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— 13. Aabraana ' Freitag, Sen 13. März, j -»/» D-LH Erscheint jede» Wochentag Nachmittag« 6 llt r für den 8 HO »Hr». andern Lag. Preis vierteljährlich 2 Mark Ld Pfg., " w. zweimonatlich 1M. bO Ps. und rinmonatlich 7b Ps — und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Inserat« Verden bi« Bormittag 11 Uhr angenom- LHF^^ men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeil« I LH»» I oder deren Raum lb Pfg. vr. Amtshauptmann. Httd. Hpt. «ros»«. Stadtverordnetenfttzung am 13. Mär», Abends 6 Uhr. Fortsetzung der Berathung des Haushaltplans, Bauaufwand, Volksschulen u. s. w. Aus Folium 13 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma Hugo in Freiberg betreffend, ist heute verlautbart worden, daß Herr Paul Leopold Elffi- daselbst in Folge Ablebens ausgeschieden ist. Freiberg, den 10. März 1891. König». Amtsgericht, Abth. llo. «I70N8V. Hpt. Bekanntmachung, die Musterung tm AuShebungSbertrk« Brand betrestend. Die diesjährige Musterung im AuSbebungsbezirke Brand, welcher die AmtSgericbts- brzirke Brand und Sayda einschließlich dieser Städte umfaßt, findet an den nachstehenden Tagen und Orten statt: > Dienstag, de« 17. Mär- dieses Jahres, von früh 8 Uhr an im Gasthofe goldene« Löwen" i» Sayda für die Militärpflichtige» aus den Ortschaften Eämmerswalde mit Deutschgeorgen- thal, Elausnitz, Deutfcheinfiedel mit Brüderwiefe, Deutschneudorf mit Deutschcatharinenberg, Dittersbach, Dittmannsdorf, Dörntha», Dorfchemnitz, Friededach und Hallbach mit Hutha; Mittwoch, den 18. März, von früh 8 Uhr a» i» demselben Lokal« für diejenigen aus Heidelberg, Heidersdorf mit Eife«r«che und Rortelgrund, «leinnenschönberg, Reuhausen mit Heidelbach, Frauenbach und Purschenstein, Reuwernsdorf mit Rauschenbach, Riederneuschönberg, Riederseissenbach mit Hirschberg, Oberneuschönberg und Oberseissenvach mit Oberlochmühle; Donnerstag, den 19. «ärg, von gleicher Stunde an und in ebendemselben Lokale für diejenigen aus Pfaffroda, ReukerSdorf, der Stadt Sayda mit Eisenzeche und Rortelgrund, Schönseld, Seiffe« mit Stetnhübel, UllerS- und PilSdors, BotgtSdorf, WolsSgrund und Zethau; Freitag, den SO. März, von srüh 9 Uhr an im Gasthose »zum Kronprinzen" in Brand für diejenigen aus Berthelsdorf, der Stadt Brand, Erbisdorf mit Mönchenfrei, Gränitz, Großhartmannsdorf, Grohwaltersdorf mit Neuwallersdorf und Helbigsdorf; Sonnabend, den 21. Mürz, von gleicher Stunde an und in demselben Lokale für diejenigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Brand. Die Loofnng für sämmtliche hierzu berechtigte Militärpflichtige wird Montag, de« 23. Mürz, von früh 9 Uhr an im Gasthofe »zum Kronprinzen" in Brand für den gefammte« Aushebungsbczirk Braud vorgenommen werven. Alle Militärpflichtige, über welche durch die Ersatzbehörden noch nicht endgültig entschieden ist, oder die von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, haben in den bestimmten Musterungsterminen und in dem bezeichneten Musterungslokale zur angegebenen Stunde und nach der vorstehenden Eintheilung bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, sowie der Entziehung der Vortheile der Loosung und der Anhaltung zur sofortigen Gestellung durch Anwendung von Zwangsmaßregeln pünktlich zu erscheinen und nach ihrer vorherigen Rangirung der Musterung zu gewärtigen. Jedem der loosnngsberechtigtcn Mannschaften ist nach Z 66,6 der Wehrordnung das persönliche Erscheinen im Loosungstermine überlassen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeuguih einzureichen, welches, dasern der ausstcllende Arzt nicht amtlich ange- stcllt ist, die Polizeibehörde zu beglaubige« hat. Blödsinnige, Krüppel u. s. w., deren Gestellung unmöglich, können aus Grund eines solchen Zeugnisses von der persönlichen Gestellung befreit werden jtz 62,4 der W.-O). Jeder Militärpstichtige, sowie sei«e Angehörigen find berechtigt, Anträge aus die nach 88 32 nnd 33 der Wehrordnung zulässigen Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse, oder aus Befreiung von der Aushebung zu stellen. Diese Anträge, deren Unterstützung durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen den Betheiligten nach gelaffen ist, find mittelst der vorgeschriebenen von hier aus unentgeltlich verabreichten Formulare, mit dem Gutachten des GemeinderatheS bezw. Stadtrathes versehe«, sobald wie irgend thu«lich, spätestens aber im Muster«ngS1ermi«e, bei dem unterzeichnete« Eivilvorsttzende« ei«z»retche«. Reklamationen, welche der Ersatz-Kommisfio» zur Prüsung «icht vor» gelegen, haben keinen Anspruch auf Beachtung Seite« der Ober-Ersatz- Behörde, sofer« die »eranlaffung zur Reklamation nicht etwa erst «ach veendigung des Muster«« gSgeschästs entstanden sei« sollte, ««d kö««e« ohne Weiteres zurückgewiese« werde«. Zur Bestätigung der in Reklamationsanträge« behauptete« Erwerbs- bez. ArbeitS- und AusfichtSunsähigkeit hat fich diejenige Person, zu dere« Gunsten reklamirt worden ist, der Ersatz-Kommission tm Muster»«--- termine persönlich vorzuftellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierüber amtlich abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstcrmine freiwillig zum Diensteintritt melden und auf seine Loos-Nummer verzichten, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Diese Mannschaften können nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, bei dem Aushebungsgeschäfte demjenigen Truppen- lheile überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind. Ter einzige Vortheil, auf den sie mit Gewißheit rechnen können, ist der, baß sie am all gemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder über zählig bleiben. Meldungen zum freiwilligen Eintritt im Aushebungstermine find unzulässig. Mannschaften der Kavallerie, welche sich vor dem Loosungstermine freiwillig zu einer vierjährige« aktiven Dienstzeit verpflichten und dieser Verpflichtung nachkommen, dienen in der Landwehr ersten Aufgebotes statt 5 nur 3 Jahre und sind im Frieden der Regel nach nicht zu Reserve-Uebungen einzuberufen. Dergleichen Mannschaften haben ihre verpflichtenden Erklärungen bei der Musterung zu Protokoll zu geben und dazu die Genehmigung ihrer Väter bezw. Vormünder durch Beitritt derselben zu ihrer Erklärung und Mitvollziehung des ProtokolleS, sowie eine obrigkeitliche Be scheinigung über ihre untadelhaste Führung beizubringen. An die mit Führung der RekrutirungSstammrollen beauftragten OrtSVehör-e« des Aushebungsbezirks ergeht hiermit gemäß H 62, 4, verbunden mit tz 61,3 der W.-O. Veranlassung, nicht nur die in ihrem Orte befindlichen Militärpstichtige« rechtzeitig zu deorder« und für deren pünktliches Erscheinen in den Musterungsterminen besorgt zu sein, sondern auch selbst in den Letzteren sich einzufinden und die Rekrutirungsstammrolle«, welche von ihnen demnächst abgeholt werden können, «ttzudringe«. Freiderg, am 28. Februar 1891. Der Eivilvorsttzende der Königlichen Ersatz-Kommission des AushebungSdetirks Br««». Im Handelsregister für die Stadt Freiberg, die Braugenoffenschaft zu Freiderg betreffend, ist heute auf Folium 190 verlautbart worden, daß Herr Lobgerbermeister Earl ' Alexander Steher in Freiberg nicht mehr Vorsitzender und Directorialmitglied, sowie, daß Herr Schneidermeister Moritz Braun daselbst Vorsitzender des Direktoriums und Herr Kaufmann Bolkmar Irmscher ebendaselbst drittes Directorialmitglied ist. Fretderg, den 11. März 1891. König». Amtsgericht, Adth. H«. Tagesschau. Freiberg, den 12. März. Gestern Nachmittag hielt der deutsche Kaiser auf dem Tempelhofer Feld eine Manöverübung ab, zu welcher die Garnison Berlins alarmirt worden war. In schlankem Trab kam die Artillerie die Friedrichstraße entlang, die Infanterie folgte im Sturmschritt, die Kavallerie begab sich in kurzem Galopp nach dem Tempelhofer Felde hinaus. Die Infanterie hatte zum Theil um die Helme die weißen Kappen, wie sie solche bei Gefechtsübungen anzulegen pflegt. Die Uebung er streckte sich über das ganze Feld und begann um 2^ Uhr. Gutem Vernehmen nach genehmigte Se. Majestät der Kaiser das Rücktrittsgesuch des preußischen Kultusministers vr. von Goßler. In den Blättern war bereits seit einigen Tagen wiederum von einer nahe bevorstehenden Veränderung im Kultusministerium die Rede. Auch wurde aus der That- sache, daß in der ersten Sitzung der Sperrgelderkommission Herr v. Goßler nicht erschienen war undan seiner Stelle der Finanz minister vr. Miquel die Staatsregierung vertrat, gefolgert, daß der Rücktritt des jetzigen Kultusministers nahe bevorstehen müsse. In der gestrigen Sitzung des Reichstages machte übrigens auch der Abg. Bebel eine auf den Rücktritt des Herrn von Goßler be zügliche Andeutung. Den „Berliner Politischen Nachrichten" zufolge wäre als Nachfolger des Kultusministers von Goßler ein gemäßigt Konservativer, der Mitglied des Herrenhauses und des Staatsrathes ist, jedoch bisher noch nicht im Staats dienste gestanden hat, in Aussicht genommen. Die „Franks. Ztg." dagegen meldet: „Herr von Zedlitz-Trützschler hat den Posten des Kultusministers angenommen. Sein Nachfolger als Oberpräsident in Posen wird Millamowitz - Möllendorf, früher Landrath in Jnowrazlaw, der großen Grundbesitz in der Provinz hat." — Die „Nat.-Ztg." bemerkt in dieser An gelegenheit: „Wie wir hören, hat der Kultus- und Unterrichts minister von Goßler sein Entlassungsgesuch eingereicht, dessen Annahme seitens des Kaisers als sicher gilt. Das StaatS- ministerium hielt heute im Abgeordnetenhaus? eine Berathung, welche sich wohl auf die Neubesetzung des Postens ves Kultus- und Unterrichtsministers bezog. Ueber diese sind bis jetzt nur unsichere Gerüchte verbreitet. Am häufigsten wird der Name des Oberpräsidenten von Posen, Grafen Zedlitz-Trützschler, ge nannt. Was den unmittelbaren Anlaß zu dem Entlassungs gesuch des Herrn von Goßler betrifft, so werden darüber An gaben gemacht, deren Richtigkeit sich nicht kontroliren läßt. Wie es auch darum stehen mag, so ist doch nicht zu bezweifeln, daß der wirkliche Grund in der Erschütterung des Ansehens des Ministers zu erblicken ist, welche durch mancherlei Vorgänge der letzten Monate, insbesondere durch die Einbringung und Vertheidigung der neuen Sperrgelder-Vorlage bewirkt worden. Um des warmen Interesses willen, das Herr von Goßler wäh rend seiner Amtsführung für die Schule, die wissenschaftlichen und künstlerischen Aufgaben bethätigte, wird man seinen Rück tritt in weiten Kreisen bedauern; aber er erschien unvermeidlich, seit der Minister sich um die für eine gedeihliche Thätigkcit unentbehrliche persönliche Autorität gebracht hatte." Die „Voss. Ztg." begleitet den Rücktritt des Ministers mit folgenden Worten: „Daß die Stellung des Kultusministers von Goßler seit ge raumer Zeit erschüttert ist, unterliegt keinem Zweifel. Die Uebersendung des BildcS mit der Unterschrift: „8io volo, sic juboo" konnte diese Annahme nicht entkräften. Der Minister befindet sich in mancher Meinungsverschiedenheit mit der ent scheidenden Stelle in Fragen des Unterrichts. Vielleicht haben auch andere Umstände den Entschluß des Herrn von Goßler beschleunigt, seine Entlastung zu erbitten. In politischen Kreisen steht man dem Ministerwechsel unsicher und schwan kend gegenüber. Denn man weiß zwar, wer geht, aber nicht, wer und was kommt. Herr v. Goßler ist ein durchaus konser vativer Mann, der überdies in kirchlichen Fragen geneigt ist, mit der Rechten zu gehen. Er ist der Neffe des früheren Kultusministers von Mühler. Aber er hat eine so er freuliche Unbefangenheit auf vielen Gebieten seiner Ver waltung bewiesen und ein so warmes Herz sür die Bedürf nisse der Wissenschaft und Bildung gezeigt, daß auch freisinnige Männer seinen Rücktritt keineswegs mit besonderer Freude begrüßen." Die heute stattfindende Feier des siebzigsten Geburtstages des Prinz-Regenten Luitpold von Bayern wird in München gewissermaßen als bayerisches Familienfest besonders in künstlerisch dekorativer Beziehung eine großartige werden. Die Ausschmückung der Hauptplätze Münchens bietet ein prächtige- Bild und auf Festzüge, wie ein solcher mit Theiliiehmern auS allen bayerischen Gauen das Hauptstück des 12. März bilden wird, hat sich München von jeher gut verstanden. Offizielle Gratulationsmissionen und besondere Veranstaltungen von anderen Höfen rc. hat sich bekanntlich der Prinz-Rezent verbeten. In seinem Lande ist er mit seiner anspruchslosen, leutseligen Art durchaus beliebt. Wegen der gut deutschen Haltung, der reichstreuen und reichsfreundlichen Politik, welche der Prinz- Regent von Bayern während seiner fast 5jährigen Regierung in erfreulichster Weise, trotz kleiner, leicht erklärlicher und zu verschmerzender partikularistischer Reibungen bewiesen, wird ganz Deutschland den Ehrentag des seine 70 Jahre sehr rüstig tragenden hohen Herrn in ausrichtiger Sympathie mit feiern. Leider ist außer dem Festzug keine einheitliche Huldigung des Landes zu Stande gekommen; die zu diesem Zweck veranstalteten Geldsammlungenwerden provinziell zu verschiedenenStistungen rc. zersplittert. Prinz-Regent Luitpolo ist geboren am 12. März 1821 als dritter Sohn — seine Brüder waren König Maxi milian 11. von Bayern, der Vater Ludwigs II-, und König