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Mai 1919. Dresden, am 12. Mai 1919. 847 k.H. 19 der Der Stadtrat. Wilsdruff, am 24. Mai 1919. 3SV8 Das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen Kiefern- und sind als Astmeter zu behandeln. 2. 3. 4. erhöhen: auf Rückstände aus dem vorigen Wirtschaftsjahr findet jedoch diese Erhöhung keine Anwendung. Die Preise sind Höchstpreise und betragen für 1 Raummeter: 11,25 18,7b 25,- dsr be- berechnung sind innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen bei dem Vorstande Genoffenschaft in Dresden, Wiener Platz 1, 2. Etage, Eingang anzudringen: ste freien aber nicht von der vorläufigen Zahlung. Die ausgeworfenen Beiträge sind bis zum 14. Juni d. I. zur Vermeidung zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Stadtsteuerkasse abzuführen 1. Im Hinblick auf die andauernde erhebliche Steigerung der Werbungskosten Hal «je unterzeichnete Stelle beschlossen, die in der Verordnung vom 10. Juni 1918 (Sächs. Aaatszeitung Nr. 134), welche im übrigen auch fernerhin in Kraft bleibt, festgesetzten ^rennholzpreise für das laufende Wirtschaftsjahr um durchschnittlich 25 Prozent zu Verkaufspreis für ausländisches Pökelschweinefleisch 164 VI. I 6 Wirtsch aftsmi« ifterium, Landeslebensmittelamt. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Ministerpräsident Scheidemann hat sich zu Beratungen "ach Spaa begeben. * In Allenstein sind die freie» Gewerkschaften in einen drei- böigen Generalstreik eingetreten. Sie verlangen Lohn- ^bohung und bessere Lebensmittelversorgung. * Im Prozeß Ledebour lehnte das Gericht einen Antrag 'us Haftentlassung ab. , * Clemenceau lehnt in einer Note jedes Entgegenkommen H bezug auf die deutschen Kriegsgefangenen ab. * Riga ist von den baltischen Truppen rurückerobert worden. zugunsten weniger: um den Ausfall aller deutschen Volksforderungen zugunsten der Forderungen der Entente. Das Deutsche Reich soll zu einem betrügerischen Konkurs sich hergeben. Die Versailler Vorschläge bestimmen aus drücklich, daß keinerlei Zahlungen geleistet werden dürfen, die deutsche Inländer zu beanspruchen haben, ehe die feindlichen Ausländer nicht befriedigt sind. Was die zu bekommen haben, erfahren wir vorerst aber nicht einmal. Das wird uns erst nach zwei Jahren gesagt werden, an erkennen müssen wir die Zahlungsverpflichtung aber schon heute und zunächst „auf Abschlag" 120 Milliarden Mark in Gold, das ist unter den heutigen Umständen schon so ziemlich der gesamte deutsche Besitz, in bar ab führen oder durch Schuldschein verpfänden. Die gesamte Kriegsanleihe wäre damit zunächst zu wertlosem Papier geworden. Da in dieser Anleihe die meisten Vermögen, auch die der Banken und der Spar kassen und der Industrie- und Handelsunlernehmungen angelegt sind, wäre in demselben Moment nicht nur jedes bisher „mündelsichere" Papier ein zinsloser bedruckter Wisch, sondern auch alle anderen Guthaben. Wir bekämen keinen Pfennig mehr. Auch keine Pensionen, keine Alters-, Unfall-, Invalidenrenten, und schließlich: keine Gehälter mehr, weder vom Staat, noch auch von irgend einem Unternehmer. Wenige Tage später wäre auch das „bare" Geld unverwertbar geworden. Die Mark, die jetzt immer hin noch die Kaufkraft von etwa 28 Pfennigen hat, würde auf den Nullpunkt sinken. Äußerlich vollzieht sich das so, boü ..die Preise steiaen": ein Brot kostet 10 Mark. 100 am Freitag nnd Sonnabend, den 3V. und 31. Mai vormittags 9 Uhr stv Lager Böhlitz-Ehrenberg, Ludwig-Hupfeld-Str. 1, öffentliche Versteigerung von einer großen Anzahl Kumte und Gefchirrteile Arlt. — Die Gegenstände werden nur an Selbstverbraucher abgegeben; für Mängel im Rechte oder der Sache wird keinerlei Gewähr geleistet. Der Zuschlag erfolgt frei Standort. Lagerung nach Kauf geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Zahlung kann in ^tie^anleihe erfolgen. -1462 O Reichsverwertnngsamt Landesstelle Sachsen. Lagerverwalrung Leipzig. Aber jedermann tröstet sich bei diesen Worten mit der dunklen Empfindung, daß ein Bankerott zur Gesundung führen könne, daß wiederholte Pleiten schon die Grund lage zu manchem großen Vermögen gewesen sind. Wer Konkurs gemacht habe, sei seiner Zahlungsverpflichtungen ledig, und etwas besseres könne uns gar nicht geschehen. Mit Verlaub: Wer sind „uns" in diesem Falle? Sind wir selber es, die Bankerott machen oder ist es der Staat? Es ist der Staat. Und der ist unser aller Schuldner. Da sieht die Sache also schon wesentlich anders aus. Selbst bankerott machen und dadurch seine Verpflichtungen loswerden, kann unter Umständen der Anfang eines wirt schaftlichen Wiederaufbaus sein. Wenn aber meine Schuldner bankerott machen, dann fallen meine Forde rungen aus, dann erhalte ich nur einen kleinen Prozentsatz des Meinigen zurück oder gar nichts. Dieser Firma Staat haben wir nahezu unser gesamtes Vermögen anvertraut. Wir bekommen Zinsen oder Gehalt oder Rente oder lohnende Aufträge vom Staat. Bricht alles zusammen, so haben wir fortan nichts. Aber es ist nicht einmal ein ehrlicher Konkurs, der dem Deutschen Reiche und den deutschen Einzelstaaten und den Kommunen von der Friedenskonferenz auf gezwungen werden soll. Dann könnte man doch wenigstens die Hoffnung haben, daß der Bankerotteur einmal wieder aufersteht, und daß wir unter besseren Bedingungen mit ihm zusammen wieder hochkommen ksnnen. Es handelt sich vielmehr um eine Entrechtung, fast aller Gläubiger Verelendung. - Wir gehen den Dingen nicht auf den Grund, wir kochen uns nur nebelhafte Vorstellungen von unserer ^gr. Worte wie „Zusammenbruch". „Ruiu", „Sklaverei" Wen uns leicht von den Lippen; kaum jemand gibt sich Mühe, nach der Erkenntnis zu suchen, was dies für Un einzelnen von uns bedeutet, ja man stößt sogar viel- auf die Meinung, es werde „alles nicht so schlimm" Amen. Schon früher wurden große Worte gedankenlos Kraucht. Da hält man denn auch jetzt alles das für ,»» rische Übertreibungen, rhetorische Superlative, was s von den Folgen des Versailles-Friedens berichtet- Nun ja, einen „Staatsbankerott" werde es freilich geben,. wir feien eigentlich ja schon mitten darin. ist das Pfund Mehl an alle Bezugsberechtigten zum Preise von 2,22 Mark, das Pfund Pökelschweinefleisch zum Preise von 6,96 Mark abzugeben. Eine Aenderung drr in W 5 und S festgesetzten Staffelung bleibt insbesondere für den Fall vorbehalten, daß der erstrebte finanzielle Ausgleich nicht erzielt wird. s «,9« Mk. 8,00 9,60 „ Als Preise für Langhaufen werden bei durchschnittlicher Beschaffenheit und 1 Quadrat meter Srirnfläche festgesetzt: für die 1. Klasse sbis 4 Meter Länge) Mk. 6,25 Insertionspreis pfg. für die S-Mspasten- Korpuszeiie oder deren Naum, Lokalpreis pfg., Reklamen Pfg.,'astes mi! Teuerungszuschlag. Z «raub und tabellarischer Satz mii so-/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Iahresun. «tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von BehSr. R die Spaltzeile so Pfg. bcz. Pfg. / Rachweisungs- und Offertengebühr 20 be, pfg. / Telephonische Znseralcn-Aufgabe schließ! jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis ZI Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Vik., sr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrift Aufschlag ohne Rabast. / Oie Rabastsähe und Retiopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gcrichilsche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen» Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstagc an, Widerspruch erhebt. rändert: 0 . s b. Der Preis für Pökelschweinefleisch beträgt in Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Amtsgericht mrd den Stadtrat z« Wilsdruff rentamt zu Tharandt. ou. Öffentliche Versteigerung von Heeresgut. Im Auftrage des Reichsverwsrtungsamles, Landesstelle Sachsen, findet am Dienstag und Mittwoch, den 27. und 28. Mai vormittags 9 Uhr dv Train-Depot XIX (Himer der Trainkaserne) eine öffentliche Versteigerung von Kreuzhacken, Spaten, Ohrenklappen, Steuerketten, Vorspannhaken, Orlscheiten aus Holz, Wagebalken mit Ortscheiten, Feldschmieden, Fleischklötzen, Schrauben, Wagen federn, Wetzsteinen, Schlittendecken und einem Posten verschiedener Beschirrung, seiner siir die Amtshauptmannschaft Meitze«, für das !rr«iprkch,r: Am« Wilsdruff Nr. k fVMie fÜt das Fürst- r>«s »Wisdruffer Tageblatt- evschrini täglich, Mil Ausnahme der Sonn- und Wage, abend« S Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung «o» der Druckerei wswenillch pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; huch unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; tei den deutschen postanstatten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. Ae Postanstalten, Postboten sowie unsere Ausrräger und Geschäftsstelle nehmen kd«zeij Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger ^gendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Ufftrderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung «ter Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner tat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die «huig verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- "rkaufspreis der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Verlag, die Gchristleitung oder die Geschäftsstelle. / daontzme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung'. Berlin GW. 43. Klaffe und „ c er v (bis 4—5 Meier Länge) „ (bis 5—6 Meier Länge) „ (über 6 Meter Länge) . Ueber die Zuleitung zu einer dieser Klaffen im Einzelfalle haben die Kommunal verbände zu entscheiden. Die Preise für Abraumreisig und Stockholz werden, insoweit diese Holzsorten zur Erfüllung des Pflichtholzes zugelaffen und geliefert werden, festgesetzt wie folgt: a) 1 Raummeter Laut Holz-Abraumreisig Mk. 2,— . 1 Raummeter-Kiefel-Abraumreistg „ 1,50 l Raummeter Fichte-Abraumreifig „ 1,— d) Für Brennreistg in Wellen von 0,7 Meier Gebundlänge und 1 Meter Umfang oder von gleichem Rauminhalt (z. B. I Meter lang und 0,85 Meter Umfang) werden festgesetzt: bei Laubhölzern Mk. 15,-1 . , . bei*Nadelhölzern „ 12,50/ hundert. c) Als Preis für Stockholz wird für 1 Raummeter gerodete Laudholz stöcke 10 Mk., für 1 Raummeter gerodete Nadelholzstöcks 7,50 Mk. festgesetzt. 2. Der Eigenbedarf darf nur mir höchstens 2 Raummeter von der Pflichtholzmenge n Abzug gebracht werden. Ein höherer Eigenbedarf bedarf dec Genehmigung der 'Kreisbrennholzstelle. 3. In Gemäßheit der Punkte 1 und 2 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Brennholz vom 29. März 1919 bleibt Privatwaldbesitz im Umfange von weniger als 6 Hektar von der Brennholzpflichtlieferung bis auf weiteres befreit. Die Kreishauptmannschaft als Kreisbrennholzstelle. Das Verzeichnis der zur sächsischen landwirtschaftlichen Bernssgenoffenschast gehörigen Belriedsunternehmer in der Stadt Wilsdruff sowie der Heberollenauszug sind bei uns eingegangen und liegen vom 27. Mai d. I. ad zwei Wochen lang in der hiesigen Stadtsteuerkasse zur Einsicht der Beteiligten aus. Einsprüche gegen die Beitrags- für Brennscheile Nadelholz gut Mk. 17,— wandelbar 15,— Laubholz gut 22,50 wandelbar 18,75 für Brennknüppel Nadelholz gut 14,- wandelbar 12,20 Laubholz gut V 18,75 wandelbar 15,— für Aftmeter Nadelholz 8,45 Laubholz V 11,25