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Bor Beginn de- Geschäftes haben di« Personen, deren Darbietung«» usw. der Erlaubnis der Polizeibehörde unterliegen, diese Erlaubnis in unserer Poltzeiregtstrat»r, Stadthaus — Zimmer 18 —, gegen Erlegung der Ge bühren eiuzuholen. Der Erlaubnisschein ist den überwachenden Beamte» jederzeit auf Verlange« vorzulegen. S. Da» für Verkaufsbuden und -Stäube zu zahlende Stättegeld wird durch städtisch« Beamte etngehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wich vom Markte weggewtes«n. 4. Der Marktverkehr wird an jedem der beiden Tage vormittag» 8 Uhr eröffnet und um 10 Uhr, für Eßwaren 11 Uhr, abends geschlossen. S. Alle Geschirrführer und Kutscher haben sich innerhalb de- Jahrmarktes bet Ausübung ihre» Berufe» zur Verhütung einer Verkehrsgefährdung einer Trillerpfeife zu bedienen. S. Außerhalb der Berkauf-läden dürfen nur solche Druckschriften feilgeboten werden, die vom hiesigen Stadtrate zum Verkaufe zugelaffen worden sind. Die Ver käufer von Druckschriften haben deshalb ein Verzeichnt- derselben im Stadt haus« — Zimmer 18 — rechtzeitig in 2 Exemplaren zur Genehmigung vor- -»lege» und find verpflichtet, die dazu nötigen Auskünfte zu erteilen. Brrboteu lMrd. 1. In Schau, und BrrgnügungSbuden, Karussells und Schaukeln vor 12 Uhr mittag- und «ach 11 Uhr abends zu musizieren und zu lärmen. 2. Geistige Getränke außerhalb der hiesigen Schankwirtschaften ohne besondere Erlaubnis f-llzuhalteu. 3. Mit Langhoizwage« durch die Stadt zu fahren. (Das Fahre« mit Last wagen ist tunltchst zu beschränken). 4. Mit Kiuderwage» auf den Straßen und Plätzen des Marktverkehrs zu fahren. 5. Die Behändigung von Reklamezettel« an Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen —. Im übrigen wird auf genaue Einhaltung der Bestimmungen unserer Marktordnung Vo« 28. November 1906 hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, sowie gegen die Bestimmungen der Marktordnung werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, bis zu 60 oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Ueberschrettung der unter 4 angegebene»: Zeiten wird auf Grund von 8 139s Ab satz 4 und 8 146» der Reichsgewerbeordnung mit Geld bis zu 600 oder mit ent sprechender Haft bestraft. Abdrucke der Marktordnung fiud in unserer Polizeiregistratur für 20 Pfg. käuflich. Aue, den 25. November 1911. 2 Der Rat der Stadt — Polizeiabteilung. — Lößnitz. Bogtl.-Erzgeb. Verbandstheater. Montag, de« 4. Dezember, Ab. 8»/, Uhr i« Deutsche« Haus« Lt»k«Lv »NÄ I-Lvkv. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Preise und Vorverkauf-stelle« wie bekannt. Lößnitz, 28. November 1911. Der Rat der Stabt. Bekanntmachung. Nr. 14 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschiene« und liegt in de» Expeditionen der unterzeichneten Behörde« 14 Tag« lang zur Einsichtnahme auL: Inhalt: Verordnung, die Inkraftsetzung des 8 2 des Gesetzes vom 27. Mat 1910 betr. Verordnung zur Abänderung einiger zum Einkommensteuergesetze vom 24. Juli 1900 und zum Ergänzungssteuergesetz« vom 2. Juli 1902 erlassener Aus führungsbestimmungen. Die Stadträte von Aue, Lößnitz, Neustadtel, Schneeberg «nd Schwarzenberg, die Bürgermeister vo« Grünyaiu, Harte«steiu, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmauuschaftlicheu Bezirks. Die rückständigen Gemeindeanlagen aus 1911 find spätesten» bi» zum IO. Dezember d. I. zu bezahlen, andernfalls zwangsweise Beitreibung sofort erfolgen muß. Waschleithe, den 28. November 1911. Der Gemeindevorstand. Donnerstag, den SO. November IVI I, Vorm. IO Uhr, solle« im hie» sigen VersteigerüngSraum Wollstoff zu Luftstickerei, Glanzgarn, Tüllstoffe, Schürzenstoffe u. a. m. gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher d. Königl. Amtsgerichts Schneeberg» d. 29. November 1911. Oeffentliche Gemeinderatssitzung zu Bernsbach Donnerstag, de« SO. November IVRI, abeuds 8 Uhr, im Gasthofe „Zum Lamm." Jahrmarkt in Kirchberg, Montag «.Dienstag, d. 12.u. 13. Dezember 1911. Fachschule für Handmaschinenstickerei Schneeberg. Aufnahme finden junge Leute vom 16. Lebensjahre ab. Kursusdauer O Woche«. Anmeldegebühr S Mk. Anmeldungen erbeten an dieDirektio«, Schneeberg, 7. November 1911. 1 _ , «HA VPN, AG», GGMG P-tlaae u»d Armut t« uaser-m Erzgebirge, der wissmfch »te fitz ftzchh«» sprichwörtlich wer, zvrzetb „HetmarbNt^ »tcht «ehr dte R,b« sei« kenn (Widerspruch bei denIPavillon zu üa« voimarbellergelev vor Som ileictistage. Der Reichstag beriet am gestrigen Dienstag in zweiter Lesung den auf Antrag des Abg. Gothein (Fortschr. Boltsp.) zurückgestellte» Rest de» Schiffahrt» abgaben- gesetze», der unverändert in der Kommissionsfassung an- zenommen wurde. Die Anträge des Abg. Gothein, der auch für die nicht zu den Gemeinschaftsströmen gehörigen Wasserstraßen Strombeiräte forderte und ferner die end« giltige Entscheidung über den Anteil der Schiffahrtsabgaben für solch« Anstalten, di« nicht nur zur Erleichterung des Verkehr», sondern auch zur Förderung anderer Zwecke be stimmt sind, dem Oberverwaltungsgericht überweisen wollte, wurden abgelehnt. Hierauf wurde die Beratung de» Heimarbeiter- gesetzeS fortgesetzt. Al- erster Redner wandte sich der sächsische Bunde-rat-bevollmächttgte Geheimer Rat Or. Hallbauer gegen die Angriffe, die der Sozialdemokrat Schmidt am Montag gegen die sächsische Regierung ge- richtet hatte und besonders gegen dessen Behauptung, daß die sächsische Regierung die Beteiligung der Gewerkschaften an der Hygieneausstellung in Dresden verhindert habe und überhaupt eine Gegnerin der Heimarbeitetausstellungen ftt. Der Redner führte im Einzelnen au-: Was meine Erklärungen anlangt, di« ich in der Kommission abgegeben haben soll — ich kann mich im Augenblick nicht einmal darauf besinnen —, so können sie zweifellos k«in«n andern Sina -«habt haben als de», baß van einer atlg«m,laan Sozialdemokraten) und daß ebenso zweifellos gegen früher im allgemeinen eine Besserung der Wirtschaft- ltchenLage auch der HauSarbeiter einge treten ist. Dabei ist natürlich keineswegs dem wider sprochen, daß es nach wie vor in einzelnen Fällen höchst wünschenswert bliebe, wenn die Lohnverhältnisse der Arbeiter bessere wären als sie sind. Der zweite sehr schwere Vorwurf, der von Herrn Abg. Schmidt gegen die Königlich Sächsische StaatSregierung erhoben wurde, gipfelt in der Unterstellung, daß die sächsische Regierung die Heimarbeiterausstellung auf der Internationalen Hygiene ausstellung zu Dresden gehindert und hintertrieben habe, damit nicht die klägliche Lage und das Eiend der sächsischen Heimarbeiter vor die breite Oeffentltchkeit zur Darstellung gelange. (Sehr richtig I bet den Sozial demokraten.) Dieser Vorwurf nötigt mich, durch eine kurz« Wiedergabe der Vorgänge, die sich nach den amtlichen mir zugänglichen Unterlagen abgespielt haben, die kostbare Zett de» hohen Hause» auf einige Minuten in Anspruch zu nehme». Danach ist es richtig, daß die Generalkom- misfion der Gewerkschaften in Deutschland auf Wunsch de» Vorsitzenden der Gruppe „Spezielle Berufshygiene" gebeten worden war, auf dem Gebiete der Heimarbeit bei der Dresdner Internationalen Hygieneausstellung mitzuarbetten. E» war ab«r auch dem zweite» Vorsitzenden der General kommission vo« der AuSstellungSleitung ausdrücklich mit» geteilt worden, daß sie sich unter allen Umstände« dem Gruppenvorsitzeuden und der AuSstellungSleitung bei der Ausstellung in d«r wissenschaftlich«« Abteilung unttrzuord- neu und sich jeder Tendenz zu enthalt«« hätt«. Beides war zugrfagt worden. Die Gmwraltoinmtssion d«r Veioart- b-«b ficht tat« ab«r, und zwar außerhalb d«S Rahm»»» pfftlichan Abteil»»-, nach «tu« Souderaussttauu- i" tu etn«m auf chre Koste« zu erbauend«« veranstalt«. Eß sollten nach 1V bi» iS Heim ¬ arbeiter in ihrem Milieu, mit ihren Wohnungseinrichtungen und mit ihrem Arbeitsgerät vorgeführt werden. Auf Ersuchen der Ausstellungsleitung nahm an der hierauf be züglichen Besprechung auch der stellvertretende Vorsitzende der Gruppe „Spezielle Berufshygiene" teil, der in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als vortragender Rat für gewerbe technische Angelegenheiten im Ministerium deS Jnnern tätig ist und eS deshalb für seine Pflicht hielt, dem Ministerium von dem Vorhaben der Generalkommission Kenntnis zu geben. Bei dieser Besprechung erklärte nun die General- kommtssion, daß auch die Lohaverhältniffe der Arbeiter ein gehend beleuchtet werden sollten. Der stellvertretende Vor sitzende der Gruppe wies auf die Schwierigkeiten hi«, di« die einwandfreie Ermittlung der Lohne bereite, und daß die sächsische Regierung nur eine tendenzfrete Darstellung der Arbeitsverhältnisse der Heimarbeiter billigen könne. Die zur Erreichung dieses Zwecks angeregte Mitwirkung von Arbeitgebern und von dritten unabhängigen Per sonen lehnte indessen die Generalkommtssion ab. DaS Ministerium des Jnnern hat hierauf den Handelskammern, den Gewerbekammern und dem Verbände Sächsischer Industrieller von den Vorgängen Kenntnis gegeben. Die von diesen hierauf vorgetragenen Zweifel und Bedenken veranlaßten da» Ministerium deS Innern, an den für die Ausstellung bestellt«» Kommissar da» folgende Schreibe« vom 4. Januar 1911 zu richten: „DaS Ministerium de» Jnnern hat darauf zu halten, daß die durch bedeutend, staatliche Mittel unterstützte Internationale Hygteneau»- stellung nicht von der Sozialdemokratie zu Agitationen -«nutzt werde, die sich g«g«n di« vo» ihr tu f«hr «tuftttiger W«tse beurteilte und b«kämpst« H»t»a,b«tt vichttu, tnü«m itz« PchMtt»s«ttt» -her- trttttn w«d*n und der« sittlich«, s^ttl« und «ltSi wirtschaftlicher W«« verschwiegen wird, Rach dsm Vor» M-e der Berliner HetmsMtSauSftelluug kam» «bev l