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Buchen er Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konfifiorialdehörde der Oderlaufitz ' Nr. 277 Lonnabend, den 29. November, abends StaatSschuIdenkasseuschciiie von den Jahren 4°/a lvom I Juli 1891 auf 3'/, "/-> hcrabgesetzten) Mittwoch, den 10. Dezember 1800, merksam gemacht: Bautzen, am 29. November 1890. Z Berlin >V., 27. November 1890. laden zu Bautzen, am 26 November 1890. Königliche Amts Hauptmannschaft. Schlze. v. Boxberg. ^er Amt^hauptmannschaften Bauyen und Löbau, des Landgerichts Bauyen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträtr zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Der Vor st and. Vorsitzender. Der Stadtrat h. Or. Kaeubler, Bürgermeister. Der Staatssecrctair des Reichs-Postamts, von Stephan. BekuNRlMachurrg. Wegfall der gestempelte» Briefumschläge und der gestempelte» Streifbänder. Vom 10. Dezember 1890 ab werden gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder Seitens der Verkehcsanstalten nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkt ab wird die RcichS- Postverwaltung derartige Postwerthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen lassen und zum Verkauf bringen; dem Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Briesumschläge und Streifbänder zu ver- wenden und mit den erforderlichen Feeimarken zu bekleben Die gm 10. Dezember 1890 noch in den Händen des Publikums befinoltchen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder neuerer Art können weiter verwendet werden. Dagegen behalten die Briefumschläge und Streif bänder mit Werthzcichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit. Berlin >V., den 27.November 1890. Der Staatssecretair des Reichs-Postamts. von Stephan. Bekanntmachung. Mit Bezahlung der Einkommensteuer auf den 2. Termin 1890 stehen noch eine große Zahl steuerpflichtiger Personen diesiger Stadt im Rückstände. Wir fordern dieselben hierdurch auf, nunmehr ohne weiteren Verzug und spätestens binnen 6 Tagen die Steuerrückstände an unsere Stadidanptcasse nbzuführen. Im Falle weiterer Säumiuß würde man sich zur sofortigen Einleitung des Zwangsverfahrens genöth gt sthcn. Oessen 1 liche Zustellung. 1) Bertha verehel. Rösler geb. Jurk« in Großzschachwitz bei Pirna, 2) Clara Ernestine Emilie verehel. Raußendorf ged. Petasch, Wirthschaflsgehilfin in Plreskowitz, 3) Christiane verehel. Scholtke geb. Hanusch, Häuslernahrungsbesttzerin in Ruhethal, zu 1—3 vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Martini in Bautzen, 4) Clara Emilie verehel. Schöne geb. Hillemann in Blasewitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Sawße in Bautzen, 5) Marie Agnes verehel. Zickel geb. Meyrich, Einwohnerin in Zittau, vertreten durch den Rechtsanwalt Mosig von Aehrenfeld in Löbau, 1852/55/58/59/62/66 und/68, 3'/-Staatsschuldenkassenscheine vom Jahre 1867, 3'- Staats ! schuldmkasscnschcine vom Jahre 1869 und der auf den Staat übernommenen 4 üschuld-' scheine vom Jahre 1872 der Leipzig - Dresdner Eisenbahn - Compagnie soll den 2 Dezember dieses Jahres und folgende Tage, vormittags von 10 bez. >1 Uhr an, im hiesigen Landhauses I. Obergeschoß stattfinden. Die nach den Ziehungslisten vom 19., 22. und 23. Mai dieses Jahres Freiwillige Versteigerung. Die zum Nachlasse des am 22. Decembcr 1886 verstorbenen Johann Henke in Schwarznauslitz gehörigen Grundstücke, nämlich a) die Gartennahrunq No 36 des Brandcatasters, Fol. 41 des Grundbuchs für Schwarz nauslitz, aus den Parzellen No. 60a, Mb, 61, 67, 68, 367, 402, 406, 45la, 452 und 464 des Flurbuchs für Schwarznauslitz mit 8 Acker 178 h,jRuthen oder 4 Hekt. 75,7 Ar Fläche bestehend und mit 137,73 Steuereinheiten belegt, und b) die Waldparzelle No 557 des Flurbuchs, Fol. 118 des Grundbuchs für Schwarz, nauslitz, I Acker 82 ^Ruthen oder 70,5 Ar groß und mit 10,31 Steuereinheiten belegt, sollen auf Antrag dec Erben Dienstag, de» 0. Tcccmber 1800, Bormittags '/-12 Uhr, an Ort und Stelle zu Schwarznauslitz zusammen oder nach Befinden einzeln versteigert werden. Der Ersteher hat 3510 Mark Hypothekenschulden zu übernehmen, 2000 Mark im Termine anzuzahlen oder sicherzustellen und den Rest bet der Uebergabe der Grundstücke, spätestens am I.März 189 l, zu berichtigen. Erstehunqslusttge werden geladen, zu obengedachter Zett in der Nahruna No. 36 des Brand catasters für Schwarznauslitz sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Beschreibung der Grundstücke und die Versteigerungsbedingungen sind aus den Aushängen am AmtsgertchtSbrette und in der Böhmerhchcn Schankwirthschaft zu Schwarznauslitz zu ersehen. Königliches Amtsgericht Bautzen, am 13. Novbr. 1890. I- V. Jaeger, Cvmm.-Rth. Organ der Handels- und Gewerbekamrner zn Zittau. Dlt Bautzener Nachr. erscheinen, mit Nusnahme der Sonn» und Festtage, täglich abend». Preis des vterteljährl. Abonnements 3^1 JnserttonSgebühr für den Raum einer Petit-SpaltzeM zrwöbnlichen Satzes 12 S, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachwei «gebühr für jede Anzeige und Insertion üi) Psg., für brtefl. Auskunftserteilung Ist Pfg. (und Porto). Bis früh 9 llhr eingehende Inserate finden tn dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen dte Expedition und dl» AuvoacenkureauS an, desgl. die Herren Walde tn Löbau, Clauß in Weißenberg, Liopitsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Ostritz, Reußner in Ober-Tunnersdors und v. Lindenau in Pulsnitz Königlich Sachfische Staatseisenbahnen. Zum Kilometerzeiger iür den Localgüter verkehr, sowie für die Beförderung von Leichen, Kahrzeugeu und lebenden Thieren, vom 1. Avril 1888, ist Nachtrag X erschienen. Abdrücke des selben können durch unsere Güterexpeditionen bezogen werden. Der Nachtrag enthält anderweite Entfernungen für Gera, Gera Pforten, Großzschocher, Leipzig 1 (Bayer. Bahnh.), Leipzig II (Dresdn. Bahnh.), Plagwitz, Lindenau. Weida, Wolfsgefärth »nd Zeitz, sowie Entfernungen sür die Verkehrsstellen der neuen Linie Baatzen—Königswartha. Dw ersteren gelten, soweit sie nicht laut besonderer Bekanntmachung bereits am 1. und bezw. 10. dis. Mts. in Kraft getreten sind, vom ».Januar 18Sl ab; die letzteren erlangen mit dem noch de« 9. Januar 1891, 10 Uhr Vormittags, mit der an jeden Beklagten gerichteten Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Schriftsätze bekannt gemacht. Bautzen, den 19. November 1890. Hempel, Gerichtsschreiber des Königlichen LandgerichtS. zu 1) den Tagearbeiter Carl Ernst August Rösler, zuletzt in Obercunnersdorf bei Löbau, zu 2) den Müller Friedrich Julius Hermann Raußendorf, früher m Löbau, zu 3) den früheren Einwohner und Tagearbeiter Matthäus Scdoltke, zuletzt in Ruhethal, zu 4> den Schuhmacher Gustav Adolf Schön«, irüber in Neustadt, zu 5) den vormaligen Kürschner Iuliu- Zickel, früher m Zittau, deren Aufenthalt sitzt unbekannt ist, dem Termine zur Leistung der den vorstehendS unter 1—5 genannten Klägerinnen in den Ur theilen vom 27. Juni 1890 auferlegten Eide und zur Schlußverhandlung vor die zweite Civilkammer deS König!. Landgerichts zu Bautzen auf I) Es können nur diejenigen Bürgcr wählen und bez. gewählt werden, deren Namen in die ausgestellt? Wahlli'te eivgettagen sind. 2) Mit der Wahlliste werden zur Beguemlichkeit für die Wähler zwar unausgestillte Stimm zettel vertheckt, es ist jedoch n-cmaud gezwungen, davon Gebrauch zu machen, vielmehr kann jeder Wähler auch jede» anderen Stimmzettels sich bedienen. 3) Jeder Wäbler hat oui seinem Stimmzettel 5 Bürger aus Abtheilung I und 3 Bürger aus Abtheilunq II der Wahlliste so genau zu bezeichnen, daß über die Person der zu Wählenden kein Zweifel übri.i bleibr 4) I soweit Stimmzettel der vorstehenden Bestimmung unter 3 nicht entsprechen oder Namen Nichiwäblbarer entdalten, find dieselben ungültig. 5> Bei der Wahl entscheidet d,e relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; es ist jedoch dabei die Bestimmung im Auge zu behalten, daß von den zu wählenden Stadtverordneten iünf mit Wohndäwern mi Memtwdebezirke ansässig scm, die übrigen drei dagegen aus mit Wohn häusern nickt angesessenen Bürgern bestehen müssen. 6) Sobald die Uhr dcs Nathhausthurmes am 10. Dezember d. I. Nachmittags 5 Uhr aus- gcschlaaen hat, tvird das Wahsiocal geichlossen. Bautzen, am 29. November 1890 Der Stadtrat h. Dr. Kaeubler, Bürgermeister. Kr. Bekanntmachung. Einziehung der Postwerthzeichen älterer Art. Vom 1. Dezember 1890 ab werden die VerkehrSanstnlten nur noch Postwerthzeichen neuerer Art verkaufen. Die alsdann noch in den Händen des Publikums befindlichen Postwerthzeichen älterer Art (Freimarken, sowie gest mpelte Bne'umschläge, Postkarten, Streifbänder und Postanwetsungs-For. mularel können noch bis zum 3l. Januar 1891 zur Franktrung von Postsendungen verwendet werden. Nom 1. Februar 189 l ab verlieren dte älteren Postwerthzei r en ihre Gültigkeit. Dem Publi kum soll tndcß gesteckter sein, die bis dahin nicht verwendeten Pvmverthzeichen älterer Art biS spätestens zum 3l. März 1891 gegen neuere Werthzeicheu gleicher Gattung und von entsprechendem Werthe umzutauschen. Gestempelte Brtesumschläge und gestempelte Streifbänder werden gegen Freimarken zu 10 und 3 Pfennig umgetauscht, die Herstellungskosten werden mit l Pfennig für jeden ge stempelten Briefumschlag und '/- Pfennig für jedes gestempelte L-treisbuud baar erstattet. Der Um tausch der älteren Postwerthzeichen gegen neue wird an den Pvstschalteru bewirkt. Postsendungen, welche nach dem 3l. Januar 1891 noch mit Werthzcichen älterer Art zur Auf lieferung gelangen, werden dem Absender zurückgegeben, oder wenn dies nicht thuulich sein sollte, als unfranktrt behandelt werden. Vom 1. April 1891 ab sind die Verkchrsanstalten zum Umtausch älterer Postwerthzeichen nicht mehr befugt. achnchtm Bekanntmachung. Laut Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Löbau ist am l9. dieses Monats tn Zschorna bei Pommritz ein Hund gctödtet worden, welcher nach dem Befunde der Sectio» mit der Tollwuth behacket gewesen ist Dieser Hund ist auch tn LauSke und Kotitz frei umhergelaufen und hat in diesen Orten Hunde gebissen. Gemäß §h 37 und 38 deS Netchsgesetzes vom 23. Juni 1880, dte Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., in Verbindung mit §8 25 und 26 der Verordnung zu Ausführung dieses Ge setzes vom 9. Mat 1881, wird daher sür die Ortschaften Belgern, Briesnitz, Cortnitz, Drehsa, Gröditz, Necheru, Pommritz, Wawttz, Weicha, Wulschke b. W. und Wurschen dte Festlegung (An kettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 18. Februar 189 i verhängt und dte sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht vorltegt, daß sie von dem wuthverdächtigen Thiere gebissen worden sind, angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubnitz dürfen Hunde aus deu als gefährdet geltenden vor genannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden Die Verwendung von Hirtenhuuden zur Begleitung der Heerde, von Fletscherhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bet der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt öder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher laufend betroffen und dabei weggefangeu werden, so kann deren sofortige Tödtung, falls dieselbe durch Um stände geboten erscheint, angeordnet werden, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft zu belegen. Im klebrigen sind dte Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bet verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, sofort und spätestens binnen 24 Stunden der O>tspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntniß unverzüglich anher einzusenden hat. Wegen Einweihung der Bahn Bautzen—Königswartha fällt Vie der Ortskrankenkasse Reschwitz aus und soll Dienstag, den S. Dezember, Nachmittags 5 Uhr, im herrschaftlichen Gasthof zu Neschwitz stattfinden. Alle Stimmberechiigien sind Hiermit eingcladen. Uebigau, den 29. November 1890. Staatoschuldcnkassmscheine der Anleihen von den Jahren 1852/68, 1867 und 1870, und die im näm lichen Termine fälligen Zinsen und Renten vvn Slaotsschuidcukafscoschet-en, StaaiSschnldverschrcib- uugen und dcn vom Slaatc zu vertretenden Süchnsch-Schlcsvchcn und Lüvau-Zittaucr Eiseiibahn- aktien imd Schuldscheinen der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie wcrdcv vom 15. Dezember dieses Jahres an gegen Rückgabe der zahlbar cu Kapital- und Zmöscheuic ausgezahlt Die Aus zahlung geschieht bei der SlaatSschuldcvkassc in Dresden und der Lottciic-Darlchnc kaffe tn Leipzig, sowie bei der Sächsischen Bank zn Dresden und deren Filialen, bei Herm Eduard Bauermeister in Zwickau, bei Herrn G. E. Hcydcmami in Bautzen und m Lödan, bci der Vogtländischcn Bank in Plauen i. V, bei der Döbelner Bank in Döbel» und bci deren Filialen in Roßwein und in Waldheim Dresden, dcn 26. Novcmber 1880. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Bönisch. ausgelosten, am .«o. Wiqen Staatsschuldenkassenscheine der Anleihen von den in dem im Rothhause 2 Treppen hoch gelegenen Sitzungszimmer Vormittags von 9 bis 1 Uhr und L2. ^anuar - .0 s NochmiNans VON 3 blK 5 Ul;r it.nt. Jahren 1852/68, 1867 und 1869, auf den Staat übernommenen Aktien der Löbau-Zittauer Eisenbahn-> Es habe» daher sämmtliche in die zur Vertbeilung kommende Wahlliste eingetragene Bürger, Gesellschaft und iL-chuldschcme vom Jahre 1866 der Le>pzig-Dresd>iel^Eisenbah»-(.oinpag»ie, die zu- welche ihr Wahlrecht naSüden wolle», zur gedachten Zeit am angegebenen Orte persönlich zu er folge der Bekanntmachung vom 23. Mai dieses JahrcS für dcn I89l ""gekündigten ^c» Ettels SnmmzcNcl ihre mummen abzugebe» und wird hierbei auf Folgendes auf- B e ' » n n t rr a H n « a , die Auslosung Königs. Sachs. Staatspapiere und die Auszahlung fälliger Kapitalien, Zinsen und Renten der Staatsschuld betr. Die öffentliche Auslosung der planmäßig am 1891 zur Rückzahlung gelangenden ««»«««iMöMWMSIMWWIMMWMMSMMWIIIIWMWM!!«««!«» besonders bekannt zu machenden Tage der Betriebs-Eröffnung der neuen Linie Bautzen—Königs wartha Giliigkeit. Dresden, am 26. November 1890. Königliche Gcneraldircction der sächsischen Staatseisenbahnen. B e ? a rr n t m « ch u n g. Bei der bevorstehenden Ergänzungswahl der Stadtverordneten sind 8 Stadtverordnete zu wählen, von denen 5 mit Wohnhäusern in, hiesigen Gcmeindebezirkc ansässig, 3 aber solche Bürger sein müssen, wclckc mit Wohnhäusern nicht angesessen sind. Die Wahl findet Land- und forstwirtschaftliche Ortskrankenkaffe in Wilthen. Dienstag, 9. Dezember e-, Abends 8 llhr im hiesigen Erbgericht. Tagesordnung: Neuwahl für ausaeschiedene Vorstandsmitglieder. Wahl der Rechnungs- revisoren. Alle Kossenmitglieder, die großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind und deren Arbeitgeber werden hierzu emgeladen. Wilthen, 28. November 1890. Der Vorstand. Ackermann. Bekanntmachung.