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ÄtMi-WvM mMt früher Wochen- nnd Kachrichlsblatt zugleich Gtschüfts-Aüzeiütr für UDorf, Ni>i>l!tz, PnilvSoif, Nüsdorf, St. Wien, Hetnichsart, RaricNil uiiü Mülsin. Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. SS. Jahrgang. — — — Nr. 9. Freitag, den 1t. Januar 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends? für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Spielwarenhändlers Paul Thonfeld in Lichten stein wird heute, am 3. Januar 1889, nachmittags ^/r4 Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Friedrich Fröhlich in Lichtenstein wird zum Konkurs verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 16. Februar 1889 bei dem Gerichte an zumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in ß 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den ÄS. Januar 1888, vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. März 1888, vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Februar 1889 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Lichtenstein, am 3. Januar 1889. Gehler. - Veröffentlicht: Heilmann, Ger.-Schr. ZMMgWm Das im Grundbuche auf den Namen des Bäckers August Paul Hofmann eingetragene Hausgrundstück Folium 294 des Grundbuchs, Nr. 120o des Flur buchs und Nr. 690 des Brandkatasters für Rödlitz, 5,:Ar umfassend, mit 133,m Steuereinheiten belegt und ortsgerichtlich auf 14600 Mark —- geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 15. Februar 1888, vormittags 10 Uhr, als Anmeldctermin, ferner der 5. März 1888, vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 14». März 1888, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Verteilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 7. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Gehler. GekaMtmachung. Dem unterzeichneten Stadtrat ist eine seiten der Gesellschaft von Freunden der Naturwissenschaften (Sektion für Tierschutz) zu Gera herausgegebene Brochüre „Fütterplätze für Vögel im Winter" zugegangen. Dieselbe liegt in unserer Poli zeiexpedition zu jedermanns Einsicht aus und es wird die thunlichste Förderung des dem Schutze der Tiere freundlichen Zweckes hierdurch warm anempfohleu. Lichtenstein, den 9. Januar 1889. Ter Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 9. Januar. Präsident o. Levetzow eröffnete die erste Sitzung des Reichstags im neuen Jahre mit einer Beglückwün schung des Hauses. Darauf wurde die Beratung des Militäretats bei den einmaligen Ausgaben fortgesetzt. (Berichterstatter: Graf v. Saldern-Ahlimb.) Zur An lage einer Garnisonsbäckerei in Potsdam wurden 120 000 Mk. gefordert. Metzner (Zentr.) wünscht Auskunft darüber, welche Vorteile die fiskalische Bäckerei gegenüber der PrivaLbäckerei gewähre, und bedauert, nachdem Geh. Rat Koch solches ziffermäßig gegeben, daß allein des geringen Gewinnes für den Fiskus wegen diese For derung eingestellt worden sei. Man schädige damit das Bäckereigewerbe und vermindere die Steuerkraft. Die Militärbehörden hätten ausreichende Mittel, die Lieferung guten Brotes zu erzwingen. Die vielen Mililärwerkstätten seien ohnedies ein Aergernis. Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff erklärt, von 72 Bäckern in Potsdam seien nur 10 bei der Militär-Brotlieferung beteiligt. In zahlreichen Fällen hätten gegen die Lieferanten Konventional strafen wegen Lieferung schlechten Brotes erfolgen müssen. Im Falle einer Mobilmachung, wo für viele Leute Brot zu schaffen sei, reiche die Privatbäckerei nicht aus. Metzner zieht hierauf seinen Widerspruch zurück, und die Position wird genehmigt. Die zum Neubau eines Körner-Magazins in Magdeburg ge forderten 130 000 Mk. werden dem Koinmissionsan- trag gemäß gestrichen. Für die Bearbeitung eines Entwurfs zum Neubau der Gardccorps-Kaserne in Potsdam werden 10 000 Mk. gefordert. Baumbach (freis.) konstatiert, daß mit der Be willigung dieser Summe noch kein Einverständnis mit dem Projekte selbst, das über 2 Mill. Mk. erfordere, erzielt sei. Die Position wird sodann genehmigt. Für ein Militärstallgebäude in Lyk werden anstatt 20000 Mark nur 10 000 Mark bewilligt. Die erste Nate zum Bau einer Kaserne in Altona von 200000 Mk. wird dem Kommissionsantrage gemäß gestrichen; die erste Rate von 500 000 Mk. für eine Kavallerie-Kaserne in Darmstadt wird an die Kommission zu nochmaliger Erwägung zurückver'wiesen. Gestrichen werden 53 000 Mark erste Nate für ein Dienstwohngebüude des Di visions-Kommandeurs in Darmstadt, 400 000 Mark zur Erwerbung eines Exerzierplatzes in Altona und 450 000 M. zweite Rate zum Neubau eines Dienst gebäudes der Artillerie-Prüfungskommission zu Berlin. Für eine Militär-Lehrschmiede in Frankfurt a. M. werden nur 130 000 Mark anstatt der eingestellten 160 000 M. bewilligt. Bei der Position für eine evangelische Garnisons kirche in Straßburg (121000 Mark) wünscht Letocha eine zweite katholische Garnisonkirche in Berlin. Der Kriegsminister erwiderte, das Bedürfnis hierfür sei bisher vom katholischen Feldprobst nicht ausgesprochen worden. Dr. v. Frege rühmte die Fürsorge der Militär verwaltung für die religiösen Bedürfnisse der Garnison, woran sich manche Zivilverwaltung ein Beispiel nehmen könnte. Der Rest des Militäretats wird hieraus angenommen. — Es folgt der Etat des Reichs eisenbahnamtes. Petri wünscht Verbesserungen der Lieferungs bedingungen für Schmieröl. Engler, Ammacher und Schrader wünschen eine Erweiterung der Kompetenz des Reichseisenbahnamtes. — Frege findet dagegen, daß das Reichseisenbahn amt sich innerhalb seiner verfassungsmäßigen Grenzen vollständig bewährte. Die Etats des Neichseisenbahn- amtes, oes Rechnungshofes und des Jnvalidenfonds werden hierauf genehmigt. — Tagesereignisse. — Bezüglich der Abhaltung von Masken- und Kostümbällen existieren im Königreich Sachsen folgende Vorschriften: 1. Die Abhaltung öffentlicher Masken bälle ist in der Regel nur in größeren Städten, in anderen Ortschaften, namentlich auf dem Lande, nur ausnahmsweise, und jedenfalls nur da zu gestatten, wo nach den örtlichen Verhältnissen eine vollständig ausreichende polizeiliche Aufsicht geführt werden kann. — 2. Zu öffentlichen Maskenbällen, ebenso wie zu den von geschlossenen Gesellschaften veranstalteten Maskenbällen bedarf es in jedem einzelnen Falle be sonderer, in Städten mit revidierter Städteordnung von der betreffenden Ortspolizeibehörde, in allen anderen Ortschaften von der Amtshauptmannschaft zu erteilenden Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist mindestens 2 Tage vor Beginn des Maskenballes einzuholen. — 3. Maskenbälle dürfen nur in der Zeit vom 7. Jan. bis zur Fastnacht des betreffenden Jahres und spätestens am Fastnachtdienstag, im übrigen aber weder an einem Sonnabend, noch an einem Sonntag stattfinden. Ausnahmsweise kann geschlossenen Gesellschaften unter besonderer Umständen die Abhaltung eines Masken balles an einem Sonntage von den Kreishauptmann schaften nachgelassen werden. — 4. Von den Unter nehmern eines öffentlichen Maskenballes ist ein ange messener, jedesmal von der die Erlaubnis erteilenden Behörde zu bestimmender Beitrag an die Ortsarmen kasse zu entrichten. — 5. Maskenbälle, welche von Privatpersonen für ihre Familien und eingeladenen Gäste veranstaltet werden, bedürfen keiner besonderen Erlaubnis, dürfen auch, mit Ausnahme der geschlossenen Zeiten, jederzeit stattfindcn, jedoch ist von dein Vorhaben mindestens 1 Tag vor dem Beginn des Maskenballes bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. — 6. Kostümbälle sind den Maskenbällen gleich zu achten. — 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind mit einer Geldbuße bis zu 150 M., bezw. mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht. — In diesem Jahre fällt Fastnacht auf den 5. März und dauert die diesmalige Faschingszeit mit ihren Freuden und Leiden volle acht Wochen. — „Das ist nun schon der vierte Lampeneylinder, der in dieser Woche zerspringt," ruft die geärgerte Hausfrau aus, als mit einem lauten Knacks der Cylinder in Stücken herunterfällt. Ein Zerspringen der Cylinder kommt bekanntlich nicht vor, wenn man vor dem Gebrauche dieselben in ein mit Salzwasser gefülltes Gefäß legt, das man langsam zum Kochen kommen läßt. Nachdem das Wasser zehn Minuten gekocht hat, setzt mau den Behälter zur Seite und läßt die Cylinder in dem Wasser langsam wieder erkalten. — Tripp strill ist heute ein Scherzwort, das gelegentlich jemanden an einen nicht existierenden Ort verweist. Thatsächlich aber stand ein Ort dieses Namens bei Bönnigheim im Württembergischen am Fuße des Michelsberges. Der Ort soll von einem römischen Cohortenführer Trepho im dritten Jahr hundert nach Christi zu Ehren seiner Gattin Truill»