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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 28.01.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110128019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911012801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911012801
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-01
- Tag 1911-01-28
-
Monat
1911-01
-
Jahr
1911
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Amtsblatt des Nates und des Nolizeiamtes der Stadt Leipzig. ^»zeigen- Preit Mr Jnlerate au« Leivzi, uno ilmqedunq d,e 6g«>vallenr bl) wn» breu» Petit,eil» 2b ch, di» 74 mal breite Netlamezeil« l vo» »urwär» lo Nellamrn t.20 Inserate oan Bekdrden <» emtliihen Teil di« 74 wo» brrtt» Petit,eil» 40 Be>chL'l.'an,eigel> mit Piahoorichntten und i» der Abendausgabe >m Prene eihoht. Nabatl nach Laris. Bcilagegedühr s 0. Lausend exkl. Postgebühr. Festerietlte Auiträg« können nicht zurück gezogen werden. Für bas Erscheinen an bestimmten Lagen und Plähcn wird keine <barantt« übernommen. Anzeigen-Annahme: ÄuguituSplatz 8, bei sämtlichen Filialen u. allen Annonceil- lttpebitionen des In» und Auriande«. chaupt-GUlal» Derlt»: Lari Duackee. Herzog, »avr. Hvsbuckp dandlung Luyowstran« UL (Lel vdoo VI. Nr 4iUj>. Haupt-Ailtale LrrSden: S«eitr«8e 4.1 (Lele«ihon 4621». Nr. 28. Sonnsbrnü, üen 28. dsnusr lSIl. lS5. Ishrgang. Das Wichtigste. * Aus allen Teilen des Reiches und des Aus landes liegen Meldungen über die Feier des Ge burtstages des Kaisers vor. (S. d. bes. Art. und Letzte Dep.) « Die Pariser Handelskammer befürwortete eine von der Bevölkerung Savoyens eingebrachte Petition, in der eine neue französisch-italie nische Bahnverbindung mit dem Durch stich des Kleinen St. Bernhard verlangt wird. * Das neue spanische Verein sgesetz untersagt nach französischem Muster vornehmlich 'jede Gelübde fordernde Vereinigung. (S. Ausl.) * Der Präsident der griechischen Kammer General Makris ist plötzlich gestorben. * Bei Podwoloczyska ereignete sich ein ernsterer österreichisch-russischer Grenz zwischcn- fall. (S. Letzte Dep.) * Das Zustandekommen einer neuen Voltsoper für Grog-Berlin ist gesichert. lS. K. u. W.) * Der Eegenseitigkeitsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada setzt die Hauptnahrungsmittel auf die Freiliste. (S. Ausl.) Morgenrm? Die „Germania" hat wieder einmal Anlatz zu Klagen. Das ist bei dem Blatte ja gerade nichts Neues. Es liegt kein Jahr zurück,», datz es die Entdeckung machte und in mehreren Artikeln verfocht, wir „ständen mitten im Kulturkampf". Soweit wir gesehen haben, hat es diese These seit längerer Zeit nicht mehr verfochten. Sie mag mit den Tatsachen in zu schroffem Kontrast gestanden haben, als datz sie dauernd dem klerikalen Waffenarsenal hätte einverleibt werden können. Aber, wie Bismarck wiederholt ausgeführt hat: das Zentrum bedarf nun einmal des Kultur kampfes. Und so vergeht kaum ein Tag und sicher nie eine Woche, in der die „Germania" nicht herzzerbrechend über irgend eine Katholikenbedrückung zu stöhnen hätte. Das Rezept ist das bekannte, das nach den Block wahlen in der ersten Reichstagsrede des Abge ordneten Gröber zum schönsten Ausdruck kam: der bewies damals, datz die Blockwahlen gegen die katholische Kirche gegangen wären, mit einem Artikel aus dem — „Wüstegiersdorfer Grenz boten!" Die „Germania" treibt ihr Metier im allgemeinen geschickter. Jetzt aber stützt sie eine Klage aus, die hoffnungsfreudige Gemüter zu der Ansicht bestimmen könnte, es wolle so etwas wie Morgenrot werden. Den Tatbestand möchten wir mit ganz un wesentlichen Auslassungen wörtlich der „Ger mania" entnehmen. Schon deshalb, damit der Leser sich selbst ein Urteil darüber bilden kann, in welcher kecken Weise das „Blatt mit dem irreführenden Namen" durch die Wahl der Artikelüberschrift „Lieber rot als königstreu'?" irrezuführen sucht. Wir lesen dort: Der Präses eines katholischen Jünglings vereins dachte vor einiger Zeit daran, eine Turn abteilung zu gründen . . . Aber woher die Mittel nehmen für die Anschaffung der Geräte? . . . Kurz entschlossen richtete er ein Gesuch an die Regierung und bat unter Darlegung der Notlage um eine Bei hilfe, die aus dem zur Verfügung stehenden Fonds auch anderen Vereinen gewährt sei. . . . Der Bür germeister der Stadt befürwortete das Gesuch warm... Nach einigen Wochen kam eine Anfrage vom Minister: ob nicht die betreffenden Jünglinge in am Orte be stehenden Turnvereinen turnen könnten. — Der Präses antwortete: 1. Würden die beteiligten Eltern ihren Söhnen einen Beitritt zu jenen Turnvereinen aus berech tigten Gründen versagen. 2. würde, da die Versamm lungen der verschiedenen Vereine zum Teil gleich zeitig stattfänden, der katholische Jünglingsverein durch Entlastung der Mitglieder zum Turnverein sich selbst schädigen und zugrunde richten. Die Regierung resp. der Minister gab sich mit dieser Begründung nicht zufrieden: Er fragte noch mals an, ob Anschluß an die bestehenden Turnvereine nicht möglich sei. — Der Präses antwortete nochmals mit derselben Begründung. — Mehrere Wochen und Monate vergingen. Da kam folgende Schlutzantwort: Der Regierungspräsident. Der Herr Minister.... ist zu seinem Bedauern wegen Erschöpfung der versügdaren Mittel nicht in der Lage, dem Anträge des Vereins .... zu ent sprechen. Hierzu bemerke ich, datz der Antrag auch beim Vorhandensein von Mitteln voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg gehabt Hütte, weil den Mit gliedern Ihres Vereins in zwei dort be stehenden Turnvereinen hinreichend Ge legenheit geboten ist, sich sportlich zu betätigen. In Vertretung: lName.)" Wir bedauern, datz die „Germania" den Namen des Regierungspräsidenten nicht mit teilt. Bedauern es, weil wir ihm gern unfern Dank votiert hätten. Die vom Präses des konfessionellen Jugendvereins vorgeschützten Gründe für die Notwendigkeit einer konfessio nellen Turnriege sind freilich so durchsichtig, datz sie fast wie eine Verhöhnung des anfragen den Regierungspräsidenten anmuten. Wenn der katholische Jünglingsverein sich selbst durch die Entlassung der Mitglieder zum Turnverein schädigen würde, weil die Versammlungen der verschiedenen Vereine zum Teil zusammenfallen: warum erstrebt er keine Aenderung dieses Zu standes und warum verständigt er sich nicht mit dem Turnverein, dem die katholischen Jüng linge beitreten wollen und der sicherlich Rück sicht auf die Wünsche einer stärkeren Anzahl neuzugewinnender Mitglieder nähme? Wollte das keiner der beiden Turnvereine tun: Was zwingt denn um alles in der Welt den katho lischen Verein, seine Sitzungen gerade an Turn vereinstagen abzuhalten? Und nun zum zweiten: Warum sollten denn die Eltern der beteiligten Jünglinge diesen den Beitritt zum Turnverein versagen? Wer dürfte wohl derjenige sein, der vor den Gefahren dieser beiden interkonfessio nellen Turnvereine immer wieder gewarnt hat? Sollte das der Präses der katholischen Jüng linge nicht wissen? Wir möchten das sehr be zweifeln, zumal er — die „Germania" ver schweigt ängstlich seinen Stand — mit einiger Sicherheit als Geistlicher angesprochen werden dürfte. Jedenfalls ist die Abfuhr, die sich der Präses bei dem leider ebenfalls nicht genannten Re gierungspräsidenten geholt hat, wohlverdient. Der Name dieses Regierungspräsidenten sollte aber der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten bleiben, denn dieser Mann hat nicht nur als pflichtgetreuer Beamter, sondern nach Maßgabe seines Betätigungsgebietes auch als Staats mann gehandelt, als er es ablehnte, katho lische Barren, Recks und Hanteln an schaffen zu helfen. Die interessanteste Frage aber ist die: hat er bei diesem Bescheid auf eigene Faust gehandelt oder auf Anweisung vom Ministerium? Das zu wissen, würde aufs höchste interessieren. Denn es ist immer hin ein ander Ding, wenn dem zuständigen preußischen Minister als wenn irgend einem Regierungspräsidenten die Augen über die Gefahr der konfessionellen Absonderung auf gegangen sind. Gewiß, auch wenn dies der Fall wäre, hätten wir erst einen winzigen Schimmer Morgenrot vor uns. Aber es ist nun einmal nicht anders: dem ersten kleinen Streifchen Morgenrot muß früher oder später die Helle Sonne folgen. Und darum würden wir auch einen solchen verheißungsvollen Schimmer am nächtlichen Himmel mit freudigem Aufatmen begrüßen. Zur Frage üer penlionsoerstcherung üer prmstbesmten. äußert sich Reichstagsabg. Dr. Stresemann in der „Ehemn. Allg. Ztg." in einem längeren Artikel, Lein wir iolaendes entnebmen: „Es ist gewiß ausfällig, daß im 8 1 des Gesetz entwurfs, der die „Versicherungspflicht" behandelt, auf die Bureaubeamtcn nicht irgendwie Bezug genommen ist. Wenn es bisher auch nicht möglich war, allen Wünschen nachzukommen, so gibt es dcch sicherlich unter Len Abgeordneten niemanden, der bei Forderung einer Pensionsversicherung für Privat beamte daran gedacht hätte, die Bureaubeamren aus zuschließen, und es ist daher dainit zu rechnen, daß der Reichstag für eine Fassung des 8 1 eintreten wird, die jeden Zweifel darüber beseitigt, daß auch die Bureau beamten mit unter das Gesetz fallen. Nicht berechtigt finde ich die Kritik daran, daß die ausdrückliche Hervorhebung der Verficherungspflicht des weiblichen Geschlechtes in dem Gesetz fehlt. Da in den vielen Bestimmungen des Gesetzes nir gends eine Begrenzung auf die Angehörigen männ lichen Geschlechts ausgesprochen ist, so geht daraus ganz allgemein hervor, daß der Versicherungsvslicht alle genannten Kategorien ohne Unterschied des Ge schlechts unterliegen Die Anregung, daß man auch Angestellte, deren Jahresoerdienst '»000 übersteigt, in das Gesetz hineinnehmen möchie, ist sicherlich sehr beachtenswert. ... Es würde sich viel leicht empfehlen, eine besondere Klaffe für Angestellte mit Gehältern von 5000 -4t und darüber zu bilden, und zwar auf Grund der Maßgaben der Versiche rungsbeiträge der Kehaltsklasse .1, dabei aber die Beitragspflicht des Arbeitgebers je nach dem Gehalt niedriger zu normieren oder vielleicht hier an Stelle der obligatorischen Versicherung den Gedanken der fa kultativen Versicherung einzuführen. Sehr zu begrüßen ist die Anregung, das Ruhe gehalt nach Leistung von 480 Monatsbeiträgen auszuzahlen. . . . Die Weiteroersicherung von An gestellten, die sich selbständig machen, ist meiner Meinung nach durch das Gesetz nicht ausgeschlossen. . . . . Die wichtigste Frage ist natürlich diejenige der B e i t r a g s l e i st u n g e n. Gewiß sind die Renten niedriger als man namentlich in der ersten Zeit der Prioatbeamtenbewegung angenommen hat. Man ist aber auch von einer falschen Voraussetzung aus gegangen, wenn man die Staatsbcamtenversicherung zur Grundlage genommen hat. . . . Würde man allerdings direkte Staatsbeamtenpensionen für die Privatbeamten fordern, dann wäre eine allgemeine Revision der Privatbeamtengehälter in die Möglich keit gerückt, und dabei würden gerade die Bedenken sich verstärken, die jetzt nur von einigen Seiten aus gesprochen werden. Wenn die Regierung jetzt auf einen Satz von 5—7 Prozent des Gehaltes als Bei trag zurückgekommen ist, so darf man nicht ver kennen, daß dies geschehen ist auf Grund von Vor stellungen aus den Kreisen der Angestellten Die Regierung hat sich unzweifelhaft bemüht, in dieser Beziehung das Prinzip der mittleren Linie aufrecht zu erhalten, um den verschiedenen Ansichten gerecht zu werden, und man wird gut tun, mit dieser jetzigen Höhe der Beiträge und der Rentenklaffen einen An fang zu machen und die Ausbildung des Gesetzes der späteren Zeit zu überlasten. Ganz allgemein darf man vielleicht dem Wunsche Ausdruck geben, daß man über der Kritik an Einzel heiten nicht vergessen möge, welch bedeutsamer Fort schritt es ist, daß der Gedanke der Pensionsversiche rung der kaufmännischen und technischen Angestellicn durch diesen Gesetzentwurf als berechtigt anerkannt ist Dem Deutschen Reichstage stehen nur noch wenige Monate kür seine gesetzgeberischen Arbeiten zur Verfügung. Es ist der dringende Wunsch auszu sprechen, daß der Bundesrat sich möglichst bald mit dieser Vorlage beschäftigt, um sie wenigstens in den nächsten Wochen dem Reichstage zugehen zu lassen, wenn inan überhaupt annehmen soll, daß der Regie rung an einer Erledigung der Vorlage gelegen ist.... Im übrigen wäre zu wünschen, Laß alle bürgerlich."!) Parteien unter Hintansetzung ihrer sonstigen poli tischen Gegensätze möglichst bald ans Werk gehen, um den Entwurf zum Gesetz werden zu lassen: denn mit eine». Nichterledigung dieser Frage in der jetzigen Session wäre niemandem mehr gedient als der So zialdemokratie. die das Scheitern der ganzen Vorlage gewiß gern sehen würde, um diese Nichterfüllung der brennendsten Wünsche der deutschen Privatbcamten- schaft für ihre Agitation auszunutzen." Aus üen Reichstsgskammillionen. Die Budgetkommission. Beim Titel: Bau von Wohnhäusern für verheiratete Unteroffiziere in Cux haven wird aus der Kommission bemängelt, daß die Wohnungen zu teuer seien, und der Wunsch geäußert, den Bau in Privatregie zu geben. Eine weitere Bemängelung bezieht sich darauf, daß die Wohnung von einem Zimmer und einer Kammer für einen ver heirateten Unteroffizier nicht als ausreichend betrachtet wird. Die Marineoerwaltung bezieht sich demgegenüber auf die Garnisonbauordnunng, die für Armee und Marine gleiche Gültigkeit habe, uno an die die Verwaltung gebunden sei. Staatssekretär von Tirpitz sagt eine nochmalige Prüfung der ganzen Frage zu. Der Titel wird schließlich abge lehnt und für später zurückgestellt: eine in der Richtung der Erörterung gehende Resolution des Zentrums angenommen. Für den Bau einer Offizierspeiseanstalt aus Helgoland, die einen Kostenaufwand von 175 000 ,4t erfordert, wird im Etat eine erste Rate von 100 000 .tt angefordert. Daneben gehen Forde rungen für den Bau eines Wohngebäudes für einen Stabsoffizier, sowie den Anschluss der Helgoländer Garnisonanstalten an die Wasserversorgung. Von volksparteilicher Seite wird die Höhe der Kosten für die Offizierspeiseanstalt bemängelt. Der Staatssekretär begründet das Bedürfnis mit dem Hinweis auf die starke dauernde Belegung Helgo lands mit Offizieren und die häufige Anwesenheit der Torpedo- und Unterseeboote sowie des l. Ge schwaders. Er bemerkt, daß diese Seestreitkrästc jetzt dauernd in den Gewässern um Helgoland übten. Die Position wird bewilligt. Auf Anfrage aus der Kommission geht der Staats sekretär kurz auf die bekannten Vorgänge auf Helgo land ein, wonach Angehörige der Marine sittlicher Verfehlungen mit minderjährigen Mädchen beschul digt wurden. Der Staatssekretär stellt fest: Gegen drei beschuldigte Unteroffiziere mußte die emgeleitete förmliche Untersuchung niedergeschlagen werden, weil die Voraussetzung für eine Verurteilung — Minder jährigkeit der Mädchen — fehlte. In drei Kriegs gerichten sind die Personen des Offizierstandes, die mit der Angelegenheit in Verbindung gebracht wur den, von jeder Schuld freigesprochen worden. Der gleichfalls durch ein Berliner Montagsblatt mit der Angelegenheit in Verbindung gebrachte frühere Kommandant von Helgoland, der der Zivllgerichts- barkeit untersteht, hat sofort nach Dekanntwerden der Gerüchte eine Untersuchung bei der Staatsanwalt schaft beantragt, die seine vollständige Ent lastung herbeiführte. Bei dem Titel: Weiterer Ausbau der Marineschule zu Mürwik, erläutert Staats sekretär v. Tirpitz die Forderung wie folgt: Die Ausbildung des Seeoffiziernachwumses ist nach und nach auf eine neue Basis gestellt. Die rasche Entwick lung der Technik verlangt das. Die Marineverwal tung Hot Altes weggeworfen und neue Methoden an deren Stelle gestellt. Durch Besichtigung privater Institute hat die Marine gelernt, mit welchem Erfolge dort praktische Arbeit und Anschauungsunter richt zur Ausbildung verwendet wird. Für die Marine sei das besonders wichtig, da die Ausbildungszeit sehr begrenzt sei. Der Staatssekretär erläutert die Ziele dahin: Der Seeoffizier soll hinsichtlich des Schiffsmotors diejenigen Kenntnisse haben, daß er sich gegebenenfalls ein Urteil bilden kann. Das Weitere muß dem Betriebsleiter, dem Ingenieur an Bord, überlasten werden. Hinsichtlich Les Waffen- wesens und der Waffenlechnik — Artillerie, Tor pedo, Funkentelegraphie — aber soll der Seeoffizier zum Experten erzogen werden. Der Titel wird be willigt. Beim Titel: Dau eines neuen Dienstgc- bäudcs für die oberste M a r i n e b e h ö r d e gibt ein Regierungsvertrcter, unter Hinweis auf die auslicgenden Pläne, bekannt: Bei der Submission habe sich herausgestellt, daß der preisgekrönte erste Entwurf auch der billigste gewesen sei. Die Firma sei zurzeit mit der Ausarbeitung des genauen Kosten anschlages beschäftigt. Es bestehe die Absicht, den Bau einem Eeneralunter nehmer zu ver geben. In bezug auf die Wahl der Firma habe die Marineoerwaltung völlig freie Hand. An der von der Kommission gewünschten beichlcunigten Fertig stellung des Baues unter Ausnutzung der augenblick lichen günstigen Konjunktur habe die Marineverwal tung das größte Jntereffe. Die Position wird ge nehmigt. Die Reichsversicherungskommission setzte am Donnerstag die Beratung des Abschnittes Ersatz lassen fort. Die Bestimmung des 8 541 über das Verhältnis der Ersatzkosten zu den Orts-, Betriebs- und Jnnungskosten wurde ausgedehnt auf die Gärtner in ihrem Verhältnis zu den Land kassen. Im übrigen wird durch Wiederherstellung der Regierungsvorlage bei diesem Paragraphen bestimmt, daß die Arbeitgeber von Mitgliedern einer Er satzkaste nur den eigenen Beitragsanteil an die Krankenkasse einzuzahken haben, wahrend der Anteil des Versicherten wegfällt. Im übrigen wird das Buch Krankenver sicherung mit einer Reihe redaktioneller Acnde rungen erledigt bis auf die einstweilen ausge setzten Punkte: das Verhältnis der Krankenkassen zu den Aerzten, Zahnärzten und Apotheken und die Zu sammenfetzung der Krankenkastenoorstände. Es beginnt sodann die Beratung des Ersten Buches: „Gemeinsame Vorschrifte n." Im Abschnitt Träger der Reichsversicherung wird im 8 13 die Bestimmung eingefügt, daß Mitglieder einer Be Hörde, die Aufsichtsbefugnisse über einen Verficht rungsträger hat, zu den Organen der Versicherungs träger nicht wählbar sind. In 8 16 wird hinzugefügl, daß, wer als Arbeitgeber wählbar ist, die Wahl auch ablehnen kann, wenn er nur Dienstboten beschäftigt. In 8 18 wird durch Aenderung des Kommissions beschlusses erster Lesung bestimmt, daß der Verjiche rungsträger den Gewählten ihre baren Auslagen zu er st a t t e n und ihnen Ersatz für entgangenen Ar beitsverdienst oder statt dessen einen Pausch betrag für Zeitverlust gewähren kann. Einen solchen Pauschbetrag kann die Satzung auch den Vertretern der Arbeitgeber zubilligen. Durch Streichung des von der Kommission in erster Lesung eingefügten ß 22a wird die Steuerfreiheit der Vor sicherungsträger wieder beseitigt. H 64 enthält die Bestimmungen über dieErrichtungdcrVer s i ch e r u n g s ä m l er. Er wird in folgender Fassung angenommen: „Bei jeder unteren Verwaltungsbehörde wird eine Abteilung für Arbcitcrversicherung <Vorsicht rungsamt) errichtet. Die oberste Vcrwalrungs behörde kann bestimmen, -aß für die Bezirke mehre rer unterer Verwaltungsbehörden eine dieser Be hörden ein gemeinsames Vcrsichcrungsamt errichtet. Die Landesregierungen mehrerer Bundesstaaten können für ihre Gebiete oder Teile davon die Er richtung eines gemeinsamen Verficherungsamtes bei einer unteren Verwaltungsbehörde vereinbaren." In den folgenden Paragraphen wird die in erster Lesung eingeführte Bezeichnung: „Untere Vorwal tungsoehörde; Abteilung für Arbeiterverstcbe''nni" durch „V e r s i ch e r u n g s a m t" ersetzt. Die 88 36 bis 10 der Vorlage hat die Kommission a -gelehnt. Es betrifft das die Sondcrversichcrungs- ä m t e r. Trotz dringenden Wunsches der Regierungs Vertreter wird die Wiederherstellung dieser Para graphen abgelehnt. 8 41 handelt vom Versicherungsamt mann. Nach dem Kommissionsbeschluß kann ein Stellvertreter, der durch Vorbildung oder Erfahrung auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung geeignet ist, bestellt werden. Statt besten wird jetzt gesagt: Ls wird ein ständiger Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt. Zum Stellvertreter kann bestellt werden, wer durch Vorbildung oder Erfahrung auf dem Ge biete der Arbeiterversicherung geeignet ist, die Be stellung bedarf der Zustimmung des Ober- versichcrungsamtes. Im übrigen wird der Kommissionsbeschluß nicht geändert. Im 8 53 wird bestimmt, daß die Wahl der Dersichterungsvertreter nach den Grund lätzen der Verhältniswahl erfolgt. In 8 53 wird bestimmt, daß Versicherte den Arbeitgebern zu zurechnsn sind, wenn sie regelmäßig mehr als zwei Dersicherungspflichtige beschäftigen. Die Bestimmung, daß Arbeitgeber und Versicherte mehreren Vorsicht- rungsämtern als Vertreter nicht angehörcn dürfen, wird gestrichen. Ein Vertreter der Volkspartei gab die Erklärung ab. daß er im Plenum auf das entschiedenste für die Verleihung des Wahl rech« tes auch an Frauen eintreten werde, er nehme nur beute wegen der beschränkten Zeit davon Ab« stand. Im ß 69 hat die Kommission in erster Lesung unter dem dringenden Widerspruch der Regierung beschlossen, daß sämtliche persönlichen und s ä ch- lichen Ausgaben der Abteilung für Arbei terversicherung der Bundes st aat zu tragen hat. Die Bestimmung wird jetzt folgender maßen gefaßt: „Sämtliche Kosten des Bersicherunasamtes trägt der Bundesstaat. Ist das Versicherungsamt
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