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M«. 148. Sonnabend, den 25. Juni 18^0« Aauhener Aa^richtm. kreis blatt für dm Kreis-Nrectims-Kesirk Gmchen. Lmkktatt für die gericht8- und Verwattung8beMke Hautzen, 8chirgi8wMa, Röm^8war1tza, weitzenkerg, Herrnhut, Ostritz unö Hernstadk. «edaetenr «nd Verleger: E- M. Mv»st i» Kautzm. Bekanntmachung. Wegen -er mit dem Bau der Hennhul-Oderlvitzer Strasze verbundenen größeren Erdarbeiten wird der von Herrnhut über die sogenannten Schwancnhüuser bis zur Rubbersdorfer Kirche führende Traet dieser Straße von jetzt ab bis auf Weiteres gesperrt und der Verkehr auf den Communicationswcg verwiesen, welcher zwischen Herrnhut und Euldors von der Zittauer Chaussee abzwcigend, bei der Wiesenmühle vorbei nach Oberruppcrsdorf führt. Löbau, den 22. Juni 1870. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielan. Jochim. Bekanntmachung. Es ist vorgekommen, daß mehrere der mit Conccssion zum hierländischcn Geschäftsbetriebe versehenen Privat-Feuerversicherungsgesell schaften den von ihnen nach tz 139 des Gesetzes, das Jmmobiliar-Brandvcrsicherungswesen betreffend, vom 23. August 1862, zu den Orts- feuerlöschcasscn zu entrichtenden jährlichen Beitrag nicht aus ihrer Prämicn-Einnahmc bestritten, sondern als Spesen behandelt und neben und mit der Prämie von den Versicherten cingezogcn haben. Da dieses Verfahren gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstößt, so hat sich das Kgl. Ministerium des Innern veranlaßt gesehen, durch Verordnung vom 14. Mai 1870 die Vorschrift in 8 139 des Gesetzes vom 23. August 1862 in Erinnerung zu bringen und darauf hinzuweisen, daß der Beitrag zur Ortsfcuerlöschcasse von der Gcsammtsumme der Prämien, welche eine Versicherungsanstalt am Orte jährlich zu beziehen hat, nach Höhe von 1 Procent abzuführen und die betreffenden Anstalten keineswegs berechtigt sind, die ihnen gesetzlich auferlcgte Abgabe auf den Versicherten zu übertragen. Indem man Solches im Interesse des hiesigen Publicums noch besonders zur öffentlichen Kcnntniß bringt, bemerkt man gleichzeitig, daß gegen jede Zuwiderhandlung der obgedachten Art nach Maaßgabe §79 der Ausführungsverordnung zum VI. Abschnitte des angezogenen Gesetzes von nun an ernstlich eingeschritten werden wird. Bautzen, den 22. Juni 1870. Der Stadtrat h. Löhr, Bürgermstr. Bekanntmachung. In der Nacht zum 14. vorigen Monats sind aus einem Bauergute in Canitz-Christina von einem unten näher beschriebenen Manne ein schwarzgrauer Tuchmantel, eine schwarze halbwollene Jacke, ein graues kattuncs Kopftuch und ein halbes Brot entwendet worden. Der Fremde, der sich übrigens für den, zur Zeit des Diebstahls in Strafhaft befindlich gewesenen Carl August EngelMiNM aus Ober-Cunnersdorf ausgcgcbcn hat, ist großer schmächtiger Statur, mit schwarzem Haar und eben solchem Backenbärte versehen und mit grauer Mütze und dunkelgrauer Jacke bekleidet gewesen. Solches wird mit dem an Jedermann gerichteten Ersuchen bekannt gemacht, sachdienliche Spuren dieses Diebstahls unverweilt anher anzuzeigen. Bautzen, am 22. Juni 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Schlucktverder, Assessor, l. V. O. Kupfer. Bekanntmachung. Bei hiesiger Stadtschule ist ein zweiter Hilfslehrer mit einem Gehalt von jährlich 240 Thaler inclus. Quartiergcld anzustellen. Diejenigen Herrn Schulamtscandidatcn, welche sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, werden hiermit ersucht, sich unter Bei- fügung ihrer Zeugnisse binnen 14 Tagen bei uns anzumcldcn. Sebnitz, den 18. Juni 1870. Der S t a d t r a t h. In Stellvertretung: Friedrich Hillman». Zu dem Vermögen der Schnittwaarcnhändlerin Caroline Verw. Krieger in Bautzen ist auf geschehene Jnsolvcnzanzeige vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproccß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum neunten Juli 187« ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten