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-erscheint wöchentlich drei- ,n<il: Dienstag, Donner«, tag und Sonnabend. — Preis viert eljLhrlich 1M. 25, Pfg., ziveimonatiich »i Psq., cinnionatlich 42 Psg. Einzelne Numniern 10 Psq. — Alle Postan- staltcn, Postboten, sowie ^>ie Agenten nehmen Be stellungen an. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Theile, die Spaltenjeil« 20 Pfg. bedeutenden Auflage d«A Blattes eine sehr wirk' same Verbreitung find«, werden mit 10 Pfg. di« Spaltenjeile oder deren Raum berechnet. — la» bellarischeund complicirte Inserate mit entsprechen- Amtsblalt für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Dippoldiswalde. 66. Iahrgang. Donnerstag, den 19. April 1900. Nr. 44. Vercmlworklicher Mdarteur: Paul Irhne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtseltigem „Jllnstrlrten Anterhaltnngsblatt". Mit land» und hanswlrthschastlicher M-nats-veilage. Nach Z 4 Absatz 5 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 sind verwahrloste, nicht vollsinnige, schwach- und blödsinnige Kinder in hierzu bestimmten öffentlichen oder Privatanstalten unterzubringen, sofern nicht durch die dazu Verpflichteten anderweit für ihre Erziehung hinreichend gesorgt ist. Wie jedoch wahrzunehmen gewesen, wird insbesondere hinsichtlich der blinden Kinder dieser gesetzlichen Vorschrift nicht immer gehörig entsprochen, es erfolgt vielmehr die Unterbringung solcher Kinder in der Regel nicht schon bei Eintritt des schul pflichtigen Alters, sondern erst wesentlich später, woraus sowohl für die Thätigkeit der Anstalt erhebliche Erschwerungen, als auch für die betreffenden Kinder selbst wesentliche Nachthcile entstehen. Dem gegenüber kann die Nichtbeachtung der eingangsbezeichneten Vorschrift selten der Erziehungspflichtigen der blinden Kinder nicht nachgesehen werden. Um dem weit verbreiteten Säumnis; wirksam zu begegnen, werden daher die Schulvorstände des hiesigen Schulaufsichtsbezirks, welche nach 8 9, Absatz 2 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetz vom 25. August 1874 zunächst über die Zulänglichkeit der Er ziehung nicht vollsinnigcr, insbesondere blinder Kinder im Hause ihrer Angehörigen sich zu vergewissern haben, einerseits darüber verständigt, das; zu dieser Erziehung der durch einen gehörig vorgebildeten Lehrer nach den für die einfache Volksschule geltenden Vestinimungen zu ertheilende Unterricht wesentlich mit gehört und andererseits unter Hinweis auf die an die Schulvorstände ergangene inspektionelle Verfügung vom 1. Juni 1882 anderweit veranlasst, innerhalb der nächsten drei Wochen nach Ostern über die i» das schulpflichtige Alter tretenden nicht vollsinnigen insbesondere blinden Kinder die vorgeschriebenen Anzeigen zu erstatten, in denen bezüglich der blinden Kinder nut anzugeben ist, ob die Anmeldung derselben behufs Aufnahme in die Blindenanstalt erfolgt, beziehentlich ob und in welcher Weise für dieselben gesorgt ist- Eventuell ist Bakatschein einzureichen. Dippoldiswalde, am 6. April 1900. Königliche Bezirks-Schulinspektion. 548 6. Lossow. vr. Lange. Ghlr. WMchk AtzW Scs WMMiW Donnerstag, am 26. d. Mts., Bonn. 10 Uhr, im Sitzungszimmer des hiesigen Rathhauses. Die Tagesordnung hängt in der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei aus. Dippoldiswalde, am 14. April 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. 158 8. Lossow. Versteigerung. Freitag, den 20. April 1900, Mittags 12 Uhr, soll in Hausdorf 1 riLMLv öffentlich gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Versammlungsort: Gasthof Hausdorf. Dippoldiswalde, den 17. April 1900. Akt. Graupner, Ger.-Vollz. Tägliche Erinnerungen aus der sächsischen Geschichte des 19. Jahrhunderts. Nachdruck verboten. 19. April. 1881. König Albert übergiebt den Regimentskommandeuren in feierlicher Weise die Feldzeichen der im 12. Armeekorps bei den neuformirten Infanterie-Regimenter Nr. 133 und 134. Es waren dies die ersten Sachsenfahnen, welche init dem Namenszug des Königs Albert ge schmückt sind. 2«. April. 3852. Festliche Einweihung der Maricnbrücke in Dresden in Gegenwart der scichs. Königsfamilie. 1870. Eröffnung der Eisenbahn Kottbus Erostcnhain. 1888. Prinz Johann Georg tritt beim Schühenregiment, Prinz Mar bei den Kaisergrenadieren zur Dienstleistung ein. Die neue Reichspostdampfer-Vorkage. Dem Reichstage ist in seiner gegenwärtigen Oster- pause die schon seit einiger Zeit angekündigte Vorlage, betreffend die Postdampfschiffsverbindung mit Afrika, voni Bundesrathe endlich zugegangen, die genannte Vorlage stellt sich somit als eine Novelle zu dem Gesetz über die subventionirten Reichspostdampferlinien dar, speziell zu dem von den Dampferverbindungen mit Afrika handeln den Theile desselben. Sie schlägt in ihren Kernpunkten die Einrichtung und Unterhaltung einer vierzehntägigen Postdampfschiffsverbindung mit Ostafrika und einer vier wöchigen Postdampfschiffsverbindung mit Südafrika auf die Dauer bis zu fünfzehn Jahren durch einen geeigneten deutschen Unternehmer vor, zu welchem Zweck letzterem rin Beitrag aus Reichsmitteln in der Höhe bis zu einer Million dreihundertundfünfzigtausend Mark alljährlich be willigt werden soll. Diese neuen Verbindungen können, wie der Gesetzentwurf weiter ausführt, durch eine ab wechselnd von Osten und von Westen um Afrika fahrende Hauptlinie und durch eine nach und von Ostafrika fahrende Seitenlinie, die den Suezkanal zu benutzen hätte, hergestellt werden. Im Ferneren enthält die Vorlage Bestimmungen über die Durchschnittsfahrgeschwindigkeiten der für diese Linien neu zu erbauenden Postdampser und über die eventuelle Verpflichtung des Unternehmens zur Erhöhung der vertragsmäßigen Fahrgeschwindigkeit, ohne besondere Gegenleistung des Reiches. Speziell ist hervorzuheben, daß die Fahrgeschwindigkeit für neuerbaute Dampfer auf der zu subventionirenden neuen afrikanischen Hauptlinie in der westlichen Fahrt 12 Knoten durchschnittlich, ebenso auf der Strecke zwischen Neapel und Dar-es-Salaam in der östlichen Fahrt, auf den übrigen Strecken der östlichen Fahrt 101/2 Knoten, auf der Zwischenlinie 10 Knoten betragen mutz. Die neue Reichspostdampfervorlage ist zu nächst durch den sich ganz unerwartet steigernden Verkehr auf der bisherigen Reichspostdampferlinie nach Afrika ver anlaßt worden, daneben weist sie aber auch eine ganz besonders aktuelle Bedeutung infolge der kriegerischen Ereignisse in Südafrika auf. Dieselben machen es in Hinblick aus die kolonialpolitische Stellung Deutschlands in diesem Theile des schwarzen Kontinents höchst zeit gemäß, eine regelmäßige direkte öftere Verbindung zwischen -Südafrika und Deutschland durch vom Reiche zu sub- vcntionirende Postdampferlinien herzustellen. Eine solche Verbindung erscheint für das deutsche Reich vom wirth- schaftlichen und kommerziellen, wie auch vom rein poli tischen Standpunkte aus durchaus vortheilhast und darum recht wünschenswerth; wenn sich endlich die Reichsregierung entschlossen hat, mit einem entsprechenden bestimmt formulirten Gesetzentwürfe an den Reichstag heranzutreten, so spielen hierbei die im allgemeinen recht günstigen Er gebnisse der bisherigen Reichspostdampferlinien ebenso ihre Rolle, wie die infolge des Ausbruches des südafrikanischen Krieges hervorgerufenen Erwägungen. Wenn mit der Einrichtung einer regelmäßigen direkten Reichspostdampfer verbindung nach Südafrika zugleich die Vermehrung der Postdampferfahrten nach Ostafrika vorgeschlagen wird, so erscheint dies völlig begreiflich. Deutsch-Ostafrika nimmt unter den überseeischen Gebieten des Reiches noch immer die wichtigste Stellung ein, und die Entwickelung der von der Natur so reich gesegneten ostafrikanischen Kolonie läßt nach mancherlei Umhertasten und Erperimentiren in ihrer Verwaltung endlich das Beste hoffen, so daß eine regel mäßige vierzehntägige Postdampferoerbindung des Mutter landes mit Deutsch-Ostafrika sicherlich nur das ihrige zur ferneren Hebung dieses bedeutsamsten deutschen Kolonial gebietes beitragen wird. Im Uebrigen sollen die Be stimmungen des Reichspostdampfergesetzcs vom 18. Februar 1890 auch auf die jetzige Novelle zu demselben An wendung finden. An der Annahme der neuen Rcichs- postdampfervorlage im Reichstage ist wohl kaum zu zweifeln, haben sich doch in der deutschen Volksvertretung die Anschauungen zu Gunsten einer maßvollen, aber ziel bewußt und konsequent betriebenen Kolonialpolitik Deutsch lands immer mehr geändert, auch darf man erwarten, daß sich an diese Vorlage keine langathmigcn kolonial politischen Debatten anknüpfen werden, dazu ist die Sach lage denn doch zu klar. Einigermaßen bedenklich erscheint es nur, daß dieser in seiner Art wichtige Gesetzentwurf dem Reichsparlamente erst jetzt, da dessen Session bereits vorgerückt ist und zumal da in dem nachösterlichen Sessionsabschnitt verschiedene hochwichtige Entscheidungen zu treffen sind, zugeht. Hoffentlich aber erfolgt trotzdem noch seine Verabschiedung. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Nom 1. April 1900 an erhalten Militäranwärter neue Civilversorgungsscheine, die von den früheren verschieden sind. Während die Inhaber solcher Scheine bisher nur bei den Reichsbehörden und den Staatsbehörden aller Bundesstaaten Anspruch auf Ver sorgung im Livildicnst erheben konnten, steht ihnen von nun an ein gleiches Recht auch bei den Kommunal behörden zu. Auf Grund der hierzu erlassenen neuen Bestimmungen sind demnach diejenigen Militäranwärter, welche im Besitze des neuen Cioilversorguugsschcincs sind, zur Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtcnstellen bei den Kommunen und Kommunalverbändcn, bei den Jn- validitäts- und Altersversicherungsanstaltcn, sowie bei den ständischen oder anderen ganz oder zum Theil aus Mitteln des Reichs, des Staats oder der Gemeinde unterhaltenen Instituten, ausschließlich des Forstdienstes, berechtigt. Die Stellensuchenden können jedoch sich nur in demjenigen Bundesstaat um ein Amt bewerben, dessen Staats angehörigkeit sie seit zwei Jahren besitzen; Militäranwärter, die in Sachsen Anstellung finden wollen, haben also den Austellungsbehörden den Besitz der sächsischen Staats angehörigkeit nachzuweisen. Unter Berücksichtigung dieser Bestimmung haben die in der kaiserlichen Marine oder in einem außersächsischen Militärkontingentc erdienten Civilversorgungsscheine für die Anstellungsberechtigung im Kommunaldienste u. s. w. des Königreiches Sachsen die gleiche Giltigkeit, wie die von den sächsischen General kommandos ausgestellten Scheine. Die Abänderung oder Ergänzung, welche für die vor dem 1. April 1900 aus gestellten Civilversorgungsscheine erforderlich ist, geschieht für die noch im aktiven Dienste stehenden Militäranwärter von Amtswegen durch die Truppentheile, für die übrigen Militäranwärter auf Antrag durch die Bezirkskommandos. — In einer der letzten Wochen vollendeten sich 25 Jahre, seit der jetzige Stadtrath, Herr Wende, die hiesige Maschinenfabrik gründete, welche sich nunmehr wieder schon seit dreizehn Jahren in den Händen des Herrn Schnabel befindet. Von dem Personal, welches zu obigem Zeitpunkte bei ersterem in Arbeit trat, ist Herr Monteur Schwenke noch der einzige, der bis heute in Fleiß und Treue ununterbrochen in der Fabrik thätig ge wesen ist und somit wohlberechtigt sein 25jähriges Jubi läum feiern kann. — Bei dem am vierten März in Dresden abge haltenen Gautage wurde seitens des Gauvertreters, Ober lehrer Richter-Meißen, auch speziell über das Gauturnfest, welches hier abgehalten wurde, berichtet und mit Freude muß es uns erfüllen, die hoch anerkennenden Worte, welche dabei der Feststadt nochmals gezollt wurden, zu ver nehmen. Außer verschiedenen anderen Lobenswerthen wird in diesem Berichte besonders die Gastfreundschaft der Bürger, die außerordentliche Zuvorkommenheit der städ tischen Behörden, der reiche Schmuck der Häuser und Straßen und die allgemeine Theilnahme der Einwohner schaft am Feste hcrvorgchoben. Möchten die Worte „Glänzend hat die Feststadt ihren Ruf, den sie in der Turnerwelt genießt, gewahrt!" auch ferner ihre volle Geltung für Dippoldiswalde behalten. — In gehöriger Festtagsstimmung scheint der Buch halter einer Dresdner Papierhandlung sich befunden zu haben, als er nach auswärts die Offerten der Firma zu versenden hatte, denn die ca. dreißig hier berücksichtigten Adressaten empfingen am zweiten Feiertage nur das absolut leere Kouvert mit dem Aufdruck der Firma. Irgend eine Einlage war nicht zu entdecken. Lockwitz. Unser Ort geht bekanntlich mit dem Plan der Errichtung einer Wasserleitung um. Nachdem die Vorarbeiten erledigt und die Schürfungen in der Kreischaer Gegend zu einem guten Resultate geführt haben, wurden am Sonnabend die Quellen der Hauswaldmühle, die Wasser des Herrn Ullrich, des Rittergutes Kreischa wie des ^äkenbrunnens in Zscheckwitz angekaust bezw. der Kauf gesichert. Nach sachverständigem Urtheil werden hieraus täglich etwa 3000 Kubikmeter Wasser, ohne da»