nach Z 8 der angezogenen Ausführungsverordnung denjenigen unter sich zu be stimmen und zu legitimiren, welcher das Wahlrecht ausüben soll. Ueber Zweifel in Bezug aus die Wahlberechtigung entscheidet nach H 9 der angezo-enen Ausführungsverordnung zunächst der unterzeichnete Wahlvorsteher, welcher zu diesem Behuse die Vorlage der erforderlichen Documente als Besitzstandsverzeichnisse, Quittungen über Entrichtung der letzten Gewerbesteuer im zuletzt vorhergegangenen Termine u- a. verlangen kann. Göda, am 4. Juni 1872. Der Wahlvorsteher der 1. Abtheilung des zweiten Wahlbezirks. — R. Mahre. Bekanntmachung. Ein unter G, soweit möglich, signalisirter, der wendischen Sprache mächtiger Unbekannter hat am 26. April ds- Js- in der Seidau mehreren Personen unter dem Vorgeben, daß er sie von ihren Gebrechen Hellen wolle, Geld und einer derselben auch ein schwarzkattunenes Kopftuch mit weißen Blümchen abgeschwindelt und sich hierbei Einigen derselben gegenüber als einen Scharsrichterknecht Wagner oder Hobland aus Dauban in Preußen bezeichnet. Zur Entdeckung des Thäters wird dies hierdurch bekannt gemacht. Bautzen, am 30. Mi 1872; Königl. GerichtSamt daselbst. Michler. v- Mayer. T Alter: in den"40er Jahren; Größe übermittel; Gesicht bartlos, rund und voll; Statur breitschulterig. Kleidung: graue oder blaue kurze Jacke, blaue Rtanchesterweste, grauliche Militairhosen mit rothem paseoxoll, Militairmütze mit rothem Rande, Stieseln.