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Dresdner W Zoumal. TLontglieh Sä^sisehev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 16. 1 1M c> Beaufttagt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <- Sonnabend, den 19. Januar Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der a mal gespaltenen Aakündignng»seite 2ö Pf^ die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Dextseite im amtlichen Teile «0 Pf. unter dem Redaktton-strich (Eingesandt) 7ö Ps. Gebührenermäßigung auf Geschästöanzeigen. — Schluß der Annahme norm, t l Uhr. Bezug»pr«i»: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwinaerstraße 20, sowie durch die Most im Deutsche« Reiche » Mark vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf.K— Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher Nr. lSSb Amtlicher Teil. Technischen Hochschule stattfindenden Vorttaa de» Prof, vr. Peuck über „den MeereSraum und seine Wafserfüllung" beiwohnm.' Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Pirna Christian Ernst Iuliu» Ludwig Sächtling vom 1. April ab an da» Amtsgericht König-brück versetzt werde. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Realschullehrer Prof. vr. ptül. Gustav Adolf Brogl« in Leipzig anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand daS Ritterkreuz I. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Schloßportier Rehn das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Sachsen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen in Silber annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kaufmann und Juwelier Johannes Heinrich Mau in Dresden den ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehenen Titel „Herzoglich Sachsen- Altenburgischer Hofjuwelier" annehme und führe. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1904 beschlossen, die Fünfzigpfennigstücke der älteren Gepräg»formen einziehen zu lassen. Die Reichsbankanstalten und sämtliche Staatskassen sind angewiesen worden, diese Stücke gegen anderes Geld auf Er fordern umzutauschen. Außerdem werden Münze« der frag lichen Art von den Landeskassen nach Artikel 9 Abs. 2 der Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 und von den Reichsbank anstalten auf Grund besonderer Anweisung des Reichsbank- Direktoriums in jedem Bettage in Zahlung genommen. Im Interesse der beschleunigten und vollständigen Ein ziehung dieser Münzen ergeht hiermit die Aufforderung, von der hiernach gebotenen Möglichkeit, die vorhandenen Bestände an Fünfzigpfenuigstücken älteren GeprägeS abzustoßen, tunlichst Gebrauch zu machen und diese Münzen bei einer Reichsbank anstalt oder bei einer Staatskasse gegen anderes Geld um zutauschen oder in Zahlung zu geben. Gegenwärtige Bekanntmachung ist von sämtlichen Amts blättern zum Abdruck zu bringen. Nr.soss a. Bers-Reg. Dresden, den 18. Dezember 1906. Fiua«zmiuisterium. -s- Die Listen oder Fehlanzeigen über Beurkundungen adeliger Familienverhältniffe, welche bisher von den Standesämtern nach 8 7 der Verordnung vom 19. September 1902 (G., u. V.-Bl. 1902, S. 385 f.) den Aufsichtsbehörden allvierteljährlich einzureichen waren, sind vom Jahre 1907 ab alljährlich, und zwar bis zum 10. Januar des folgenden Jahres — erstmalig also bis zum 10. Januar 1908 — einzureichen. Die Listen sind bei den Kreishauptmannschasten zu sammeln und von diesen spätestens bis zum 1. Februar in der bisherigen Weise dem Ministerium des Innern zu über reichen. 1S2«IAä. Dresden, am 4. Januar 1907. 4S1 des Innern. Srne»««»gen,Lerse-n»genre.i» öffentlichen Dienste. I» Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Mnaure«. Bei der Post-Lerwaltung sind ernannt worden: Oehme und Wilhelm, seither charakterisierte Postsekretäre, al- etatmäßige Post- sekretäre. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Bo» Königliche» Ksse. Dresden, 19. Januar Se Majestät der König jaate heute mit mehreren hierzu eingeladenen Herren auf UllerSdorfer Revier — Ihre Majestät die Königin-Witwe besichtigte heute die erste Ausstellung der Königlich Belgischen Gesellschaft der Aquarellisten im Kunstsalon Ennl Richler Dresden, 19. Januar Se. Koniyl Hoheit der Prinz Johann Georg wird heute abend 8 Uhr dem in der Königl Mtteilnnge» n«S der öffe«tliche» Ler»nlt»»g. — In der letzten Nr. seine» Verordnungsblatte» v. 1.1906 bringt da» Evangelisch-lutherische Lande»konsistorium zunächst »um Abdruck da» Kirchenaesetz zur Abänderung einiger Be stimmungen über die Pensionsberechtigung von Kantoren und Organisten, sowie Kirchnern und anderen kirchlichen Unterbeamten, die, ohne ein selbständige» Schulamt zu bekleiden, in ihrem K.rchendienst ihre hauptsächliche Beschäftigung und ihren wesentlichen Unterhalt finden Während bi»her die Kirchgemeinden zur Gewährung von Witwen- und Waisenpensionen an Re Hinter- lafsenen solcher Beamten nur insoweit, al» diese unkündbar anaestellt waren, gesetzlich verpflichtet waren, erstreckt sich nun mehr diese Verpflichtung auf die Hinterlassenen auch der kündbar angestellten Kirchenbeamten Demzufolge haben alle unter da» Kirchengesetz fallenden Beamten und ihre Hinter lassenen, also ohne daß ern Unterschied zwischen kündbar und unkündbar angestellten Beamten gemacht wird, unter ent sprechender Anwendung derjenigen Bestimmungen Pension oder Unterstützung zu erhalten, die für die Voüsschullehrer und deren Hinterlaßene jeweilig lande-gesetzlich gelten. Die Ver pflichtung der Kirchgemeinden zur Ausstellung von Pensions regulativen bleibt unberührt. In die Anstellung»urkunde eine» jeden pensionsberechtigten Kirchenbeamten ist überdies eine aus drückliche Bestimmung de» Inhalt» aufzunehmen, daß dem Be amten und seinen Hinterlassenen ein Anspruch auf Pension nach Maßgabe de» betreffenden Pension-regulativ» zustehe. — E» wird sodann der nunmehrige Wortlaut de» Kirchenaesetze» bekannt gemacht. Hierzu verordnet daS Landeskonsistorlum noch besonder» an die Aufficht-behörden da» Erforderliche wegen Abänderung oder Neuaufstellung von Pension-regulativen, sowie wegen Aufnahme der erforderlichen Bestimmungen in die Anstellungsurkunden der Kirchenbeamten. In derselben Nummer wird da» Kirchengesetz über den Aufwand für die Stellvertretung der Geistlichen und Kirchendiener zum Abdruck gebracht Diese bleiben, wie bisher, verpflichtet, sowohl am Orte befindlichen al- den be nachbarten Amtsgenofsen im Falle zeitweiliger Verhinderung im Kirchendienst Au-Hilfe in den Amtsgeschäften zu leisten Au-Hilfe und Vertretung in solchen Fällen bleiben in der Regel ohne Vergütung Nur wenn die Vertretung durch AmtSgenossen über 6 Wochen andauert und in anderen, besonderen Fällen wird in der Regel Vergütung gewährt, für die da» Gesetz ge wisse Höchstbeträgc vorsieht De» weiteren wird im Gesetz die Vertretung der Geistlichen durch Amt»gehilfen (Vikare) näher geregelt. Wa» die Pflicht zur Tragung de» StellvertretungS- aufwand» anlanat, so gilt al» leitender Grundsatz, daß dieser Aufwand dem Geistlichen oder Kirchendiener nur insoweit an- gesonnen werden kann, al» die» ohne Verkürzung de» ihm nach seinem Dienstalter oder auf Grund etwaiger besonderer An stellungsbedingungen zustehenden Mindesteinkommens geschehen kann, daß der Aufwand aber im übrigen der beteiligten Kirch gemeinde zm Last fällt. Die dazu vom Landeskonsistorium erlaßene Ausführungsverordnung enthält insbesondere die Sätze für die den AmtSgehilfen (Vikaren) der Geistlichen zu ge währende bare Besoldung und der ihnen etwa an Stelle von Wohnung und Verpflegung zustehenden Geldentschädigungen Durch ein weitere- Kirchengesetz sind unter Aufhebung eine« älteren Regulativ» neue Bestimmungen getroffen hinsicht lich de» Reiseaufwand» bei Gast- und Probepredigten, sowie derUmzug»kosten bei Anstellungen und Versetzungen der evangelisch-lutherischen Geistlichen. Der hierbei entstehende Aufwand ist nach wie vor von den Kirchgemeinden zu tragen, für Geistliche, die außerhalb Sachsen» wohnen, von dn Lande»- grenze ab Solchen Kirchgemeinden, die mit UmzugSentschädicungcn infolge häufiger, durch Versetzung herbeigeführter Erledigung derselben geistlichen Stelle oder infolge weiter Entfernung de« bisherigen Wohnort» der von ihnen gewählten Geistlichen be sonder» schwer belastet werden, sollen vom Lande-konfistorium entsprechende Beihilfen gewährt werden. Ferner wird nach einer Bekanntmachung de» Lande»- konsistorium» im Einverständnis mit dem Königl. Justiz ministerium die Zuständigkeit des geistlichen Kommissars für die Gefangenanstalten zu Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen, Geh. Kirchenrat Keller, auf die Gefangenanstalten zu Bautzen und Zwickau ausgedehnt. In der Denkschrift „Der 19. deutsche evangelisch« Kirchen- gesangvereinStag in Schleswig ist u. a. da» bei der Haupt versammlung erstattete Referat de« Superintendenten 0. Nelle in Hamm „über Paul Gerhardt-Feiern im Paul Gerhardt- Jahre 1907" enthalten Sie ist für 6V Pf, der 50 Stück für 50 Pf., bei 100 Stück für 4V Pf. au» dem Verlag von Breitkopf u Härtel in Leipzig zu beziehen, wo auch eme Sonder- auSgabe de» Relleschen Referates (50 Pf) zu haben ist. Da» Lande»konsistorium macht angesichts der am 12. März bevorstehenden Paul Gerhardt-Feier auf dies« beiden Schriften, insbesondere auch die KwchcnroNtände und die Kirchengesang- verrine, in einer Mitteilung empfehlend aufmerksam -Die vorläufig festaestellten Verkehrseinnahmen der Sächsischen EtaatSeisenbahnen im Monat Dezember 1906 betragen 11378000 M oder 122400 M mehr als im gleichen Monat de« vergangenen Jahre-, wovon 3 702000 M. (118390 M. mehr) auf den Personenverkehr und 7676000 M. (4050 M mehr) auf den Güterverkehr entfallen. Die Ge samteinnahmen der Sächsischen Staat-eisenbahnen vom 1. Januar bis 31. Dezember d. I. vetragen nach vorläufiger Feststellung 143 958 977 M oder 9 820059 M mehr al- im gleichen Zeiträume de» Vorjahr» Hierzu trugen der Personenverkehr 49364548 M (2 990752 M mehr) und der Güterverkehr 94 594 429 M. (6 829 307 M mehr) bei - Die Sächsische Staat»eisenbahn - Verwaltung bewilligt bekanntlich ihren im Arbeiterverhältni» stehenden Bediensteten nach 25jähriger Dienstzeit bei befriedigender Führung von 5 zu 5 Jahren steigende Belohnungen in Form einmaliger Lohnzulagen Im 4. Vierteljahre 1906 konnten mit dieser Auszeichnung bedacht werden 35 Arbeiter nach 25jähriger Dienstzeit, 64 Arbeiter nach 30jähriger Dienst zeit, 31 Arbeiter nach 35jähriger Dienstzeit und 8 Arbeiter nach 40 jähriger Dienstzeit. - Am 1. Februar wird in Dittersbach bei Bernstadt (Sachsen) eine mit der Posthilfstelle vereinigte Telegraphen anstalt und öffentliche Fernsprechstelle in Wirksamkeit treten Die neue Telegraphenanstalt, die im Telegrammverkehre die Bezeichnung Ditter-bach a d Eigen führen wird, ist zu gleich Unfallmeldestelle De»tscheS Reich. Vom Kaiserhofe. (W T. B) Berlin, 18. Januar. Heute abend fand, im Anschluß an das Kapitel de« hohen Orden» vom Schwarzen Adler im Königl. Schloße bei den Majestäten Tafel statt, zu der die Ritter des Schwarzen Adlerordens geladen waren Der Bunvesrat. -Der „ReichSanz" schreibt: In der am 17. Januar ab- gehaltenen Sitzung de« Bunde-rat» wurde die Vorlage betreffend den Anttag Braunschweig» wegen Gestaltung de» RegierungS- verhältniße« im Herzogtum Braunschweig den zuständigen Aus schüßen überwiesen Eine neue nationale Kundgebung des Grotzherzogs von Baden. (W T. B) Karlsruhe, 18. Januar. Zur Erinnerung an den Tag der RerchSgründung wurde heute in den badischen Schulen eine Ansprache de« Großhenog« verlesen, in der darauf hingewiesen wird, daß die Macht de« Deutschen Reiche« nicht allem auf der so notwendigen VerteidigungSstärke beruhe, son dern auch auf der geistigen Ausbildung der gesamten Nation. In seiner Ansprache fuhrt der Großherzog de« weiteren au«, Fleiß und Grwisienhastlgkett in den Studien aller Alter«klaffen könne sich nur bewähren, wenn schon früh die Überzeugung feststehe, daß die Ausbildung de« Geiste« al« eine national« Pflicht erkannt werden muß. ReichSttgS»ghlbe»e-»g. * Da- Präsidium de- König!. Sächsischen Militär- verein-buode- richtet an di« Kameraden in den Militärvereinen einen Ausruf, der sich mit den ReichStagSwahlen beschäftigt Ja ihm wird darauf hingewiesen, daß «S sich bei dieser Wahl weniger um politisch« Part ei fragen, als um deutsche Ehre und deutsche- An sehen handelt. Dann heißt e- nach ernem kräftigen Hinweis auf die Sozialdemokratie: .Kameraden! SS gilt, der Sozialdemokratie Mann für Mann entschieden entgegenzutreten Da» schreibt un- da» Gefühl de- echten deutschen Patrioten, aber auch die durch die Satzung unS auferlegte nnd von un- bewußt übernommene Pflicht vor. Unser engere- Vaterland Sachsen kann dazu au-«rsehe» sei», zu einer patriotischen Reich-taa-mehrheit wirksam beizutrageu DaS ist mög lich, wenn alle Patrioten, wie ihre Gegner, ans dem Platze und bereit find, den Sozialdemokotev die Wege zu weisen. Darum darf kein Kamerad an der Wahlurne fehlen, jeder Kamerad muß wählen, jede Stimme ist wichtig »ad wertvoll Si« darf aber auch a»r einem Reich:logskandidrieu gegeben werden, der sich nicht zur Soria' demokratie bekennt Wer nicht wähtt, verletzt ebenso seine Pflicht, wie der, der einen Sozialdemokraten wählt — Kameraden I Ein jeder rechtfertige da- vertrauen, da- alle guten Patrioten in an» setzen; eia jeder von un- erfülle seine Wädlerpflicht im Sinne der Satzung de- König! Süchü'chtN Militärverein-bunde- in Trru zur König und Vaterland, Kaiser und Reichl' * Mit Rücksicht »ns den Sonntag mittag stattfiadendea Vortrag Sr. Exzellenz de- Hrn Gouvernenr» von Deutsch-Eüdwestaftika, v. Lindrquist, läßt der Nationale An-schnß seine für gle ch n Zeitpunkt angesetzte Versammlung, in de, ein Redner d«S Buude» der Bodenreformer sprechen sollte, au-falleu. ' Der Kandidat der Deutschen Reformpartei im 4 sächsischen Reichs tag-Wahlkreise Hr. Wetzlich spricht Sonu tag, den SvIanuar, mittag» 12 Uhr in Ottendorf-Okrilla. Lokal: Oasthos »um schwarzen Roß Nachmittag- «L-Uhr in Radeburg. Lokal: Stadt Dresden Abend» H7 Uhr in Nteder-EbrrSbach. Lokal: Donat» Gasthof Montag, d«n 21. Januar, mittag» 1 Uhr in Schöuseld bei