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««d Auzrtgrr Mtls« «ü Atychtk). Awtsötatt der KSnigl. Amtshauptmmmschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des Stadkaths zu Riesa. «18». »ittmoch, 7. Joni 1S»5, «dends. S8 Jahr» Da» Riesa« TagMatt «scheint jede« Lag Abend» mit Ausnahme d« Sonn» und Festtag«, vterteljilhrlich« Bezugspreis bei Abholung in der Expedition tu Nies« 1 vkart SO Psg-, durch miss« Artig« frei in» Hem» 1 «art « Psg., bei Abholung am Schalt« der latserl. Poftanftattr» I Mar» « Ps g, durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Rar» 7 Psg. Auch MonatSabounement» «erben angenomm«. Anzeigen-Aunahme für bi« Rum«« de» Ausgabetages bi» Vormittag» 9 Uhr ohne Eewähr. Druck und «erlag von Langrr L Winterlich in Riesa. — SeschilstSsiell«: Goethe. Straß, v». — Mir di« Redaktion verantworUich: Herman« Schmidt in «iesa. ! 1 >"771 N17IHM—i— ! — 7- sTHI Auf Blatt 16 des Handelsregister» deS vormaligen GerichtSamtS Strehla ist heute eingetragen worden, daß die Firma Eduard Schön in Strehla erlafche» ist. Ri«fa, am 7. Juni 1805. SSntgltche- Amttßertcht. In der Stadt Mesa hat Freitag, ße« S. J»«i 1-05 ei«e Pferde-Bormuster««- stattzufinden. SestellungSort: Altmarkt. GestellungSzeit: 8^° Uhr vormittags. Jeder Pferdebesitzer in Riesa mit Borwerk GöhliS ist verpflichtet zu der ange- gebenen Zeit seine sämtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme a) der unter 4 Jahre alten Pferde, b) der Hengste, v) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, ä) der Bollblutstuten, die' im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag deS Besitzers, o) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, k) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, x) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, ii) der Pferde, welche bei einer früheren in Riesa abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, i) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr Amtshauptmann hierzu ermächtigt. Bon der Verpflichtung der Borführung sind u. a. ausgenommen (s. 8 4 Absatz 4 der PferdcauShebungSvorschrift) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst- gebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufe« an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. D Pferdebefltzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.WWW Die Borführung hat blank auf Trense mit 2 Zügeln, Stricken, Ketten zu geschehen. Einfache Zügel rc. werden mit dem Ende im rechtsseitigen Trensenring festgemacht, da« entspricht 2 Zügeln. Bei schlechtem Welter können Decken mit Gurten aufgelegt und bei Borführung belasten werden. Eine Teilung von Geschirrzügen großer Fuhrgeschäfte auf zwei verschiedene Muster- ungsorte bei rechtzeitiger Benachrichtigung des PferdevormusterungSkomistarS und der Behörde ist gestattet, so lange keine Unzuträglichkeiten entstehen und der Gang der Musterung in keiner Weise gestört wird. Der Pferde-VormusterungS-Kommistar Herr Oberstleutnant z. D. von SonderSleben wird billigen Wünschen der Pferdebesitzer jederzeit, wenn möglich, entsprechen, und er sucht um rechtzeitige diesbezügliche Anträge (direkt) Dresden-A, Eliasstraße 10, I. De« i« Riesa wohnenden Zivilschmiede« wird die Teilnahme a« dem Masters nagszeschiift driagead empfohlen. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird angeordnet, daß das unbeteiligte Publikum sich von vormittags 8^ Uhr bis zur Beendigung der Musterung von dem Altmarkte, der Marktgaste, der Meißner- und der Oststraße fernzuhalten hat. Die ZugangSwege sind frei zu hallen. Den Anordnungen der Polizeiorgane hat sich jedermann bet Ver meidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Der Rai der Stadt Riesa, am 3. Juni 1905. I. B. Ayrer. OertltcheS und Sächsisches. Riesa, 7. Juni 1905. — Nichtamtlicher Bericht über die Sitzung des Stadt verordnetenkollegiums Dienstag, den 6. Juni 1905. Anwesend: Vorsteher Herr Oberamtsrichter Heldner und die Herren Thost, Fischer, Fritzsche, Kretzschmar, Nitzsche, Nöth- lich, Oehmichen, Romberg, Schnauder, Schneider, Schönherr, Schütze, Starke und Wolf, sowie Herr Bürgermeister Dr. Dehne und Herr Stadtrat Pietschmann. Entschuldigt fehlten die Herren Braune, Müller und Zäncker. Unter Vorsitz des Herrn Oberamtsrichter Heldner wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt: 1. Wiederholte durch den verpflichteten Nahrungsmittel chemiker in den letzten Jahren in der Stadt Riesa vorge nommene Milchuntersuchungen haben ergeben, daß ein recht erheblicher Teil der untersuchten Milchproben wegen zu geringen Fettgehalts minderwertig, mit Master verfälscht oder unsauber waren. Dieses unerfreuliche Ergebnis der Untersuchungen hat den Königlichen Bezirksarzt veranlaßt, beim Rate die Aufstellung eines Milchregulativs zu bean tragen, da ohne ein solches gegen die Lieferanten der minder wertigen Milch nicht eingeschritten werden kann. Der Rat hat einen Entwurf der Polizeivorschriften Uber den Handel mit Milch in der Stadt Riesa ausgearbeitet und ersucht Kollegium um sein Gutachten. Kollegium erteilt zu dem Erlaß von Vorschriften über den Milchhandel seine Geneh migung. 2. Die mit Militärlieferungen betrauten Fleischermeister sind nach den mit den Militärverwaltungen abgeschlossenen Verträgen verpflichtet, die Fleischwaren in einem be sonderen Raum zur Ablieferung zu bringen. Der Obermeister der Fleischerinnung hat beim Rate bean tragt, dm geforderten Raum Herstellen zu lasten, ohne die Fleischer dafür mit Mehrabgaben zu belasten. Auf Vor- schlag deS SchlachthofauSschustes hat der Rat beschlossen, den von dem Königlichen Proviantamt geforderten Raum zu beschaffen, gleichzeitig aber mit demselben einen Vor kühlraum herzustellen. Die nach dem aufgestellten Kostenanschlag hierfür erforderlichen 5750 Mk. sollen aus noch verfügbaren Mitteln der 1898 er Anleihe entnommen, der auf den „Fleischausgaberaum entfallende Teilbetrag aber von den Fleischern, die für das Militär liefern und infolge dessen ausschließlich den Raum benutzen, mit 6 o. H. jähr lich verzinst werdend Kollegium genehmigt die Errichtung einer FleischWeMehalle und einer Borkühlhalle im städti schen Mvehalle und einer Borkühlhalle im städti- Sachsen zu Dresden erhält und nimmt Kollegium Kenntnis. » und oerwilligt die nach dem Anschlag 10. Zu der Vereinbarung zwischen dem Rate und dem hierfür erforderlichen 5750 Mk. in Gemäßheit des RatS- beschlustes vom 29. vorigen Monats. 3. Die Bestimmung in 8 5 des PolizeiregulatioS, das Prostituierten-Wesen in der Stadt Riesa betr., lautet: „Schankwirtschaften, in denen weibliches Dienstper sonal Gewerbsunzucht getrieben hat, kann das tägliche Schließen der Gewerbsräume von einer bestimmten Abend stunde an vorgeschrieben werden". Diese Bestimmung hat sich als zu eng erwiesen und soll nunmehr folgenden Wort- laut erhalten: „Schankwirtschaften, in denen weibliches Dienstpersonal Gewerbsunzucht getrieben hat, oder in denen weibliches Dienstpersonal beschäftigt wird, das wegen Ge werbsunzucht vorbestraft oder der Gewerbsunzucht ver dächtig ist, kann das tägliche Schließen der Gewerbsräume von einer bestimmten Abendstunde an vorgeschrieben werden." Kollegium erklärt sein Einverständnis mit der Abänderung der angezogenen Bestimmung. 4. Der Marktfierantenverein «Hand in Hgüd" zu Riesa hat beim Rate beantragt, die Jahrmärkte Montag früh beginnen und Dienstag abend enden zu lassen, außerdem aber den vorhergehenden Sonntag von mittag an für den öffentlichen Handel frei zu geben. Da eine solche Regelung mit 8 3 des Sächs. Ges. vvm 10. September 1870 unver einbar ist, hat der Rat auf Vorschlag des Marktausschustes beschlossen, die Jahrmärkte künftig Sonntag mittag beginnen und Dienstag abend enden zu lasten und dementsprechend 8 3 Absatz 1 der Marktordnung abzuändern. Kollegium erklärt mit dieser Abänderung der ange zogenen Bestimmung sein Einverständnis. 5. Der Erklärung des Rates, daß er künftighin zu den öffentlichen Schulfeierlichkeiten nicht mehr be sonders eingeladen zu werden wünscht, daß vielmehr die Einladungen im Tageblatt als genügend angesehen werden sollen, tritt das Kollegium bei. 6. Dem Ratsbeschluß vom 18. vor. MtS., betr. den Erlaß von 8 M. 83 Pf. DeSin- fektionSgebühren an G. erteilt das Kollegium seine Zu stimmung. 7. Der Ratsbeschluß, betr. die erlaßweise Ver setzung der Frau verw. H. in die 1. Klaffe des Gemeinde- anlagentarifS findet die Genehmigung des Kollegiums. 8. Die RatSbeschlüffe, betr. die Stellung des Handarbeiters Heinrich Wilhelm Drechsel, deS Arbeiters Hermann Gustav Lehmann, des Schneidergehilfen Max Naumann, des fr. Kaffenbotcn Richard Fischer unter das Restantenregulatio erhalten die Zustimmung des Kollegiums. 9. Von dem Dankschreiben deS Apostolischen BikariatS im Königreiche denen Vorträge und Erzählungen von Kriegsteilnehmern Badeanstaltsbesitzer Herrn Dechert über die weitere Be nutzung seiner Elbbadeanstalt an jedem Donnerstag Abend von 7*/, bis 8^/, Uhr durch unbemittelte erwachsene Ein wohner der Stadt Riesa gegen Erhöhung der ihm bisher gewährten Vergütung um weitere 100 Mk., mithin auf zusammen 425 Mk., erteilt das Kollegium seine Zu stimmung. 1l. Von dem schriftlichen Berichte der Herren Stadtrat Bretsch« eider und Stadtverordneten Schönherr über den vom 23. bis 25. März d. I. in Dresden abgehaltenen Gemeindetag, welchem die. beiden Herren als Abgeordnete beigewohnt haben, erhält und nimmt Kollegium Kenntnis. 12. Nach erledigter Tagesordnung regt der Herr Rech nungs-Inspektor Thost an, ob sich nicht Mittel und Wege finden ließen, um eine Hebung des Wochenmarktoerkehrs herbeizuführen. — Herr Stadtverordneter Schönherr spricht den Wunsch aus, daß an solchen Tagen, wo Militärparaden und Schulfeierlichkeilen zugleich stattfinden, die letzteren so gelegt werden möchten, daß den Teilnehmern an solchen die Möglichkeit gegeben ist, auch den Miltärparaden bei wohnen zu können. — Herr Rechnungs-Inspektor Thost bringt noch die schlechte Beschaffenheit der Promenadenwege im Stadtpark zur Sprache. Herr Bürgermeister Dr. Dehne nimmt von allen diesen Punkten Kenntnis und sichert Prüfung und soweit möglich Berücksichtigung zu. — Nach Vorlesen und Mitoollziehung deS Protokolls erfolgte ^9 Uhr Schluß der Sitzung. — Auf Truppenübungsplatz Zeithain fand heute früh die Besichtigung der 2. Abteilung 3. Feldart.-Regts. Nr. 32 statt, der Herr Generalleutnant Basse in Begleitung des Herrn Generalstabsoffiziers Frhr. v. Oldershausen beiwohnte. Morgen, Donnerstag, folgt die Besichtigung der 2. Abtei lung 6. Feldart.-Regts. Nr. -68. — Im Restaurant „Elbterrasse" hielt gestern abend der K. S. Kriegern ei ein „König Albert" seine 28. Hauptversammlung, die der Vorsitzende Kam. Seidel mit Hoch auf Se. Maj. den König eröffnete. Der vorge- tragene Jahresbericht besagte neben allgemeinen daS sächsische MilitäroereinSwesen betreffenden Angelegenheiten, daß der Kriegeroerein 177 Mitglieder zählt, darunter einige im Offiziersrange stehende. Im letzten VereinSjahre erhielten 5 Kameraden daS für 25jährige Mitgliedschaft gestiftete DereinSzeichen, das bisher an 24 Kameraden verliehen wurde, wovon heute noch 20 dem Vereine angehören. Ab gehalten wurden 3 Vergnügen und 11 Versammlungen, in zur Stärkung der Vaterlandsliebe und Pflege der Kamerad schaft beitrugen. Der Kriegeroerein beteiligte stch -tmcktz-