Volltext Seite (XML)
WMl mid Aiychrr. Amtsßtatt der Kvnigl. Amtshauptnmnnschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa, Druck und Berlag von langer L Winterlich in Riesa. — Mr die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 28. Dienstag, den 17. Februar 1891. 44. Jühkg. Erscheint in Riese, wöchentlich viermal: Lienstag, DvnnrrSrag, Sonnabend und Sonntag. — AbonnementSprcis vierteljährlich l Mark 25 Pfg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanftaltcn, Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgeb« eitetcn Leserkreise eine wirksame Veröffent lichung findcn, erbitten wir und bis Montag, rcip. Mittwoch. Freitag oder Sonnabend Vormittags Ü Ubr. — Jnsertionspreis die drcigcfpaltcne CorpuSzeile oder deren Raum 10 Psz. Tclegrainm-Adresse: „Elbeblatt", Riesa- Geschäftsstelle: Kastanienstraßr 5». Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Der Reichskanzler General s V. Cap >M feint am 24. d. den sechzigsten Geburtstag. Die zur andeiweiten Besatzung des Berliner E.- sandlschafls-Pvstens bestimmte neue chinesische Gesandt schaft, aus 35 Personen besi tze,d, ist am Freitag in Genua angckommeu. Um die vomitssichlliche Geschüstdbelastung der Rech«»ozSburkai.S des ReichsversicherungSamteS, sowie derselben Belvrdo in ihrer Eigenschaft uls R-vistanS- instanz während ter nächsten Zeit übersehen und für eine regelmäßige Erledigung der zu erwartenden Ar beiten rechtzeitig Sorge tragen zu können, hat das Amt die Vorstände der sämmtlichen Versicherung«« r- stalten, sowie der h> sonderen Kasseneinrichiungen ersucht, über die auf Grund des Jnvaliditäts- und Altert- veisicherungsgesetzis cihobenen Ansprüche aus Alters rente und über tie Art der Erledigung dieser Ansprüche fortlaufend monatlich zu berichten. Verschiedene Kreise der Fischerei-Inter»ssenten haben die Absicht, dohin zu wirken, daß aus den von ReichS- und Staatsmitteln für die Förderung der Hochsee fischerei ausgewo-fencn Fonds Prämien für die Ver nichtung der S ehunde in der Ostsee auSgesetzt werden. DeS Weiteren gehen die Bestrebungen dahrn, die Er laubnis, jür die Fischer zu erreichen, daß sie auch ohne Jagdscheine die Se.hunde nieberschsißni dürfen. Die Vernichtungen, welche die Se<Hunde im Frschdcstande anrichtea, sind geradezu enorm, und die Klagen da rüber tauchen in jedem Jahre von Neuem auf. Vom Reichstag. In der am Sonnabend fort gesetzten Verathung ter GewerbeorduunaS: ovelle ge langte zunächst der Abg. Bebel zum Wort. Der selbe führte aus: >885 begnügten wir u»S noch mit fünf Stunden Sonn tagsruhe der Handlungsgehilfen. ein Beweis, daß wir nur Er reichbares anstreben und keine Himmelstürmcr sind. Seitdem sind andere Verhältnisse und Forderungen der bctheiligtcn Kreise bcrvorgeirelcn. Die Zustände in kauimännischcu, namentlich in KoloMalwaaren-Äeschästen spotten jeder Beschreibung. Lehrlinge und Gehilfen werden zum Theil bis lö Stunden täglich be schäftigt. Dabei sind sie schlecht gelohnt, schlecht genährt, schlecht untergebracht. Allgemein besteht das Ve,langen nach Reform. Das Arbeitcrschutzgesetz muh auch diese Hilscruse berücksichtigen. Der Schlich der Geschäfte Mittags 12 Uhr ist noihwendig, wenn wirkliche Sonntagsruhe herrschen soll. Ich selbst war al« Lehrling von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends ohne Mittagspause beschäftigt, ost sogar von Morgens 4 Uhr bis Abends v*/,—10 Uhr. Genau so ist cS in säst allen Läden, namentlich in den Koionialwaarcngcschäftcn. Gerade auf dem Lande und in den kleinen und mittleren Städten ist in den kleinen Geschäften, die man so sorgsam zu schützen beflissen ist, aus Konkurrenzrückfichten «ine Lchrlmgszüchtcrei eingcrrssen, die geradezu jämmerliche Folgen hat. Sollen doch nach einer Petition Lehrlinge infolge angespannter Beschäftigung das Lesen wieder verlernt haben! Die Rücksicht aus die Landbewohner, welche Sonntags in der Stadt einkauscn müssen, ist cbensalls übertrieben. Die Kommunikationen mit den Städte» sind jetzt so ausgebildet, daß aus der Beschränkung kein diachtheil ent steh«. Das Cenlrum erreicht die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse nicht, wenn eS unseren Anträgen entgegentritt. „Sech« Tage sollst Du arbeiten, am siebenten ruhen! ' Haben doch die wirklich orthodoxen Juden am Sabbatb ihre Geschäfte geschloffen. In vielen Städten Sachsens muffen sic infolge dessen zwei Tage ganz sciern, und dennoch holten -ie Juden streng aus ihre Eabbathscicr. Diese Ding« sind also wohl durchführbar bei gutem Willen. Uebcr »en Antrag Gutfleisch (zwei Stunden Arbeitszeit an den drei hohen Festtagen- will man sich in anderer Form einigen. Ich bedauere, käme etwas »u Stande. In der ersten Lesung hat die Kommission das verbot sür diese drei Tage einstimmig angenommen, in der Wertmasse von Material ans Interessentenkreisen finde ich keine Wndeutung, bah diese« Verbot bedenklich sei. Trotzdem will Mkslan sitzt den Kommffsionsbefchluß durchlöchern. -Minister Frhr. v. Berlepsch hält eine gewisse Latitüde sür nothwendig. Frhr. v Stumm erklärt die Bestimmung für lediglich dekorativ. As giert euch nicht einen Scheingrund sür diesen Antrag; wenn Sie die Wohlthat sür Angestellte so beschneiden, werden Sie von keiner Seite Dank ernten. Unser Zusatz, daß auf jeden I Fall dir Arbeit bis 6 Ubr Nachmittags beendet scm soll, hat nalinl'ch nur aus Le Tage Bezug, wo die Polizei die Au-'- d-hnung der AibeilszeN aus zehn Stunden gestattet. DaS ist das Wenigste, was Sie dem Handlungsgehilfen gewähren können. Minner ,irhr. v Berlepsch: Aus Len M-Hbänden im HandelSgewerbe, deren Vorhandenfoin ich anerkenne. Leduziu Vorredner einen unberechti ten Vo wurs sür die Regierungen. ES ist unniögl.ch, diese Vorlage feilig zu stellen, wenn man d?e noch wenig ergründeten Vcihälinisse der Lehrlinge und Gc- hilicn hier mit Wien w U. Ich bm sür meine Person völlig bereit. Liese Verhältnisse näher zu unte>suchen und eine Vor lage vo zubeieilen, ich muß also den Vorwurf, daß die Re gierungen nicht geneigt seien, Liesen Veriältn sjen überhaupt näher zu treten, zurückwcisen. Angestellte und Prinz'palc haben wiederholt solche Wünsche geäußert und an uns gebracht, noch neuerdings der Verband kaufmännischer Vereine BiZ jerft war cs unmöglich, dieser Eingabe näher zu treten. Aber wenigstens haben w.r bezüglich der Sonntagsruhe dieser An gestellten Bestimmungen m die Vorlage ausgenommen, wie sie nach der Enquete raiesam waren. So ganz niedrig diese Be stimmungen anzuschlagcn, wäre falsch. 1885 waren 37 000 Geh-Isen in Bert n regelmäßig am Sonntag beschäftigt. Wenn sür diese jetzt 5 Stunden Arbc-t eintrcten. ist das nichts? Abg. Biehl (Cent,.) beantragt. Laß auch der Gewerbe betrieb der Har-sircr, welche nur die eigenen Produkte ver treiben, für L e Zc.t ruhen muh. wo d e SonntagSarbeit sür Gehilfen und Lehrlinge untersagt ist. In SüLLeutschland wird kein HanLlungsgehllsc 10 oder gar >8 Stunden Sonn tags beschäftigt. Em oilbodoxer Jude zieht am Sabbath wohl Geld ein, er stellt nur keine Quittung aus. Denkt Herr Bebel nicht an die Geschäslsmache der Juden, an Marktschreier« und unsolide Geschäftsführung? (Zuruf links: Thun das Christen nicht auch?) Gewitz. auch Christen thun das; ich verurlheile auch sie an s Entschiedenste. An den höchsten Feiertagen will ick nicht Sic Burcaux und DcrkaujSläLcn überhaupt geöffnet haben sondern nur sür solche Leute, welche erst spät am Vor abend d:e Arbeit verlassen können, sodann einige Geschäfte Ivie Metzger- und Bäckerläden. BundcSrathSbcvcllmächligter Gehciinratb Lohmann: Der Antrag Biehl erscheint als Konsequenz Lessen, was bezüg lich der Untersagung Les Gewerbebetriebes im Umherziehen in der Kommission vorgcschlagen worden ist. Zur Prüfung ist bis zur dritten Lesung Zeit. Abg. Krause (dir.) ist sür dicunveränderten KommiffionS- beschlüssc. Richt ganz unbedenklich ist der von der Kommission empfohlene neue tz 4la, wonach sür die Zeit der Sonntags ruhe euch die Inhaber einen Geschäftsbetrieb nicht auSübcn dürfen. Das hat mit dem Grundgedanken der Vorlage, Schutz der Sonntagsruhe der Lohnarbeiter, nichts mehr zu schaffen, ist auch nicht durch äutzerc Sonmagshciligung zu begründen. Jedenfalls würde das ungciecht diejenigen Geschäftsinhaber drücken, welche ohne Gebil cn und Lehrlinge arbeiten: deren gicbt eS in kleinen Städten, auch in Berlin Tausende, darunter viele Frauen. Wittwen, die gern einen kleinen Verdienst des Sonntags mftnchmcn. Alle Liese sollen jetzt auch ihre Ver kaufsstelle schließen, ohne zur Sonntagsruhe ter Gehlfen und Lehrlinge damit etwas bcizulragen. Lasse man also die Sache, w c sie ist und die selbstständigen Gewerbetreibenden außer Be tracht. Das wäre auch der Anfang einer polizeilichen Rcgle- mcntirung des Gewerbebetriebs überhaupt, die Keiner wünscht, höchstens die Sozialdemokratie. Abg. Harimann (kons.) ist sür den Antrag Biehl, der eine Lücke ausfüllt. BunLesrathsbevollmächtigter Gcheimrath Lohmann ist sür den Antrag Hartmann, nach welchem die Festsetzung der Stunden, in welchen die Beschäftigung gestattet ist. dem OrtS- ftatut nur dann vorzubehalten ist, wenn dieses eine Ein schränkung der sünsstündigen Dauer der Beschäftigung vor schreibt. Die Regierung fürchte, daß bei Festsetzung der be treffenden Stunden auch bei der Ausdehnung der Arbeitszeit durch das OrtSstatut den J-tcrcffcntcn ein Einfluß gewährt würde, der dem Zweck des Gesetzes entgegenwirken könnte. Für diese Fälle mutzte die Polizeibehörde maßgebend bleiben. Nur so sei die Sache sür größere Bezirke gleichmäßig zu gestalten. Abg. v. Stumm (RcichSpartei): Man müsse ja sein u Pflichten genügen, auch wennc« nicht angenehm sei. Erginge auch lieber im Thiergarten spazieren, anstatt hier die Reden Bebels und Singers anhörcn zu müssen. (Heiterkeit und Unruhe.) Abg. Bebel: Gerade Sxslenzen wie Frhr. von Stumm verschulden eS, daß wir hier sitzen und Gesetze machen müssen, wie das vorliegende, die nur durch die vrrhältniffe uns aus erlegt werden, an denen er und seinesgleichen durch Arbeiter ausbeutung seinen vollen Antheil hat. Den tz 4l n begrüßen wir mit Freude» als «inen Anfang zur Ordnung der Ver- hältnissc aus diesem Gebiete, wie wtr sie erstreben. Wirkliche Ordnung kommt freilich erst, wenn zur Uebcrwachung und Durchführung aller dieser Scknitzmahrcgcln eine zentralifirte oberste Spitze von «cichrwegen vorhanden ist. Unzweifelhaft giebt cs unter den Juden unsolide und marktschreierische, aber unzweifelhaft ebenso u-.ter den sogcnamLcn Christen. Biehl brauchte unter seinen Parteigenossen in München gar nicht weit zu greifen, um solche Elcniente zu finden, die den ge tadelten jüdischen nichts nachgcben. Vzcpräsid.'nt v. Ballestrem erklärt den Ausdruck „Aus beutung der Arbeiter', sof rn dann« Stumm oder ein Mitglied des Hauses gemeint sei. sür durchaus unzuläfsig. Abg. Krause: Die Ausführungen Bebels beweisen, dah den Sozialdemokraten die Erhaltung des kleinen Gewerbes durchaus gleichgilttg ist, und z 41» arbeite des letztere» Ruin in ihrem Sinne vor. Bei der Abstimmung werden alle freisinnigen und sozial demokratischen Anträge abgclchnt; angenommen wird Lcijenige Hartmanns, betreffend die ortSstatutarische Bestimmung der Stunden, während deren die Beschäftigung stattfinden darf und mit dieser Acnderung tz ii>5I>, Absatz 2. Der Zusatz der Kommissicn (H 4l » Verbot des Geschäftsbetriebes wäbrcnd der Ruhezeit, auch sür die Geschäftsinhaber) wird unverändert, h 55!« (Verbot des HaufircrgeweibcS innerhalb derselben Zeit) wird mit dem Anträge Bicift angenommen. Die Annahme des ganzen Z iöbll erfolgt mit sehr großer Mehrheit; dagegen nur ein kleiner Theil der Freisinnigen. Es folgt tz Ib5e; Ausnahmen bon den Bestimmungen Le« Z ivbb sollen sein: 1. Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Notbftandes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse uuve>züglich vorgenommen werden müssen; ferner die Sonntagarbcitcn zur Durchführung der gesetzlich vorgcschricbenen Inventur; 2. Bewachung der Bctriebsanlagen; Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung des Betriebes, sowie auch solche, von denen die Wiederaufnahme des vollen werktliitigcn Betriebes abhängig ist; 3. Arbcucn, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeits-Erzeugnissen crsoröerlick sind; 4. Beaufsichtigung des an Sonn- und Festtagen stalifindenden Betriebes. Das Verzeichnis; mit der Zahl der Arbeiter und der Art und Dauer der Beschäftigung ist auf Erfordern der Polizeibehörde und jederzeit den rcvidirendcn Beamten vorzulegen. Wenn die Arbeiten unter 2 und 3 länger als drei Stund:» dauern, müssen die Arbeiter entweder an jedem 3. Sonntage 30 Stunden oder jeden zweiten die Zeit von 6 Uhr Morgens b S 6 Uhr Abends freigelassen werden. Sozialist Auer setzt sür jeden zweiten Sonntag statt 12 Ständen Ruhezeit 24; v. Münch statt 30 Stunden 32. Die Volk-Partei, Haehnle, will den 2. Theil des H 105 0, die Verpflichtung der Gewerbetreibenden betreffend, gänzlich beseitigen. Das Cenlrum, Bichl und Oitercr, wollen die Ruhepause im letzten Satze nicht nur ge währen, wenn die Arbeiten über 3 Stunden dauern, sondern auch, wenn sic die Arbeiter am Besuche des Gottesdienstes hindern. Bebel verlangt, eine Abschrift des Verzeichnisses am Schluffe jeden Monats den Aussichtsbeamtcn und der OrtS- polizewchörde in Abschrift mitzulhcUen Hartmann, Lctocha, Möller und Stumm beantragen folgenden Zusatz: Ausnahmen von den Bestimmungen, weiche sür die unter Ziffer 2 und 3 erwähnten Arbe tcn vorgcschlagcn sind, darf die untere Ver waltungsbehörde gestatten, wenn die Arbeiter an dem Besuche Les sonntäglichen Gottesdienstes nicht gehindert werden und ihnen statt des Sonntags eine 24stündige Ruhezeit an Wochen tagen gewährt wird. Payer (Volkspartei): Die Vorschrift des Verzeichnisses wäre eine ungeheure Belästigung der Fabrikanten. Man hat so lange vom Schutze der Arbeit, r gestochen; hier ist es am Ort, auch einmal den Schutz der Fabrikanten in'S Auge zu fassen. Die Sozia dcinokraten muthcn auch noch einem Be amten die Belästigung mit diesen tausenden Verzeichnissen großer, kleiner und klemster Geschäftsleute zu; es wird leider schon in unserer Industrie viel zu viel geschrieben; wir stecken in der Schreiberei bis an Len Hals und sollten sie nicht noch unnütz vermehren. (Lebhafter Beifall links.) Abg. v. Münch: Die Aussührungen des Vorredner« seien lediglich vom einseitigen Standpunkt des Unternehmers diktirt. RegicrungS-Ratb Wilhelm«: Ohne eine gewisse Menge Schreibwerk ist überhaupt keine Regelung dieser Materie möglich. Abg. Biehl Der Antrag Bebel würde allerdings eine Vielschreibern erzeugen, bei dec man verrückt werden könnte (He terkcit), aber auch der Kommissionsbeschluß erscheint mir überflüssig. Man lasse dock den Arbeitern selber die »ontrole, das wird vollkommen genügen. Ich beantrage danach, nicht allen Gewerbetreibenden, sondern nur den Unternehmern von Fabriken im Sinne der Gewerbeordnung diese Verpflichtung aufzuerlegen, wenn Sie nicht den Antrag der volkspartc« »erziehen. Abg. Bebel: Die Ausführungen Payers widerstreiten dem eigenen Programm der Volkspartei, wie es in den SOer Jahren formulirt wurde. Die Herren haben danach auch den NormalarbcitStaz und ähnliche Forderungen auf ihre Fahne geschrieben. Das kleine Handwerk, die Schuhmacher und Schneider werden saft gar nicht von diesen Bestimmungen ge« ' troffen. Wird der Antrag der Volkspartei angenommen, so