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MHauer N ZagMtt und Anzeiger «schemdlatt für Ssch < » a « A««e«e«d ,m daN, Kernsprech« Nr. 7l» Mr » vr-: >«»cha»ieri»»«f, «Erch«. »«ich«, »SiM-al. «Etzbach, DW««»N. »m«, ««»««««j, witzschdorf. «chmftnßet«, MchvMch« n». 87 8»« 18. 1888 188. Verständigung Rom-London Vor «nlerzeiGmung des römifGen Abkommens Nachdem die englisch-italienischen Verhandlungen zwischen dem italienischen Außenminister Graf Ciano und dem britischen Botschafter Lord Perth am Palm sonntag in Rom abgeschlossen worden find, wird mit der Unterzeichnung des englisch-italienischen Abkommens am Ostersonnabend gerechnet. Das Abkommen wird in zwei Arten von Dokumenten niedergelegt werden. Die einen enthalten eine Reihe von paragraphisch festgelegten Ueber einkommen, während die anderen in Form eines Brief wechsels zwischen den beiden Regierungen gewisse Grund- sähe betonen, die'noch genauerer Festlegung bedürfen. Die paraphierten Verträge werden in Kraft gesetzt, sobald die in dem Sonderabkommen niedergelegten Voraussetzungen dafür erfüllt find. Rach dem englischen Blatt „Daily Telegraph" besteht die britische Regierung darauf, daß das Abkommen nicht in Kraft treten könne, bevor nicht die italienischen Freiwilligen aus Spanien zurückgezogen seien, und zwar entweder nach dem Endsieg Francos oder, falls der Krieg fortgesetzt werde, in Uebereinstimmung mit den im Lon doner Nichteinmischungsausschuß getroffenen Ab machungen. Oie Zukunft Palästinas Von den Dokumenten des Abkommens befasse sich eins auch mit Palästina. . In diesem Punkte habe Italien sich geweigert, Eng- and eine« Blankoscheck zu geben, bevor nicht der Bericht oer PalSstinakommisfion vorliege. Ein anderes Dokument befasse sich mit der Frage der britischen und italienischen Interessen in Ara bien, dem östlichen Teil des Noten Meeres, und ent halte eine volle Anerkennung des britischen Hinterlandes von Aden. Das Abkommen über Aethiopien beziehe sich im besonderen auf die Festlegung der ostafrika nischen Grenzen. In einem Sonderdokument wür den diejenigen Nah-Ostfragen behandelt, an denen Aegypten interessiert sei. Schließlich sei auch die italienische Oberhoheit in Aethiopien geregelt worden. Anerkennung -er italienischen Souveränität über Abessinien Eine wesentliche Vorbedingung der englisch-italieni schen Beziehungen ist also die Anerkennung des italieni schen Kaiserreiches in Aethiopien. Die englische Ne gierung hat deshalb auch bereits den entsprechenden Antrag bei dem Generalsekretär der Genfer Liga gestellt. In der Note der britischen Regierung wird der Standpunkt vertreten, daß viele Mitgliedstaaten der Genfer Liga, dar unter nicht weniger als fünf im Rat vertretene Staaten, die Ausübung der Souveränität der italienischen Negie ¬ rung über Abessinien anerkennen oder Beschlüsse gefaßt hätten, die diese Anerkennung beinhalten, während andere Mitglieder der Liga das nicht getan hätten. Die britische Regierung glaube, daß diese Lage geklärt werden müsse. Der englische Antrag dürfte auf der am S. Mai beginnen den Taguna in Genf erörtert werden. Der rasche Fortschritt der Verhandlungen mit Italien ist ein bedeutender Erfolg für den britischen Ministerprä sidenten Neville Chamberlain, der seit dem Rück tritt Edens sein politisches Ansehen in stärkstem Maße für den Erfolg der Verhandlungen eingesetzt hat. Es scheint zuzutreffen, was damals vielfach in englischen politischen Kreisen behauptet wurde, daß nämlich Chamberlain die Einigung mit Italien schon praktisch in der Tasche hatte, als Eden zurücktrat. Wenn jetzt die britische Regierung in der Genfer Liga die Initiative zur Anerkennung der italienischen Souveränität über Abessinien ergriffen hat, so wird damit das erste Hindernis für bessere Beziehungen zwischen England und Italien beseitigt. „Europäische Entspannung" Italienische Zeitungen begrüße« Englands Haltung Das italienische Blatt „Corriere della Sera" hebt die Bedeutung deS englischen Schrittes in Genf her vor, durch den die rechtliche Anerkennung der italienischen Oberhoheit über Aethiopien eingeleitet werden solle. Die britische Regierung habe ihren Entschluß im Geiste des Abkommens getroffen, das in Rom besiegelt werde. „P o - Polo d'Jtalia" erklärt, in dem Schreiben des briti schen Auswärtigen Amtes an das Sekretariat der Genfer Liga liege die Bestätigung dafür, daß die italienisch-eng lischen Aussprachen zu einem glücklichen Abschluß gekom men seien und daß nur noch der Text dieser Verein barungen redaktionell zu vervollständigen sei. Auch die „Stampa" begrüßt den Londoner Schritt und spricht von einer europäischen Entspannung. Zwei Monate nach dem Rücktritt Edens hätten genügt, um eine gefahrengeladene Atmosphäre zu bereinigen. Besonders lebhaft sei das Echo in Paris, wo sich nun auch die Stimmen für eine Besserung der Beziehungen Frankreichs zu Italien mehrten. Englands Kriegsminister besucht Rom Zu Berichten Londoner Blätter, wonach eine Zu sammenkunft zwischen dem Duce und dem britischen Kriegsminister Hore-Belisha bevorstehe, wurde an zuständiger Stelle in London erklärt, daß der Kriegs minister in den nächsten Tagen Malta einen Besuch ab statten werde. Es sei sehr gut möglich, daß Hore-Velisha auf dem Rückweg Rom einen Besuch abstatten und dabei auch den italienischen Staatschef sehen werde. Gefahr des Generalstreiks l5vm Man« -er Pariser Metallindustrie im Ausstand Frankreich hat nun daS Kabinett Daladier, daS in der franzöflschen Presse eine wohlwollende Auf nahme gesunde« hat, und im französischen Volke ist die Hoffnung aufgekeimt, daß diese Regierung den Frieden bringen und den Ausbau deS Landes durchführen könne. Der Aufbau der französischen Wirtschaft und Finanzen wird angesichts der traurigen Hinterlassenschaft der Volks- frontregierungen nicht gerade einfach sein. In diesem Moment wikd eS daher vom französische» Volke nicht freudig ausgenommen werden, daß Frankreich von neuen innerpolitischen Erschütterungen heimgesucht wird. Der Streik in der Pariser Metall- industrie, die hauptsächlich für die Rüstung arbeitet, hat sich nämlich in einem bedrohlichen Maße ausgedehnt. Von insgesamt 25Ü 00V Arbeitern befinden sich 15» VVO im A«Sst and. Die Zahl der von den Streikenden be setzte« Fabriken hat bereits 10» überschritten. Die Gefahr eines die gesamte französische Industrie umfassenden all gemeinen Streiks rückt immer näher. Ministerpräsident Daladier beauftragte den Leiter der Rüstungsabteilung im Kriegsministerium, sich mit dem Luft- und dem Martneminister in Verbindung zu setzen und mit ihnen und dem Arbeits- und dem Innen minister die notwendigen Maßnahmen zu besprechen, um diesem Streik, der von so unabsehbaren Folgen für die Landesverteidigung ist, schleunigst ein Ende zu bereiten. In der Pariser Presse und auch in der Radikalsozialen Partei wird nachdrücklich die Forderung erhoben, daß die Regierung, wenn eine schleunige Beilegung des Konflikts auf anderem Wege nicht möglich ist, bezüglich der für die Landesverteidigung arbeitenden Werke von dem ihr ge- setzlich zustehenden Requifltionsrecht Gebrauch machen solle. - Frankreich vor veaea innerpMifche« Erschütterungen Folgen -er Hetze -er Agenten Stalins Die Pariser Zeitung „A c t i o n F r a n e a i s e" spricht von einer Herausforderung der Volksfront und fragt, ob Daladier diese Provokation annehmcn werde. Als Ant wort auf die Bildung des Kabinetts, „das weder den kriegslustigen Juden Blum noch den Karneval-Nobespicrre Boncour umfaßt", hätten — schreibt das Blatt — die Kommunisten die Ausdehnung des Streiks er zwungen. Ihre Erpressung sei kaum noch verhüllt: ent weder Lohnerhöhungen oder Intervention in Spanien und in der Tschechoslowakei. Die Agenten Stalins hofften, indem sie die Strei kenden weiterhin aufhetzten, auf diese Weise Frankreich in den Krieg zu treiben, wobei sie aber in de» großen Indu striezentren starke Blocks massieren wollten, um dann hinter dem Rücken der Frontkämpfer eine Revolte zu machen. Das „Petit Journal" nimmt an, daß die Dritte Internationale aus Furcht, von den anarchistischen und extremistischen Elemente« der „Vierten Internationale" noch übertroffen zu werden, die allgemeine Ausbreitung der Streikbewegung betreibe. Man habe es auf die Lähmung der Landesverteidigung abgesehen und wolle das Land aushungerr und verelenden lassen. Nur noch ungarisches Generalkonsulat in Wien Amtlich wurde in Budapest miigeiellt: Der Heichsver- weser hat aus Vorschlag des Ministers des Aenßern gestattet, daß die ungarische Gesandtschaft in Wien zu einem unga rischen Generalkonsulat umorganisiert werde. Zugendschußgeseß noch in diesemZahr Der Reichsarbeitsminister hat kürzlich eine Verordnung über die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen in der Glasindustrie erlassen. Danach kann die Gewerbeaufsicht nur noch ausnahmsweise für einzelne Betriebe genehmigen, daß männliche Jugend liche unter 16 Jahren in der Zeit zwischen 2» und 24 Uhr mit Arbeiten vor Schmelz-, Kühl- und Glühöfen beschäftigt werden. Die wesentliche Veränderung gegenüber dem geltenden bisherigen Rechtszustand besteht aber in der EinschränkungderNachtarbeit. In dem Erlaß des Neichsarbeitsministers wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß es sich hier noch dazu um eine vorläufige Maßnahme handele, die bis zum Ende des Jahres be fristet sein solle, und dann durch das neue Arbeits- schutzgesetz fürJugendliche abgelöst werde. Nach den bisherigen Verlautbarungen über das Jugendschutzgesetz, an dem von den zuständigen Partei« und Staatsdienststellen sowie von der Akademie für Deut sches Recht seit Herbst 1935 gearbeitet wird, besteht kein Zjveifel, daß dieses noch strengere Vorschriften über die Lage und Dauer der Arbeitszeit Jugend licher enthalten und entsprechend auch di« Nachtarbeit Jugendlicher weiter begrenzen wird. Bereits am 12. Fe bruar hatte der Neichsarbeitsminister in einer Mitteilung an die Gewerbeaufstchtsämter darauf hingewtesen, daß die genannte Verordnung zwar bis zum Jahresende verlän gert werden würde, jedoch die Vorschriften über die Nacht- und Sonntagsruhe für die jetzt aus der Schule zu ent lassenden Jugendlichen bereits den Vorschriften des zu künftigen Jugendschutzgesetzes angepaßt werden sollten. Diesen Ankündigungen ist der neue Erlaß gefolgt, der die Nachtarbeit in der Glasindustrie erheblich begrenzt. Da die Glasindustrie von jeher ein Sorgenkind des Arbeitsschutzrechtes und der Gewerbeaufsicht gewesen ist, vor allem wegen des vielfach dreischichtigen Betriebes und der Einschaltung der Jugendlichen in die regulären Arbeitskolonnen, mußte auch diesmal sorgfältig verfahren werden. Dem Zweck und Charakter eines Arbeitsschutzes für Jugendliche entspricht die konsequente Handhabung aller rechtlichen Vorschriften, die möglichst lückenlose Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit und die Beschränkung der Ausnahmen auf unumgängliche Einzelfälle. Wenn sich der nationalsozialistische Staat zur Neuregelung des Kinder, und Jugendschutzes entschließt, so darf man sicher sein, daß er diesen Charakter wahren und alles tun wird, um diesen Grundsatz auch in dem letzten Bereich, in dem noch Jugendliche über 14 Jahre während der gan zen Nachtzeit arbeiten konnten, zur Geltung zu bringen. Der neue Erlaß hat ebenso wie die in der gleichen Angelegenheit vorausgegangene Mitteilung des Reichs arbeitsministers eine Bedeutung, die über den Nahmen des betreffenden Industriezweiges weit hinausgeht. In beiden Verlautbarungen wird nachdrücklich auf die bevor stehende Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes hinge wiesen, und den Betrieben wird nahegelegt, sich noch im Laufe dieses Jahres auf die neuen Grundsätze einzustellen. Dieser Fingerzeig ist zunächst wichtig für die weiteren Ausnahmeverordnungen über die Arbeitszeit der Jugend lichen, so über den Schutz jugendlicher Arbeiter und Arbei terinnen im Steinkohlenbergbau und in den Walz- und Hammerwerken. Auch diese lassen noch die Beschäftigung Jugendlicher unter 16 Jahren in der Zett zwischen 5 bzw. 6 Uhr und 22 bzw. 23 Uhr sowie der Jugendlichen über l6 Jahren während der Nachtschicht zu, wobei jedoch die letzte Bestimmung keinen Sonderfall darstellt, da für den gesamten bisher noch geltenden Arbeitsschutz die Grenze des Schutzalters bei 16 Jahren liegt, während sie durch das neue Jugendschutzgesetz aufl8Jahre heraufgesetzt würde. Wesentlich ist in dieser Beziehung lediglich die Arbeitszeit der Jugendlichen unter 16 Jahren. Hier muß allerdings erwartet werden, daß die Gewerbeaufsichts- ämter bzw. Bergbehörden auch in den Walz- und Ham merwerken und im Steinkohlenbergbau Hinweise geben, die in der Richtung des vorgenannten Erlasses liegen. Die Ankündigung des Jugendschutzgesetzes für daS laufende Jahr gewinnt noch besonderes Interesse im Hin blick auf die gegenwärtige Gesanttbewegung der Arbeitszeit. Ueber ihre Tendenz geben die kürzlich erschienenen Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für die Jahre 1935 und 1936 Aufschluß. In zahlreichen Betrieben, so heißt es in diLsen Situationsschilderungen, reiche die normale Arbeitszeit infolge der erhöhten Pro duktion und deS Kräftemangels nicht mehr aus. Der preu ßische Bericht betont, „daß es in wachsendem Maße not wendig wurde, alle Ausnahmemöglichketten der Arbeits- zeitordnung bis zum äußersten auszunutzen'. Die Bestim mung, nach der jährlich an 3» der Wahl des Unternehmers überlassenen Tagen Mehrarbeit bis zu zwei Stunden täg lich Mässig ist, genüge den gesteigerten Bedürfnissen nur nocb tv weniaeu kkällen Erbeblick, kei auck> der Umkana